Artikel in Kategorie Gast Autoren

Kammerstetter Regina

Beschäftigungsbonus ab 1. Juli 2017

von Kammerstetter Regina in Gast Autoren, Steuerberatung

Seit dem 1.7. kann der Beschäftigungsbonus beantragt werden. Für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für 3 Jahre zu 50% refundiert. Abgewickelt wird diese Förderung durch das AWS.

Wer kann den Bonus beantragen?

Unternehmer aller Branchen und Größen mit Sitz oder Betriebsstelle in Österreich

Wer wird gefördert?

Die Person muss in den letzten 3 Monaten mindestens einen Tag beim AMS als arbeitslos gemeldet gewesen sein oder sich in einer Schulungsmaßnahme befunden haben. Auch Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung sind förderbar, vorausgesetzt die Ausbildung hat mindestens 4 Monate gedauert und der Abschluss liegt nicht länger als 12 Monate zurück. Auch ganz „normale Jobwechsler“ sind förderbar, wenn diese in den letzten 12 Monaten durchgehend mindestens 4 Monate in Österreich erwerbstätig und pflichtversichert waren.

Wie muss die neu geschaffene Arbeitsstelle aussehen?

Es muss ein Arbeitsverhältnis in einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 38,5 Stunden pro Woche geschaffen werden. Diese 38,5 Wochenstunden können auch auf mehrere Teilzeitjobs aufgeteilt werden. Das Dienstverhältnis muss mindestens 4 Monate durchgehend dauern und der/die neuen Mitarbeiter dürfen während der letzten 6 Monate nicht im antragstellenden Unternehmen oder Konzernverbund tätig gewesen sein.

Wann liegt überhaupt eine zusätzliche Arbeitsstelle vor?

Es muss ein Referenzwert ermittelt werden, der sich aus dem höchsten Beschäftigungsstand aus folgenden 5 Stichtagen ergibt: Am Tag vor Entstehung des ersten förderungsfähigen Arbeitsverhältnisses sowie jeweilige am Ende der vier Vorquartale. Der Höchstwert an bestehenden Arbeitsverhältnissen zu einem dieser fünf Stichtage wird als Referenzwert festgelegt und vertraglich fixiert.

Beispiel:

Die erste zusätzliche und förderungsfähige Person tritt am 15.08.2017 in das antragstellende Unternehmen ein.

Die Beschäftigtenstände sind daher zu folgenden Stichtagen zu ermitteln:

  • Stichtag 14.08.2017
    Anzahl der Beschäftigten vor Entstehung des ersten zusätzlichen Arbeitsverhältnisses
    Beispiel: 5 Personen
  • Stichtag 30.06.2017
    Anzahl der Beschäftigten zum letzten Quartalsende
    Beispiel: 4 Personen
  • Stichtag 31.03.2017
    Anzahl der Beschäftigten zum Quartalsende
    Beispiel: 5 Personen
  • Stichtag 31.12.2016
    Anzahl der Beschäftigten zum Quartalsende
    Beispiel: 6 Personen
  • Stichtag 30.09.2016
    Anzahl der Beschäftigten zum Quartalsende
    Beispiel: 5 Personen

Der Höchstwert (im Beispiel 6 Personen) wird als Referenzwert vertraglich fixiert. Gezählt wird nach Köpfen – egal ob Vollzeit- oder Teilzeitmitarbeiter. Auch karenzierte Mitarbeiter zählen mit. Lediglich geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge und geliehene Arbeitnehmer werden nicht berücksichtigt Entscheidend ist, dass zum Abrechnungsstichtag (der erste Abrechnungsstichtag ist 12 Monate nach Aufnahme des Mitarbeiters) das zusätzliche Vollzeitäquivalent vorhanden ist. Die weiteren Abrechnungsstichtage sind jeweils 12 Monate später.

Der Antrag kann auch von einem Steuerberater gestellt werden. Insgesamt stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung – sobald diese ausreserviert sind, können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Lohnnebenkosten müssen zuerst normal entrichtet werden. Ausbezahlt wird der Bonus jeweils 12 Monate nach Aufnahme des zusätzlichen Mitarbeiters.

Die Richtlinie sowie häufige Fragen und Antworten können unter www.beschaeftigungsbonus.at nachgelesen werden.

