Deak Peter - Apotheker

Deak Peter

Leiter der Apotheke Kirchberg

office@apothekekirchberg.at

Deak Peter - Apotheker

Regelung der postgraduellen Weiterbildung

von Deak Peter - Apotheker in Allgemein

Wie in meinem Artikel über die Gefahren des Versandhandels schon geschrieben ist es nicht nur wichtig ein fachlich gut ausgebildetes Team zu haben um mit qualitativ hochwertigen Beratungsgesprächen uns vor dem Versandhandel zu positionieren, sondern es ist auch sehr wichtig, dass dies möglichst in jeder Apotheke vorhanden ist, um das landesweite Image der Apotheken diesbezüglich zu stärken.

Wie wir Alle wissen, ist leider nicht jeder Apotheker, und nicht jede PKA von sich aus bereit, Freizeit für Fortbildungen zu opfern, und es ist nicht unbedingt jede Fortbildung wirklich sinnvoll. Deswegen gehört die verpflichtende Fortbildung der PharmazeutInnen und der PKAs meiner Meinung nach gesetzlich geregelt.

Die Apothekerkammer und die Arbeiterkammer sollte jeweils für PharmazeutInnen und PKAs ein verpflichtendes Fortbildungssystem erarbeiten. Diese sollte – wie auch in anderen Ländern – auf ein Punktesystem basieren.

Sinnvoll wäre die Fortbildungen in zwei Kategorien aufzuteilen; Pflicht und Wahlpflicht. Man könnte z.B. vorschreiben, dass alle 2 Jahre Fortbildungen in der Gesamtpunktzahl von 50 Pflicht- und 50 Wahlpflicht-Fortbildungen zu belegen sind. Die Pflicht-Fortbildungen sollten die Kammer und/oder die Universitäten/PKA-Schulen möglichst zum Selbstkostenanteil anbieten, natürlich mehrere im Jahr und in jedem Bundesland. Bei den Wahlpflichtfächern könnte der Markt sozusagen frei sein, jedoch müsste die zu vergebende Punktzahl vorab von z.B. der Kammer akkreditiert werden.

Unter den Bildungsthemen sollte neben der fachbezogenen Wissensthemen auch Psychologie/Umgang mit Kunden, Marketing, Wirtschaftslehre vertreten sein.

Dies würde dazu beitragen dass in sämtlichen Apotheken ein gut ausgebildetes Team die Kunden individuell und optimal betreut, und dadurch das gute Image der Apotheken und der gesamten Branche weiterhin erhält und stärkt.

 

Deak Peter - Apotheker

Wie gefährlich ist der Online-Versand-Handel für die Apotheken wirklich?

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Der Online-Handel generell boomt, und die Tage der Schutzbarrieren für die Apothekenbranche sind bereits gezählt. Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass eine neue Art von Konkurrenz auf die Apotheken zukommt. Aber wie groß ist die Gefahr wirklich? Und wie unmittelbar ist sie?

Apotheken werden in naher Zukunft so oder so, aber auf verschiedene Weise mit dem Problem konfrontiert sein. Am naheliegendsten ist, dass, verschiedene Altersgruppen, verschiedene Affinität für den Onlinekauf haben. Daraus resultiert, dass Apotheken mit einer eher älteren Kundenstruktur vorerst nicht so stark betroffen sein werden. Der zweite wichtige Faktor ist persönliche Bindung. Dies mindert die Gefahr dauerhaft, denn wenn ein Kunde zufrieden mit seiner Apotheke ist, wird er oder sie nicht zum Wechsel zum Onlinekauf angeregt. Demnach gilt es als beste Präventivwaffe gegen jegliche Art von Konkurrenz eine persönliche Kundenbindung durch ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit zu erreichen. Wie macht man das am besten?

Dies hat natürlich sehr viele Aspekte und Möglichkeiten, und es ist sehr wichtig, dass das Gesamtpaket stimmig ist. Man kann es natürlich nicht Jedem Recht machen, aber man sollte Mittel wählen die den Großteil der potenziellen Klientel ansprechen. Dabei ist enorm wichtig, dass das gesamte Apothekenteam das Konzept versteht, denn die Mitarbeiter an der Tara sind Aushängeschilder für die Apotheke. Der Kunde muss sich in der Apotheke wohl fühlen können, um auch beim nächsten Mal mit guter Laune wiederkehren zu können. Außer einem guten Ambiente ist die Qualität der individuellen Beratung enorm wichtig. Dies ist der Punkt in dem man sich vom Versandhandel am besten abheben kann. Dies erfordert ein optimal eingespieltes, und sowohl fachlich als auch verkaufstechnisch hervorragend ausgebildetes Team.

Wenn man unter anderem, mit diesen Methoden die Begeisterung der Leute gewinnt, hat man den Versandhandel weniger zu befürchten. Wir müssen uns gemeinsam auf diese Kernkompetenzen konzentrieren um das Image der Apotheken weiter zu stärken, anstatt in den sinnlosen Preiskampf beim Versandhandel einzusteigen.

