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Österreichische Ärztekammer: Wirkstoffverschreibung gefährdet die Patientensicherheit!

Branchen News vom 18.09.2022

Ärztevertretung hält die vom Gesundheitsministerium wieder in Aussicht gestellte Wirkstoffverschreibung für sinnlos und gefährlich.

Wien (OTS) – Die Österreichische Ärztekammer kritisiert auf das Schärfste die vom Gesundheitsministerium im Rahmen des Rechnungshofausschusses erneut in Aussicht gestellte Wirkstoffverschreibung – anstatt der Verschreibung eines konkreten Medikaments. „Wirkstoffverschreibung bedeutet Gefährdung der Patientinnen und Patienten. Wir werden das bekämpfen wo immer es geht – im Sinne der Patientensicherheit“, unterstreicht Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer.

„Die Wirkstoffverschreibung bedeutet, dass der Arzt statt einer bestimmten Handelsmarke nur noch den Wirkstoff verschreibt. Der Apotheker kann dann abgeben, was er für richtig hält oder was ihm angesichts der Lagerhaltungskosten oder anderer Faktoren, die nichts mit Gesundheit zu tun haben, am besten passt. Das müssen wir kategorisch ablehnen“, ergänzt Edgar Wutscher, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer.

Wirkstoffverschreibung werde aber auch, so Steinhart und Wutscher, das Risiko von Fehl- oder Mehrfacheinnahmen erhöhen und sich negativ auf die Compliance bei der Medikamenteneinnahme an sich auswirken. Gleichzeitig könnte die Wirkstoffverschreibung auch die generelle Versorgung Österreichs mit Medikamenten verschlechtern, da Österreich schon jetzt als absolutes Billigland auf dem Medikamentensektor gilt.

Das schwerwiegendste Argument gegen die Wirkstoffverschreibung ist und bleibt aber die Patientensicherheit: „Ich als Arzt denke mir ja etwas dabei, wenn ich ein bestimmtes Medikament verschreibe“, betonte Wutscher. „Niemand kennt meinen Patientinnen und Patienten medizinisch so gut wie ich.“ Daher könne es nicht angehen, dass plötzlich jemand anderer bei der Wahl des richtigen und passenden Medikaments dazwischenfunke. Wenn die Ärztin oder der Arzt weiß, dass eine Patientin zum Beispiel Schluckbeschwerden hat, wird ihr ein lösliches Medikament verschrieben. Wenn nun der Apotheker, der dieses Wissen nicht besitzt, der Patientin gibt, was er auf Lager hat und dieses Präparat nicht löslich ist, dann entsteht ein gravierendes und potentiell und vor allem gesundheitsgefährdendes Problem. Wutscher: „Ein Problem, das sinnlos und vermeidbar ist. In der Gesundheitsversorgung sollte jeder das tun, wofür er ausgebildet ist. Der Arzt verschreibt die Medikamente, der Apotheker gibt diese – und zwar exakt die verschriebenen – ab.“

Ähnliche Probleme könnten entstehen, wenn – wie etwa bei der Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen – oft üblich, eine Tablette geviertelt oder gedrittelt werden muss, um diese in der richtigen Dosierung einzunehmen, der Apotheker aber ein Präparat gibt, das sich gar nicht in drei oder vier Teile brechen lässt. „Derartige Hürden erschweren den Patienten das Leben und gefährden noch dazu die Gesundheit der Menschen. Das können wir uns als die in der Verantwortung stehenden Ärztinnen und Ärzte nicht gefallen lassen“, unterstrich ÖÄK-Präsident Steinhart.

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