Kammerstetter Regina

Steuervorteile bei Elektrofahrzeugen

von Kammerstetter Regina in Gast Autoren, Steuerberatung

Zur Förderung der E-Mobilität in Österreich sezten Verkehrsministerium, Umweltministerium und Automobilimporteure auf finanzielle Anreize. Beginnend mit März 2017 wird bis Ende Jänner 2018 der Ankauf von Elektrofahrzeugen sowie die Errichtung von Ladestationen gefördert. Das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen der Förderung beträgt 72 Millionen Euro, gefördert wird, solange die Fördermittel nicht erschöpft sind.

Das E-Mobilitätspaket ab 1.3.2017

Gefördert wird der Ankauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen zwischen dem 1.3.2017 und dem 31.1.2018.

Steuervorteile bei Elektrofahrzeugen

Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird mit bis zu 10.000 € gefördert. Im privaten Bereich wird die Anschaffung einer „Wallbox“-Ladestation oder eines intelligenten Ladekabels mit 200 € unterstützt.

Tipp: Anträge auf Förderprämien können unter www.umweltfoerderung.at eingereicht werden. Dort finden Sie auch eine Liste der geförderten Fahrzeuge.

Vorsteuerabzug

Seit dem 1.1.2016 kann bei PKW mit einem CO²-Emissionswert von 0g/km (Elektrofahrzeuge und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge) ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die Luxustangente bleibt jedoch unberührt – d.h. der volle Vorsteuerabzug kann nur geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr als brutto 40.000 € kostet. Der – ertragssteuerlich nicht abzugsfähige – Teil der Anschaffungskosten (Luxustangente) unterliegt nämlich der Eigenverbrauchsbesteuerung. Bei Brutto-Anschaffungskosten von mehr als 80.000 € ist der Vorsteuerabzug Null. Also kann es nur ein „kleiner“ Tesla werden…

Beispiel: Die Anschaffungskosten betragen 48.000 €. Es kann die Vorsteuer in Höhe von 8.000 € geltend gemacht werden, von den 8.000 € Luxustangente (der brutto 40.000 € übersteigende Betrag) muss jedoch 1.333,33 € Umsatzsteuer bezahlt werden. Somit beträgt der Vorteil 6.666,67 €.

Wurde das Elektrofahrzeug vor dem 1.1.2016 gekauft, so kann noch anteilig die Vorsteuer geholt werden. Und zwar von einem 1/5 für jedes Jahr, das – bei einer Verteilung der Anschaffungskosten auf 5 Jahre – ab 2016 noch nicht abgeschrieben war.

Beispiel: Der PKW wurde 2014 angeschafft und hat brutto 48.000 € gekostet. Dann kann 2016, 2017 und 2018 jährlich ein Betrag von 1.600 € als Vorsteuer geholt werden. Die Eigenverbrauchsbesteuerung beträgt jährlich 266,67 €, sodass der Vorteil jährlich 1.333,33 € und somit für drei Jahre immerhin noch 4.000 € gesamt ausmacht.

Von den laufenden Aufwendungen kann natürlich auch die Vorsteuer geholt werden.

Kammerstetter Regina

Mitarbeiterrabatte

von Kammerstetter Regina in Gast Autoren, Personal, Steuerberatung

Um eine Sachbezugsversteuerung von an Mitarbeiter gewährten Rabatten zu vermeiden ist die Rabatt-Obergrenze von 20% zu beachten. Rabatte bis maximal 20% sind jedenfalls und in jeder Höhe steuerfrei. Rabatte über 20% sind grundsätzlich ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig, wobei in einem Kalenderjahr ein Betrag von € 1.000 steuerfrei ist.

Gemeint sind dabei Rabatte, die auf Waren gewährt werden, die der Arbeitgeber (auch verbundene Konzernunternehmen fallen darunter) in seinem Unternehmen gewöhnlich zum Verkauf anbietet. Nicht gemeint sind solche Waren, die der Unternehmer extra einkauft, um sie seinen Mitarbeitern günstig weiter zu verkaufen.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit:

  • der Mitarbeiterrabatt muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden
  • der Mitarbeiter darf die begünstigt bezogenen Waren nicht weiterverkaufen
  • die Befreiung gilt nur für den Dienstnehmer, nicht für dessen Angehörige
  • der Arbeitgeber muss genaue Aufzeichnungen über die gewährten Rabatte führen – Rabatte über 20% müssen am Lohnkonto ausgewiesen werden

Verkauft ein Unternehmer eine Ware beispielsweise um € 15.000 an Kunden und die Mitarbeiter bekommen einen Rabatt von 25% = € 3.750, dann sind davon € 1.000 steuerfrei und € 2.750 sind steuerpflichtiger Sachbezug. Gewährt der Unternehmer nur 20% Rabatt = € 3.000, so sind diese zur Gänze steuerfrei.

