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Apothekerkammerwahlen in den Bundesländern: Kontinuität und Wandel

Branchen News vom 30.03.2022

Altbewährtes und frischer Wind in den Landesgeschäftsstellen der Österreichischen Apothekerkammer

Wien (OTS) – Bei der Apothekerkammerwahl 2022 wurden heute die Präsidentinnen und -präsidenten der neun Bundesländer für die Funktionsperiode 1. April 2022 bis 31. März 2027 gewählt.

Die neuen Präsidien, in alphabetischer Reihenfolge nach Bundesländern:

Burgenland

Die Apothekerinnen und Apotheker des Burgenlands haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Mag. pharm. Dieter Schmid zum Präsidenten der Apothekerkammer Burgenland gewählt. Vizepräsidentin wird Mag. pharm. Julia Kornfeind. Sowohl Schmid als auch Kornfeind wurden damit in ihren Ämtern, die sie bereits in der Vorperiode 2017-2022 innehatten, bestätigt. Schmid ist selbständiger Apotheker in Deutschkreuz, Kornfeind arbeitet als angestellte Apothekerin in Rust.

Kärnten

In Kärnten steht mit Mag. pharm. Hans Bachitsch in der Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 ein neues Gesicht an der Spitze der Apothekerkammer. Er übernimmt das Amt vom bisherigen Präsidenten Mag. pharm. Paul Hauser. Als Vizepräsidentin wurde Mag. pharm. Jutta Polligger-Juvan in ihrem Amt bestätigt. Bachitsch ist selbständiger Apotheker in Villach, Polligger-Juvan arbeitet als angestellte Apothekerin in Klagenfurt.

Niederösterreich

Niederösterreichs Apothekerinnen und Apotheker haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Mag. pharm. Heinz Haberfeld zum Präsidenten der Apothekerkammer Niederösterreich gewählt. Er übernimmt das Amt vom bisherigen Präsidenten Mag. pharm. Peter Gonda. Als Vizepräsidentin wurde Mag. pharm. Elisabeth Biermeier in ihrem Amt bestätigt. Haberfeld ist selbständiger Apotheker in Baden bei Wien, er hatte sein neues Amt bereits zwischen 2012 und 2017 inne. Biermeier arbeitet als angestellte Apothekerin in St. Pölten.

Oberösterreich

Die Apothekerinnen und Apotheker Oberösterreichs haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Mag. Thomas Veitschegger zum Präsidenten der Apothekerkammer Oberösterreich gewählt. Vizepräsidentin wird Mag. pharm. Monika Aichberger. Sowohl Veitschegger als auch Aichberger wurden damit in ihren Ämtern, die sie bereits in der Vorperiode 2017-2022 innehatten, bestätigt. Veitschegger ist selbständiger Apotheker in Bad Leonfelden, Kornfeind arbeitet als angestellte Apothekerin in Mauthausen.

Salzburg

Salzburgs Apothekerinnen und Apotheker haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Mag. pharm. Margarete Olesko zur Präsidentin der Apothekerkammer Salzburg gewählt. Sie übernimmt das Amt von der bisherigen Präsidentin Mag. pharm. Kornelia Seiwald. Vizepräsidentin wird Mag. pharm. Sonja Gaube. Olesko ist selbständige Apothekerin in Salzburg-Parsch, Gaube arbeitet als angestellte Apothekerin in Elsbethen.

Steiermark

Die Apothekerinnen und Apotheker der Steiermark haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger zum Präsidenten der Apothekerkammer Wien gewählt. Vizepräsidentin wird Mag. pharm. Dr. Alexandra Mandl. Sowohl Kobinger als auch Mandl wurden damit in ihren Ämtern, die sie bereits in der Vorperiode 2017-2022 innehatten, bestätigt. Kobinger ist selbständiger Apotheker in Graz, er wurde außerdem erneut zum Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer bestellt. Mandl arbeitet als angestellte Apothekerin, ebenfalls in Graz.

Tirol

Tirols Apothekerinnen und Apotheker haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Mag. pharm. Dr. Matthias König zum Präsidenten der Apothekerkammer Tirol gewählt. Vizepräsidentin wird Mag. pharm. Stefanie Lair. Sowohl König als auch Lair wurden damit in ihren Ämtern, die sie bereits in der Vorperiode 2017-2022 innehatten, bestätigt. König ist selbständiger Apotheker in Reutte, Lair arbeitet als angestellte Apothekerin in Axams.

Vorarlberg

Vorarlbergs Apothekerinnen und Apotheker haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Mag. pharm. Christof van Dellen zum Präsidenten der Apothekerkammer Niederösterreich gewählt. Er übernimmt das Amt von Mag. pharm. Jürgen Rehak, der seinerseits Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer wird. Als Vizepräsidentin für Vorarlberg wurde Mag. pharm. Susanne Schützinger-Österle in ihrem Amt bestätigt. Van Dellen ist selbständiger Apotheker in Schruns, Schützinger-Österle arbeitet als angestellte Apothekerin in Bregenz.

Wien

Die Wiener Apothekerinnen und Apotheker haben für die Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 Priv.-Doz. Mag. pharm. DDr. Philipp Saiko zum Präsidenten der Apothekerkammer Wien gewählt. Vizepräsidentin wird Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi. Die angestellte Apothekerin ist außerdem erneut zum Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer bestellt worden. Sowohl Saiko als auch Ergott-Badawi wurden damit in ihren Ämtern, die sie bereits in der Vorperiode 2017-2022 innehatten, bestätigt. Saiko ist selbständiger Apotheker in Wien-Floridsdorf, Ergott-Badawi arbeitet als angestellte Apothekerin im selben Bezirk.

Die Apothekerkammer Österreich

Die Österreichische Apothekerkammer mit der in Wien situierten Kammerzentrale und ihren neun Landesgeschäftsstellen ist die gesetzliche Berufsvertretung der rund 6.800 angestellten und selbständigen Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern tätig sind. Als Interessenvertretung des Berufsstandes leistet die Kammer einen entscheidenden Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung, indem sie die Schlüsselfunktion der selbständigen und angestellten Apothekerinnen und Apotheker in der Arzneimittelversorgung über das flächendeckende Apothekennetz sicherstellt, fördert und weiterentwickelt. Alle Apothekerinnen und Apotheker sind als Angehörige eines freien Heilberufs Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer, die eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist und neben ihrer Rolle als Interessenvertretung auch hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Oberste Ziele der Apothekerkammer sind die Stärkung des Berufsstandes als wesentliche Säule des österreichischen Gesundheitswesens und die tatkräftige Unterstützung der Apotheker:innen bei ihrer fordernden Arbeit an der Tara.

Zur Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer wurde zum zweiten Mal in Folge Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr gewählt.

Hinweis an die Redaktionen: Die neu gewählten Präsidentinnen und Präsidenten stehen für Interviews zur Verfügung.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Apothekerkammer
Kommunikation
Tel: 01 / 404 14 – 600
E-Mail: presse@apothekerkammer.at

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PHAGO gratuliert der gewählten Apothekerkammer-Spitze

Branchen News vom 30.03.2022

Vollgroßhändler und Apotheker sichern gemeinsam die Arzneimittelversorgung des Landes.

Wien (OTS) – „Im Namen des gesamten PHAGO-Vorstandes gratuliere ich dem gewählten Präsidium der Apothekerkammer mit Ulrike Mursch-Edlmayr an der Spitze sowie Raimund Podroschko und Jürgen Rehak als Vizepräsidenten . Großhandel und Apotheker sind wichtige Partner, wenn es darum geht, die Arzneimittelversorgung in Österreich sicher zu stellen.“, so der Präsident des Verbandes der Arzneimittel-Vollgroßhändler PHAGO, Andreas Windischbauer.

Die gute Zusammenarbeit zwischen Arzneimittel-Vollgroßhandel und Apothekerkammer hat sich in der Corona-Pandemie neuerlich bewährt und dafür gesorgt, dass es zu keinen Arzneimittel-Engpässen gekommen ist. Denn: Binnen 2 Stunden können die PHAGO-Großhändler jede der 1.400 Apotheken mit den notwendigen Medikamenten für ihre PatientInnen beliefern, auch an Samstagen sowie an Fenster- und vor Feiertagen.

Über PHAGO:

PHAGO ist eine freiwillige Interessenvertretung des österreichischen Arzneimittel-Vollgroßhandels. Dessen wichtigste Aufgabe ist die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für Österreich. Als Rückgrat der Arzneimittelversorgung kümmern sich die PHAGO-Großhändler um die Planung, Abwicklung und Auslieferung von 20 Millionen Arzneimitteln, die jedes Monat von der Industrie in die Apotheke gebracht werden müssen. In der Pandemie haben die fünf Arzneimittel-Vollgroßhändler bisher über 17 Millionen Dosen Covid-Impfstoffe in ganz Österreich ausgeliefert.

Rückfragen & Kontakt:

Für PHAGO:
Mag. Britta Blumencron
Britta Blumencron Gesundheitskommunikation
Tel. + 69910112223

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Apothekerkammer setzt Erfolgskurs mit bekannten Köpfen fort

Branchen News vom 30.03.2022

Powerfrau Ulrike Mursch-Edlmayr geht mit überwältigender Mehrheit in die zweite Runde als Präsidentin

Wien (OTS) – Die Apothekerkammer bleibt fest in weiblicher Hand: Erneut haben die Apothekerinnen und Apotheker ihrer Präsidentin Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr das Vertrauen ausgesprochen und sie mit mehr als 83 Prozent der abgegebenen Stimmen an der Spitze der Österreichischen Apothekerkammer bestätigt. Mit 1. April übernimmt sie zum zweiten Mal in Folge die Präsidentschaft der Standesvertretung. In dieser Funktion vertritt sie die bundesweit 6.800 angestellten und selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in den mehr als 1.400 öffentlichen Apotheken und den 42 Krankenhausapotheken.

Die selbständige Apothekerin Mursch-Edlmayr ist seit mehr als 30 Jahren in der Standespolitik aktiv, seit 2017 mischt sie als Kammerpräsidentin die politische Bühne auf. Unter ihrer Führung konnte der Berufsstand seine Sichtbarkeit deutlich verbessern und sich als wesentlicher Player in der österreichischen Gesundheitspolitik etablieren. Für ihre nächste, bis 2027 dauernde Wirkungsperiode hat Mursch-Edlmayr große Pläne: Neben der Etablierung neuer Versorgungsangebote für die Bevölkerung in den Apotheken, der Stärkung der Rolle des Berufsstandes im Gesundheitssektor und digitalen Innovationen geht es ihr vor allem darum, die öffentliche Apotheke noch stärker als wesentlichen Eckpfeiler im Gesundheitssystem der Zukunft zu etablieren.

