Schneider Johannes

Johannes Schneider

Leiter Investment-/Versicherungsabteilung

johannes.schneider@apothekencoach.com

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Langfristige Vorsorge in Gold

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Was ist der Unterschied zwischen Geld und Gold? Geld ist vergänglich, es verliert über die Jahre an Wert. Gold hingegen bewahrt die Kaufkraft. Seit tausenden Jahren haben die Menschen dem Gold höchsten Wert beigemessen. Die längste Lebensdauer einer Papiergeldwährung liegt bisher bei etwa 200 Jahren (US Dollar). In dieser Zeit hat die Währung allerdings ca. 95% seines Wertes verloren.

Gold ist knapp, die Nachfrage danach steigt jedoch kontinuierlich. Dabei geht es nur untergeordnet um die Herstellung von Schmuck oder Luxusgütern. Viele Hightech-Geräte oder Speichermedien enthalten ebenso Gold. In der Industrie wird Gold benötigt. Der wachsende Bedarf an Gold garantiert somit nicht nur den Werterhalt, sondern darüber hinaus auch eine Wertentwicklung.

Gold ist seit Jahrtausend Maßstab für einen Wert, es verliert nicht an Wert.  Gold wurde schon von den alten Ägyptern, Römern, Azteken und Chinesen höher als jeder andere Wertgegenstand geschätzt. Etwa 620 vor Christus entstanden bereits die ersten Goldmünzen. Seit tausenden von Jahren hat sich die Beliebtheit und der Wert von Gold nicht verändert.

Dies sollte uns zum Nachdenken bringen, wenn wir über langfristige Vorsorge bzw. Veranlagung nachdenken

Welche geeigneten Möglichkeiten stehen generell für die langfristige Vorsorge zur Verfügung?

  • Versicherungslösungen (z.B. Lebensversicherungen)
  • Investitionen in Immobilien (Anlegerwohnungen)
  • Investition in die eigene Apotheke

Und als Ergänzung die langfristige Investition in Gold. Fakt ist, dass Gold als äußerst wertbeständiges und krisensicheres Edelmetall jeder Wirtschaftskrise, Währungsreformen oder auch einem Staatsbankrott standhält.

Es stellt sich dabei nur die Frage, wie bzw. in welcher Form Edelmetall bzw. Gold angespart oder gekauft werden soll. Möglichkeiten des Kaufes gibt es sehr viele – Kauf über Goldhändler, Kauf über eine Bank, Fondssparpläne indirekt oder über Investmentfonds.  Jeder dieser Wege hat seine Vor- und Nachteile bzw. ist eine sehr individuelle Angelegenheit und sollte am besten mit einem Experten besprochen werden.

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Mit einer guten Reiseversicherung unbeschwert in den Urlaub

von Schneider Johannes in Versicherung

Haben Sie ihren Sommerurlaub schon geplant oder gebucht? Dann sollten Sie sich über eine Reiseversicherung Gedanken machen! Neben einer guten Reiseapotheke sollte auch eine ebenso gute Reiseversicherung nicht fehlen.

Gegen welche Risken kann bzw. sollte man sich vor einer Reise absichern?

  • Reiserückholung bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall, wenn medizinisch notwendig
  • Reiseabbruch wegen einer Erkrankung
  • Reisestornoversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Die Kosten für eine Rückholung bei Krankheit oder Unfall können schnell in den 7-stelligen Bereich gehen, daher ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen und meiner Meinung eine “Pflichtversicherung” – vor allem wenn die Reise außerhalb Europas geht.

Ein ReiseabbruchVerlust des Reisegebäcks oder Stornierung der Reise wegen Krankheit ist nicht existenzbedrohend und daher eine individuelle Entscheidung. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, nach der Buchung der Reise auch eine Reisestornoversicherung abzuschließen. Die Kosten dafür sind im Verhältnis zu den Kosten der Reise minimal.

Häufig besteht über die Kreditkarte oder eine private Krankenversicherung (Ergänzungstarif Opting Out) bereits ein Versicherungsschutz, weshalb dem Thema oft zu wenig Beachtung geschenkt wird. Beachten Sie dabei jedoch, dass in den meisten Fällen nur der Kreditkarteninhaber versichert ist, nicht aber die Angehörigen. Das selbe gilt auch für private Krankenversicherungen. Achten Sie darauf wenn Sie mit der Familie auf Urlaub fahren!

Beachten Sie auch die Reisedauer – vor allem wenn die Reise länger als 28 Tage dauert! Dafür gibt es spezielle Reiseversicherungen.

Tipp: Wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen ist evtl. der Abschluss einer Jahresversicherung interessant. Die Kosten für einen weltweiten Versicherungsschutz für alle Ihre Reisen, Urlaube und Ausflüge innerhalb eines Jahres für zwei Erwachsene plus Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr betragen inkl. Stornoschutz 260,- Euro.

Mit ein paar Klicks können Sie einfach und kostengünstig innerhalb von wenigen Minuten online Ihre optimale Reiseversicherung abschließen und die Vorfreude auf den Urlaub genießen.

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EDV Versicherung als Ergänzung zur Inventarversicherung

von Schneider Johannes in Versicherung

Die Elektronikversicherung wurde speziell für die Versicherung von elektronischen Geräten und Anlagen sowie für elektromechanische Anlagen und Geräte entwickelt. In der Apotheke umfasst dies im Grunde die EDV-Anlage inkl. Drucker und Scanner, den Server und die Telefonanlage. Die Elektronikversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an diesen Anlagen und sonstigen Datenträgern.