Als Vergleichbasis für die 20% Rabattgrenze gilt immer der aktuelle Endpreis, den auch Kunden im allgemeinen Geschäftsverkehr bezahlen müssen. Kostet eine Ware zum Beispiel € 100, dann ist der Rabatt steuerfrei, wenn die Mitarbeiter € 80 bezahlen. Kostet die Ware im Schlussverkauf nur € 70, dann ist der Rabatt nur dann steuerfrei, wenn die Mitarbeitern € 56 bezahlen.

Steuerfreie Mitarbeiterrabatte sind auch SV-frei, DB-frei, DZ-frei und KommSt-frei!

Kammerstetter Regina

Gutscheine und Umsatzsteuer

von Kammerstetter Regina in Gast Autoren, Steuerberatung

Die umsatzsteuerliche Behandlung ausgegebener Gutscheine ist davon abhängig, ob es sich um einen Kaufgutschein oder um einen Gratisgutschein handelt sowie vom konkretem Inhalt des Gutscheins.

Kaufgutscheine (entgeltliche Gutscheine)

Kaufgutscheine weisen einen wertmäßigen Betrag aus, der dann gegen Waren oder Leistungen eingelöst werden kann.

Die Leistung ist noch nicht konkret bestimmt

Es können Waren mit 10% oder 20% Umsatzsteuer bezogen werden. Beim Verkauf des Gutscheins ist noch keine Umsatzsteuer abzuführen, diese Gutscheine werden wie ein Zahlungsmittel behandelt. Gebucht werden die Einnahmen aus dem Verkauf solcher Gutscheine auf einem Anzahlungskonto ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist erst bei Einlösung des Gutscheines fällig.

Beispiel: Gutschein einer Hotelkette, wobei der Leistungsort und das Leistungspaket noch nicht feststeht.

Achtung: beim Verkauf darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein!

Die Leistung ist bereits konkret bestimmt

Ist die Leistung bereits konkret bestimmt, so unterliegt der Verkauf des Gutscheins bereits der umsatzsteuerlichen Anzahlungsbesteuerung und der Käufer kann sich nach Bezahlung auch schon die Vorsteuer abziehen, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Beispiel: Gutschein eines bestimmten Hotels einer Hotelkette mit genauem Leistungsumfang („eine Übernachtung für 2 Personen im Hotel Sonnenschein mit Halbpension“).

Gratisgutscheine

Gratisgutscheine sind unentgeltlich und dienen Werbezwecken.

Gratisgutscheine mit Rabattversprechen

Bei diesen wird die Umsatzsteuer ebenfalls erst dann fällig – selbstverständlich nur vom rabattierten Betrag –  wenn der Gutschein eingelöst wird.

Gratisgutschein für Geschenk (solange der Vorrat reicht)

Hier handelt es sich um eine Werbemaßnahme, die jedoch zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung führt, wenn die Geschenke nicht nur von „geringem Wert“ sind und für den Einkauf der Geschenke Vorsteuer abgezogen wurde.

Wenn das Geschenk pro Kunde maximal € 40 (Einkaufspreis) ausmacht, passiert umsatzsteuerlich gar nichts. Und, weil unser Finanzminister so großzügig ist, dürfen „geringwertige“ Werbeträger wie Kugelschreiber, Feuerzeuge etc. unlimitiert verschenkt werden.

Wichtig ist die „richtige“ Verbuchung und Verwaltung der ausgegebenen Gutscheine. Dabei hilft eine fortlaufende Nummerierung und gut eingestellte Kassensysteme – damit mit der „richtigen“ Taste bereits die „richtige“ umsatzsteuerliche Behandlung passiert.

