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Apothekerkammer sieht Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum gefährdet

Branchen News vom 22.10.2019

Vorschläge der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bedrohen Patientensicherheit

Wien (OTS) – Die öffentliche Apotheke ist eine zentrale Säule des österreichischen Gesundheitssystems. Diese Säule droht zu kippen. Die Österreichische Apothekerkammer und die Interessenverbände der Apothekerinnen und Apotheker warnen vor negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

Ein Grund für diese pessimistische Prognose ist die wirtschaftliche Lage der öffentlichen Apotheken, die sich zusehends verschlechtert. Während der Verbraucherpreisindex (VPI) zwischen 2004 und 2018 um 30 Prozent gestiegen ist, hinkt die Krankenkassenvergütung der Apotheken im selben Zeitraum um zehn Prozentpunkte hinterher. Real bedeutet das einen Verlust von knapp 15.000 Euro für eine durchschnittliche Apotheke pro Jahr.

Verschärft wird die Situation durch Versuche der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Apotheker- und Ärzteschaft in einen Wettbewerb zu drängen. „Die BWB fordert in ihrer aktuellen Publikation die Ausweitung ärztlicher Notabgabestellen für Medikamente (so genannte Hausapotheken) und bringt damit ein funktionierendes System in Gefahr. Denn Wettbewerb im Gesundheitswesen führt zu einer Verschlechterung der Versorgung“, warnt Mag. pharm. Jürgen Rehak, Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes.

Für den Vizepräsidenten der Österreichischen Apothekerkammer und Präsidenten des Verbands Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ), Mag. Raimund Podroschko, ist die Vorgehensweise der BWB höchst kontraproduktiv: „Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Apotheker- und Ärzteschaft bei der Versorgung der Bevölkerung baut auf dem Vier-Augen-Prinzip auf: Ärztin und Arzt verschreiben das Medikament, Apothekerin und Apotheker geben es ab, stellen sicher, dass keine Fehler passieren, und beraten die Patienten. Damit ist die höchstmögliche Patientensicherheit gewährleistet. Diese Sicherheit setzt die BWB aufs Spiel, wenn sie diese beiden Berufsgruppen in eine Konkurrenzsituation drängt und damit gegeneinander ausspielt“, so Podroschko.

„Die Umsetzung der Forderungen der BWB hätte ein großflächiges Apothekensterben in Österreich zur Folge. Rund 600 der derzeit 1.372 öffentlichen Apotheken – die 600 sind durchwegs Betriebe auf dem Land – wären akut von der Schließung bedroht, verbunden mit einem Verlust von mehr als 6.000 Arbeitsplätzen und über 400 Lehrstellen. Umgekehrt würde sich die Zahl der derzeit 887 ärztlichen Hausapotheken drastisch erhöhen, so dass das Verhältnis zwischen öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken völlig ins Gegenteil verkehrt würde – zu Lasten der Patientinnen und Patienten“, ergänzt Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

Lösungsvorschläge für eine bessere gesundheitliche Versorgung ländlicher Gemeinden hat die österreichische Apothekerkammer schon 2017 als Vorschlag für eine Novellierung des Apothekengesetzes dem zuständigen Ministerium vorgelegt:

• Eine Ausweitung und Liberalisierung der Öffnungszeiten ermöglicht ein bedarfsgerechtes Offenhalten der Apotheken, besonders auch während der Ordinationszeiten der örtlichen Ärztinnen und Ärzte. Verpflichtende Kernöffnungszeiten für alle Apotheken eines Ortes können individuell auf bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden, wobei derselbe Zeitrahmen gilt wie für Handelsbetriebe.

• Die Möglichkeit der Zustellung von Arzneimitteln ans Krankenbett wird im Sinne einer „mobilen Apotheke“ deutlich ausgeweitet, um die Nahversorgungsfunktion der öffentlichen Apotheke zu stärken. Bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten in Alten- und Pflegeheimen garantiert die Apotheke, dass die benötigten Arzneimittel rasch und bedarfsgerecht geliefert werden. In allen Fällen der Zustellung wird die Beratung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker sichergestellt.

• Filialapotheken von öffentlichen Apotheken gewährleisten die Arzneimittelversorgung dort, wo der Betrieb einer öffentlichen Apotheke wirtschaftlich nicht möglich ist. Die Errichtung von Filialapotheken im Einzugsgebiet der öffentlichen Apotheke wird für Ortschaften ohne eigene öffentliche Apotheke erleichtert. Durch zusätzliche Filialapotheken kann die Arzneimittelversorgung deutlich verbessert werden. Die Patientinnen und Patienten genießen somit alle Vorteile einer öffentlichen Apotheke – vom breiten Produktsortiment bis zur Beratung und Betreuung durch Apothekerinnen und Apotheker.

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