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NÖ Ärztekammer: Neue Strukturen bei der Medikamentenabgabe dringend erforderlich

Branchen News vom 17.03.2014

Vorbild Zürich: Bevölkerung hat die Wahlmöglichkeit, wo sie Medikamente beziehen will

Wien (OTS) – „Die Schweiz ist gut mit Österreich vergleichbar, vor allem in Bezug auf Bevölkerung und Topografie“, so Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer anlässlich des Besuchs einer Delegation aus Österreich in Zürich am vergangenen Wochenende. Daher war es für ihn auch sehr interessant zu erfahren, wie das Gesundheitssystem in der Schweiz aufgebaut ist und welche Erfahrungen man damit macht. „Ganz generell kann man sagen, dass in der Schweiz das Demokratiebewusstsein viel mehr ausgeprägt ist als bei uns und die Bevölkerung unmittelbar entscheiden kann, was sie haben will.“

Es gibt daher auch viel weniger Reglementierungen. In der Schweiz setzt man auf Freiheit und wenig Bürokratie, und das sorgt natürlich dafür, dass das System schlank bleibt. „Und die Steuerungsmechanismen funktionieren besser, das Gesundheitssystem ist patientenfreundlich und kostenoptimal zugleich. Ein Zustand, von dem wir in Österreich weit entfernt sind, und das obwohl die Schweiz teilweise noch föderalistischer aufgebaut ist“, so der Ärztekammerpräsident.

Das Bezugsrecht für Medikamente bei Ärzten ist in Stadt und
Land vorhanden

Besonderes Augenmerk galt der im Kanton Zürich bestehenden Wahlmöglichkeit der Patientinnen und Patienten, wo sie ihre rezeptpflichtigen Medikamente beziehen wollen. „In Zürich kann der Patient selbst entscheiden, ob er seine Medikamente unmittelbar nach der Behandlung gleich beim Arzt mitnehmen will, oder ob er eine Apotheke aufsuchen möchte, die ihm das Medikament aushändigt“, erläutert Kurienobmannstellvertreter Dr. Max Wudy, selbst Hausapotheker. „Und selbst in Zürich Stadt besteht dieses Recht, obwohl der Weg zur nächstgelegenen Apotheke in der Regel ein kurzer ist.

Ein Arzt auf dem Land im Kanton Zürich kann nicht auf das Recht der so genannten Selbstdispensation verzichten. „Denn dann bekäme er keine Patienten, weil die sich dort behandeln lassen wollen, wo die Versorgung mit Medikamenten optimal ist.“ Der Anteil an dispensierenden Ärzten in der Stadt Zürich ist jedoch geringer. „Schließlich gibt es nicht in jedem Fach eine nennenswerte Anzahl an in die Behandlung integrierten Medikamenten und vor allem der Aufwand für dieses Patientenservice in Bezug auf Vorfinanzierung, Lagerhaltung und Bestelllogistik ist nicht zu unterschätzen“, so Dr. Wudy weiter.

Der medizinische Nutzen der Medikamentenabgabe beim Arzt ist
unbestritten

Der medizinische Nutzen des Medikamentenbezugs beim Arzt ist jedoch unbestritten: „Ärztinnen und Ärzte sind für eine wirksame, zweckmäßige und wirtschaftliche Medizin zuständig. Sie sind auch alleine und in vollem Umfang für die richtige Therapie verantwortlich. Zu einer umfassenden therapeutischen Betreuung eines Patienten gehört seit je her auch die richtige Verschreibung und Abgabe von Medikamenten sowie die Begleitung und Beobachtung der Patientinnen und Patienten während der Phase der medikamentösen Behandlung“, führt Präsident Dr. Reisner aus.

Die Ärzteschaft in Zürich erkennt in ihrem Modell einige konkrete medizinische Vorteile der persönlichen Abgabe samt Erläuterungen zum Präparat, der Einnahme, der Dosis, der Wirkung und der Nebenwirkungen. „Gerade für ältere, schwer kranke oder immobile Patienten ist es von großem Vorteil, die Medikamente sofort beziehen zu können, und nicht noch unter Schmerzen die nächstgelegene geöffnete Apotheke suchen und aufsuchen zu müssen.“ Wenn Ärzte selbst Medikamente abgeben, dann haben sie eine ungleich größere Kontrolle darüber, was der Patient wirklich einnimmt. „Und es lässt sich nach Erfahrungen der Schweizer Kollegen auch die Akzeptanz von Generika erhöhen, wenn der Arzt seine guten Erfahrungen damit dem Patienten im Zuge der Abgabe erläutern kann.“

Gesundheitsreform hat die Vorgabe, sich am Best Point of
Service zu orientieren

Im Zuge der bevorstehenden Gesundheitsreform ist es laut Präsident Dr. Reisner endlich erforderlich, diesen lange bestehenden Wunsch der Bevölkerung umzusetzen. „Nur durch eine Wahlmöglichkeit des Medikamentenbezugs ist sichergestellt, dass jeder seinen Best Point of Service findet. Das ist für einen Patienten beim Arzt, für den anderen in der öffentlichen Apotheke. Wir sollten uns endlich von Bedarfsprüfungen und sinnlosen Reglementierungen über Bevölkerungsschlüssel und Kilometer verabschieden und stattdessen Gesetze machen, die bürgerfreundlich, bedarfsorientiert und ökonomisch in einem sind.“

Dass es in Zürich zu einem Apothekensterben gekommen ist, konnten die Schweizer Kollegen gegenüber den Ärztekammerfunktionären aus Niederösterreich nicht bestätigen. „Es sei sogar das Gegenteil der Fall. In Zürich kann man jedenfalls sehen, dass Wettbewerb keinesfalls schadet und der Patient durch seine individuelle Wahlmöglichkeit am besten fährt. Er muss sich seinen Best Point of Service nicht von Bürokraten diktieren lassen, sondern sucht ihn sich einfach selbst nach seinen individuellen Bedürfnissen aus. Besser geht es nicht“, zeigen sich beide Ärztevertreter überzeugt.