„In den vergangenen Jahren ist es gelungen, für die Apotheken ein neues Kapitel im Bereich der Versorgungsleistungen aufzuschlagen. Diesen erfolgreichen Weg werden wir standespolitisch fortsetzen, um den Berufsstand mit neuen wichtigen gesundheitlichen Dienstleistungen und innovativen, kundenorientierten Angeboten für die zukünftigen Herausforderungen bestmöglich aufzustellen. Mit Weitblick, tragfähigen Kompromissen und mit einer klaren Strategie werden wir Apothekerinnen und Apotheker auch weiterhin die professionelle, faire, umfassende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.“

Das Präsidium der Österreichischen Apothekerkammer besteht neben der Präsidentin aus zwei Vertretern der angestellten Apothekerinnen und Apotheker (1. Vizepräsident und Stellvertreterin) und zwei Vertretern der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker (2. Vizepräsident und Stellvertreter).

Abteilung der angestellten Apotheker

Erster Vizepräsident der Apothekerkammer wurde erneut der Wiener Apotheker Mag. pharm. Raimund Podroschko. Er ist seit 2004 in der Standespolitik aktiv und war bereits in den letzten beiden Funktionsperioden (2012-2017 und 2017-2022) Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer. Seit 2016 ist Podroschko zudem Präsident des Verbandes der Angestellten Apothekerinnen und Apotheker Österreichs (VAAÖ). Seit 2022 ist er auch Vizepräsident der Pharmaceutical Group of the European Union, des Zusammenschlusses der Apotheker:innen in der Europäischen Union. Für die kommenden fünf Jahre steht viel auf der Agenda.

„Neben der Etablierung der Medikationsanalyse als wichtige Apotheken-Dienstleistung für die mehr als 500.000 von Polypharmazie betroffenen Österreicher:innen, deren Gesundheit durch diese spezielle Beratungsleistung nachhaltig verbessert werden kann, gilt es die Digitalisierungschancen für die Apotheker:innen zu nutzen und zu gestalten. Darüber hinaus werden wir sowohl die ländliche als auch die städtische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht nur sicherzustellen, sondern stetig erweitern und optimieren.“

Zur Obmann-Stellvertreterin wurde zum zweiten Mal in Folge die Wiener Apothekerin Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi gewählt. Sie ist Vizepräsidentin im VAAÖ und Vizepräsidentin der Apothekerkammer-Landesgeschäftsstelle Wien.

„Wir werden alles dafür tun, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft wichtige gesundheitliche Angebote wie Impfungen, Screenings oder Medikationsanalysen in ihrer Apotheke ums Eck in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig werden wir die Grundlagen für innovative Beratungsleistungen auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der personalisierten Pharmazie schaffen. So stärken wir nicht nur die zukünftige Rolle unseres Berufsstands im Gesundheitssystem, sondern leisten einen immens wichtigen Beitrag in der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung.“

Abteilung der selbständigen Apotheker:

Zum zweiten Vizepräsidenten der Österreichischen Apothekerkammer wurde der selbständige Vorarlberger Apotheker Mag. pharm. Jürgen Rehak gewählt. Er war zuvor Präsident der Apothekerkammer Vorarlberg sowie von 2017-2021 Präsident des Apothekerverbands.

„Wir leben in äußerst bewegten und fordernden Zeiten. Die vor uns und unserem Berufsstand liegenden gesundheitspolitischen Herausforderungen müssen aktiv und mit strategischer Weitsicht gestaltet werden. Damit wir unsere Versorgungs- und Beratungsleistungen weiterhin bestmöglich erbringen können, braucht es ökonomisch starke Apotheken. Aus diesem Grund werden wir in den kommenden Jahren die Position der Apotheken in der österreichischen Gesundheitsarchitektur gezielt ausbauen und nachhaltig stabilisieren.“

Obmann-Stellvertreter auf selbständiger Seite wurde erneut der steirische Apotheker Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger. Als einer der längst dienenden Landespräsidenten steht er seit 2002 der Apothekerkammer Steiermark vor und wurde neuerlich in dieser Funktion sowie als Mitglied des Bundespräsidiums bestätigt.

„Die Pandemie hat gezeigt, wie dringend notwendig eine Erweiterung der apothekerlichen Leistungen für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist. Neben der Möglichkeit, persönliche Screenings in der Apotheke ums Eck durchführen zu können, sollte es, so wie in sehr vielen europäischen Ländern bereits üblich und erfolgreich, auch ein Impfangebot in der Apotheke geben. Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass wir diese Ziele für die Bürgerinnen und Bürger erreichen.“

Apothekerkammer Österreich

Die Österreichische Apothekerkammer mit der in Wien situierten Kammerzentrale und ihren neun Landesgeschäftsstellen ist die gesetzliche Berufsvertretung der rund 6.800 angestellten und selbständigen Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern tätig sind. Als Interessenvertretung des Berufsstandes leistet die Kammer einen entscheidenden Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung, indem sie die Schlüsselfunktion der selbständigen und angestellten Apothekerinnen und Apotheker in der Arzneimittelversorgung über das flächendeckende Apothekennetz sicherstellt, fördert und weiterentwickelt. Alle Apothekerinnen und Apotheker sind als Angehörige eines freien Heilberufs Mitglieder der Österreichischen Apothekerkammer, die eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist und neben ihrer Rolle als Interessenvertretung auch hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Oberste Ziele der Apothekerkammer sind die Stärkung des Berufsstandes als wesentliche Säule des österreichischen Gesundheitswesens und die tatkräftige Unterstützung der Apotheker:innen bei ihrer fordernden Arbeit an der Tara.

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Österreichische Apothekerkammer
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LEOPOLD MUSEUM: UNTERSTÜTZUNG VON „APOTHEKER OHNE GRENZEN“ IM ZEICHEN DER UKRAINE-KRISE – FREIER EINTRITT FÜR FLÜCHTLINGE AUS DER UKRAINE

Branchen News vom 30.03.2022

Wien (OTS)Spontane Unterstützung für „Apotheker ohne Grenzen Österreich“

Als Zeichen der Solidarität mit der durch den Krieg leidenden Bevölkerung der Ukraine unterstützt das Leopold Museum die Aktivitäten des gemeinnützigen Vereins „Apotheker ohne Grenzen Österreich (AoG Ö)“ mit einer Spende in der Höhe von mehreren tausend Euro.

„Angesichts der humanitären Katastrophe in der Ukraine stellen wir „Apotheker ohne Grenzen Österreich“ die kompletten am Sonntag, dem 13. März erzielten Einnahmen zur Verfügung“, erläuterte Leopold Museum Direktor Hans-Peter Wipplinger anlässlich der Überreichung der Spende. An diesem Tag war der Eintritt in das Museum frei, verbunden mit der Bitte für die Ukraine zu spenden. Sowohl die Einnahmen aus der eigens für die Aktion aufgestellten Spendenbox als auch der Erlös der bereits gebuchten oder an der MQ-Ticketkassa erworbenen Tickets wurden AoG Ö zur Verfügung gestellt. AoG Ö Vorstandsvorsitzende Mag.a Irina Schwabegger-Wager nahm den Spendenscheck in der Höhe von rund 4000 Euro im Leopold Museum von den Direktoren Hans-Peter Wipplinger und Moritz Stipsicz entgegen und bedankte sich für die spontane Initiative des Museums.

Informationen zu den Aktivitäten von „Apotheker ohne Grenzen

Freier Eintritt für vertriebene Menschen aus der Ukraine

Für Flüchtlinge aus der Republik Ukraine ist es ab sofort und bis auf weiteres möglich bei Vorweisen eines ukrainischen Reisepasses oder eines Ausweis für Vertriebene das Leopold Museum bei freiem Eintritt zu besuchen.

IMAGINE PEACE: LEOPOLD MUSEUM ZEIGT YOKO ONOS FRIEDENSAPPELL

Ab April zeigt das Leopold Museum in Absprache mit der Künstlerin, Friedens- und Menschenrechtsaktivistin Yoko Ono auf dem großformatigen Screen an der Museumsfassade die ikonische Arbeit IMAGINE PEACE. Die weithin sichtbare Friedensbotschaft, mitten im Haupthof des stark frequentierten MuseumsQuartier ist für Direktor Hans-Peter Wipplinger ein wichtiges Signal: „Anlässlich der dramatischen Entwicklung des Ukraine-Konfliktes setzt das Leopold Museum diesen Appell für den Frieden. An einem der zentralen Orte des europäischen Kunst- und Kulturgeschehens appelliert Yoko Onos Arbeit sich eine Welt vorzustellen, die nach dem Frieden strebt und ohne Gewalt auskommt. Dieser Friedenwunsch gilt in diesen Tagen den Millionen von Menschen in der Ukraine, die unter den Kriegswirren leiden.“ Die Friedensbotschaft wird aktuell an prominenten Orten rund um den Globus gezeigt, so etwa am Londoner Piccadilly Circus, am Times Square in New York oder dem K-Pop-Square in Seoul, darüber hinaus in Berlin, Los Angeles, Melbourne und Mailand.

IMAGINE PEACE

IMAGINE PEACE ist ein fortlaufendes Kunst- und Friedensprojekt, das auf die legendäre Aktion von Yoko Ono und ihrem Mann John Lennon im März 1969 zurückgeht, als das Künstlerpaar im Zuge eines „Bed-in“ in der Honeymoon Suite des Amsterdamer Hilton Hotels gegen den Vietnamkrieg protestierte. Als Zeichen der Gegenkultur war das Bett von Yoko Ono und John Lennon von Blumen umgeben; hinter ihnen waren handgefertigte Protestschilder an den Fenstern des Hotelzimmers mit der Aufschrift „Hair Peace“ und „Bed Peace“ angebracht. Im Zuge dieses gewaltfreien Protests für den Frieden schrieb John Lennon den heute weltberühmten Song Give Peace a Chance.

Friedensaktivistin Yoko Ono

Die amerikanisch-japanische Künstlerin, Sängerin, Aktivistin und Filmemacherin Yoko Ono (geb. 1933) gilt als eine der bedeutendsten Vertreterinnen der Fluxus-Bewegung. Bereits vor ihrer Ehe mit dem Musiker und Komponisten John Lennon, dem Mitbegründer der weltberühmten Band The Beatles, hatte sich Ono Anfang der 1960er-Jahre in Künstlerkreisen einen Namen gemacht und wirkte zunehmend als Friedens- und Menschenrechtsaktivistin. Die Ausstellung Yoko Ono: Half-A-Wind Show, eine Retrospektive ihres künstlerischen Schaffens wurde 2013 in der Kunsthalle Krems – kuratiert von Hans-Peter Wipplinger – und in der Schirn Kunsthalle, Frankfurt am Main gezeigt sowie 2014 im Guggenheim-Museum Bilbao. 2015 folgte die Ausstellung Yoko Ono: One Woman Show, 1960–1971 im Museum of Modern Art in New York.