Ein Warenroboter gehört nicht zur EDV. Dafür benötigt man eine Maschinenbruchversicherung. Viele Hersteller bieten für die Roboter meist günstige Machinenbruchversicherungen in Kombination mit einem  Wartungsvertrag an. Diese sind meist im Vergleich zu den normalen Versicherungsangeboten günstiger.

Neben den Elementargefahren wie Feuer und Sturm sowie Austritt von Leitungswasser sind durch eine EDV-Versicherung Schäden abgedeckt, die durch

  • Einbruchdiebstahl
  • Bedienungsfehler
  • Sabotage
  • elektrische Energie wie beispielsweise Überspannung
  • Feuchtigkeit

entstehen.

Aufgrund der Vielfalt von elektronischen Anlagen und Geräten gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Deckungserweiterungen. Beispielsweise Absicherung der Software, Datenverlust, Datenwiederherstellung und vieles mehr. Diese Sparte wird daher sehr oft individuell angepasst.

Ein großer Unterschied zur normalen Inventarversicherung ist, dass die meisten EDV-Versicherungen eine Zeitwertentschädigung vorsehen. Das heißt, wenn die Anlage schon sehr alt ist und es zu einem Schaden kommt, fällt die Entschädigung oft sehr gering aus.

Tritt ein Elementarschaden ein – wie zum Beispiel ein Brand – dann ist entscheidend, ob die EDV-Anlage in der normalen Versicherungssumme enthalten ist und die EDV-Versicherung zusätzlich berechnet wurde oder ob die EDV-Versicherung ergänzend zur Inventarversicherung abgeschlossen wurde. Aus diesem Grund empfehle ich persönlich, die EDV-Versicherung als Ergänzung der Inventarversicherung abzuschließen.

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Inventarversicherung – Über- oder unterversichert?

von Schneider Johannes in Allgemein

Die Inventarversicherung ist neben der Betriebshaftpflicht und der Rechtschutzversicherung eine weitere typische und notwendige Versicherung für die Apotheke. Mit der Inventarversicherung sind sämtliche Gegenstände wie Waren, Vorräte, Einrichtungsgegenstände, also die komplette Geschäftsausstattung der Apotheke gesichert.

Dieser Versicherungsschutz ist für jede/n Apotheker/in eine wichtige Komponente, da eine Zerstörung von Inventar, Betriebsausstattung, Vorräten und Co. schnell ins Geld gehen kann.

In der sogenannten Inventarversicherung können verschiedene Sparten versichert werden – diese sind:

  • Feuer, Blitzschlag
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Einbruch, Diebstahl, Beraubung
  • Glasbruch
  • Maschinenbruch
  • EDV Versicherung
  • Kühlgutversicherung
  • Betriebsunterbrechung (aufgrund eines versicherten Schadens)
  • AllRisk

Welche dieser Sparten Sinn macht und auch versichert werden sollte, hängt vom jeweiligen Betrieb ab und sollte natürlich gut durchdacht werden. Eine genaue Analyse und Anpassung des Inventarvertrages kann sehr oft einiges an monatlicher Prämie sparen. Die Unterschiede sind zum Teil enorm – bis zu 100% Prämienunterschied ist keine Seltenheit.

Dazu ein kurzes Beispiel: wenn eine EDV-Anlage einige Jahre hinter sich hat (z. Beispiel 5 Jahre alt ist), zahlt sich eine EDV-Versicherung im Regelfall nicht mehr aus, da diese Sparte eine Zeitwertentschädigung vorsieht und die Prämie meist recht hoch ist. Im Schadensfall wird der Zeitwert der EDV-Anlage ersetzt und nicht wie beispielsweise bei der Feuerversicherung der Neuwert.

Auch über die Sparte AllRisk wird oft diskutiert. Mach diese Sparte einen Sinn? Oder kostet diese Sparte nur unnötig viel Geld? AllRisk bedeutet, dass alle „unbenannten“ Gefahren zusätzlich zu den herkömmlichen Sparten versichert sind.

Auch bei den anderen Sparten gibt es sehr viel Spielraum in der Gestaltung. Dazu näheres in einen meiner nächsten Artikel.

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Ist die Ergänzung einer Rechtsschutzversicherung um einen Spezial-Straf-Rechtsschutz sinnvoll?

von Schneider Johannes in Versicherung

Nicht immer lassen sich Konflikte im Einvernehmen bzw. gütlich regeln. Hin und wieder bleibt dann nur mehr der Weg zum Anwalt und dann noch zum Gericht. Die Gefahren lauern doch in vielen Bereichen.

Einige Beispiele aus dem Betriebs- und auch Privatbereich:

  • Arbeitsgerichtsstreitigkeiten – Probleme bei einer Kündigung
  • Sozialversicherung – Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern
  • Internet: Die Bandbreite an Streitfällen durch Internet ist sehr groß – Urheberrechtsverletzung, Stalking, Betrug, gehackte Profile etc…
  • Streit bei einem Versicherungsschaden mit dem Versicherer
  • Meinungsverschiedenheiten nach einem Autounfall
  • u.v.m.

Nebst diesen normalen Risiken, welche über herkömmliche Rechtsschutzversicherungen meist abgedeckt sind, ist das strafrechtliche Risiko nicht zu unterschätzen.

Eine ideale Ergänzung zum normalen Rechtsschutz ist daher der Spezial-Straf-Rechtsschutz – zumindest für den/die Apothekenleiter/in.

Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistandes in Verfahren wegen des Vorwurfes und Verletzung einer Vorschrift des

  • Strafrechtes
  • Verwaltungsstrafrechts und
  • Disziplinar und Standesrechtes

Das Wesen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes ist eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Dafür benötigt man

  • höhere Versicherungssummen durch die höheren Kosten bei der Verteidigung durch spezialisierte Rechtsanwälte
  • die Möglichkeit bereits im Vorfeld einer Anklageerhebung im Rahmen der Versicherung Sachverständige zu beauftragen.

Ein weiterer Unterschied zur (normalen) Straf-Rechtsschutz-Versicherung besteht vor allem bei der Kostendeckung für Strafverfahren wegen Vorsatzdelikten: Während bei der (normalen) Straf-Rechtsschutz-Versicherung der Versicherungsschutz (mit kleinen Ausnahmen) ausgeschlossen ist, wenn die vorgeworfene Straftat nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht im Bereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes auch in diesen Fällen Versicherungsschutz. Natürlich solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt ist.

Mit einer ergänzenden Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherung ist man als selbständige/r Apotheker/in bestens absichert. Die Kosten (ca. 300 – 500,- im Jahr) dafür halten sich im Verhältnis zur Absicherung in Grenzen.

Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen und kann einiges an Geld kosten. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung hat man eine optimale Rückendeckung und spart im Falle des Falles einiges an Nerven.

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Mitarbeiterbindung über betriebliche Vorsorge – Zukunftssicherung gem §3/1/15a EStG

von Schneider Johannes in Versicherung

Nutzen Sie schon das steuerfreie Einkommen für alle Ihre Mitarbeiter/innen oder ausgewählte Mitarbeiter/innen? Durch die begünstigte Vorsorge über die Firma erhalten die Mitarbeiter/innen rund das Doppelte im Vergleich zu einer privaten Vorsorge. Dieses Thema kann man sehr gut für Motivation und Mitarbeiterbindung einsetzen. Diese Vorsorge bietet für beide Seiten Vorteile.

Seit 1972 bietet das Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit, dass Unternehmer Aufwendungen (Teile von Gehältern und Löhnen) bis zu 300,- Euro p.a. für Zukunftssicherungsmaßnahmen an seine Mitarbeiter/innen leisten kann, ohne dass dafür Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten anfallen.

Es ist für Arbeitnehmer/innen eine der wenigen Möglichkeiten, aus unversteuertem Geld Kapital anzusparen, welches auch bei der Auszahlung steuerfrei  ist. Dies bringt natürlich einen wesentlichen Mehrwert.

Vergleich eine betreiblichen Vorsorge mit einer Privatvorsorge aus Gehaltserhöhung

Vorteile für die Mitarbeiter/innen:

  • Steuerfreies Ansparen (Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit) dadurch wesentlich höhere Erträge
  • Sofortige Unverfallbarkeit
  • Bei Ausscheiden aus der Apotheke kann der Vertrag einfach weitergeführt oder auch ausbezahlt werden
  • Nach Ablauf der Pensionsvorsorge erfolgt eine steuerfreie Auszahlung des Kapitalbetrages

Vorteile für die Apotheke:

  • Keine Lohnnebenkosten
  • Ansehen der Firma steigt (Sozialleistungen, Firmenpension)
  • Mitarbeiterbindung durch Sozialleistungen

Auch wenn es ein kleiner Betrag ist, lohnt es sich sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer,  diesen Freibetrag in Anspruch zu nehmen und Steuern zu sparen. Zu beachten ist, dass diese Form der Vorsorge entweder für alle Mitarbeiter oder gewisse Gruppen abgeschlossen werden kann.

Für Fragen zur Gruppenbildung (wer und welche Mitarbeiter/innen),  zu den verfügbaren Produkten und zu Abwicklung stehe ich Ihnen gerne unter service@kapitalundsicherheit.com oder unter der Telefonnummer 059 1111 zur Verfügung.

Johannes Schneider
KAPITAL & SICHERHEIT

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Richtig an morgen denken – langfristig Vorsorgen

von Schneider Johannes in Versicherung

Auch als Apotheker/in sollte man sich über die private Vorsorge Gedanken machen. Dazu gibt es verschiedenste Möglichkeiten mit jeweils unterschiedlichen Vor- und Nachteilen:

  • Aufbau eines Immobilienvermögens
  • monatliche Sparpläne
  • Beteiligungen bei Firmen oder anderen Apotheken
  • u.v.m.

Die einfachste Variante und auch sehr effektive Variante ist und bleibt der monatliche Sparplan. Für eine langfristige Vorsorge kommen zwei Arten von Sparplänen in Betracht. Zum einen über eine Versicherungslösung „fondsgebundene Lebensversicherung“ oder über einen sogenannten „Fondssparplan“ bei einer Bank. Beides sind hervorragende Möglichkeiten, Kapital aufzubauen. Wenn man jedoch von langfristiger Vorsorge (Altersvorsorge – Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren und darüber) spricht  ist die Versicherungslösung absolut die Nummer 1 von den beiden Varianten.

Was wird von einer Fondsgebundenen Lebensversicherung in Bezug auf die Anlagestrategie erwartet wird und was kann diese bieten?

  • Ganz oben auf der Liste steht der Wunsch, die Anlagestrategie nach den Aspekten Risiko und Sicherheit selbst festlegen zu können.
  • Man will sich nicht selber um die Qualität der einzelnen Investmentfonds kümmern müssen.
  • Ablaufmanagement – am Ende der Laufzeit sollen sich Fachleute um die Umschichtung in risikofreiere Fonds kümmern.
  • Die Möglichkeit, Fonds unter nachhaltigen und ethischen Kriterien auswählen zu können.
  • Die Möglichkeit der Umsetzung von Themen wie monatliches Ansparen von Edelmetallen (z.B. Gold oder Silber…).
  • Die Möglichkeit jederzeit ohne Kosten in andere Anlagestrategien wechseln zu können.