Kammerstetter Regina

Neuerungen bei den geringfügig Beschäftigten und Aushilfen

von Kammerstetter Regina in Gast Autoren, Steuerberatung

Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägliche Geringfügigkeitsgrenze der Vergangenheit an. Auswirkung hat diese neue Regelung nur für Dienstverhältnisse die auf weniger als einen Monat befristet werden. Im Jahr 2017 beträgt die monatliche Geringfügigkeit € 425,70.

Beispiele für die neue Geringfügigkeit:

  • Befristetes DV vom 10.1. bis 19.1., Entgelt € 400,-
  • Befristetes DV vom 5.1. bis 9.1., Entgelt: € 250,-

Mit dem neuen EU-Abgabenänderungsgesetz 2017 wurde eine Steuerausnahme für Aushilfen beschlossen, die mit 1.1.2017 in Kraft tritt (und zwar befristet bis 2019).

Zweck dieser geltenden Regelung ist es, Aushilfstätigkeiten für jene Personen attraktiver zu machen, die bereits eine vollversicherte Haupterwerbstätigkeit ausüben, und die Schwarzarbeit einzudämmen.

Nach dieser neuen Regelung sind Aushilfskräfte steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Die Aushilfskraft muss geringfügig beschäftigt sein.
  • Der Arbeitnehmer muss daneben eine vollversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
  • Die Aushilfskraft steht nicht bereits in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber.
  • Die Beschäftigung dient ausschließlich dazu, einen zeitlich begrenzten zusätzlichen Arbeitsanfall (Spitzenzeiten) zu decken, der den regulären Betriebsablauf überschreitet, oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu ersetzen.
  • Der Arbeitnehmer übt die begünstigte Aushilfstätigkeit höchstens 18 Tage pro Kalenderjahr aus. Die Anzahl der Arbeitgeber ist dabei unerheblich. Wird der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei zwei oder mehr Arbeitgebern als Aushilfskraft beschäftigt, ist er verpflichtet, den Arbeitgeber über die bisherigen Tage der begünstigten Aushilfstätigkeit bei anderen Arbeitgebern zu informieren.
  • Der Arbeitgeber hat an nicht mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr Aushilfskräfte beschäftigt. Die Anzahl der Aushilfskräfte pro Tag ist nicht relevant. Überschreitet der Arbeitgeber die Grenze von 18 Tagen, steht die Begünstigung ab Beginn der Beschäftigung jener Aushilfskraft, bei der die Grenze überschritten wird, nicht mehr zu.

Bei Zutreffen der Voraussetzung fallen für den Arbeitgeber auch keine Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer) an.

Daniela Gruber

Schaufenstergestaltung als Teil des Marketings – Teil 1

von Daniela Gruber in Gast Autoren, Marketing

Einen ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal!

Diese Umschreibung eines Zitats zeigt klar, worauf es im Apothekenschaufenster ankommt. Der erste Eindruck, den ein Kunde oder Patient binnen Sekunden von meiner Apotheke gewinnt, ist mitentscheidend für das weitere Einkaufsverhalten.

Die Natur hat den Menschen darauf vorbereitet, auf den ersten Blick zu entscheiden: Gut oder schlecht, Freund oder Feind, Jäger oder Opfer.

Auch wenn dieser Urinstinkt im Schaufensterbereich nicht ganz so dramatisch ist, sagt das Schaufenster viel über die zu erwartende Einkaufssituation in der Apotheke aus: Je liebevoller, kreativer und klarer ein Schaufenster gestaltet wurde, desto eher findet der Kunde auch in der Offizin eine Wohlfühlatmosphäre vor, die zu einem positiv wahrgenommenen Beratungs- und Einkaufserlebnis führen wird.

Das Schaufenster als Kommunikationskanal

Schaufenster stellen die Visitenkarte der Apotheke dar und prägen – egal ob groß oder klein – das gesamte Erscheinungsbild. Auch mit dem Schaufenster wird das Ziel verfolgt, Botschaften zu übermitteln und ein Image beim Kunden aufzubauen. Wir zeigen, was wir als Apotheke können: Die besonderen Service-Leistungen, die wir erbringen; Das Sortiment, das wir anbieten oder Aktionen, die wir bereithalten. So stellen wir beispielsweise das aktuelle Apothekenteam vor, zeige eine neue Kosmetik-Serie oder präsentieren die ideale Reiseapotheke.