Rückfragen & Kontakt:

Leopold Museum-Privatstiftung
Mag. Klaus Pokorny und Veronika Werkner, BA
Presse/Public Relations
0043 1 525 70 – 1507 bzw. 1541
presse@leopoldmuseum.org
www.leopoldmuseum.org

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ÖÄK-Steinhart: Kein Körberlgeld für Apotheken durch COVID-Medikamente

Branchen News vom 25.03.2022

Ein Verkaufshonorar von 45 Euro pro Medikamentenschachtel – finanziert durch Versichertenbeiträge – ist skandalös, sagt Johannes Steinhart, Vizepräsident der ÖÄK.

Wien (OTS) – Empört reagiert Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, auf die kolportierte Ausgestaltung der Abgabe des COVID-Medikaments Paxlovid in Apotheken. „Dass die Apotheken 45 Euro pro Packung für die Medikamentenabgabe verlangen, ist aus meiner Sicht skandalös. Ganz offensichtlich versuchen die Apotheken, hier ein fettes Körberlgeld aus der Versorgung von vorrangig Risikopatientinnen und -patienten zu schlagen. Das ist inakzeptabel und wir können die Verärgerung der Österreichischen Gesundheitskasse, die anscheinend ungefragt dafür aufkommen soll, absolut nachvollziehen“, sagt Steinhart zu entsprechenden Äußerungen von ÖGK-Arbeitnehmerobmann Andreas Huss im gestrigen Ö1-Interview.

„Ich möchte die Apothekerkammer daran erinnern, dass Ärztinnen und Ärzte sich bereit erklärt haben, ohne zusätzliche Kosten im Rahmen der Ordination Beratung und Aufklärung über das Medikament anzubieten. 45 Euro Provision pro Medikamentenpackung spotten ja jeglicher Relation“, unterstreicht Steinhart. An das Gesundheitsministerium appellierte der ÖÄK-Vizepräsident, keinesfalls auf derartige Angebote einzugehen. „Es kann nicht sein, dass die Versicherten mit ihren Beiträgen diese sprichwörtlichen ‚Apothekerpreise‘ ermöglichen. Wir brauchen im Sinne der betroffenen Menschen eine vernünftige und solidarische Lösung“, so Steinhart.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Ärztekammer
Mag. Sascha Bunda
Öffentlichkeitsarbeit
+ 43 1 514 06-3341
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„Apotheker ohne Grenzen Österreich“ ermöglicht rasche Hilfe vor Ort

Branchen News vom 25.03.2022

Apothekerkammer und Ärztekammer unterstützen – Medikamentenlieferungen direkt an ukrainische Gesundheitseinrichtungen

Wien (OTS) – In den letzten Tagen haben sich die Anfragen sowohl in der Ärztekammer für Wien als auch in der Österreichischen Apothekerkammer verstärkt, in welcher Form Spenden für dringend benötigte Medikamente in der Ukraine bereitgestellt werden könnten. ****

Mithilfe von Apothekenkammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr, der Vorstandsvorsitzenden von „Apotheker ohne Grenzen Österreich“, Irina Schwabegger-Wager, der Pharmazeutischen Gehaltskasse und dem Großhandel konnte dafür nun ein effizienter, niederschwelliger und unbürokratischer Weg organisiert werden.

Jeder, der helfen möchte, kann demnach an „Apotheker ohne Grenzen Österreich“ Spenden überweisen. Mithilfe dieser Spenden bestellen diese dann beim pharmazeutischen Großhandel die entsprechend benötigten Medikamente. Der Großhandel wiederum liefert direkt in die Ukraine. Dort werden sie an Spitäler, Ordinationen oder sonstige Gesundheitseinrichtungen abgegeben. Diese Vorgangsweise ist auch mit dem ukrainischen Gesundheitsministerium abgesprochen.

„Das, was derzeit weniger als 600 Kilometer von Wien entfernt passiert, macht mich tief betroffen. Die Not wird jeden Tag größer, die Versorgung der Bevölkerung, besonders der Kinder und Jugendlichen, wird immer drängender. Ich bin froh, dass wir mit ‚Apotheker ohne Grenzen Österreich‘ eine professionelle und höchst effiziente Hilfsorganisation haben, die mit den lokalen Helfern vor Ort in permanentem Austausch steht und daher genau weiß, was wo in der Ukraine gebraucht wird“, so Apothekerkammerpräsidentin Mursch-Edlmayr.

Auch Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres ist froh, dass es gelungen ist, auf diese Weise Spenden für Medikamente rasch und direkt an den Ort zu bringen, wo sie in der Ukraine dringend gebraucht werden: „Unser Dank gilt vor allem der Organisation ‚Apotheker ohne Grenzen Österreich‘, die für die gesamte Logistik, insbesondere auch den Transport, zuständig ist.“

Vor Kurzem hat das Präsidium der Wiener Ärztekammer beschlossen, dass pro abgegebene Stimme bei den kommenden Ärztekammerwahl am 19. März 2022 zehn Euro für die Ukraine-Hilfe gespendet werden. „Wir werden aus diesem Titel insgesamt EUR 15.000,- an ‚Apotheker ohne Grenzen Österreich‘ überweisen, um so bei der Medikamentenversorgung in den ukrainischen Gesundheitseinrichtungen zu helfen“, so Szekeres.

„Menschen helfen ist unser Beruf“

„Die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten ist die ureigenste Aufgabe von uns Apothekerinnen und Apothekern. Dass wir den notleidenden Menschen in der Ukraine nun rasch und zielgerichtet helfen können, ist für uns keine Frage der Ehre – Menschen helfen ist unser Beruf! Wir helfen nicht aus Pflichtbewusstsein, sondern aus voller Überzeugung und mit unermüdlicher Leidenschaft. Unterstützen auch Sie unsere Initiative und leisten Sie damit rasch wirksame Hilfe vor Ort“, appelliert die Vorstandsvorsitzende von „Apotheker ohne Grenzen Österreich“, Irina Schwabegger-Wager.

(S E R V I C E – „Apotheker ohne Grenzen Österreich“ ist eine – noch – kleine Gruppe engagierter Apothekerinnen und Apotheker sowie Unterstützer, die Ende 2017 den gemeinnützigen Verein „Apotheker ohne Grenzen Österreich“ nach dem Vorbild von „Pharmaciens Sans Frontieres“ gegründet hat. Spendenkonto: Apotheker ohne Grenzen Österreich – IBAN: AT26 1813 0813 7028 0000 –
https://www.apothekerohnegrenzen.at/.)

Rückfragen & Kontakt:

Ärztekammer für Wien
Dr. Hans-Peter Petutschnig
(++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
hpp@aekwien.at
http://www.aekwien.at

Österreichische Apothekerkammer
Mag. Jan Thies
Kommunikation
Tel: 01 / 404 14 – 600
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Herba Chemosan nun österreichisch: Management Buy-Out erfolgreich abgeschlossen

Branchen News vom 02.02.2022

Vorstand der Herba Chemosan Unternehmensgruppe gemeinsam mit Invest AG der Raiffeisenbankengruppe OÖ nun Eigentümer des führenden österreichischen Gesundheitskonzerns.

Wien/Linz (OTS) – Die Herba Chemosan als führender heimischer Gesundheitskonzern und kritische Infrastruktur im Gesundheitswesen ist fortan in rein österreichischer Hand. Das Closing des Management Buy-Out hat nach Genehmigung der Wettbewerbsbehörden plangemäß mit 1.2.2022 stattgefunden. Es wurden alle Geschäftsanteile von McKesson übernommen.

Wir freuen uns, gemeinsam mit der Invest AG das Unternehmen wieder zurück ins Land geholt zu haben. Damit blicken wir zuversichtlich in die Zukunft und unser bisheriger Wachstumspfad gibt eine sehr gute Richtung vor“, so Andreas Windischbauer, Vorstandsvorsitzender der Herba Chemosan Gruppe.

Über Herba Chemosan Unternehmensgruppe

Die Herba Chemosan Unternehmensgruppe, bestehend aus den beiden Unternehmenszweigen „Herba Chemosan Apotheker-AG“ und „Sanova Pharma“, versorgt als Teil der kritischen Infrastruktur die österreichische Bevölkerung mit Medikamenten sowie Medizinprodukten. An acht Standorten in Österreich sowie je einem in Tschechien und der Schweiz sind rund 1.000 Mitarbeitende beschäftigt. Der Jahresumsatz beträgt rund 1,5 Milliarden Euro.

Die Herba Chemosan Apotheker-AG beliefert als österreichischer Marktführer jede Apotheke innerhalb von 90 Minuten und bietet diesen umfassende Serviceleistungen an. Sanova Pharma gliedert sich in drei Geschäftsbereiche. Im Bereich „Logistics 360°“ werden spezielle Logistikdienstleistungen für die Pharmaindustrie erbracht. In den Bereichen „Healthcare“ und „Medical Systems“ vermarktet die Sanova ein breites Sortiment von Arzneimittel, Nahrungsergänzungs­mittel, Medizintechnik und Diagnostik als exklusiver Distributeur namhafter ausländischer Hersteller. Darüber hinaus führt Sanova auch einige eigene Marken, insbesondere mit Immun44 das größte Immunpräparat Österreichs.

Über Raiffeisen Invest Private Equity

Die Raiffeisen Invest Private Equity Gruppe setzt sich aus vier rechtlich und organisatorisch selbstständigen Beteiligungsgesellschaften zusammen, die von der Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich und zum Teil von der Raiffeisenlandesbank Steiermark AG finanziert werden. Mit einem aggregierten Fondsvolumen von rund 500 Millionen Euro sind sie Österreichs führende Private Equity Investoren. Die Invest AG als führende Gesellschaft der Raiffeisen Invest Private Equity Gruppe hat seit ihrer Gründung über 600 Millionen Euro in mehr als 170 Unternehmen unterschiedlichster Branchen in Form von Eigen- und Mezzaninkapital investiert. Über Finanzierungsaspekte hinaus werden Unternehmen bei Bedarf als Sparring Partner bei wichtigen Entscheidungen wie Investitionen, Strategie oder Unternehmensentwicklung unterstützt.

Rückfragen & Kontakt:

Herba Chemosan Apotheker-AG
Mag. pharm. Andreas Scerbe-Saiko, MBA
Corporate Communications
+43 664 82 60 134
andreas.scerbe-saiko@herba-chemosan.at

Schütze Public Results GmbH
Mag.(FH) Felicitas Herberstein
Senior Consultant
+43 664 78270307
fh@schuetze.at

 

 

 

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Natural Born Losers: Mit neuer Impfkampagne hat SPÖ schon verloren!

