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Flüssig-Medikamente – fehlende Aufbrauchfristen

Branchen News vom 02.05.2012

Die meisten flüssigen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel verlieren mit dem Öffnen an Haltbarkeit – entsprechende Hinweise sucht man häufig vergebens.

Wien (OTS/VKI) – Ablaufdatum ist nicht gleich Aufbrauchfrist: Das Ablaufdatum auf flüssigen Medikamenten (orale Liquida) gilt für nicht angebrochene Behältnisse, die unter korrekten Bedingungen gelagert werden. Nur wenige Mittel sind aber, wenn sie einmal geöffnet wurden, bis zum angegebenen Verfallsdatum haltbar. Wie lange ein flüssiges Medikament wie etwa Hustensaft nach dem Öffnen noch – unbedenklich – verwendbar ist, sollte einer Aufbrauchfrist zu entnehmen sein. Danach sucht der Konsument, wie eine Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zeigt, aber auf Verpackung oder Gebrauchsinformation nicht selten vergeblich. Häufig ist die Aufbrauchfrist nur auf der für Ärzte und Apotheker bestimmten Fachinformation wiedergegeben, diese ist jedoch für Konsumenten in der Regel nicht ohne Weiteres zugänglich. Als Orientierungshilfe veröffentlicht der VKI nun in der ab dem 26.4. erhältlichen Maiausgabe des Testmagazins KONSUMENT die Aufbrauchfristen von rund 100 flüssigen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln. Eine ausführlichere Liste zu insgesamt 200 Präparaten gibt es online auf www.konsument.at.

 „Sofern die Aufbrauchfrist bei Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln nicht angegeben ist, sollten sich Konsumenten beim Kauf in der Apotheke nach dieser erkundigen und auf dem Medikament handschriftlich vermerken“, rät KONSUMENT-Gesundheits-redakteur Bernhard Matuschak. „Kann der Apotheker keine Auskunft zur Aufbrauchfrist erteilen, da diese unbekannt ist, könnte man sich sicherheitshalber nach einem vergleichbaren Präparat mit bekannter Aufbrauchfrist erkundigen. Im Falle der Aufbrauchfrist geht es nicht nur um ein grundsätzliches Informationsrecht der Konsumenten, sondern auch darum, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, dass sämtliche flüssigen Präparate – gleich ob Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel – sowohl mit einem Verfallsdatum als auch mit einer Aufbrauchfrist versehen sind.“

Das KONSUMENT-Buch „Medikamente richtig einnehmen“ informiert, was es beim Umgang mit Medikamenten sowie hinsichtlich Aufbewahrung und Haltbarkeit zu beachten gibt: Isabelle Gazar: Medikamente richtig einnehmen.  Hrg. Verein für Konsumenteninformation, Wien 2008; Paperback,  ISBN 978-3-902273-80-2; 133 Seiten, 14,90 Euro.

Das KONSUMENT-Buch ist im Buchhandel und beim Verein für Konsumenteninformation unter 01/588 774 erhältlich bzw. kann online auf www.konsument.at bestellt werden.