Egal welchen Kommunikationskanal wir einsetzen, wir senden immer eine Botschaft an unsere Kunden, ob wir wollen oder nicht. Je klarer und einfacher nun diese Botschaft ist, desto eher wird diese vom Kunden verstanden und führt zu mehr Zufriedenheit beim Kunden und zu wirtschaftlichem Erfolg in der Apotheke.

Was ein Schaufenster leisten kann

Da wir in vielen Werbebereichen besondere gesetzliche Vorgaben beachten müssen, ist es umso wichtiger, die Kommunikationsmöglichkeiten im Schaufenster optimal zu nutzen. In guten Lauflagen können bis zu 2000 Kunden pro Tag an einem Schaufenster vorbeigehen. Selbst wenn nur die Hälfte der Passanten das Schaufenster bewusst wahrnimmt, sind das bis zu 1000 mögliche Kunden pro Tag, die ich als Apotheke mit meinem Schaufenster erreichen kann.

Das kann mehr sein, als es eine Kundenzeitschrift oder Anzeige vermag. Je mehr es uns gelingt, die Blickdauer der Passanten zu erhöhen, desto mehr Informationen können wir übermitteln und Kaufanreize schaffen. Vorbeifahrende Personen erblicken Bilder, Symbole oder Schlagworte; Fußgänger bleiben im Idealfall stehen und nehmen Details wahr.

Interesse geweckt? Im nächsten Artikel erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Schaufenstertypen und praktische Tipps für die Umsetzung.

 
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Mit Category Management zu mehr Erfolg – TEIL 2

 

Daniela Gruber

Mit Category Management zu mehr Erfolg – TEIL 2

von Daniela Gruber in Gast Autoren, Marketing

Auch in der Apotheke können wir unbewusste Kundenbedürfnisse aufzeigen und die Kaufreize erhöhen. Gerade im Bereich der Gesundheit weiß der Kunde nicht immer selbst, welche Produkte er benötigt, um seine Probleme zu lösen. Oftmals sind unseren Kunden zusammenhängende Beschwerden gar nicht bewusst. So kann der Sportler, der in die Apotheke kommt, um gezielt ein bestimmtes Magnesium-Präparat zu kaufen, noch mehrere Produkte im Zusammenhang mit seiner sportlichen Aktivität benötigen, ohne davon in Kenntnis zu sein.

Kategorie „Sportlich aktiv“ Durch die bewusste Zusammenstellung der Produkte nach den Bedürfnissen eines sportlich aktiven Menschen, können wir unsere Beratungskompetenz erhöhen und einen Kaufimpuls auslösen:

Magnesium löst Muskelverspannungen, Mineralstoffe können seine Vitalität steigern, Elexiere verbessern seine (sportlichen) Leistungen, Gelenks- und Mobilitätskapseln sorgen von innen heraus für mehr Beweglichkeit, Bandagen beziehungsweise Schmerzcremes beruhigen überbeanspruchte Körperbereiche.

Doch Achtung: Category Management ist keine Einmalaktion, sondern ein Prozess, der sich laufend wiederholt. Kundenbedürfnisse können und werden sich ändern.

Category Management stellt damit nicht nur für neue Apotheken, sondern auch für Apotheken mit älteren Ladeneinrichtungen eine großartige Chance dar, Ihren Kundenfokus neu auszurichten und das Sortiment nach neurologischen Gesichtspunkten zu präsentieren. Auch mit einer älteren Apothekeneinrichtung können Sie Ihre Produkte so in Szene setzen, dass die Produkte mehr Aufmerksamkeit erfahren und der Absatz gesteigert wird.

Praxistipp:

  • Je mehr Verkaufsförderungsaktionen und kundenorientierte Kauferlebnisse im Rahmen der jeweiligen Kategorie geplant und durchgeführt werden, umso größer wird der messbare Erfolg Ihrer Arbeit sein.
  • Je nach Aktion werden einzelne Produkte einer Kategorie besonders herausgestellt oder beworben. Um den Kunden nicht zu überfordern werden in der Praxis maximal 2-3 unterschiedliche Produkte auf einem Aktionstisch präsentiert.
  • Hier gilt die goldene Regel: Weniger beworbene Artikel erzeugen mehr Aufmerksamkeit!