Alle oben genannten Punkte erfüllt eine moderne fondsgebundene Lebensversicherung.

Ein zusätzlicher wesentlicher Punkt wird oft übersehen – der steuerliche Vorteil. Diesen darf man bei langfristigen Sparformen (über 15 bis 20 Jahre) nicht außer Betracht lassen. Mit Bezahlung der 4%igen Versicherungssteuer bei der Prämienzahlung sind alle Erträge bei Auszahlung steuerfrei. Bei allen anderen Sparformen holt sich das Finanzamt bei Auszahlung 25% KESt vom Gewinn. Und das ist bei längerer Laufzeit sehr viel Geld.

Die Fondsgebundene Lebensversicherung sollte deshalb meiner Meinung nach bei keiner professionellen Vorsorgeplanung fehlen.

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Betriebsunterbrechung im Sachbereich, ein oft unterschätztes Risiko

von Schneider Johannes in Versicherung

Eine betriebliche Sachversicherung für die Betriebseinrichtung, EDV und Waren ist für die allermeisten selbstverständlich. Diese schützt jedoch nur die Sachwerte des Unternehmens – der Fortbestand der Apotheke ist dadurch aber noch nicht abgesichert.

Oft wird vergessen, dass die Folgen eines Brandes, einer Explosion, eines Leitungswasserschadens, einen Einbruchschadens oder Sturmschadens in der Praxis oft größer sein können als der Sachschaden selbst. Die Kosten laufen weiter, aber der Erlös sinkt.

Ein Feuerschaden zum Beispiel kann die Betriebstätigkeit erheblich einschränken oder im schlimmsten Fall sogar komplett zum Stillstand bringen. Die Erlöse gehen zurück oder fallen für eine gewisse Zeit komplett aus. Die Fixkosten wie Gehälter, Miete, Darlehensrückzahlungen und vieles mehr sind jedoch auch weiterhin zu zahlen. Dies kann schnell zu Liquiditätsengpässen führen. Dazu kommt noch, dass in so einer Situation meist auch mit höheren kurzfristigen Zusatzzahlungen – wie z.B. der kurzfristigen Anschaffung eines Containers oder Umräumarbeiten – zu rechnen ist.

Wesentliche Eckpunkte einer Bertriebsunterbrechungsversicherung sind die Höhe der gewählten Versicherungssumme und die Länge der Haftungszeit.

Deckungsbeitrag

Die Formel für die Berechnung der Versicherungssumme – auch Deckungsbeitrag genannt – ist: Umsatz minus variable Kosten = Fixkosten

Zu den Fixkosten zählen

  • Gehälter und Löhne einschließlich Sozialaufwendungen
  • Fremdkapitalrückzahlungen einschließlich der Zinsen
  • Grundgebühren für Energie, Heizung, u.s.w.
  • Mietkosten
  • EDV, Warenroboter, Serviceverträge, …

Haftungszeit

Die Haftungszeit ist der Zeitraum, in welchem der Unterbrechungsschaden bezahlt wird. Dieser kann individuell gewählt werden. Im Regelfall werden sechs bis zwölf Monate gewählt. Es gibt aber Situationen, wo die Haftungszeit länger gewählt werden sollte. Befindet sich die Apotheke beispielsweise in einem denkmalgeschützten Gebäude, ist es überlegenswert, die Haftungszeit z.B. auf 24 Monate zu verlängern, da es oft länger dauern kann, bis ein solches Gebäude wieder restauriert wird.

Die Leistungen einer Betriebsausfallversicherung

Eine Betriebsausfallsversicherung

  • ersetzt die laufenden Kosten
  • sichert die Personalkosten – dadurch kann die Qualität der Apotheke erhalten werden
  • leistet sehr oft Vorauszahlungen
  • ersetzt den tatsächlichen entgangenen Deckungsbeitrag
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Der Aufbau von Liquiditätsreserven als oberstes Gebot

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Angesichts der extrem niedrigen Kapitalkosten (historisch tiefes Zinsniveau) wird man als Unternehmer sehr gerne dazu verleitet, das Betriebsergebnis im Vergleich zu vergangenen Jahren besser zu interpretieren als es tatsächlich ist. Niedrige Zinsen und möglicherweise beinhaltete buchmäßige Kursverluste führen häufig zu einem sehr guten Liquiditäts-Ergebnis. Trotzdem bzw. gerade deswegen sollte weiterhin großes Augenmerk auf den Aufbau von Kapitalreserven gelegt werden.

Steigender Frankenkurs bringt Liquiditätsnachteil

Im Vergleich zum Vorjahr ist der EUR/CHF-Kurs das erste Mal seit langer Zeit wieder gestiegen. Was grundsätzlich für alle Frankenkreditnehmer von Vorteil ist, denn das führt bilanztechnisch zu einem zusätzlichen buchmäßigen Gewinn. Dies löst wiederum eine höhere Steuerlast aus und in vielen Fällen wird eine entsprechende Steuer-Nachzahlung die Folge sein.