Branchen News vom 01.02.2022

„Ich will dich nicht verlieren“-Kampagne der SPÖ erfüllt Tatbestand der rechtswidrigen Impfwerbung – offener Brief von MFG stemmt sich gegen unlautere Arzneimittelwerbung

Linz (OTS) – „Ich will dich nicht verlieren“: Seit 31. Jänner 2022 dringen 1000 Plakate und zahlreiche Werbespots mit diesem fragwürdigen Inhalt an Aug‘ und Ohr von Herr und Frau Oberösterreicher. Dafür verantwortlich: Die SPÖ OÖ, die mit diesem unheiligen Mittel einen noch unheiligeren Zweck verfolgt – das Steigern der COVID-19-Impfquote.

Nach „Österreich impft“ also eine weitere Initiative, um noch mehr Menschen in die Nadel zu treiben. MFG OÖ reicht es jetzt: In einem offenen Brief an zahlreiche namhafte Organisationen (darunter Wirtschafts-, Bundesarbeits-, Ärzte- und Apothekerkammer) verweist MFG nachdrücklich auf die Rechtswidrigkeit dieser an den Verbraucher gerichteten Form der Arzneimittelwerbung, die gegen zahlreiche Bestimmungen der Werbebeschränkungen gemäß § 51ff AMG (Arzneimittelgesetz) verstößt.

Der offene Brief steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.ots.at/redirect/mfg-oe

Manuel Krautgartner, Klubobmann MFG Oberösterreich, erteilt der jetzt lancierten SPÖ-Angstpropaganda eine deutliche und somit mehr als klare Absage: „Vor wenigen Tagen – im Nachhall des Linzer Kinderhort-Vorfalls – überschlugen sich die politischen Vertreter der Altparteien, darunter auch jene der SPÖ, im lautstarken Aufschrei ‚Lasst unsere Kinder endlich in Ruhe!‘. Jetzt, ein paar Tage später, startet just dieselbe SPÖ eine mehr als zweifelhafte Impfkampagne, deren Slogan ‚Ich will dich nicht verlieren‘ ausgerechnet auf dem Antlitz eines kleinen Mädchens prangt. Die seit knapp zwei Jahren geschürte Angst der Kinder, schuld am Ableben von Oma oder Opa zu sein, wird also weiterhin befeuert. Was ist eigentlich mit der Forderung, unsere Kinder endlich in Ruhe zu lassen, passiert?

Das ist exakt jene Form von Wendehalspolitik, die bei immer mehr Menschen auf Ablehnung stößt. Und dass es sich dabei noch dazu um rechtswidrige Arzneimittelwerbung handelt, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.“

Joachim Aigner, Landesparteiobmann MFG Oberösterreich, quittiert die SPÖ-Aktion ebenfalls mit Kopfschütteln: Wenn selbst Landespolitiker die Buchstaben des Gesetzes nicht achten, nur um quasi zeitgeistig ein äußerst umstrittenes Arzneimittel zu bewerben, fragt man sich unweigerlich, in wessen Interesse diese Politiker handeln. Sind das wirklich noch vom Volk gewählte Mandatare, die das Beste für die Menschen im Land im Sinn haben oder doch schon Außendienstmitarbeiter der Pharmaindustrie? Die Grenzen scheinen mehr und mehr zu verschwimmen.

Wir bleiben auf alle Fälle hartnäckig und werden alle Hebel in Bewegung setzen, um diese unlautere, weil rechtswidrige Arzneimittelwerbung ein für allemal zu unterbinden. Und zur SPÖ kann ich nur sagen: Mit dem Slogan ‚Ich will dich nicht verlieren‘ rausgehen, um dann erst recht damit zu verlieren, ist auch eine Kunst. Allerdings von der brotlosen Art. Die Menschen haben nämlich genug von Bevormundung und Panikmache.“

Dagmar Häusler, Landtagsabgeordnete MFG Oberösterreich, ergänzt abschließend: Hier werden Menschen pauschal aufgefordert, sich impfen zu lassen, ohne Rücksicht auf Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Auch hilfreiche Informationen, um schon im Vorfeld eine Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen zu können, sind Fehlanzeige. Hier wird ausschließlich Druck erzeugt, um das vorrangige Ziel – die Erhöhung der Impfquote – auf Biegen und Brechen durchzuboxen.

Diese Impfkampagnen gehören endgültig gestoppt. Und sollten wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat leben, dann werden sie das auch.“

Rückfragen & Kontakt:

MFG – Menschen Freiheit Grundrechte
Presseabteilung
Tel.: 0660 76 43 460
presse@mfg-oe.at

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Mit ZIRBELLE Naturkosmetik ins neue Jahr

Branchen News vom 17.01.2022

Extra Feuchtigkeit für die Haut mit Zirbe

Turracher Höhe (OTS) – Nach den Feiertagen ist die Haut besonders strapaziert. Noch dazu kommt die trockene Winterluft. Die feinen Poren sehnen sich daher nach Feuchtigkeit. Mit den ZIRBELLE Produkten tun Sie Ihrer Haut etwas ganz besonderes und schenken die Nährstoffe, die benötigt werden.

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Die wertvollen Öle von Argan und Jojoba, ergänzt mit Sheabutter machen die Haut weich und geschmeidig für einen seidigen Teint. Die zarte Duftkomposition von belebender Zirbe, erfrischender Bergamotte, entspannendem Sandelholz runden das Pflegeerlebnis ab.

Mit diesen beiden Produkten starten Sie erfrischt in das neue Jahr. Ihr Teint wird es Ihnen danken. Die neu gewonnene Straffheit, nicht zu übersehen sein.

Alle ZIRBELLE Produkte werden liebevoll von Hand in der Apotheke hergestellt. Bestellen können Sie die patentierte Naturkosmetik ganz einfach unter www.zirbelle.at

Rückfragen & Kontakt:

ZIRBELLE
Mag. Christina Brandstätter
bestellung@zirbelle.at
www.zirbelle.at

APA OTS

Apotheken: 2000 Euro Corona-Prämie als Anerkennung für außerordentliche Leistungen der Beschäftigten

Branchen News vom 20.12.2021

Gehälter steigen im Schnitt um 2,75 %, Lehrlingseinkommen im Schnitt um 6,3 %

Wien (OTS) – Am Freitag konnten sich die Gewerkschaften GPA und vida mit den Vertretern der Arbeitgeber im Apothekerverband auf einen Abschluss für die etwa 11.000 Pharmazeutisch-Kaufmännischen-Assistentinnen und Apothekenhilfspersonal einigen. Die Gehälter steigen im Durchschnitt um 2,75%, die Einstiegsgehälter steigen um 3,78 %. Die Lehrlingseinkommen steigen im Durchschnitt um 6,3 %.

Als Anerkennung für die Leistungen während der Coronapandemie gelangt ein steuerfreie Prämie von 2000.- Euro zur Auszahlung. Lehrlinge erhalten eine Prämie von 1000,- Euro. Weiters wurde vereinbart, dass der Corona-Zusatz-Kollektivvertrag für die Beschäftigten in Apotheken eine 10 minütige Maskenpause bereits nach 2 Stunden vorsieht.

„Der Abschluss ist in Verbindung mit der Corona-Prämie eine wichtige Anerkennung für die Leistungen der Beschäftigten während der Pandemie in einer für uns alle sehr wichtigen kritischen Infrastruktur. Sie zählten mit zu den am meistbelasteten Gruppen in der Gesellschaft und es ist abzusehen, dass das noch eine Zeit lang so bleiben wird. Dier Kolleginnen und Kollegen haben sich diese Wertschätzung wirklich verdient“, zeigen sich die VerhandlerInnen der Gewerkschaft GPA, Martin Müllauer, und der Gewerkschaft vida, Christine Heitzinger, zufrieden.

Rückfragen & Kontakt:

Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
E-Mail: martin.panholzer@gpa.at
Web: www.gpa.at

Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Martin Mandl
Mobil: 0660/52 12 646
martin.mandl@vida.at
www.vida.at

APA OTS

Nationale Corona-Notlage: Apothekerkammer will Erlaubnis zum Impfen

Branchen News vom 22.11.2021

Kobinger: „Wir haben keine Zeit zu verlieren“

Wien (OTS) – Angesichts der dramatischen Notsituation durch rasant steigende Infektionszahlen in Österreich erneuern Apothekerinnen und Apotheker ihren Appell an die Politik, das Impfen in Apotheken zu erlauben. „Wir schließen uns dem Statement von Prof. Lothar Wieler, dem Präsidenten des deutschen Robert-Koch-Instituts (RKI), an, der heute in einer emotionalen Rede von der Regierung in Berlin die Impffreigabe für die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland gefordert hat“, sagt Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer. „Auch für uns in Österreich gilt: Wir haben keine Zeit zu verlieren. Um das Impf-Tempo zu erhöhen, sollte auch in Apotheken geimpft werden.“

Vorteile international belegt

„Es ist international erwiesen, dass durch das Impfen in der Apotheke höhere Durchimpfungsraten erzielt werden. Dahinter stehen der niederschwellige Zugang der Apotheken und die kundenfreundlichen Öffnungszeiten. Mehr als 1.500 hochmotivierte Apothekerinnen und Apotheker in Österreich sind speziell dafür ausgebildet, müssen aber warten, weil sie von Gesetzes wegen hierzulande nicht impfen dürfen“, kritisiert Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, ebenfalls Mitglied des Apothekerkammer-Präsidiums.

Deutschem RKI-Chef reißt Geduldsfaden

RKI-Präsident Lothar Wieler untermauerte seine Forderung laut ARD-Tagesschau mit den Worten: „Es muss jetzt Schluss sein, dass irgendwer irgendwelchen anderen Berufsgruppen aufgrund von irgendwelchen Umständen nicht gestattet, zu impfen. Wir sind in einer Notlage.“ Und weiter: „Jeder Mann und Maus, der impfen kann, soll jetzt gefälligst impfen. Sonst kriegen wir diese Krise nicht in den Griff.“ Wieler forderte die Politik dazu auf, endlich zu handeln. „Wir müssen nicht ständig etwas Neues erfinden. Alle diese Konzepte und Rezepte sind vorhanden“, sagte er.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Apothekerkammer
Kommunikation
Tel: 01 / 404 14 – 600
E-Mail: presse@apothekerkammer.at

APA OTS

Österreichische Ärztekammer unterstützt Impfpflicht für Gesundheitsberufe

Branchen News vom 15.11.2021

Die heutige Ankündigung von Bundesminister Mückstein, eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe zu verordnen, stößt beim Präsidium der ÖÄK auf Zustimmung.

