Deak Peter - Apotheker

Die Änderung der 5.500 Einwohner-Grenze

von Deak Peter - Apotheker in Gast Autoren

Das Urteil des EuGh  (Europäischen Gerichtshof) lautet im Groben, dass die Begrenzung zulässig ist, jedoch gehört die Grenze von 5.500 Einwohnern verfeinert.

Sozusagen, dass diese unterschritten werden darf, wenn es „örtliche Besonderheiten“ gibt. Es im Interesse der Bevölkerung ist, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Die derzeitige Gesetzeslage der Bedarfsregelung wird als zu starr gesehen und ist somit nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar.

Ist eine Änderung der  5500-Einwohner-Grenze wirklich nur positiv?

Befürworter argumentieren damit, dass mit der Änderung auch Menschen in den Genuss der Arzneimittelversorgung kommen, die in entlegenen Bergdörfern oder Tälern leben, da auch hier dann Apotheken gegründet werden können …

Realistisch ist vielmehr, wenn es ein Schlupfloch in der Gesetzgebung gibt, dass sich Neugründungen auf Ballungszentren konzentrieren werden. Oder würden Sie eine Apotheke in dünn besiedelten Gebiet eröffnen? Es sollte ja auch wirtschaftlich Sinn machen eine Apotheke zu betreiben.

Wagen wir den Blick über die Grenzen Österreichs hinaus, in Länder, wo die Regulierung aufgehoben wurde. Es ist überall das gleiche: Harter Konkurrenzkampf in den dicht besiedelten UND keine Veränderungen in dünn besiedelten Gebieten.

Der Status Quo:  Zurzeit IST ES NICHT MÖGLICH diese Grenze zu unterschreiten, oder doch?

Laut der Österreichischen Apothekerkammer: „NEIN!“ (Kammer Info F 8/14)

Trotzdem: Es passiert. Immer wieder.

Zuletzt wurde in Tirol, in Rekordzeit von weniger als 12 Monaten,  eine neue Apothekenkonzession erteilt. In dem 5.200-Einwohner Ort gab/gibt es bereits eine Apotheke.

Wieso hat das die Kammer trotz der aktuell gültigen Gesetzeslage genehmigt?

Könnte es sein, dass ein Zusammenhang besteht? Der Eigentümer der neugegründeten Apotheke ist der Landespräsident der Österreichischen Apothekerkammer in Tirol (es gilt natürlich die Unschuldsvermutung) Wir hoffen es nicht!

Welche Entwicklung erwarten Sie von der Gesetzesänderung?

Über Kommentare würden wir uns freuen!