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Elektronischer Impfpass: Gesundheitsausschuss befürwortet Kostenersatz zur Implementierung in Arztpraxen einhellig

Branchen News vom 25.01.2021

Länder und Gemeinden werden außerdem Kosten für COVID-19-Massentests und Impfaktionen vom Bund ersetzt

Wien (PK) – Als weiterer Schritt zur Umsetzung des elektronischen Impfpasses sollen über die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für die Implementierung der entsprechenden Software in Arztpraxen und Primärversorgungszentren übernommen werden, wobei der Kostenersatz mit maximal 1.300 € begrenzt ist. Der Gesundheitsausschuss hat heute einen diesbezüglichen Antrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) einhellig befürwortet.

Mit einem in der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag der Koalitionsparteien einigte sich eine breite Mehrheit – mit Ausnahme der NEOS – im Ausschuss außerdem darauf, dass der Bund die Kosten für COVID-19-Massentests und Impfaktionen für Länder und Gemeinden übernimmt. Die Opposition forderte in der Debatte unter anderem, dass im Sinne von breiten Impfmöglichkeiten auch Unternehmen die Kosten zur Gänze ersetzt bekommen sollten.

Zwei Anträge der NEOS – für Impfen in der Apotheke sowie für ein Pharmastandortkonzept – wurden vertagt. Betreffend das Thema Pharmastandortkonzept zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln wollen die Fraktionen zeitnah über einen gemeinsamen Mehrparteienantrag beraten.

Implementierung des elektronischen Impfpasses in Arztpraxen

Der finanzielle Aufwand für die neuen Vorkehrungen zur Implementierung des elektronischen Impfpasses in den Arztpraxen soll der Gesundheitskasse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bzw. vom Gesundheitsministerium ersetzt werden, so die entsprechende Gesetzesnovelle (1196/A) zum ASVG. In den Erläuterungen heben Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner hervor, dass es wichtig sei, die Erfassung durchgeführter Impfungen nutzerfreundlich zu gestalten. Derzeit gebe es verschiedene Software-Systeme im niedergelassenen Bereich, die entsprechend zu adaptieren wären. Beschränkt ist der Kostenersatz den beiden Abgeordneten zufolge auf jene ÄrztInnen und Arztpraxen, die ein Vertragsverhältnis zur Österreichischen Gesundheitskasse oder zu einem anderen Krankenversicherungsträger haben.

Während seitens der Koalitionsparteien etwa Werner Saxinger (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) die nunmehrigen Umsetzungsschritte zum elektronischen Impfpass positiv hervorstrichen, stellen sich aus Sicht der Opposition trotz Zustimmung weitere Fragen, etwa hinsichtlich Übernahme der bisherigen Impfungen in das neue System, wie Gerald Loacker (NEOS) aufwarf. Dietmar Keck (SPÖ) appellierte an den Gesundheitsminister, die Impfdaten für die PatientInnen auch via App zugreifbar zu machen und eine solche entwickeln zu lassen. Alois Stöger (SPÖ) bezweifelte etwa, ob das vorgesehene Gesamtbudget für die Maßnahme ausreichen würde. Rosa Ecker (FPÖ) schloss sich der Frage an, inwiefern alte Daten eingepflegt werden können, während Fiona Fiedler (NEOS) hinterfragte, wie die Impfungen aus den mobilen Impfstationen Eingang finden würden.

Gegenüber Gerald Loacker nannte Gesundheitsminister Rudolf Anschober Ende März als einen derzeitigen „ambitionierten“ Zeithorizont für die Ausrollung des elektronischen Impfpasses. Unter dem Druck der Pandemie stelle dabei jede Woche eine gewonnene Woche dar, so der Minister. Was die Übernahme der Daten in das neue System betreffe, würden die Aufzeichnungen des Arztes übergeführt. Den haptischen Impfpass werde es aber auch in Zukunft geben, so Anschober. Eine ebenfalls von Loacker aufgeworfene Eintragung einer überstandenen Corona-Infektion im Sinne der Immunität hält Anschober für nicht sinnvoll, da die Immunität im Lauf der Zeit nachlasse.

Breite Mehrheit für Kostenersatz für COVID-19-Massentests und Impfaktionen für Länder und Gemeinden

Mit einem in der Sitzung von Ralph Schallmeiner (Grüne) eingebrachten Abänderungsantrag wollen die Koalitionsparteien außerdem Ländern und Gemeinden alle anfallenden Kosten für COVID-19-Massentests sowie für die geplanten bevölkerungsweiten Impfaktionen ersetzen, sofern die dafür nötigen Impfstellen vom Land eingerichtet werden. Vom Kostenersatz sind sowohl Infrastruktur- als auch Personalkosten umfasst, er soll außerdem rückwirkend ab Dezember 2020 gewährt werden. Auch Überstunden von Gemeindebediensteten und Aufwandsentschädigungen für HelferInnen können gegebenenfalls geltend gemacht werden.

Außerdem erhalten die Länder vom Bund auch weiterhin andere coronabedingte Sonderaufwendungen abgegolten. Das betrifft etwa Ausgaben für Schutzausrüstung, die Einrichtung von Barackenspitälern, den Betrieb der Hotline 1450 und Recruiting- und Schulungskosten für Hotline-MitarbeiterInnen. Ursprünglich war für diese Aufwendungen ein Kostenersatz nur bis Jahresende 2020 vorgesehen, nun soll er bis Mitte 2021 verlängert werden. Die zu erwartenden Mehrkosten von 75 Mio. € sollen ebenso aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden wie die Kosten für Massentests und Impfaktionen. Mit dem der Abänderung zugrunde liegenden Antrag der Koalitionsparteien zur Novellierung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes werden außerdem redaktionelle Fehler behoben (1124/A). Der Tagesordnungspunkt fand trotz Kritik der Opposition die breite Mehrheit mit Ausnahme der Stimmen der NEOS.