Wien (OTS) – „Das ist ein richtiger Schritt“, kommentierte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer die Ankündigung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe verordnen zu wollen. „Gerade im Gesundheitsbereich sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft in direktem Kontakt mit Menschen mit einem geschwächtem Immunsystem. Diese Menschen haben natürlich ein Recht darauf, bestmöglich vor Infektionen geschützt zu werden.“ Insofern sei die Impfpflicht in diesem Bereich gerechtfertigt. „Wir sind natürlich generell dafür, dass sich viele Menschen wie möglich impfen lassen. Nur mit einer hohen Durchimpfungsrate kommen wir aus dieser Pandemie heraus“, so der ÖÄK-Präsident.

ÖÄK-Vizepräsident Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, kann die Einführung einer Impfpflicht für Gesundheitsberufe nachvollziehen. „Das ist aber nur sinnvoll, wenn hier alle Anlaufstellen des Gesundheitssystems einbezogen werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte waren mit ihren Maßnahmen zur Ordinationssicherung ohnehin seit jeher im Pandemieverlauf ein sicherer Hafen“, sagte Steinhart: „Wir brauchen jetzt eine Erweiterung auf Berufsgruppen, die ebenfalls eine hohe Anzahl von Sozialkontakten haben, wie etwa Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, aber auch die Apothekerinnen und Apotheker.“

„Es ist grundsätzlich zu begrüßen, aber viel zu spät, dass für die Gesundheitsberufe nun eine Impfpflicht verordnet wird. Endlich ist Minister Mückstein aufgewacht! Aber wie kommen die ohnehin schon lange geimpften Ärztinnen und Ärzte dazu, auch weiterhin ungeimpfte Impfverweigerer in den Spitälern tagtäglich – unter schwerstem Einsatz – wegen selbstverschuldeter Corona-Erkrankungen behandeln zu müssen?“, fragt sich Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte.

Michael Lang, Präsident der Ärztekammer für Burgenland und Finanzreferent des ÖÄK-Präsidiums, begrüßte die Impfpflicht für Gesundheitsberufe ebenfalls, appellierte aber zugleich: „Die Regierung darf jetzt nicht den Mut verlieren, hier nachzuschärfen und die Impfpflicht auch für andere Berufsgruppen einzuführen, für die eine solche ebenfalls genauso notwendig wäre. Ich denke hier zum Beispiel an das Lehrpersonal, das zu einem großen Teil mit Kindern zu tun hat, die noch nicht geimpft und somit geschützt werden können.“ Überhaupt sei eine generelle Impfpflicht zu fordern: „In einem Gemeinwesen trifft jeden die gleiche Verantwortung und somit kann es keine Ausnahmen von allgemeinnotwendigen Maßnahmen geben“, sagte Lang.

Herwig Lindner, 1. Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, merkte an: „Eine rasche Entlastung bringt es auch, wenn man auf die wichtigen Maßnahmen achtet, die leider vielfach in Vergessenheit geraten sind: Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen.“

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Ärztekammer
Mag. Sascha Bunda
Öffentlichkeitsarbeit
+ 43 1 514 06-3341
s.bunda@aerztekammer.at
www.aerztekammer.at

APA OTS

ELGA: Zeitweise Überlastung der Schnittstelle

Branchen News vom 09.11.2021

Trotz verzögerter Eintragungen im e-Impfpass geht keine Impfung verloren

Wien (OTS) – Seit letzter Woche gibt es Probleme beim Zugriff auf die ELGA-Anwendungen e-Impfpass, e-Medikation und e-Befund in Ordinationen und Apotheken. Damit können unter anderem telefonische Medikamentenverschreibungen über e-Medikation beeinträchtigt und die Ausstellung von Impfzertifikaten verzögert sein.

Die Problematik besteht seit einer langfristig geplanten und notwendigen Aktualisierung des ELGA-Berechtigungssystems am 4. November 2021. Die Überlastung äußert sich durch verzögerte Antwortzeiten oder lokale Ausfälle bei vielen gleichzeitigen Zugriffen. Da die weitaus überwiegende Zahl von ELGA-Zugriffen durch Ordinationen und Apotheken über das e-card-System erfolgt, sind diese besonders davon betroffen. Viele Impfstellen, die andere Systeme mit weniger Zugriffen (z.B. Tablets) verwenden, sind nicht betroffen.

Ärztinnen und Ärzte wurden daher ersucht, den Patientinnen und Patienten ein Papierrezept auszustellen, da derzeit nicht zu 100% sichergestellt ist, dass ein Rezept in e-Medikation gespeichert bzw. von der Apotheke abgerufen und eingelöst werden kann. Für die telefonische Rezeptbestellung (kontaktlose Medikamentenverschreibung) besteht auch die Möglichkeit, das Rezept zum Beispiel per Fax oder Email an die Apotheke zu übermitteln.

Impfungen, bei denen die Eintragung im e-Impfpass aktuell nicht erfolgen kann, gehen nicht verloren und werden von den Ordinationen und Impfstellen ehestmöglich nacherfasst. Bis dahin kann der Impfnachweis auf Papier, z.B. gelber internationaler Impfpass oder das Impf-Kärtchen, als gültiger Impfnachweis vorgezeigt werden.

An der Behebung des Fehlers wird unter Einbindung aller betroffenen Organisationen mit Hochdruck gearbeitet. Es erfolgt eine laufende Abstimmung mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, den Ländern, der Sozialversicherung, der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer sowie den Softwareanbietern.

Rückfragen & Kontakt:

ELGA GmbH
Presse
Mail: office@elga.gv.at
Tel.:+43 1 2127050 5714

APA OTS

Gesundheitsausschuss beschließt Verlängerung des Zuschusses für COVID-19-Tests in Betrieben bis Jahresende

Branchen News vom 02.11.2021

Zahlreiche Oppositionsanträge zu Gesundheitsversorgung und Pflege vertagt oder abgelehnt

Wien (PK) – In Zusammenhang mit der nun beschlossenen 3-G-Regelung am Arbeitsplatz wurde im heutigen Gesundheitsausschuss noch ein weiterer Schritt gesetzt. Ein Initiativantrag der Koalition wurde dazu benützt, um nochmals eine Abänderung vorzunehmen, mit der das Programm „Betriebliche Testungen“, das mit Ende Oktober ausgelaufen wäre, bis 31. Dezember dieses Jahres zu verlängern. Neben ÖVP und Grünen stimmte hier auch die SPÖ zu.

Keine Zustimmung erhielten Forderungen der SPÖ zu einer Strategie für die Behandlung von Long-COVID. Abgelehnt wurden außerdem zwei Forderungspakete der FPÖ. Die Freiheitlichen legten einen umfangreichen „Plan B“ vor, der aus ihrer Sicht die bisherigen COVID-Maßnahmen der Bundesregierung ablösen sollte. Zudem verlangten sie einen umfassenden Diskriminierungsschutz für Personen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind.

Zahlreiche weitere Initiativen der Opposition wurden vertagt. In die Warteschleife verwiesen wurden etwa SPÖ-Forderungen zu Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel in der Pflege. Die SPÖ setzt sich auch für einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen und Maßnahmen gegen den drohenden Mangel an ÄrztInnen ein. Die NEOS machten sich für Impfen in der Apotheke, eine Finanzierung des Diabetes-Programms „Therapie aktiv“ aus einer Hand und einen Ausbau von Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen stark.

Zuschüsse zu COVID-19-Betriebstestungen laufen bis Jahresende

Ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen auf Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) hatte vorerst laut Begründung nur sprachliche Bereinigungen zum Inhalt (1999/A). Ein Abänderungsantrag dazu, den ÖVP und Grüne im Gesundheitsausschuss einbrachten, verlängert jetzt die Möglichkeit, Unternehmen in Bezug auf Testungen zu fördern, bis 31. Dezember dieses Jahres. Damit setze man eine Maßnahme zur Sicherstellung eines niederschwelligen Angebots für die Erlangung von Nachweisen über eine geringe epidemiologische Gefahr, betonte Grün-Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) zeigte sich zufrieden darüber, dass betriebliche Testungen weiter unterstützt werden.

In inhaltlichem Zusammenhang mit dem Initiativantrag brachten die Koalitionsfraktionen noch einen Ausschussantrag ein. Dieser diene zur Behebung von Redaktionsversehen in den Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes (COVID-19-MG), die das Mitführen von COVID-19-Nachweisen betreffen, erläuterte Abgeordneter Schallmeiner. Auch dieser Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommen.

Die FPÖ fordert, im Interesse der heimischen Wirtschaft die Finanzierung der kostenlosen betrieblichen COVID-19-Tests bis mindestens 30. Juni 2022 sicherzustellen (1935/A(E)). Der Antrag wurde nur von Freiheitlichen und SozialdemokratInnen unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Laut FPÖ-Abgeordnetem Wurm betreibt die Bundesregierung eine Politik der Verunsicherung in Zusammenhang mit COVID-19, die vor allem auch die ArbeitnehmerInnen und Klein- und Mittelbetriebe belastet. Viele praktische Fragen seien weiter unklar. Auch sei das Testen während der Arbeitszeit nur in Großbetrieben möglich. SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) erklärte, seine Fraktion wolle keine Impfplicht und unterstütze daher 3-G am Arbeitsplatz, wobei aber sichergestellt werden müsse, dass Testungen gratis bleiben und in der Arbeitszeit durchgeführt werden können. Gerald Loacker (NEOS) sah hingegen in der Verlängerung der Gratis-Tests ein falsches Signal an die Bevölkerung, da suggeriert werde, dass Tests einen der Impfung vergleichbaren Schutz bieten würden.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass die Teststrategie ständig evaluiert werde. Die Förderung der betrieblichen Tests sei eine begleitende Maßnahme zu 3-G am Arbeitsplatz, das vorerst bis Ende November gelte. Sein Ressort beobachte die Entwicklung sehr genau. Bei einem deutlichen Sinken der Infektionszahlen könne es sein, dass es nicht notwendig sein werde, die Maßnahmen zu verlängern.

SPÖ fordert Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung

Dringenden Handlungsbedarf in Sachen Pflegereform orten die SozialdemokratInnen, die einerseits auf den deutlichen Anstieg der Zahl an über 80-jährigen Menschen sowie andererseits auf den zusätzlichen Bedarf von rund 100.000 Pflegekräften bis zum Jahr 2030 hinweisen. In einem SPÖ-Entschließungsantrag wird die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Pflegesystem und nach der Einrichtung eines sogenannten Pflegegarantiefonds erhoben (1978/A(E)). Weiters will die SPÖ bei der Personalfrage ansetzen, wo es vor allem mehr Ausbildungsplätze, eine faire Bezahlung sowie langfristig lebbare Arbeitszeitmodelle brauche (1930/A(E)). Die Anträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt.

