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Apothekengesetz: Vorrang für Apotheken bestätigt

Branchen News vom 30.04.2013

Apotheker garantieren hohe Qualität der Arzneimittelversorgung

 

Wien (OTS) – Die am Freitag beschlossenen Änderungen im Apothekengesetz betreffen nur sehr wenige Gemeinden. Die öffentliche Apotheke hat dank ihrer ausgebildeten Arzneimittelexperten und der Qualität ihrer Leistungen den Vorrang in der Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten.

Die neue Regelung im Apothekengesetz erleichtert es den Apotheken, ihre Patienten mit Medikamenten zu versorgen, indem eine organisierte Zustellung im Versorgungsgebiet von sechs Kilometern möglich wird. „Im Sinne unserer Patienten und Kunden setzen wir uns mit Nachdruck für die flächendeckende Betreuung durch Apothekerinnen und Apotheker ein. Eine ärztliche Hausapotheke hat nur dann ihre Berechtigung, wenn die Versorgung mit Medikamenten nicht durch die öffentliche Apotheke gewährleistet werden kann“, so Mag.pharm. Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer.

Um eine bestmögliche Betreuung der Kunden sicherzustellen, arbeiten die beiden akademischen Gesundheitsberufe Arzt und Apotheker vor Ort eng zusammen. Wichtig ist, dass der Umgang miteinander von Respekt und Vertrauen getragen wird. Die Zwischenrufe von Ärztevertretern aus manchen Bundesländern sind nicht hilfreich. „Mehr Besonnenheit und Unaufgeregtheit bei der täglichen Arbeit nützen dem gesamten gesundheitlichen Klima“, so Wellan.

Die Landarztstellen sind laut Ärztevertretern offenbar schwer nachzubesetzen, da abgelegene Gebiete am Land für junge Akademiker nicht attraktiv genug sind. „Wir warnen jedoch davor, das Thema „ärztliche Hausapotheke“ als „Allheilmittel“ für die Probleme der Landmedizin zu missbrauchen“, so Wellan. Die ärztliche Hausapotheke mag mancherorts – zum Beispiel in kleinen Seitentälern – ihre Berechtigung haben, sie ist jedoch nicht als fixer Gehaltsbestandteil einer Ordination zu sehen.

Öffentliche Apotheke versus ärztliche Hausapotheke

Die Neuregelung im Apothekengesetz betrifft auch eine Übergangsfrist für ärztliche Hausapotheken. Die öffentlichen Apotheken sind gesetzlich beauftragt, die österreichische Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Ihnen wird vom Gesetzgeber der Vorrang eingeräumt, während ärztliche Hausapotheken nur für kleinere Gemeinden – in denen eine öffentliche Apotheke wirtschaftlich nicht überlebensfähig wäre – vorgesehen sind.

Eine öffentliche Apotheke hat ein wesentlich breiteres Arzneimittellager und ein vielfach größeres Dienstleistungsspektrum als eine ärztliche Hausapotheke. Eine ärztliche Hausapotheke betreut nur die in Behandlung stehenden Patienten, während eine öffentliche Apotheke allen Bürgern zur Verfügung steht.

Apotheken auf einen Blick

In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger. Insgesamt beraten 5.800 akademisch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in 1.330 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Die Beratungskompetenz ist eine der zentralen Leistungen der Apotheker.