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Daniela Gruber

Mit Category Management zu mehr Erfolg – TEIL 1

von Daniela Gruber in Gast Autoren

Marktforschungen zeigen, dass Kaufentscheidungen zu über 60% erst im Verkaufsraum getroffen werden. Das bedeutet eine große Chance für alle Apotheken – unabhängig vom Alter der Ladeneinrichtung!

Ort der Entscheidung

Auch aktuell sind in Österreich noch viele Apothekenregale zu finden, in denen Produkte so angeordnet sind, dass diese leicht für die Mitarbeiter, doch nur schwer für die Kunden zu finden sind. Oft versperren sogenannte Minikarten in den Regalen auch noch die Sicht auf die Vorderseite der Produktpackung, die einen wesentlichen Blickfang in der Warenpräsentation darstellt.

Immer mehr Apotheken achten nun darauf, den Besuch in der Apotheke zum Beratungs- und Einkaufserlebnis zu gestalten und der Erfolg gibt diesen Apotheken recht. Neben der Gestaltung der Offizin nach sogenannten Wohlfühlfaktoren sind das Category Management und erlebnisorientierte Aktionen wichtige Bausteine zu mehr Erfolg in der Apotheke. Die strukturierte Anordnung der Kategorien verbessert die Orientierung und erleichtert es dem Kunden, seine Bedürfnisse zu erkennen. Der Kaufentscheidungsprozess wird vereinfacht und fällt positiv aus.

Unbewusste Kundenwünsche erfüllen

Das primäre Ziel des Category Management in der Apotheke ist es, die Regalplätze der Frei- und Sichtwahl nach den Bedürfnissen des Kunden auszurichten, unbewusste Kundenwünsche zu übertreffen und so den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen. Für Kunden und Apotheke entsteht ein Nutzen, von dem beide Seiten profitieren.

In engeren Sinn der Apotheke stellt Category Management die Zusammenstellung der Produkte aus Kundensicht dar: Produkte, von denen der Kunde glaubt, sie gehören zusammen und können sein Problem lösen beziehungsweise sein Bedürfnis befriedigen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind im Lebensmittelladen, um Produkte für ein italienisches Pasta Gericht zu kaufen. Üblicherweise laufen Sie durch das ganze Geschäft von Regal zu Regal, um alle benötigten Produkte hierfür einzukaufen. Wenn nun nicht nur diese Produkte sondern auch zusätzliche Produktvorschläge für Ihr Gericht bereits an einer Stelle für Sie zusammengestellt wurden, so geschieht nach den Kenntnissen aus der Neuroforschung folgendes:

1. Der Stress beim Kaufprozess lässt nach, weil Sie sich besser zurecht finden
2. In diesem Zustand sind Sie in größerer Kauflaune
3. Da die unerwartet präsentierten Artikel nicht nur ein unbewusstes Bedürfnis befriedigen, sondern auch Ihr Gericht zu einem Geschmackserlebnis der besonderen Art werden lassen, erhöht sich Ihre Kaufbereitschaft.
4. Sie verlassen zufrieden das Geschäft, weil Sie mehr Lösungen erhalten haben, als vorausgesetzt und kommen gerne wieder

Konkrete Beispiele und Umsetzungstipps für das Apothekenteam erfahren Sie im Teil2 dieser Artikelserie.

Deak Peter - Apotheker

Wie gefährlich ist der Online-Versand-Handel für die Apotheken wirklich?

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Der Online-Handel generell boomt, und die Tage der Schutzbarrieren für die Apothekenbranche sind bereits gezählt. Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass eine neue Art von Konkurrenz auf die Apotheken zukommt. Aber wie groß ist die Gefahr wirklich? Und wie unmittelbar ist sie?

Apotheken werden in naher Zukunft so oder so, aber auf verschiedene Weise mit dem Problem konfrontiert sein. Am naheliegendsten ist, dass, verschiedene Altersgruppen, verschiedene Affinität für den Onlinekauf haben. Daraus resultiert, dass Apotheken mit einer eher älteren Kundenstruktur vorerst nicht so stark betroffen sein werden. Der zweite wichtige Faktor ist persönliche Bindung. Dies mindert die Gefahr dauerhaft, denn wenn ein Kunde zufrieden mit seiner Apotheke ist, wird er oder sie nicht zum Wechsel zum Onlinekauf angeregt. Demnach gilt es als beste Präventivwaffe gegen jegliche Art von Konkurrenz eine persönliche Kundenbindung durch ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit zu erreichen. Wie macht man das am besten?

