Kammerstetter Regina

Der Gewinnfreibetrag

von Kammerstetter Regina in Steuerberatung

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit und Gewerbetrieb) zu. Auch bei Personengesellschaften (z.B. OG, KG) kann jeder Gesellschafter in Höhe seiner Beteiligung den Gewinnfreibetrag beanspruchen.

Es gibt zwei Arten:

  • Grundfreibetrag
    Der Grundfreibetrag wird automatisch in der Höhe von 13% des Gewinnes berücksichtigt. Die Obergrenze beträgt € 3.900 (13% von € 30.000)
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
    Um über den Grundfreibetrag hinaus einen Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss der Unternehmer investieren. Und zwar in bestimmte abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder in bestimmte Wertpapiere (z.B. bestimmte Anleihen für Banken/Staaten, Investmentfonds). Die bis 31.12.2016 geltende Beschränkung auf Wohnbauanleihen wurde 2017 aufgehoben.

Nicht begünstigt sind folgende Wirtschaftsgüter:

  • Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge
  • Luftfahrzeuge
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis € 400 netto)
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht

Staffelung des Gewinnfreibetrages:

  • Für die ersten € 175.000 Jahresgewinn 13%
  • Für die weiteren € 175.000 Jahresgewinn 7%
  • Für die weiteren € 230.000 Jahresgewinn 4,5%

Es können also insgesamt Investitionen in Höhe maximal € 45.350 im Veranlagungsjahr steuerfrei bleiben.

Achtung: scheidet das Wirtschaftsgut innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Unternehmen aus oder wird ins Ausland verbracht – außer bei höherer Gewalt oder behördlichem Eingriff – dann ist der geltend gemachte Gewinnfreibetrag nachzuversteuern. Bei Wertpapieren unterbleibt die Nachversteuerung, wenn im Jahr des Ausscheidens eine Ersatzbeschaffung erfolgt.

Nicht vergessen: diese Wirtschaftsgüter sind in einem Anlagenverzeichnis zu führen