Schneider Johannes

Ist die Ergänzung einer Rechtsschutzversicherung um einen Spezial-Straf-Rechtsschutz sinnvoll?

von Schneider Johannes in Versicherung

Nicht immer lassen sich Konflikte im Einvernehmen bzw. gütlich regeln. Hin und wieder bleibt dann nur mehr der Weg zum Anwalt und dann noch zum Gericht. Die Gefahren lauern doch in vielen Bereichen.

Einige Beispiele aus dem Betriebs- und auch Privatbereich:

  • Arbeitsgerichtsstreitigkeiten – Probleme bei einer Kündigung
  • Sozialversicherung – Streitigkeiten mit den Sozialversicherungsträgern
  • Internet: Die Bandbreite an Streitfällen durch Internet ist sehr groß – Urheberrechtsverletzung, Stalking, Betrug, gehackte Profile etc…
  • Streit bei einem Versicherungsschaden mit dem Versicherer
  • Meinungsverschiedenheiten nach einem Autounfall
  • u.v.m.

Nebst diesen normalen Risiken, welche über herkömmliche Rechtsschutzversicherungen meist abgedeckt sind, ist das strafrechtliche Risiko nicht zu unterschätzen.

Eine ideale Ergänzung zum normalen Rechtsschutz ist daher der Spezial-Straf-Rechtsschutz – zumindest für den/die Apothekenleiter/in.

Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistandes in Verfahren wegen des Vorwurfes und Verletzung einer Vorschrift des

  • Strafrechtes
  • Verwaltungsstrafrechts und
  • Disziplinar und Standesrechtes

Das Wesen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes ist eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Dafür benötigt man

  • höhere Versicherungssummen durch die höheren Kosten bei der Verteidigung durch spezialisierte Rechtsanwälte
  • die Möglichkeit bereits im Vorfeld einer Anklageerhebung im Rahmen der Versicherung Sachverständige zu beauftragen.

Ein weiterer Unterschied zur (normalen) Straf-Rechtsschutz-Versicherung besteht vor allem bei der Kostendeckung für Strafverfahren wegen Vorsatzdelikten: Während bei der (normalen) Straf-Rechtsschutz-Versicherung der Versicherungsschutz (mit kleinen Ausnahmen) ausgeschlossen ist, wenn die vorgeworfene Straftat nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht im Bereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes auch in diesen Fällen Versicherungsschutz. Natürlich solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt ist.

Mit einer ergänzenden Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherung ist man als selbständige/r Apotheker/in bestens absichert. Die Kosten (ca. 300 – 500,- im Jahr) dafür halten sich im Verhältnis zur Absicherung in Grenzen.

Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen und kann einiges an Geld kosten. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung hat man eine optimale Rückendeckung und spart im Falle des Falles einiges an Nerven.