Schneider Johannes

KMU Förderung gemäß §10 EStG – Kauf von steuerbegünstigten Wertpapieren wird bei unterjährigen Bilanzstichtag sehr oft übersehen

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Über den Kauf von steuerbegünstigten Wertpapieren im Rahmen der KMU-Förderung gemäß §10 EStG wird zum Jahresende immer sehr viel gesprochen – unter dem Motto am 31.12. ist es zu spät. Unserer Erfahrung nach gibt es viele Apotheken, welche einen unterjährigen Bilanzstichtag haben. Wenn dieser Stichtag für Investitionen in Wertpapiere im Sinne der KMU-Förderung übersehen wird, ist es zu spät. Der Kauf (die Kaufabrechnung ist entscheidend) der Wertpapiere muss vor dem Bilanzstichtag erfolgen. Und hier liegt oft der Hacken begraben. Oft wird nicht berücksichtigt, dass ein Kauf von Wertpapieren auch einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Daher ein guter Tipp, genügend Zeit vor dem Bilanzstichtag einzuplanen (z.B.:  jährlich einen Monat vor dem Stichtag eine Wiedervorlage setzen) und die Sache in Angriff zu nehmen, und aktiv mit dem Steuerberater und in weiterer Folge mit dem Finanzberater dieses Thema besprechen. Es lohnt sich allemal.

Dazu ein Rechenbeispiel:
Steuerprogression 50%; Es werden 20.000,- Euro veranlagt; Nach der Behaltedauer von 4 Jahren und angenommener Performance von 3,5% ergibt dies einen Auszahlungsbetrag von 22.950,00 Euro. Durch die Steuerersparnis von 50% würde man eine Performance von 23,1% p.a. benötigen, um auf das selbe Ergebnis zu kommen wenn man die Steuerbegünstigung nicht nutzt.

Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst:

  • Gemäß §10 EstG steht UnternehmerInnen ein Gewinnfreibetrag bis zu 13% der Bemessungsgrundlage als Abzug vom steuerbaren Gewinn zu.
  • Die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage ist 100.000,00 Euro steuerbarer Gewinn.
  • Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem „Grundfreibetrag“ und einem „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ zusammen.
  • Die Höhe des Grundfreibetrages ist 30.000,00 Euro. Dieser Grundfreibetrag wird bei der Steuerveranlagung für das Jahr 2010 automatisch berücksichtigt.
  • Für Gewinne, die 30.000,00 Euro übersteigen, kann ein „investitionsbedingter“ Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, wenn in begünstigte Wirtschaftsgüter oder in spezielle Wertpapiere bzw. Investmentfonds investiert wird.

Die gekauften Wertpapiere bzw. Investmentsfonds müssen mindestens vier Jahre gehalten werden und können nach Ablauf dieser vier Jahre ohne Nachversteuerung ins Privatvermögen umgeschichtet werden.

Tipp:Da die Höhe des Gewinnes zum Zeitpunkt der Investition noch nicht feststehen kann, geht man am besten auf Nummer sicher und investiert einige Euro mehr. Nur dann ist gewährleistet, dass der maximale Freibetrag steuerlich genutzt werden kann.