EUR/CHF-Kursentwicklung seit Aufhebung der Kursuntergrenze
Abb.1: EUR/CHF-Kursentwicklung seit Aufhebung der Kursuntergrenze

Zinsen werden auch wieder einmal steigen

Die niedrigen Zinsen sind prinzipiell ein großer Vorteil für alle jene Unternehmer, die mit Hilfe von Fremdfinanzierungen ihr Geschäft betreiben. Damit dieser Vorteil auch wirklich spürbar wird, gilt es eine einfache aber sehr wirkungsvolle Strategie anzuwenden.

Als Basis sollte der langjährige Durchschnittszinssatz für Finanzierungen herangezogen werden, welcher mit mindestens 4,0% (besser mit 6,0%) anzusetzen ist. Die sich daraus ergebende Differenz zum aktuellen Kreditzinssatz sollte nun konsequent – am besten monatlich – auf ein separates Ansparkonto umgebucht werden.

Auf diese Art und Weise kann man den konkreten Vorteil der niedrigen Finanzierungskosten direkt an dem angehäuften Vermögen ablesen und somit auch wirklich „spüren“.

Neben diesem Effekt ergibt sich ein weiterer großer Vorteil, wenn die Zinsen wieder einmal ansteigen. Tritt dies ein, dann ist man den höheren monatlichen Aufwand bereits gewöhnt und Liquiditätsengpässe gehören ein für alle Mal der Vergangenheit an.

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Fixzinskredite für Unternehmer jetzt besonders interessant

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Die historische Niedrigzinsphase, in welcher wir uns aktuell befinden, bringt auch äußerst interessante Angebote für Fixzinskredite mit sich. Alle Unternehmer, die in nächster Zeit beabsichtigen eine längerfristige Finanzierung aufzunehmen bzw. bereits eine solche offen haben, sollten sich mit diesem Thema beschäftigen.

Planungssicherheit zu sehr günstigen Konditionen

Gerade bei Investitionen hängt die Gewinnvorausschau üblicherweise von vielen Variablen ab. Sehr häufig spielen dabei die voraussichtlichen Zinsen bzw. die erforderliche Kapitaltilgung einer Bankfinanzierung keine unwesentliche Rolle. Wenn diese nun fixiert werden kann, lässt sich eine wichtige Variable in eine Konstante umwandeln. Dies ist aktuelle sogar für Laufzeiten von bis zu 20 Jahren möglich.

Geringe Differenz zu variablen Zinssätzen

Die Feststellung, dass der Zeitpunkt im Augenblick besonders günstig ist, lässt sich an der Tatsache festmachen, dass der Leitzinssatz derzeit bei Null bzw. sogar leicht im Minusbereich liegt und es in der Historie Europas bzw. Österreichs so einen Fall bisher noch nicht gegeben hat. Ein weiterer Aspekt ist der relativ geringe Unterschied von fixen zu variablen Zinssätzen welcher zur Zeit nur ca. 1,0 bis 1,5% beträgt.

Fazit

Voraussichtlich wird die Niedrigzinsphase noch einige Zeit anhalten. Allerdings können die Zinssätze für längerfristig gebundenes Kapital schon früher zu steigen beginnen. Das bedeutet, dass wir möglicherweise nicht mehr allzu lange solche extrem günstigen Fixzinsangebote für Finanzierungen sehen werden. Selbstverständlich ist es auch möglich den Markt zu beobachten und erst bei konkreten Anzeichen auf einen fixe Verzinsung umzusteigen – doch dann könnte es schon zu spät sein für die besonders guten Konditionen.

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Betriebliche Altersvorsorge für gute Mitarbeiter

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Sie kennen den Spruch  ”Kleinvieh macht auch Mist” – dieser Spruch gilt für die sogenannte “Zukunftssicherung” im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Es geht hier um Kleinbeträge,  jedoch eröffnet dieses Modell, welches auch für Apotheken hervorragend umsetzbar ist, für Sie als Unternehmer wie auch für Ihre Mitarbeiter/innen eine Reihe von Vorteilen.

Gemeint ist die sogenannte Zukunftssicherung gemäß §3 Abs. 1  Z 15 EStG oder auch Direktversicherung genannt.

Die Apotheke bietet Ihren Mitarbeitern eine Direktversicherung als eine freiwillige Sozialleistung an. Es werden bis max. 25,- Euro monatlich (300,- euro jährlich)  in einen speziellen Vorsorgevertrag einbezahlt. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin spart sich die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. D.h. es wird Brutto für Netto angespart. Die Apotheke spart sich die Lohnnebenkosten im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung.

Was sind die Vorteile für die Mitarbeiter/in?

  • Vorsorge brutto für netto – hohe Steuerersparnis
  • Auszahlung vollkommen steuerfrei
  • keine Vorgaben welche Auszahlungsform
  • Vertrag kann bei Beendigung des Dienstverhältnisses mitgenommen und weiterbespart werden
  • u.v.m.

Was sind die Vorteile für das Unternehmen, die Apotheke?

  • Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
  • keine Lohnnebenkosten, daher günstige Lohnerhöhung
  • individuelle und einfache Anwendung (z. B. alle PKA`s bekommen diese freiwillige Sozialleistung))
  • Ansehen in der Bevölkerung steigt
  • Mitarbeiterbindung von guten Kräften
  • einfaches Handling
  • u.v.m.

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten diese Form der freiwilligen Sozialleistung im Unternehmen zu implementieren und die Vorteile in Anspruch zu nehmen. Der Weg dazu führt über ein kurzes Beratungsgespräch mit einem Experten.

