Schneider Johannes

Vermögenszuwachssteuer – Wertpapier KESt

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Seit einigen Tagen gibt es mehr Klarheit über die neue Wertpapiersteuer, welche mit 01.01.2011 in Kraft treten soll. Gegenüber dem schon länger bekannten Entwurf gibt es nun einige Änderungen. In einigen Teilgebieten wurde aufgrund massiver Widerstände der Fondswirtschaft der Gesetzesentwurf zu Gunsten der Anleger entschärft.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aufgegriffen.

  1. Die neue KESt gilt für Aktien, Fonds und alle anderen Wertpapiere.
    Die neue Steuer betrifft grundsätzlich alle Wertpapiere (dazu gehören auch Investmentfonds), die ab dem 01.01.2011 gekauft und ab dem 01.10.2011 verkauft werden. Die Steuer wird automatisch von der Bank eingehoben und anonym an das Finanzamt überwiesen.
  2. Die (neuen) steuerlichen Regeln für Investmentfonds
    Für Fonds fällt künftig KESt auf zwei Ebenen an. Die erste Ebene betrifft die Kursgewinne, die innerhalb des Fonds erzielt werden. Die zweite Ebene betrifft den Gewinn beim Verkauf der Anteile. Auf der ersten Ebene gab es auch schon bisher eine KESt. 20 Prozent der Gewinne waren mit 25% KESt zu versteuern, was eine Steuerquote von 5% ergab. Ab 01. 07.2011 steigt die effektive Steuerquote auf 7,5%, ab 01.01.2012 auf 10 %, ab 01.01.2013 auf 12,5 % und schlussendlich ab dem 01.01.2014 auf 15%. Das heißt, dass von derzeit 20 Prozent der Gewinne ab 2014 60% der Gewinne versteuert werden. Diese Steuer betrifft auch Altbestände.
    Die zweite Ebene tritt beim Verkauf der Investmentfonds in Kraft. Dabei werden die restlichen 40 Prozent der Gewinne versteuert. In diesem Bereich werden Altbestände nicht versteuert.
  3. Gegenrechnung von Verlusten
    Intern erzielte Kursgewinne und -verluste dürfen gegengerechnet werden. Ev. Verluste verfallen nicht und können auf kommende Jahre übertragen werden. Die Gegenverrechnung betrifft ausschließlich den fondsinternen Bereich.
  4. Fondsgebundene Lebensversicherungen
    Lebensversicherungen sind von der neuen Steuer nicht betroffen. Eine Änderung gibt es bei Lebensversicherungseinmalerlägen. Hier wird die steuerliche Mindestlaufzeit von bisher 10 Jahre auf 15 Jahre erhöht. Dies gilt für Verträge, die ab 01.01.2011 abgeschlossen werden. Bei den monatlichen Sparplänen gibt es keine Änderungen.
  5. Am 22. Dezember soll die neue Steuer endgültig beschlossen werden
    Bis dahin sind noch kleine Änderungen in den Parlamentsausschüssen möglich.  Am Grundgerüst wird aber nicht mehr gerüttelt werden.

Wichtig für jeden Anleger ist, wenn es möglich ist noch heuer zu investieren. Eine weitere wichtige Information für jeden Anleger ist, dass es keinen Grund gibt Anteile wegen der neuen Wertpapiersteuer zu verkaufen. Alle Anteile, welche bereits am Depot liegen, genießen einen wesentlichen Steuervorteil gegenüber im nächsten Jahr neu gekaufter Anteile.