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Flächendeckende Arzneimittelversorgung ist ein Erfolgsmodell

Branchen News vom 13.02.2014

Bedarfsregelung wurde bestätigt – Details müssen nachgeschärft werden

Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil in der Rechtssache „Vorabentscheidungsverfahren Sokoll-Seebacher“ veröffentlicht. Dieses Urteil betrifft ausschließlich die Grenze von 5.500 zu versorgenden Personen bei der Neuerrichtung von Apotheken in Österreich.

„Das Urteil ist eine Bestätigung für das Bedarfsprüfungssystem in Österreich. Die Bedarfsregelung und die dadurch resultierende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen ist ein Erfolgsmodell und hat sich seit Jahrzehnten bewährt“, so Mag. pharm. Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer. Allerdings muss laut EuGH die starre Grenze von 5.500 zu versorgenden Personen als Konzessionsvoraussetzung für eine neue Apotheke noch im Detail nachgeschärft werden, sodass im Rahmen der Bedarfsprüfung örtliche Besonderheiten stärker Berücksichtigung finden.

Die österreichische Apothekerkammer kommt zu dem Schluss, dass die österreichische Bedarfsregelung des § 10 Apothekengesetzes grundsätzlich weiterhin zulässig ist. Die nationalen Bestimmungen müssen jedoch im Hinblick auf die „zu versorgenden Personen“ zielführend (kohärent) dem unionsrechtlichen Gebot angepasst werden, d.h. örtliche Besonderheiten sind stärker miteinzubeziehen.

Der Fortbestand der Bedarfsregelung ist im Hinblick auf die gute, flächendeckende Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen erforderlich und sinnvoll. Dies belegt auch eine europäische Vergleichsstudie von Apothekensystemen in deregulierten Ländern und regulierten Ländern wie Österreich. Sie zeigt, dass es ohne Bedarfsregelung zur vermehrten Eröffnung von neuen Apotheken an attraktiven städtischen Standorten und Ballungszentren kommt. Für Menschen, die in ländlichen Gebieten oder weniger guten Lagen wohnen, besteht somit die Gefahr einer schlechteren Versorgung mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen.

Apotheken auf einen Blick

In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger. Ob Großstadt, Kleinstadt oder Gemeinde: Die österreichischen Apotheken liefern Qualität auf höchstem Niveau. Das bestehende Apothekensystem garantiert eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und stellt die Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt. Insgesamt beraten 5.800 akademisch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in 1.330 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Zusätzlich erbringen über 350 Apothekerinnen und Apotheker wertvolle Versorgungs- und Beratungsleistungen für die Patienten in den österreichischen Krankenanstalten.