Dies hat natürlich sehr viele Aspekte und Möglichkeiten, und es ist sehr wichtig, dass das Gesamtpaket stimmig ist. Man kann es natürlich nicht Jedem Recht machen, aber man sollte Mittel wählen die den Großteil der potenziellen Klientel ansprechen. Dabei ist enorm wichtig, dass das gesamte Apothekenteam das Konzept versteht, denn die Mitarbeiter an der Tara sind Aushängeschilder für die Apotheke. Der Kunde muss sich in der Apotheke wohl fühlen können, um auch beim nächsten Mal mit guter Laune wiederkehren zu können. Außer einem guten Ambiente ist die Qualität der individuellen Beratung enorm wichtig. Dies ist der Punkt in dem man sich vom Versandhandel am besten abheben kann. Dies erfordert ein optimal eingespieltes, und sowohl fachlich als auch verkaufstechnisch hervorragend ausgebildetes Team.

Wenn man unter anderem, mit diesen Methoden die Begeisterung der Leute gewinnt, hat man den Versandhandel weniger zu befürchten. Wir müssen uns gemeinsam auf diese Kernkompetenzen konzentrieren um das Image der Apotheken weiter zu stärken, anstatt in den sinnlosen Preiskampf beim Versandhandel einzusteigen.

Wir müssen diesen Wettbewerb bzw. diese Herausforderung mit unseren eigenen Waffen schlagen.

Deak Peter - Apotheker

Ist Ihre Lagerstruktur optimal?

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Die tendenziellen Entwicklungen der Branche (immer geringer werdende Spannen, sinkender Kassenumsatz, etc.) zwingen uns dazu, uns vermehrt mit der Wirtschaftlichkeit unserer Apotheken zu beschäftigen.

Dazu gehört das Warenmanagement, was bei vielen Apotheken Territorium der PKAs ist. Aber haben Sie sich schon mal ihr Lager genauer angeschaut? Wissen Sie wie hoch der Lagerwert im Vergleich zum Umsatz ist, und was der optimale Wert wäre? Wissen Sie wie viele Besorger Sie haben, und aus welchen Gründen sie entstehen? Ist Ihre Lagerstruktur optimal? Können Sie alle Kundenwünsche sofort befriedigen?

Es lohnt sich auf jeden Fall über einige Monate eine Besorgerstatistik zu führen. Man muss sich davor die Gründe vor Augen führen, wie Besorger entstehen können. Einige Beispiele:

  • Lagerartikel, aber nicht in genügender Menge vorhanden
  • Extrawünsche; Artikel, die so selten gebraucht werden, dass es sich einfach nicht lohnt sie auf Lager zu halten (z.B. Globuli mit ungewöhnlichen Potenzen, fragwürdige/exotische Nahrungsergänzungsmittel, etc.)
  • Neue Verschreibung lokaler Ärzte (durch die vielen Generica kann es recht interessant werden)
  • Verschreibungen von Urlaubern/nicht lokalen Ärzten
  • Hochpreiser
  • Etc.

Überlegen Sie sich Ihre eigenen Kategorien, nummerieren Sie sie durch, und lassen Sie von Ihren MitarbeiterInnen auf jedem Besorgerschein eine Nummer schreiben. Diese können bei der Warenübernahme händisch in einer Tabelle erfasst werden, und am Monatsende die Summen in eine Excel Tabelle übertragen werden.

So sehen Sie wie optimal Ihr Warenlager für Ihre Kunden aufgestellt ist.

Deak Peter - Apotheker

Könnte eine 20 Jahre alte Technik unsere Arbeit wesentlich erleichtern?

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Strichcodes werden in immer mehr Bereichen unseres Lebens angewendet. Haben Sie jemals nachgedacht, wie viel Erleichterung der Strichcode uns im Berufsleben bringt? Denken Sie nur an alltägliche Aufgaben wie Warenübernahme, expedieren an der Tara, retaxieren, etc.

Heutzutage sind diese einfachen Aufgaben ohne Strichcodes nahezu undenkbar. Die Inventur einer modernen Apotheke würde bei der heutigen Warenvielfalt ohne Strichcodes 4-5 mal so lang dauern. Will das jemand bei den heutigen Mitarbeiterkosten noch freiwillig zahlen?