Durch die Zusammenführung der Mittel von Bund und Ländern sowie durch die Budgeterhöhung um eine Milliarde Euro („Pflegemilliarde“) könnten die Pflegeleistungen in Hinkunft kostenlos zu Verfügung gestellt werden, argumentierte SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher. Der Bund müsse hier eine Vorreiterrolle übernehmen und könne nicht alles auf die Länder abschieben, sagte er. Die Pflegereform sei bereits 2018 für das Jahr 2019 in Aussicht gestellt worden, nun vertröste man zum wiederholten Mal auf das kommende Jahr. Rosa Ecker und Ausschussobmann Gerhard Kaniak (beide FPÖ) unterstützten die Anträge nachdrücklich. Beide verwiesen auf die hohe Belastung, die viele Pflegekräfte aufgeben lasse, obwohl sie ihren Beruf an sich gerne ausüben. Markus Koza (Grüne) betonte, für die Pflegereform seien viele Schritte notwendig, einige seien bereits umgesetzt oder auf dem Weg, wie die Fachkräftestipendien für Pflegeberufe und die in einigen Bundesländern bereits erfolgte Aufstockung der Pflegestiftungen. Angela Baumgartner (ÖVP) verwies auf zusätzliche Budgetmittel für die Pflegeausbildung, die erlauben werden, Praktika in der Pflege zu bezahlen.

Gesundheitsminister Mückstein betonte, dass das Vorantreiben der Pflegereform eine klare Priorität der derzeitigen Bundesregierung unter Bundeskanzler Alexander Schallenberg sei. Da alle Maßnahmen mit den Ländern und den Sozialversicherungsträgern abgestimmt werden müssten, halte er den begonnenen Zielsteuerungsprozess für sinnvoll. Derzeit sei sein Ressort in guten Gesprächen mit den Ländern zu Themen wie dem Nachtarbeitsersatz und der Nostrifikation von ausländischen Pflegekräften.

SPÖ drängt auf Strategien und Lösungen zur Behandlung von Long- COVID-PatientInnen

Mit den Spätfolgen einer Corona-Infektion, also dem sogenannten Long-COVID-Syndrom, befasst sich ein Entschließungsantrag der SozialdemokratInnen (1932/A(E)), der nur von SPÖ und FPÖ unterstützt wurde und damit keine Mehrheit fand. Vor allem Frauen im mittleren Alter seien laut neuesten Erkenntnissen am meisten von vielfältigen Symptomen betroffen, zeigte Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) auf. Der Gesundheitsminister müsse daher Strategien und Lösungen zur Behandlung von Long-COVID-PatientInnen anstoßen, wie etwa die Durchführung wissenschaftlicher Studien mit dem Fokus auf Frauen und Kinder und eine Einbeziehung von FrauenmedizinerInnen und KinderärztInnen, argumentierte Silvan. Long-COVID sei als chronische Erkrankung und als Berufskrankheit anzusehen und die Long-COVID-Therapiemöglichkeiten müssten ausgebaut werden, forderte er weiter.

Josef Smolle (ÖVP) betonte, Long-COVID müsse ernst genommen werden. Allerdings seien die Forderungen des Antrags nicht zielführend, etwa die Festlegung als Berufskrankheit. Skeptisch war auch Ralph Schallmeiner (Grüne). Man könne der Wissenschaft auch nicht vorschreiben, was sie zu forschen habe, gab er zu bedenken.

Gesundheitsminister Mückstein betonte, dass sein Ressort die Problematik genau beobachte. Derzeit setze man auf die Primärversorgung der PatientInnen, von der dann auch weitere Behandlungsschritte initiiert werden, wenn sie erforderlich seien. Nach Rücksprache mit den Sozialversicherungsträgern sei die Zahl der Therapieplätze derzeit ausreichend, es sei auch nicht sinnvoll, aufgrund der unterschiedlichen Folgen eigene Long-COVID-Therapieplätze zu schaffen.

FPÖ-Forderung nach Ende aller COVID-19-Maßnahmen mit „Freiheitstag“

Nur von den Abgeordneten der FPÖ unterstützt und damit abgelehnt wurden zwei von ihrer Fraktion eingebrachte Entschließungsanträge, die eine Änderung der COVID-19-Politik der Bundesregierung fordern. Die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Gerhard Kaniak und Gerald Hauser sprechen sich für ein Auslaufen aller Corona-Maßnahmen aus, die nicht evidenzbasiert seien. (1993/A(E)) Laut FPÖ solle vielmehr ein „Plan B“ umgesetzt werden, der unter anderem ein Ende des Impfdrucks und -zwangs, kostenlose Antikörpertests für die gesamte Bevölkerung, das Vorantreiben der Entwicklung alternativer Impfstoffe, das Testen nur bei Symptomen, die „Beendigung der Angstkommunikation“ und die Herstellung einer soliden Zahlenbasis umfassen müsse.

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert die FPÖ, dass es keine Diskriminierung von nicht gegen COVID-19 Geimpften in allen gesellschaftlichen Bereichen dürfe (1905/A(E)). Die FPÖ fordert vom Gesundheitsminister neben einem ausdrücklichen und bindenden Diskriminierungsverbot für nicht gegen COVID-19 Geimpfte auch, dass es zu keiner Kürzung oder gar Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter kommen dürfe. Auch die Kündigung oder Nichtanstellung von Lehrlingen und ArbeitnehmerInnen, die sich nicht gegen Sars-CoV-2 impfen lassen, müsse ausdrücklich untersagt werden.

Die FPÖ-Abgeordneten Wurm und Kaniak wiederholten ihre Kritik an Maßnahmen der Bundesregierung, die eine unverhältnismäßig hohe Belastung der Bevölkerung bedeuten würden. Die Diskriminierung der Umgeimpften beginne bereits und drohe sich noch zu verstärken, sagte Kaniak. So setze die österreichische Gesundheitspolitik Medikamente, die in anderen Ländern bereits erfolgreich zur Behandlung von COVID-19 angewendet werden, nicht ein.

Gesundheitsminister Mückstein erwiderte, es sei einfach nicht richtig, den Eindruck zu erwecken, dass es bereits Medikamente gebe, die eine tatsächliche Alternative zur Impfung darstellten. Tatsächlich sei die medikamentöse Behandlung nicht nur weit weniger wirksam als Schutz gegen schwere Verläufe, sie koste auch weit mehr, als eine Impfung, die noch immer den verlässlichsten Schutz darstelle, der zur Verfügung stehe.

Weitere Oppositionsanträge zu Fragen der _Gesundheitsversorgung vertagt

Zahlreiche Anliegen der Opposition wurden im Gesundheitsausschuss vertagt. So plädiert etwa die SPÖ dafür, den nationalen Impfplan in das Leistungsportfolio der Österreichischen Gesundheitskasse zu übernehmen, um der Bevölkerung einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen (1590/A(E)). Die Finanzierung dieser flächendeckenden kostenlosen Impfprogramme müsse dabei im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sichergestellt werden, heißt es im Antrag.

Um dem drohenden Mangel an ÄrztInnen entgegenzuwirken, fordern die SozialdemokratInnen zudem ein Sofortmaßnahmenpaket (1931/A(E)). Neben einer Verdoppelung der Zahl der Medizinstudienplätze beinhaltet dieses eine bessere budgetäre Ausstattung der Universitäten, die Einführung des Facharztes oder einer Fachärztin für Allgemeinmedizin, eine Aufwertung des Arztberufs (stärkerer Fokus auf bezahlte Praktika), mehr Kassenverträge, bessere Arbeitsbedingungen, eine Entlastung der SpitalsärztInnen sowie verstärkte Anreize für ÄrztInnen, im Land zu bleiben und/oder das Fach Allgemeinmedizin zu ergreifen.

Erneut vertagt wurde ein NEOS-Vorschlag für Impfen in der Apotheke (669/A(E)). Standardimpfungen wie z.B. gegen FSME oder Influenza sollen demnach in Hinkunft auch in Apotheken erlaubt sein. Dies wäre Sicht der NEOS ein wichtiger Beitrag, um die laut Schätzungen äußerst niedrige Grippe-Impfrate (ca. 10%) in Österreich deutlich zu erhöhen.

Für eine integrierte Finanzierung des Diabetes-Programms „Therapie aktiv“ setzen sich die NEOS in einer weiteren Initiative ein (319/A(E)). In Österreich befinde sich nur ein kleiner Teil der an Diabetes Erkrankten in einer sogenannten strukturierten Versorgung (DMP). Die Einschreiberate beim Programm „Therapie aktiv“ sei mit 15% im internationalen Vergleich sehr niedrig. Da ein Hauptproblem in der fehlenden „Finanzierung aus einer Hand“ liege, schlägt die Fraktion die Einrichtung eines Finanzierungstopfes vor, in den die Landesgesundheitsfonds und Krankenkassen jene Mittel einbringen, die im Normalfall für die PatientInnen ausgegeben werden.

In einem weiteren Antrag machen sich die NEOS für einen Ausbau der Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen stark (1027/A(E)). Der Gesundheitsminister soll demnach eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten, welche die Verankerung von Musiktherapie als Basisangebot in den österreichischen Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern, die Aufnahme der Berufsgruppe der MusiktherapeutInnen in die Strukturpläne Gesundheit sowie die Einbindung dieser sehr wirksamen Therapieform in die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet. (Schluss Gesundheitsausschuss) sox/kar


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Gesundheitsausschuss: Finanzierung der Gratis-Corona-Tests bis Ende März 2022 verlängert

Branchen News vom 06.10.2021

Kritik der Opposition am früheren Auslaufen der betrieblichen Testungen und an der fehlenden Gesamtstrategie

Wien (PK) – Mit Stimmenmehrheit wurde heute im Gesundheitsausschuss ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen angenommen, der sicherstellt, dass die Länder und Gemeinden die vom Bund im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Pandemie vorgesehenen Zweckzuschüsse noch bis Ende März 2022 erhalten. Dabei handelt es sich unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, Impfstellen oder COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten. Im Zuge dessen wurden auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen im Rahmen von Screening-Programmen oder in öffentlichen Apotheken bis zum 31. März 2022 verlängert. Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, wie ein im Laufe der Sitzung eingebrachter und mehrheitlich beschlossener Ausschussantrag vorsah, allerdings vorerst nur bis 31. Oktober 2021. Nach massiver oppositioneller Kritik an diesem „Fristenchaos“ erklärte sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bereit, sich dieses Thema noch einmal näher anzusehen.