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Abfertigung „ALT“ – Liquiditätsplanung – Auslagerung von Abfertigungsansprüchen

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Arbeitsverhältnisse, welche ab dem 01.01.2003 eingegangen worden sind, unterliegen automatisch der “Abfertigung NEU”. In diesem Fall werden mit der Zahlung von monatlichen Beiträgen (1,53% des Bruttogehaltes) in eine ausgewählte betriebliche Vorsorgekasse durch den Arbeitgeber alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt.

Dies ist nicht bei Arbeitnehmern, welche vor dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben. Hier gilt immer noch das System der “Abfertigung ALT”

Eine Abfertigungszahlung bedeutet immer eine erhebliche Liquiditätsbelastung. Zu großen Liquiditätsbelastungen kommt es, wenn z. B. mehrere Mitarbeiter gleichzeitig oder knapp hintereinander in Pension gehen.  Zum Thema wird es auch, wenn der Apotheker (Betriebsinhaber) selber in Pension geht, da spätestens zu diesem Zeitpunkt alle Ansprüche fällig werden. Daher ist eine entsprechende Vorsorge für die steigenden Abfertigungsansprüche dringend anzuraten.

Das einfachste ist, bestehende Abfertigungsverpflichtungen gänzlich auf eine private Versicherung auszulagern. (Erlass des BMF zur Rz 3369a der EStR 2000). Dabei schließt der Unternehmer für alle oder auch einzelne Mitarbeiter/innen eine Abfertigungs-Direktversicherung ab. Im Abfertigungsfall erhält der/die Mitarbeter/in direkt die Versicherungsleistung.

Die Abfertigungs-Direktversicherung bietet dem Arbeitgeber viele wesentliche Vorteile:

  • planbare und gleichmäßige Liquiditätsbelastung
  • die Prämien sind Betriebsausgaben
  • die Wertzuwächse der Versicherung müssen nicht Gewinnerhöhend aktiviert werden (nicht zu versteuern)
  • keine Versicherungssteuer (derzeit 4%) ist zu bezahlen
  • Verbesserung der Bilanzoptik – da keine Rückstellungsbildung mehr notwendig ist
  • keine Zustimmung der Mitarbeiter/innen erforderlich
  • Scheidet der Mitarbeiter ohne Ansprüche aus oder wurde zu viel Kapital angespart, ist das angesparte Kapital nicht verloren, da dieses an den Unternehmer zurückfließt.
  • u.v.m.

Es lohnt sich dieses Thema anzugehen. Meistens kommen die Zahlungen (Abfertigungen) zum ungünstigsten Zeitpunkt auf den Apotheker bzw. Unternehmer zu, wenn dafür nicht vorgesorgt wurde.

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Absicherung von Kühlgut,- Seren und Warenverderb

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Bei der Absicherung des Inventares und Waren wird das Thema „Tiefkühlgut“ sehr oft vernachlässigt bzw. vergessen, obwohl viele Apotheken oft Medikamente mit erheblichen Gesamtwert im Kühlschrank lagern.

Grundsätzlich wird das Risiko von den Versicherern nicht sehr gerne gesehen. Es ist jedoch über spezielle Sondervereinbarungen möglich, das „Tiefkühlgut“ sprich die Medikamente im Kühlschrank bis zu einer fix vereinbarten Summe (Erstrisikosumme) abzusichern.

Im Rahmen der Kühlgutversicherung ist man sehr gut gegen viele Gefahren und Schäden abgesichert. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen Sachschäden infolge Verderb der versicherten Medikamente oder Seren.
Nachfolgend aufgelistet einige der wichtigsten Gefahren:

  • Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung z.B. durch Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss, Überspannung  etc..
  • durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder auch Böswilligkeit
  • durch Wasserschäden
  • Austreten von Kältemitteln od. Ammoniak
  • Stromausfall (ein wesentlicher Punkt!)

Nicht versichert ist der Ausfall der Kühlanlage, wenn der Kühlschrank wegen Alterserscheinung bereits Korrosion od. sonstige Ablagerungen aufweist. In diesem Fall ist natürlich zu empfehlen, das Kühlgerät auszuwechseln.

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KMU Förderung gemäß §10 EStG – Kauf von steuerbegünstigten Wertpapieren wird bei unterjährigen Bilanzstichtag sehr oft übersehen

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Über den Kauf von steuerbegünstigten Wertpapieren im Rahmen der KMU-Förderung gemäß §10 EStG wird zum Jahresende immer sehr viel gesprochen – unter dem Motto am 31.12. ist es zu spät. Unserer Erfahrung nach gibt es viele Apotheken, welche einen unterjährigen Bilanzstichtag haben. Wenn dieser Stichtag für Investitionen in Wertpapiere im Sinne der KMU-Förderung übersehen wird, ist es zu spät. Der Kauf (die Kaufabrechnung ist entscheidend) der Wertpapiere muss vor dem Bilanzstichtag erfolgen. Und hier liegt oft der Hacken begraben. Oft wird nicht berücksichtigt, dass ein Kauf von Wertpapieren auch einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Daher ein guter Tipp, genügend Zeit vor dem Bilanzstichtag einzuplanen (z.B.:  jährlich einen Monat vor dem Stichtag eine Wiedervorlage setzen) und die Sache in Angriff zu nehmen, und aktiv mit dem Steuerberater und in weiterer Folge mit dem Finanzberater dieses Thema besprechen. Es lohnt sich allemal.