Warum nutzen wir dann nur das veraltete EAN-Strichcode System? Bereits seit 1994 gibt es zweidimensionale Strichcodes, wie z.B. den QR Code. Dieser kann viel größere Datenvolumen sicher codieren.

Wie könnten wir das nutzen?

An einem Rezept angebracht, könnte man mit diesem Code sämtliche Daten erfassen. Das heißt nicht nur die Versicherungsnummer, sondern alle Daten, vom Ausstellungsdatum über sämtliche Arzneispezialitäten und Rezepturen, bis hin zur Dosierung. So könnte man Fehler beim Expedieren einfach ausschließen.

Bei Apotheken mit Komissionierautomaten bräuchte man nur einscannen, auf Enter drücken, und schon wirft der Automat die aufgeschriebenen Packungen unbeirrbar aus. Bei Artikel die nicht im Automaten gelagert werden, oder wenn die Apotheke keinen Automaten besitzt, werden die Packungen einzeln eingescannt. Sollte eine Packung gescannt werden, die nicht auf dem Rezept steht, gibt das System Alarm – so können keine Fehler passieren. Man spart sich quasi das retaxieren komplett.
Und: Das SG-Buch ist auch gleich mitgeführt, denn selbst die Dosierung wäre mit dem Code erfasst.

Die technischen Möglichkeiten sind längst gegeben, 2D-Scanner sind mittlerweile günstig, und können selbstverständlich auch die alten Strichcodes scannen.

Wir sollten Druck auf die Gesetzgebung ausüben, damit sie diese Maßnahme, welche die Arzneimittelsicherheit um ein vielfaches erhöht, und dabei unglaublich viel Mitarbeiterzeit und damit Kosten spart per Gesetz vorschreiben.

Es wäre für jeden ein Gewinn!

Deak Peter - Apotheker

Die Änderung der 5.500 Einwohner-Grenze

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Das Urteil des EuGh  (Europäischen Gerichtshof) lautet im Groben, dass die Begrenzung zulässig ist, jedoch gehört die Grenze von 5.500 Einwohnern verfeinert.

Sozusagen, dass diese unterschritten werden darf, wenn es „örtliche Besonderheiten“ gibt. Es im Interesse der Bevölkerung ist, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Die derzeitige Gesetzeslage der Bedarfsregelung wird als zu starr gesehen und ist somit nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar.

Ist eine Änderung der  5500-Einwohner-Grenze wirklich nur positiv?

Befürworter argumentieren damit, dass mit der Änderung auch Menschen in den Genuss der Arzneimittelversorgung kommen, die in entlegenen Bergdörfern oder Tälern leben, da auch hier dann Apotheken gegründet werden können …

Realistisch ist vielmehr, wenn es ein Schlupfloch in der Gesetzgebung gibt, dass sich Neugründungen auf Ballungszentren konzentrieren werden. Oder würden Sie eine Apotheke in dünn besiedelten Gebiet eröffnen? Es sollte ja auch wirtschaftlich Sinn machen eine Apotheke zu betreiben.

Wagen wir den Blick über die Grenzen Österreichs hinaus, in Länder, wo die Regulierung aufgehoben wurde. Es ist überall das gleiche: Harter Konkurrenzkampf in den dicht besiedelten UND keine Veränderungen in dünn besiedelten Gebieten.

Der Status Quo:  Zurzeit IST ES NICHT MÖGLICH diese Grenze zu unterschreiten, oder doch?

Laut der Österreichischen Apothekerkammer: „NEIN!“ (Kammer Info F 8/14)

Trotzdem: Es passiert. Immer wieder.

Zuletzt wurde in Tirol, in Rekordzeit von weniger als 12 Monaten,  eine neue Apothekenkonzession erteilt. In dem 5.200-Einwohner Ort gab/gibt es bereits eine Apotheke.

Wieso hat das die Kammer trotz der aktuell gültigen Gesetzeslage genehmigt?

Könnte es sein, dass ein Zusammenhang besteht? Der Eigentümer der neugegründeten Apotheke ist der Landespräsident der Österreichischen Apothekerkammer in Tirol (es gilt natürlich die Unschuldsvermutung) Wir hoffen es nicht!

Welche Entwicklung erwarten Sie von der Gesetzesänderung?

Über Kommentare würden wir uns freuen!