Umfangreiche Änderungen wurden auch im Epidemie- und im COVID-19-Maßnahmengesetz beschlossen. Neben einer Reparatur der Rechtsschutzbestimmungen, die auf einem VfGH-Erkenntnis fußte, werden nun die BürgermeisterInnen ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen. Die Koalitionsparteien begründen diese Maßnahme mit der anstehenden Wintersaison und dem verstärkten Aufenthalt etwa in Après-Ski-Lokalen. Örtliche Gegebenheiten und lokale Besonderheiten könnten zudem besser auf Gemeindeebene überblickt werden.

Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz: Reparatur des Rechtsschutzes und mehr Handlungsspielräume für BürgermeisterInnen

Umfangreiche Abänderungsvorschläge brachten die Regierungsfraktionen zum ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes ein (1824/A), der zunächst nur redaktionelle Anpassungen enthielt. Ein zentraler Punkt dabei war die Einführung eines Sonderrechtschutzes im Zusammenhang mit Absonderungsbestimmungen, die aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH adaptiert werden mussten. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgabe wird u.a. eine Entscheidungsfrist von einer Woche normiert, sofern die Absonderung noch aufrecht ist. Zudem werden niedergelassene ÄrztInnen stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentest dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen. Bisher war dies nur im Fall von Impfzertifikaten möglich.

Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird weiters festgelegt, ab wann – nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand – von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (Schutzimpfung, Negativtestung, Vorhandensein von Antikörpern, überstandene Infektion). Um flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, kann auch zwischen den einzelnen Personengruppen differenziert werden. Soweit es epidemiologisch erforderlich ist, kann zusätzlich die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests vorgeschrieben werden. Generell wird festgehalten, dass die immer höhere Durchimpfungsrate, die Entwicklung des epidemiologischen Geschehens in den letzten Monaten und der damit einhergehende breite praktische Erkenntnisgewinn gezeigt haben, dass von geimpften Personen grundsätzlich eine geringere epidemiologische Gefahr ausgeht, da die Impfung anhand der derzeitigen Studienlage die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und die Transmission im Fall einer bestehenden Infektion reduziert.

Angesichts der anstehenden Wintersaison und der damit verbundenen verstärkten Verlagerung der Zusammenkünfte in Indoor-Bereiche (zum Bespiel Après-Ski-Lokale), wird die im COVID-19-Maßnahmengesetz verankerte Zuständigkeitskaskade hinsichtlich der Festlegung von Zeiten für das Betreten von Betriebsstätten um die BürgermeisterInnen erweitert. Damit können nicht nur Öffnungs- und Schließzeiten, sondern auch „Pausensperrstunden“ (im Sinne von Unterbrechungszeiten, wie etwa für das Durchlüften von Räumlichkeiten) festgelegt werden, heißt es in den Erläuterungen. Diese Ergänzung erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezügliche örtliche Gegebenheiten und allenfalls lokale Besonderheiten auf Gemeindeebene besser überblickt und erfasst werden können.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) hob als wichtigste Änderungen insbesondere die Verlängerung des Contact-Tracings, die stärkere Einbindung der HausärztInnen, die Anpassung der Systematik bezüglich der Nachweise einer geringeren epidemiologischen Gefahr sowie die Reparatur der Beschwerdemöglichkeit gegen Absonderungsbescheide hervor.

Die vielen Fristverlängerungen würden zeigen, dass der Regierung noch immer der Plan für einen Ausstieg aus dem „Maßnahmenkonzert“ fehle, bemängelte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS).

Auch SPÖ-Mandatarin Verena Nussbaum vermisste ein grundlegendes Ziel in der Corona-Politik; die Handlungen der Regierung seien von Chaos und unterschiedlichen Fristverlängerungen geprägt. Ihr Fraktionskollege Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) prangerte ebenso wie Nussbaum die Regelungen bezüglich der BürgermeisterInnen an. Dies sei der völlig falsche Weg, urteilte Stöger, die Betroffenen könnten einem nur leidtun, wenn sie die im Gesetz vorgesehen Aufgaben übernehmen müssten. Auch die Änderung des Rechtsschutzes sei aus seiner Sicht wenig praktikabel, da die Landesverwaltungsgerichte einfach nicht über genügend Personal verfügen würden.

Dass in Hinkunft nun BürgermeisterInnen über die Sperrstunde von Lokalen entscheiden dürfen, sei eine sehr abenteuerliche Idee, urteilte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm.

Das COVID-19-Maßnahmengesetz, das nun bis 30. Juni 2022 gelten soll, könne abermals auf Basis einer Verordnung der Bundesregierung und somit unter Nichteinbeziehung des Nationalrats sogar bis Ende 2022 verlängert werden, zeigte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisch auf, der zudem die fehlende Begutachtung der Novelle vermisste.

Bundesminister Wolfgang Mückstein verteidigte die Einbindung der BürgermeisterInnen, da sie oft besser über die Gegebenheiten vor Ort Bescheid wüssten und rasch reagieren könnten. Was die Kritik an der mangelnden Begutachtung betrifft, so machte er darauf aufmerksam, dass der Verfassungsdienst immer einbezogen werde. – Der Antrag wurde in der Fassung des von ÖVP und Grünen eingebrachten Abänderungsantrags mit den Stimmen der VertreterInnen der Koalitionsparteien angenommen.

ÖVP und Grüne: Zweckzuschüsse für die Länder und Gemeinden werden bis Ende März 2022 verlängert

Mehrheitlich angenommen wurde auch der Initiativantrag von ÖVP und Grünen, mit dem die Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden bis Ende März 2022 verlängert werden (1925/A). Es handelt sich dabei unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (inklusive Infrastruktur-, Recruiting- und Schulungsmaßnahmen), für sogenannte Barackenspitäler oder für diverse medizinische Produkte. Dazu zählen weiters Aufwandsentschädigungen für nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen, für Impfstellen sowie für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten.

Bis Ende März 2022 laufen nun auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen auf COVID-19 im Rahmen von Screening-Programmen sowie für COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken. Analog dazu wird auch die dritte Säule der österreichischen Teststrategie, nämlich jene in den Betrieben weitergeführt. Dies sah ein im Laufe des Sitzung eingebrachter und mehrheitlich angenommener Ausschussantrag (Änderung des Betrieblichen Testungs-Gesetzes) von ÖVP und Grünen vor, wobei die Verlängerung in diesem Fall nur bis 31. Oktober 2021 gilt.

Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) erneuerte ihre Kritik am „Chaosmanagement“, das sich u.a. an den unterschiedlichen Fristen zeige.

Abgeordneter Gerald Hauser (FPÖ) begrüßte die Weiterführung der Gratis-Testungen im Sinne der Wahlfreiheit. Die frühere Beendigung der betrieblichen Testungen wertete er jedoch als Anschlag auf die Wirtschaft. Auch sein Fraktionskollege und Ausschussvorsitzender Gerhard Kaniak gab diesbezüglich zu bedenken, dass es sich dabei um die günstigste Form der Testungen (10 € pro Person) handeln würde. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mache es daher wenig Sinn, gerade diese abzuschaffen.

Geld spiele schon seit Anfang der Corona-Pandemie keine Rolle, konstatierte Gerald Locker (NEOS). Es sei nicht einzusehen, dass die Testungen weiterhin kostenlos angeboten werden müssen; in anderen Ländern habe man damit schon aufgehört.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein verwies auf zahlreichen Gespräche mit ExpertInnen, die sich auch für die Weiterführung der kostenlosen Tests ausgesprochen hätten. Die in den Apotheken erhältlichen Wohnzimmertests würden jedoch Ende Oktober auslaufen. Für die betrieblichen Testungen sei grundsätzlich das Wirtschaftsministerium zuständig, er werde sich mit der Frage aber noch einmal genauer befassen, kündigte er an.

Fernrezept: Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt noch bis Ende März 2022 möglich

Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, soll es bis Ende März 2022 weiterhin die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben. Dazu dienen entsprechende Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz, die letztlich in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrags einstimmig beschlossen wurden (1467/A). Für die Ausstellung von Rezepten genügt somit ein Anruf beim Arzt oder bei der Ärztin, die benötigten Medikamente können dann in der gewünschten Apotheke abgeholt werden.

Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) bezeichnete das in der Pandemie eingesetzte Instrument des Fernrezepts als einen guten Übergang zum E-Rezept, das im ersten Quartal 2022 realisiert werden soll. Generell sollte man in die in der Krise gewonnenen Erfahrungen mit Teleanwendungen nutzen, regte er an.

Das Fernrezept habe in der Coronakrise massive Erleichterungen gebracht, räumte Gerhard Kaniak (FPÖ) ein, die Tücken würden jedoch im Detail liegen. So habe er schon immer klar gesagt, dass angesichts einer ärztlichen Ferndiagnose die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fernrezepts genau definiert werden müssten. Außerdem meldete er Sicherheitsbedenken an, da ein Rezept in der Praxis mehrfach eingelöst werde könne. Auch Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) machte datenschutzrechtliche Bedenken geltend.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach von einem Innovationsschub und hob einige Anwendungen der Telemedizin hervor, die sich mittlerweile etabliert hätten. Die Sicherheitsbedenken seien natürlich sehr ernst zu nehmen.

Änderungen im COVID-19-Lagergesetz: Unentgeltliche Weitergabe von Schutzausrüstungen und Materialien

Ein weiterer – mehrheitlich beschlossener – Antrag der Koalitionsparteien schlägt Änderungen im Bundesgesetz über die Einrichtung eines COVID-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei der Abgabe von Gütern vor (1822/A). Im Konkreten wird die Verteidigungsministerin im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister bis Ende 2022 ermächtigt, eingelagerte Schutzausrüstungen und sonstige notwendige medizinische Materialien unentgeltlich zugunsten der Bundesländer, anderer Ressorts sowie sonstiger Bundeseinrichtungen (v.a. AGES und Sozialversicherungsträger) bereitzustellen, soweit dies im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Krise erforderlich ist. Um eine wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Lagerhaltung zu gewährleisten, können die beiden Ressortchefs über nicht mehr benötigte Güter auch ohne Vorliegen einer Krisensituation unentgeltlich verfügen. Im Einvernehmen mit dem Innen- und Außenminister sei auch eine entgeltliche Weitergabe an andere Staaten oder internationale Organisationen möglich.

Durch Änderungen im ASVG und diversen Sozialversicherungsgesetzen werden einige Bestimmungen an die bereits im Rahmen der 2. Dienstrechtsnovelle 2009 erfolgten Änderungen des Landesvertragslehrergesetzes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes angepasst (1923/A). Dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Mückstein: Gesamtausgaben für Gratis-Antigen-Tests betragen 360 Mio. €

Eine rege Diskussion über das Impfen, die Informationskampagne der Regierung sowie die anzustrebende Herdenimmunität entspann sich bei der Debatte über die vier auf der Tagesordnung stehenden Berichte über die COVID-bedingten Ausgaben des Gesundheitsressorts in den Monaten April bis Juli 2021. Gesundheitsminister Mückstein wartete dabei mit den aktuellsten Zahlen auf, die erst im August-Bericht zu finden sind. So würden sich die Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz mittlerweile auf 539,04 Mio. € belaufen, informierte er. Was die Ausgaben für die sogenannten Wohnzimmertests betrifft, die nur mehr bis Ende Oktober in den Apotheken ausgegeben werden, so sei mit Gesamtkosten in der Höhe von 360 Mio. € zu rechnen.