Wir müssen diesen Wettbewerb bzw. diese Herausforderung mit unseren eigenen Waffen schlagen.

Deak Peter - Apotheker

Ist die Nachtdienstgebühr angemessen?

von Deak Peter - Apotheker in Allgemein

Das Thema Nachtdienste ist ein sehr heikles, und sorgt immer wieder für Diskussionen. Der Nachtdienst an sich ist in den meisten Apotheken rein rechnerisch gesehen ein absolutes Verlustgeschäft. Die Personalkosten für einen Nachtdienst sind exorbitant, die Einnahmen dafür minimal. Dazu kommt, dass in der heutigen Zeit die Inanspruchnahme des Nachtdienstes nur zu einem signifikant geringem Anteil wirklich gerechtfertigt ist. Die Nachtdienstgebühr – wenn sie überhaupt einbehoben werden darf – ist so gering, dass dies niemanden nachdenklich macht, ob er den Pharmazeuten mitten in der Nacht wegen einer Lappalie aus dem Bett jagen soll.

An Samstagen, und an Wochentagen darf bis 20:00 Uhr ab Dienstschluss generell keine Extragebühr verlangt werden. Warum eigentlich? Gibt es sonst irgendeinen Dienstleister oder Geschäft, der nach Dienstschluss um sonst extra Arbeit leistet? Selbstverständlich ist die Lage anders, wenn der Kunde mit einem frischen Rezept kommt, welches dringend ist. Der Zuschlag in Höhe von 1,30 an Sonntagen ist auch eher lächerlich. Dafür muss der Dienstgeber dem Dienstnehmer über diese € 1,30 Inanspruchnahme volle Arbeitszeit +50% Zuschlag, etc. zahlen, um dann für Anfragen bereit zu stehen wie „ich habe seit 5 Tagen dies und jenes…“

Unsere Nachbarn in der Schweiz haben echte Nachtdienstgebühren – ausserhalb der Öffnungszeiten (egal ob Sonn-, Feiertag, Tag oder Nacht): CHF 17,30 – , da überlegt sich wohl jeder, ob es tatsächlich so dringend ist, oder es doch noch bis Morgen warten kann. Dadurch verringert sich die Belastung der Pharmazeuten so drastisch, dass selbstständige Apotheker viel mehr Dienste selber übernehmen können, und sich enorme Mitarbeiterkosten sparen, ohne sich zu verausgaben.

Wie ist Ihre Meinung? Finden Sie unsere Nachtdienstgebühren und deren Regelung angemessen?

Deak Peter - Apotheker

Ist Ihre Lagerstruktur optimal?

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Die tendenziellen Entwicklungen der Branche (immer geringer werdende Spannen, sinkender Kassenumsatz, etc.) zwingen uns dazu, uns vermehrt mit der Wirtschaftlichkeit unserer Apotheken zu beschäftigen.

Dazu gehört das Warenmanagement, was bei vielen Apotheken Territorium der PKAs ist. Aber haben Sie sich schon mal ihr Lager genauer angeschaut? Wissen Sie wie hoch der Lagerwert im Vergleich zum Umsatz ist, und was der optimale Wert wäre? Wissen Sie wie viele Besorger Sie haben, und aus welchen Gründen sie entstehen? Ist Ihre Lagerstruktur optimal? Können Sie alle Kundenwünsche sofort befriedigen?

Es lohnt sich auf jeden Fall über einige Monate eine Besorgerstatistik zu führen. Man muss sich davor die Gründe vor Augen führen, wie Besorger entstehen können. Einige Beispiele:

  • Lagerartikel, aber nicht in genügender Menge vorhanden
  • Extrawünsche; Artikel, die so selten gebraucht werden, dass es sich einfach nicht lohnt sie auf Lager zu halten (z.B. Globuli mit ungewöhnlichen Potenzen, fragwürdige/exotische Nahrungsergänzungsmittel, etc.)
  • Neue Verschreibung lokaler Ärzte (durch die vielen Generica kann es recht interessant werden)
  • Verschreibungen von Urlaubern/nicht lokalen Ärzten
  • Hochpreiser
  • Etc.

Überlegen Sie sich Ihre eigenen Kategorien, nummerieren Sie sie durch, und lassen Sie von Ihren MitarbeiterInnen auf jedem Besorgerschein eine Nummer schreiben. Diese können bei der Warenübernahme händisch in einer Tabelle erfasst werden, und am Monatsende die Summen in eine Excel Tabelle übertragen werden.

So sehen Sie wie optimal Ihr Warenlager für Ihre Kunden aufgestellt ist.

Deak Peter - Apotheker

Könnte eine 20 Jahre alte Technik unsere Arbeit wesentlich erleichtern?

