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ÖÄK begrüßt Änderung des Apothekengesetzes

Branchen News vom 30.04.2013

Wechselberger: Hausapotheken vorerst gesichert, langfristige Regelung nötig

 

Wien (OTS) – Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) begrüße die am Freitag im Parlament beschlossene Änderung des Apothekengesetzes. Sie führe vorerst zu einer Entspannung im Bereich der ärztlichen Hausapotheken, sagte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger am Dienstag in einer Aussendung.

Bestehende Hausapotheken in Gemeinden, die von zwei Allgemeinmedizinern mit Kassenverträgen versorgt werden, müssen nun nicht binnen drei Jahren nach Ansiedlung einer öffentlichen Apotheke stillgelegt werden, sondern spätestens Ende 2018. Auch nach Gemeindezusammenlegungen, die einen automatischen Verlust der Hausapotheken gebracht hätten, können diese nun bestehen bleiben. Hier soll auch nach der Zusammenlegung weiterhin der Versorgungsstatus von 2006 gelten.

„Die jüngsten Entscheidungen sind nicht nur wichtig für die rasche und effiziente Versorgung der Landbevölkerung mit Medikamenten, sondern tragen generell zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen medizinischen Betreuung durch Landärzte bei“, erklärte der stellvertretende Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, Gert Wiegele. Jetzt gehe es darum, zügig eine langfristige und tragfähige Regelung der Medikamentenversorgung im ländlichen Raum zu schaffen. Diese soll gemäß parlamentarischem Entschließungsantrag bis 2015 vorliegen.

Die Ärztekammer fordert in diesem Zusammenhang, dass ärztliche Hausapotheken auch über 2018 hinaus von der Neuansiedlung öffentlicher Apotheken unberührt bleiben sollen. Zudem sprechen sich Wechselberger und Wiegele für eine faire Koexistenz von öffentlichen und Hausapotheken, die eine Verbesserung der Versorgung und nicht deren Bedrohung bringen soll, aus. (aw)