Dazu ein Rechenbeispiel:
Steuerprogression 50%; Es werden 20.000,- Euro veranlagt; Nach der Behaltedauer von 4 Jahren und angenommener Performance von 3,5% ergibt dies einen Auszahlungsbetrag von 22.950,00 Euro. Durch die Steuerersparnis von 50% würde man eine Performance von 23,1% p.a. benötigen, um auf das selbe Ergebnis zu kommen wenn man die Steuerbegünstigung nicht nutzt.

Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst:

  • Gemäß §10 EstG steht UnternehmerInnen ein Gewinnfreibetrag bis zu 13% der Bemessungsgrundlage als Abzug vom steuerbaren Gewinn zu.
  • Die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage ist 100.000,00 Euro steuerbarer Gewinn.
  • Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem „Grundfreibetrag“ und einem „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ zusammen.
  • Die Höhe des Grundfreibetrages ist 30.000,00 Euro. Dieser Grundfreibetrag wird bei der Steuerveranlagung für das Jahr 2010 automatisch berücksichtigt.
  • Für Gewinne, die 30.000,00 Euro übersteigen, kann ein „investitionsbedingter“ Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, wenn in begünstigte Wirtschaftsgüter oder in spezielle Wertpapiere bzw. Investmentfonds investiert wird.

Die gekauften Wertpapiere bzw. Investmentsfonds müssen mindestens vier Jahre gehalten werden und können nach Ablauf dieser vier Jahre ohne Nachversteuerung ins Privatvermögen umgeschichtet werden.

Tipp:Da die Höhe des Gewinnes zum Zeitpunkt der Investition noch nicht feststehen kann, geht man am besten auf Nummer sicher und investiert einige Euro mehr. Nur dann ist gewährleistet, dass der maximale Freibetrag steuerlich genutzt werden kann.

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Elektronik- bzw. EDV Versicherung ein wichtiger Baustein in der Betriebsversicherung einer Apotheke

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Sehr oft wird uns die Frage gestellt, ob es wirklich notwendig ist, zusätzlich zu den herkömmlichen Versicherungssparten wie „Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Betriebsunterbrechung….“ auch noch eine eigene EDV- bzw. Elektronikversicherung abzuschließen.

In jeder Apotheke hat die EDV längst Einzug gehalten und ist somit zu einem der wichtigsten Geräte geworden. Informationen und Aufzeichnungen werden darauf gespeichert. Mit einem Wort – die Wertkonzentration ist enorm. Daher ist dies ein wesentlicher Teil der Betriebsversicherung und darf nicht übersehen werden.

Grundsätzlich ist auch die EDV-Anlage (Server, Drucker, Kassa etc..) über die herkömmlichen Sparten abgesichert.  Beispiel: Schäden durch einen Brand, Schäden durch Leitungswasser oder Schäden bei einem Einbruchdiebstahl. Jedoch ist eine EDV Anlage noch vielen anderen Risken ausgesetzt, und sollte daher auch extra abgesichert werden.

So bietet zum Beispiel die EDV-Versicherung auch Schutz bei Schäden die durch
– menschliches Versagen (z.B. Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit)
– Böswilligkeit, Sabotage
– Feuchtigkeit
– mechanisch, einwirkende Gewalt von außen
– technische Schäden wie Überspannung, Kurzschluss oder Implosion verursacht werden.

Neben der Hardware können auch noch der Datenverlust und damit die Nacherfassung abgesichert werden.

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Einbruchdiebstahl – Wertgegenstände, Kunstwerke, Bilder

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Es ist Winterzeit und dies ist leider auch die Zeit in der es vermehrt zu Einbrüchen kommt.

Nebst wichtigen Präventivmaßnahmen(Alarmanlagen, Abschließen des Geschäftslokales, Wohnung….) damit es gar nicht soweit kommt, sollte man unbedingt auch für danach Vorsorge treffen, sollte es zu einem Einbruch kommen.

Sehr oft stehen die Betroffenen nach einem erfolgten Einbruchdiebstahlvor zwei großen Problemen, wenn Wertgegenstände, Sammlungen etc.  gestohlen wurden:
– wie beweist man der Versicherung welche Gegenstände in meinem Besitz waren?
– und wie beziffert man die Schadenshöhe?

Vor einigen Tagen passiert – ein Beispiel von vielen:  Einem Mandanten wurde ein wertvolles Bild und drei Münzalben mit alten Silbermünzen, welche er in der Wohnung aufbewahrte, gestohlen.
Es gab keine Aufzeichnungen, keine Fotos od. ähnliches. Nun stand man vor dem Problem, wie hoch ist der Schaden und vor allem wie beweist man der Versicherung, dass man im Besitz dieser Wertgegenstände war?

Daher treffen Sie Vorsorge und machen einmal im Jahr od. zumindest alle paar Jahre diesbezüglich eine Inventur.
– die einfachste Art sind digitale Fotos. Wichtig ist aber, dass die Dateien separat (extern) gespeichert werden. Bankschließfach od. extern aufbewahren.
– bei wertvollen Kunstwerkenwie z.B. Bilder, Graphiken, Skulpturen…. empfiehlt es sich zusätzlich eine Expertise einzuholen.
– bei wertvollen alten Einzelgegenständen wie Uhren, Schmuck…. ist meine Empfehlung ebenso eine Expertise einzuholen
Betrifft es den Privatbereich:
– bei „neuen“ Uhren– sollte man unbedingt die Zertifikate extra archivieren
– bei Sammlungen wie z.B. Münzen, Briefmarken…  empfiehlt es sich eine detaillierte Auflistung zu machen, diese auszudrucken und mit Datum zu unterfertigen und wiederum an einem separaten Platz zu archivieren.