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Strichcodes werden in immer mehr Bereichen unseres Lebens angewendet. Haben Sie jemals nachgedacht, wie viel Erleichterung der Strichcode uns im Berufsleben bringt? Denken Sie nur an alltägliche Aufgaben wie Warenübernahme, expedieren an der Tara, retaxieren, etc.

Heutzutage sind diese einfachen Aufgaben ohne Strichcodes nahezu undenkbar. Die Inventur einer modernen Apotheke würde bei der heutigen Warenvielfalt ohne Strichcodes 4-5 mal so lang dauern. Will das jemand bei den heutigen Mitarbeiterkosten noch freiwillig zahlen?

Warum nutzen wir dann nur das veraltete EAN-Strichcode System? Bereits seit 1994 gibt es zweidimensionale Strichcodes, wie z.B. den QR Code. Dieser kann viel größere Datenvolumen sicher codieren.

Wie könnten wir das nutzen?

An einem Rezept angebracht, könnte man mit diesem Code sämtliche Daten erfassen. Das heißt nicht nur die Versicherungsnummer, sondern alle Daten, vom Ausstellungsdatum über sämtliche Arzneispezialitäten und Rezepturen, bis hin zur Dosierung. So könnte man Fehler beim Expedieren einfach ausschließen.

Bei Apotheken mit Komissionierautomaten bräuchte man nur einscannen, auf Enter drücken, und schon wirft der Automat die aufgeschriebenen Packungen unbeirrbar aus. Bei Artikel die nicht im Automaten gelagert werden, oder wenn die Apotheke keinen Automaten besitzt, werden die Packungen einzeln eingescannt. Sollte eine Packung gescannt werden, die nicht auf dem Rezept steht, gibt das System Alarm – so können keine Fehler passieren. Man spart sich quasi das retaxieren komplett.
Und: Das SG-Buch ist auch gleich mitgeführt, denn selbst die Dosierung wäre mit dem Code erfasst.

Die technischen Möglichkeiten sind längst gegeben, 2D-Scanner sind mittlerweile günstig, und können selbstverständlich auch die alten Strichcodes scannen.

Wir sollten Druck auf die Gesetzgebung ausüben, damit sie diese Maßnahme, welche die Arzneimittelsicherheit um ein vielfaches erhöht, und dabei unglaublich viel Mitarbeiterzeit und damit Kosten spart per Gesetz vorschreiben.

Es wäre für jeden ein Gewinn!

Deak Peter - Apotheker

Die Änderung der 5.500 Einwohner-Grenze

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Das Urteil des EuGh  (Europäischen Gerichtshof) lautet im Groben, dass die Begrenzung zulässig ist, jedoch gehört die Grenze von 5.500 Einwohnern verfeinert.

Sozusagen, dass diese unterschritten werden darf, wenn es „örtliche Besonderheiten“ gibt. Es im Interesse der Bevölkerung ist, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Die derzeitige Gesetzeslage der Bedarfsregelung wird als zu starr gesehen und ist somit nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar.

Ist eine Änderung der  5500-Einwohner-Grenze wirklich nur positiv?

Befürworter argumentieren damit, dass mit der Änderung auch Menschen in den Genuss der Arzneimittelversorgung kommen, die in entlegenen Bergdörfern oder Tälern leben, da auch hier dann Apotheken gegründet werden können …

Realistisch ist vielmehr, wenn es ein Schlupfloch in der Gesetzgebung gibt, dass sich Neugründungen auf Ballungszentren konzentrieren werden. Oder würden Sie eine Apotheke in dünn besiedelten Gebiet eröffnen? Es sollte ja auch wirtschaftlich Sinn machen eine Apotheke zu betreiben.

Wagen wir den Blick über die Grenzen Österreichs hinaus, in Länder, wo die Regulierung aufgehoben wurde. Es ist überall das gleiche: Harter Konkurrenzkampf in den dicht besiedelten UND keine Veränderungen in dünn besiedelten Gebieten.

Der Status Quo:  Zurzeit IST ES NICHT MÖGLICH diese Grenze zu unterschreiten, oder doch?

Laut der Österreichischen Apothekerkammer: „NEIN!“ (Kammer Info F 8/14)

Trotzdem: Es passiert. Immer wieder.

Zuletzt wurde in Tirol, in Rekordzeit von weniger als 12 Monaten,  eine neue Apothekenkonzession erteilt. In dem 5.200-Einwohner Ort gab/gibt es bereits eine Apotheke.

Wieso hat das die Kammer trotz der aktuell gültigen Gesetzeslage genehmigt?

Könnte es sein, dass ein Zusammenhang besteht? Der Eigentümer der neugegründeten Apotheke ist der Landespräsident der Österreichischen Apothekerkammer in Tirol (es gilt natürlich die Unschuldsvermutung) Wir hoffen es nicht!

Welche Entwicklung erwarten Sie von der Gesetzesänderung?

Über Kommentare würden wir uns freuen!