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Gesundheitsministerium: Testmöglichkeiten in ganz Österreich werden ständig ausgebaut

Branchen News vom 09.02.2021

Breites Testangebot durch Bundesländer und Gemeinden, Apotheken und Betriebe – Instrument der Zugangstestung funktioniert: hunderttausende Testungen am Wochenende

Wien (OTS) – Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Seit heute beginnen in Österreich erstmals nach langen Wochen des Lockdowns wieder vorsichtige Öffnungsschritte. Damit schaffen wir wieder erste Perspektiven. Angesichts der Ausbreitung von Mutationen brauchen diese vorsichtigen Öffnungsschritte aber auch verschärfte Schutzmaßnahmen. Dazu zählt auch der massive Ausbau der kostenlosen Testmöglichkeiten in ganz Österreich.“

Kostenlose Testmöglichkeiten werden ausgebaut

Im Mittelpunkt der Neuerungen steht vor allem der Ausbau der kostenlosen Testmöglichkeiten in ganz Österreich. Die Testungen sind der zentrale Punkt, um auch während der ersten vorsichtigen Öffnungsschritten in das Infektionsgeschehen eingreifen zu können.

Künftig ist eine kostenlose Covid-19-Testung neben den Teststraßen der Bundesländer und Gemeinden auch in vielen Apotheken und Betrieben möglich.

Teststraßen der Bundesländer und Gemeinden

Im Dezember 2020 wurde das Angebot der bevölkerungsweiten Testungen in Form von Teststraßen gestartet. Dieses Angebot wird seither laufend ausgebaut und bietet daher eine dauerhafte Möglichkeit einer Testung für alle BürgerInnen.

Eine Anmeldung und Übersicht zu den mehr als 400 Teststraßen in ganz Österreich ist unter www.oesterreich.gv.at möglich.

Testmöglichkeit in Apotheken

Seit heute Montag bieten die ersten 400 Pilotapotheken in Österreich ebenfalls ein kostenloses Testangebot an. Bis zum 22. Februar soll das Angebot noch weiter in ganz Österreich massiv verstärkt werden.

Ziel ist es so vor allem Regionen abzudecken, in denen es bisher kaum oder nur schwer erreichbare Testmöglichkeiten gab. Eine Auswahl der teilnehmenden Apotheken wurde von der Apothekerkammer speziell anhand dieser Kriterien vorgenommen. Die Liste der teilnehmenden Apotheken, in denen nun nach einer Identifikation mittels e-Card, kostenlose Tests durchgeführt werden , ist ab sofort unter www.apothekerkammer.at einsehbar.

Betriebstestungen

Auch Betriebe werden künftig bei der Testung ihrer MitarbeiterInnen unterstützt. Ab dem 15. Februar gibt es für Antigen- oder PCR-Testungen einen Kostenersatz von 10 Euro pro durchgeführtem Test. Auch betriebsfremde Personen wie Angehörige, KundInnen und MitarbeiterInnen umliegender Betriebe können dabei getestet werden. Die Förderung kann auch für diese Personen beantragt werden. Somit werden auch die Betriebe zu Testzentren in den Regionen.

Zugänge zur Screening-Datenbank, um Ergebnisse einmelden zu können, bekommen teilnehmende Betriebe mit über 50 Beschäftigten. Für kleinere Unternehmen wird dies in Kooperation mit ÄrztInnen durchgeführt (z.B. BetriebsärztInnen eines anderen Unternehmens oder aus dem niedergelassenem Bereich). Eine Kooperation mit Apotheken oder Rettungsdienstorganisationen ist ebenfalls möglich.

Die Betriebe können sich ab heute, 8.2.2021 unter www.wko.at registrieren.

Symptomatische Personen

Für Personen mit Krankheitssymptomen gilt die Regelung, wie auch bisher: Bitte zuhause bleiben und durch einen Anruf bei 1450 oder beim Hausarzt bzw. der Hausärztin kann eine kostenlose Testung in Anspruch genommen werden.

Anerkennung als Eintrittsbestätigung

Alle jene negativen Ergebnisse von PCR- oder Antigen-Tests, die im Rahmen von behördlichen Settings und damit von medizinischen Fachkräften durchgeführt wurden, zählen als Zutrittstests. Dazu gehören die folgenden Bereiche:

  • Teststraßen und -angebote von Bundesländern und Gemeinden
  • Apotheken
  • Betriebe, aber nur dann, wenn die Tests durch entsprechend qualifiziertes und berechtigtes Gesundheitspersonal durchgeführt werden.
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
  • Testungen in Alten- und Pflegeheimen, wenn die Tests durch entsprechend qualifiziertes und berechtigtes Gesundheitspersonal durchgeführt werden.
  • Testungen durch sonstige Gesundheitsberufe, sofern die entsprechenden berufsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wie zB. ärztliche Anordnung.

Das Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme).

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Dipl.-Ing. Daniel Böhm
Pressereferent
+43 1 711 00-862479
pressesprecher@sozialministerium.at
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