Wien (OTS) – Aus formalen Gründen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun auch den zweiten, von der Drogeriemarktkette DM eingebrachten Antrag auf Prüfung des Apothekenvorbehalts abgewiesen. Für die IGEPHA – The Austrian Self Care Association – steht die Sicherheit der Patienten klar im Vordergrund. Beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel und Medizinprodukte muss den Kunden die Möglichkeit einer professionellen Beratung angeboten werden, um offene Fragen hinsichtlich der korrekten An- und Verwendung der Produkte beantworten zu können. In den österreichischen Apotheken gewährleisten pharmazeutisch geschulte Mitarbeiter eine solche Beratung auf hohem Niveau. Es ist zudem nicht erkennbar, ob zum jetzigen Zeitpunkt außerhalb der Apotheke eine solche Beratung in der erforderlichen umfassenden und professionellen Weise sichergestellt werden kann.
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Klage DM – Entscheidung des VerfassungsgerichtshofesBranchen News vom 30.10.2017 |
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