Mit diesen einfachen Vorsorgemaßnahmen erspart man sich viele Diskussionen mit dem Versicherer im Fall der Fälle.

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Krankenversicherung – Opting Out

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Apothekerinnen und Apotheker haben die Möglichkeit in der Krankenversicherung zu optieren.

Dies bedeutet, dass jede Apothekerin bzw. Apotheker selber entscheiden kann ob man bei der GKK, bei der SVA oder aber Privat über das „Opting Out“ versichert sein will.  Sehr viele Apotheker/innen schenken in diesem Bereich laufend sehr viel Geld her. Es kann sich auszahlen, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen.

Was sind die Vorteile einer Selbstversicherung:

Der größte Vorteil ist ein besserer Versicherungsschutz zu (meist) weniger Geld. Die Prämie ist abhängig vom Eintrittsalter des zu Versichernden.

Grundsätzlich wird eine Selbstversicherung individuell angepasst. Neben den wichtigsten Grundleistungen, das ist die stationäre Krankenhausbehandlung und ein 80%iger Kostenersatz für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung, gibt es kostengünstige Erweiterungen, welche je nach Wunsch des Versicherten angepasst werden können. Dazu zählen zum Beispiel der Ersatz des 20% igen Selbstbehaltes, Zusatz Sonderklasse Zweibettzimmer od. Sonderklasse Einbettzimmmer…

Konkrete Vorteile sind auch
– die freie Arztwahl (Wahlarzt)
– in der Zahnversicherung besteht ein wesentlicher besserer Versicherungsschutz gegenüber der GKK oder SVA
– die Sonderklasse ist um einiges günstiger
– und viele mehr..

Ein Übertritt zu einer Selbstversicherung muss individuell geprüft werden.  Die Tarife laufen über Gruppenverträge.  Zum Unterschied zur Pflichtversicherung gibt es bei der Privatversicherung eine „Riskenauslese„. Dies ist eine „Risikoprüfung“ sprich Prüfung des Gesundheitzustandes des zu Versicherten. Diese Prüfung entscheidet ob eine Annahme beim privaten Versicherer möglich ist.

Schneider Johannes

Vermögenszuwachssteuer – Wertpapier KESt

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Seit einigen Tagen gibt es mehr Klarheit über die neue Wertpapiersteuer, welche mit 01.01.2011 in Kraft treten soll. Gegenüber dem schon länger bekannten Entwurf gibt es nun einige Änderungen. In einigen Teilgebieten wurde aufgrund massiver Widerstände der Fondswirtschaft der Gesetzesentwurf zu Gunsten der Anleger entschärft.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aufgegriffen.

  1. Die neue KESt gilt für Aktien, Fonds und alle anderen Wertpapiere.
    Die neue Steuer betrifft grundsätzlich alle Wertpapiere (dazu gehören auch Investmentfonds), die ab dem 01.01.2011 gekauft und ab dem 01.10.2011 verkauft werden. Die Steuer wird automatisch von der Bank eingehoben und anonym an das Finanzamt überwiesen.
  2. Die (neuen) steuerlichen Regeln für Investmentfonds
    Für Fonds fällt künftig KESt auf zwei Ebenen an. Die erste Ebene betrifft die Kursgewinne, die innerhalb des Fonds erzielt werden. Die zweite Ebene betrifft den Gewinn beim Verkauf der Anteile. Auf der ersten Ebene gab es auch schon bisher eine KESt. 20 Prozent der Gewinne waren mit 25% KESt zu versteuern, was eine Steuerquote von 5% ergab. Ab 01. 07.2011 steigt die effektive Steuerquote auf 7,5%, ab 01.01.2012 auf 10 %, ab 01.01.2013 auf 12,5 % und schlussendlich ab dem 01.01.2014 auf 15%. Das heißt, dass von derzeit 20 Prozent der Gewinne ab 2014 60% der Gewinne versteuert werden. Diese Steuer betrifft auch Altbestände.
    Die zweite Ebene tritt beim Verkauf der Investmentfonds in Kraft. Dabei werden die restlichen 40 Prozent der Gewinne versteuert. In diesem Bereich werden Altbestände nicht versteuert.
  3. Gegenrechnung von Verlusten
    Intern erzielte Kursgewinne und -verluste dürfen gegengerechnet werden. Ev. Verluste verfallen nicht und können auf kommende Jahre übertragen werden. Die Gegenverrechnung betrifft ausschließlich den fondsinternen Bereich.
  4. Fondsgebundene Lebensversicherungen
    Lebensversicherungen sind von der neuen Steuer nicht betroffen. Eine Änderung gibt es bei Lebensversicherungseinmalerlägen. Hier wird die steuerliche Mindestlaufzeit von bisher 10 Jahre auf 15 Jahre erhöht. Dies gilt für Verträge, die ab 01.01.2011 abgeschlossen werden. Bei den monatlichen Sparplänen gibt es keine Änderungen.
  5. Am 22. Dezember soll die neue Steuer endgültig beschlossen werden
    Bis dahin sind noch kleine Änderungen in den Parlamentsausschüssen möglich.  Am Grundgerüst wird aber nicht mehr gerüttelt werden.

Wichtig für jeden Anleger ist, wenn es möglich ist noch heuer zu investieren. Eine weitere wichtige Information für jeden Anleger ist, dass es keinen Grund gibt Anteile wegen der neuen Wertpapiersteuer zu verkaufen. Alle Anteile, welche bereits am Depot liegen, genießen einen wesentlichen Steuervorteil gegenüber im nächsten Jahr neu gekaufter Anteile.