Ein weiters behandelter Entschließungsantrag der SPÖ, der darauf abzielt, den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung von COVID-19-Massentests umgehend und vollständig zu ersetzen, wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen abgelehnt (1162/A(E)).

Kritisch erachtet im Koalitionsantrag etwa Dietmar Keck (SPÖ), dass für Impfstraßen in Betrieben die Kosten nicht zur Gänze übernommen würden. Er würde diesen Punkt bis zum Plenum noch gern erweitert sehen. Auch Gerald Loacker (NEOS) warf auf, die Betriebe seien ein ausgezeichneter Ansatzpunkt, um die Impfung zu den Menschen zu bringen. Hier zu „knausern“ bezeichnete er als einen Fehler.

Alois Stöger (SPÖ) bemängelte außerdem, dass bei den niedergelassenen ÄrztInnen alles die Krankenkassen bezahlen müssten und es auch keinen Kostenersatz bei BetriebsärztInnen gebe. Die SPÖ stimme wegen der Gemeinden dem Vorschlag zwar zu, sehe hier aber ebenso noch zu ändernde Punkte. Auch Peter Wurm (FPÖ) schloss sich dem an. Trotz Zustimmung seiner Fraktion gebe es noch Kritik im Detail. Impfen müsse jedenfalls freiwillig bleiben, betonte Gerald Hauser (FPÖ). Man sollte es aber für jene möglichst einfach machen, die sich impfen lassen wollen, kündigte er einen Abänderungsantrag betreffend die aufgeworfenen Kritikpunkte an.

Was die niedergelassenen ÄrztInnen betrifft, erhalten diese im Regelfall ein Honorar, unterstrich Laurenz Pöttinger seitens der ÖVP. In den Betrieben würden die Kosten für den Impfstoff übernommen.

Minister Anschober betonte, dass für eine rasche Impfung auch die Betriebe gebraucht würden, es habe hier auch laufend Gespräche gegeben. Regelungen würden über das Arbeitsministerium geschaffen werden. Was die von Alois Stöger (SPÖ) thematisierte Einrichtung von Impfmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen betrifft, können Länder jedes Heim als Impfstelle im Rahmen der entsprechenden Regelung definieren, so Anschober.

NEOS-Vorschlag für Impfen in der Apotheke

In der Sitzung vertagt wurden zwei Vorschläge der NEOS. Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) schlägt in einem Entschließungsantrag vor, dass Standardimpfungen wie z.B. gegen FSME oder Influenza in Hinkunft auch in Apotheken erlaubt sein sollen (669/A(E)). Dies wäre aus seiner Sicht ein wichtiger Beitrag, um die laut Schätzungen äußerst niedrige Grippe-Durchimpfungsrate (ca. 10%) in Österreich deutlich zu erhöhen. Auch die Zeitersparnis, die gerade berufstätige Eltern für sich und ihre Kinder dadurch haben würden, spreche für ein rasches Vorgehen. Schließlich führt Loacker noch ins Treffen, dass diese Maßnahme auch von den GesundheitslandesrätInnen unterstützt werde und in verschiedenen Ländern wie etwa der Schweiz bereits gelebte Praxis sei. Während etwa Ausschussvorsitzender Gerhard Kaniak (FPÖ) und Philip Kucher (SPÖ) den Vorstoß als unterstützenswert bezeichneten, sprachen sich ÖVP und Grüne für eine Vertagung aus. So wäre es etwa aus Sicht von Werner Saxinger (ÖVP) gut denkbar, dass Impfmöglichkeiten erweitert würden, es gebe hier aber noch Diskussionsbedarf.

NEOS für die Entwicklung eines Pharmastandortkonzepts zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln

Außerdem macht NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker in einem Entschließungsantrag auf das mittlerweile seit einem Jahr bestehende Problem der Arzneimittelknappheit in Österreich aufmerksam, das sich durch die Corona-Krise noch verstärkt habe (510/A(E)). Aufgrund der überzogen pharmakritischen Haltung der letzten Jahre sei es zu einer Abwanderung der Arzneimittelforschung und -produktion gekommen. Außerdem werde Österreich bei klinischen Studien immer seltener eingebunden und auch bei der Auslieferung von Arzneimittelinnovationen nicht vorrangig berücksichtigt. Zu den dringlichsten Forderungen des Arzneimittelsektors gehörten der Abbau der Bürokratie, eine geringere Lohnnebenkostenbelastung sowie eine bessere Innovationsförderung. Um all diese Probleme in den Griff zu bekommen, sollte nach Ansicht von Loacker schnellstmöglich von Seiten des Gesundheits- und des Wirtschaftsministeriums ein Pharmastandortkonzept ausgearbeitet werden.

Grundsätzlich konnten RednerInnen aller Fraktionen dem Ansinnen etwas abgewinnen. Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) zufolge soll es zu diesem Thema in eine konkrete Diskussion für ein gemeinsames Konzept auf Basis des NEOS-Antrags gehen, um eventuell schon für die nächste Ausschusssitzung einen Mehrparteienkonsens zu finden. Neben ÖVP und Grünen stimmten auch die NEOS der Vertagung ihres Antrags zu. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) mbu


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