Kammerstetter Regina

Investieren Sie unbedingt noch vor dem 31.12.2017 – bei abweichendem Wirtschaftsjahr vor dem Bilanzstichtag

von Kammerstetter Regina in Steuerberatung

Um die steuerliche Begünstigung des Gewinnfreibetrages für 2017 geltend machen zu können, muss unbedingt vor dem Bilanzstichtag (31.12.2017) investiert werden! Neben betrieblich notwendigen Investments können auch Wertpapiere steuerbegünstigt gekauft werden. Allerdings können nicht alle Wertpapiere steuerbegünstigt gekauft werden, sondern nur ganz bestimmte – da weiß die Bank am besten Bescheid.

Steuerliche Auswirkung

Beispiel 1

Der Gewinn beträgt EUR 150.000. Der Grundfreibetrag steht jedem zu, auch wenn er nichts investiert hat und er beträgt 13% von einem Gewinnanteil von EUR 30.000 – das sind steuerfreie EUR 3.900. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wäre somit EUR 150.000 abzgl. EUR 30.000 = EUR 120.000 – davon 13% = EUR 15.600. Diese können nun in Wertpapiere oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter investiert werden.

Die Steuerersparnis:
50% von 3.900 = EUR 1.950

Von EUR 15.600 50% = EUR 7.800 – d.h. die Wertpapiere mit einem Anschaffungspreis (Nominale) von EUR 15.600 kosten tatsächlich EUR 7.800 und nach 4 Jahren (Behaltedauer) können sie um EUR 15.600 steuerfrei verkauft werden!

Beispiel 2

Der Gewinn beträgt EUR 230.000. Der Grundfreibetrag ist gleich wie im Beispiel 1. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag liegt bis zu einem Gewinn von EUR 175.000 bei 13%. Es können also 13% von EUR 145.000 = EUR 18.850 und für EUR 55.000 (=EUR 230.000 – EUR 175.000) 7% = EUR 3.850 steuerfrei investiert werden – ingsemsat in diesem Fall also EUR 22.700.

Die Steuerersparnis:
50% von EUR 3.900 = EUR 1.950
50% von EUR 22.700 = EUR 11.350

Bei einem Gewinn über EUR 350.000 gibt es für die weiteren EUR 230.000 Gewinn nur mehr 4,5% Gewinnfreibetrag! Also maximal noch EUR 10.350 dazu.