FPÖ-Vertreter Gerhard Hauser machte sich insbesondere für die zahlreichen UnternehmerInnen stark, die noch immer auf ihre Entschädigungszahlungen warten müssen. Hier müsste der Minister mehr Druck bei den zuständigen Ländern machen, fordert er.

Es passiere einfach nichts, um die niedrige Impfquote zu erhöhen, beklagte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). Statt eines konkreten Ziels, das man anpeile, würden einfach nur die Maßnahmen verlängert und „weitergewurschtelt“.

Seine Partei wolle den Nationalfeiertag zum Tag der Freiheit machen, an dem alle Corona-Maßnahmen beendet werden, schlug Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) vor. Seiner Meinung nach würden nicht nur valide Daten fehlen, um Maßnahmen zu begründen, sondern auch falsche Fakten verbreitet. Man sollte sich ein Beispiel an Norwegen nehmen, das bei einer Impfquote von 68% die Beschränkungen für die Bevölkerung aufgehoben hat.

Solange sich die Krankheit noch ausbreite, sei keine Bevölkerungsimmunität erreicht, entgegnete Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP). Ralph Schallmeiner (Grüne) wies darauf hin, dass in Norwegen bereits 77% der Bevölkerung den ersten Stich erhalten haben.

Bundesminister Mückstein teilte mit, dass zahlreiche Impfdosen von Astra-Zeneca an andere Länder weitergegeben wurden. Dazu zählten etwa die Ukraine, der Libanon, Bosnien-Herzegowina oder Tunesien. Es sei richtig, dass auch einmal der Iran Impfstoff erhalten habe, stellte er gegenüber Gerald Loacker (NEOS) fest. Die Länder suche das Außenministerium aus; die Auswahl erfolge nach epidemiologischen Fragestellungen. Insgesamt würden die Impfstoffspenden in den nächsten Jahren einen Betrag von rund 100 Mio. € umfassen.

In Richtung der Abgeordneten Fiona Fiedler (NEOS) bekräftigte der Minister, dass die Impfkampagne des BKA weiterlaufe. Sein Haus konzentriere sich auf zielgruppengerechte und altersspezifische Werbung. Man habe etwa festgestellt, dass die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund „doch nicht so schlecht durchgeimpft seien“. Das Augenmerk liege auf jüngeren, schlechter gebildeten Personen, die sich tendenziell weniger an Wahlen beteiligen.

Den ImpfskeptikerInnen könne er nur sagen, dass die Corona-Impfung wirke, betonte Mückstein, auf den Intensivstationen würden sich zehnmal mehr nicht geimpfte Personen befinden als geimpfte. Beim Impfstoff von Johnson&Johnson habe sich gezeigt, dass eine Auffrischung sobald wie möglich erfolgen sollte; am besten mit einem mRNA-Produkt. Es sei zudem eine Tatsache, dass all jene Länder die Corona-Maßnahmen beenden konnten, in denen es eine Impfrate von über 80% gebe. Österreich liege derzeit bei 60,9%; bezogen auf die impfbare Bevölkerung seien es 68,8%. Da die Delta-Variante viel ansteckender sei, müsse eine Herdenimmunitätsrate von über 80% erreicht werden. Zudem habe die Auslastung der Intensivstationen wieder einen Wert (11% belegte Betten) erreicht, bei dem planbare Operationen verschoben werden müssen. Noch heuer soll eine Antikörper-Studie vorgelegt werden, die dann auch mehr Einblick in die Dunkelziffer geben soll.

COVID-19-Berichte: Starker Anstieg der Ausgaben für Impfungen und Selbsttests

Seit Beginn des Jahres 2021 wurden den Ländern und der AGES hohe Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz gewährt, wobei bis Ende Juli insgesamt fast 447,39 Mio. € an Zahlungen geflossen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf Screening-Programme, Untersuchungen, Gebühren für Epidemie-ÄrztInnen oder Vergütungen für Verdienstentgang. Im Zusammenhang mit dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz werden Ausgaben etwa für Schutzausrüstungen, Personal (Hotline, Impfen, Testen) oder für Ersatzspitäler ausgewiesen (Stand Juli: 147,87 Mio. €). In weiterer Folge schlugen vor allem die Kosten für die Umsetzung der 3G-Regelung durch die Plattform Österreich testet, des E-Impfpasses sowie des Grünen Passes (6,2 Mio. € per Ende Juli) zu Buche.

Weiters wurden beachtliche Mittel für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen, von Gratis-FFP2-Masken, von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken sowie für die Fortführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut (20 Mio. €) aufgewendet. Das geht aus aktuellen Monatsberichten des Gesundheitsressorts hervor, die gemäß COVID-19-Transparenzgesetz erstellt wurden und mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen wurden; sie gelten somit als enderledigt (III-317 d.B., III-341 d.B., III-367 d.B., III-394 d.B., III-413 d.B.).

Hohe Ausgaben für Selbsttests zur Abgabe in Apotheken in der Höhe von 174,86 Mio. € (Stand Juli)

Durch die Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Impfplans vor allem in den ersten Monaten des Jahres nahmen auch die diesbezüglichen Ausgaben weiter Fahrt auf. Per Stand Ende Juli wurden 132,37 Mio. € an Kosten für Impfstoffe ausgewiesen. Auch die Abgaben von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken fiel stark ins Gewicht; im Juli belief sich dieser Posten bereits auf 174,86 Mio. €.

Armutsbekämpfung: Verbesserung der Einkommenssituation von vulnerablen Personengruppen durch zusätzliche 20 Mio. €

Im Jahr 2021 wurden weitere 20 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Armutsbekämpfung zur Verfügung gestellt; dieser Betrag wurde bereits im Jänner an die Länder überwiesen. Laut Bericht werden damit eine weitere Einmalzahlung für Kinder in der Höhe von 100 € sowie ein Energiekostenzuschuss von bis zu 100 € pro Sozialhilfehaushalt finanziert. Durch beide Leistungen, die automatisch zur Auszahlung kommen, sollen bis zu 80.000 Kinder und mehr als 100.000 Haushalte erreicht werden. Diese Maßnahme wird im zweiten Halbjahr weitergeführt; ein Betrag von 14 Mio. € wurde bereits ausbezahlt.

Aus dem Bericht im Juli geht hervor, dass 2,08 Mio. € an diverse gemeinnützige Organisationen (z.B. Autonome Frauenhäuser, Kriseninterventionszentrum, Pro mente etc.) ausbezahlt wurden, wobei im Hinblick auf die im Mai beschlossene BFG-Novelle eine Dotierung von 12 Mio. € vorgesehen ist. Im Rahmen der Sonderrichtlinie „COVID-19-Armutsbekämpfung“ (insgesamt 19,99 Mio. €) wurden bis Monatsende Juli 531.000 € an Projektträger ausgeschüttet, die sich u.a. für die medizinische und psychosoziale Basisversorgung vulnerabler Personengruppen, für Gewaltprävention, für die Unterstützung von Wohnungslosigkeit und für die Bekämpfung sozialer und armutsrelevanter Folgen der Pandemie einsetzen.

Hohe Zahlungen an die Sozialversicherungsträger für die Durchführung und Abgabe von Tests sowie Anschaffung von Schutzausrüstung

In den Berichten ab Juni 2021 wird auch detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger sowie an die ÖGK geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-19-Maßnahmen bereitstellen musste. So wurden etwa 6,22 Mio. € an die BVAEB sowie rund 39 Mio. € an die ÖGK für die Abgeltung der Freistellungskosten von „RisikopatientInnen“ ausbezahlt. Die SVS wiederum erhielt 1,59 Mio. € für die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien.

Weitere hohe Beträge, die an die ÖGK flossen, betrafen die Anschaffung von Schutzausrüstungen für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich (28,04 Mio. €), die Abgeltung von in Apotheken, Arztpraxen und Ambulatorien durchgeführten COVID-19-Tests (51,01 Mio. €) sowie die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue


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Schon mehr als 800 Apotheken bieten kostenlose PCR-Tests an

Branchen News vom 11.08.2021

Apotheken etablieren wohnortnahes PCR-Netzwerk in ganz Österreich

Wien (OTS) – Bereits über 800 österreichische Apotheken bieten kostenlose PCR-Tests an. Die Zahl der teilnehmenden Apotheken steigt flächendeckend schnell. „Ziel ist, dass alle rund tausend Apotheken, die derzeit Antigentests durchführen, in Kürze auch kostenlose PCR-Tests anbieten“, erklärt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. Es handle sich um eine weitere wichtige Maßnahme zur Pandemiebekämpfung, die von der Apothekerschaft schnell, unbürokratisch und niederschwellig umgesetzt werde. „Einmal mehr stellen Apothekerinnen und Apotheker ihr großes Engagement im Kampf gegen COVID-19 unter Beweis. Mein aufrichtiger Dank gebührt all jenen Apothekerinnen und Apothekern, die es in kürzester Zeit ermöglicht haben, den Menschen diese neue Dienstleistung anzubieten“, so Mursch-Edlmayr.

Die Liste der teilnehmenden Apotheken ist über die Website der Apothekerkammer www.apothekerkammer.at abrufbar und wird laufend aktualisiert. Das Angebot der kostenlosen Antigentests in der Apotheke bleibt bestehen. Pro Person und Tag seien bei entsprechender Notwendigkeit ein PCR-Test und ein Antigen-Test möglich, gibt die Apothekerkammer bekannt.

Das Ergebnis der Antigen-Tests erhält die getestete Person innerhalb von 20 Minuten. Das Ergebnis der PCR-Testung bekommt die getestete Person spätestens nach 24 Stunden. Zudem besteht immer die Option, das Testzertifikat in der Apotheke ausdrucken zu lassen. Ein negatives PCR-Testergebnis ist ab Probennahme 72 Stunden lang als 3G-Nachweis gültig und wird auch als Eintrittstest für die Nachtgastronomie anerkannt.

Zahl der Apotheken, die kostenlose PCR-Tests anbieten, nach Bundesländern (alphabetisch):

Burgenland: 37

Kärnten: 66

Niederösterreich: 124

Oberösterreich: 130

Salzburg: 53

Steiermark: 131

Tirol: 93

Vorarlberg: 29

Wien: 139

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Impfen in der Apotheke: Tausend Apothekerinnen und Apotheker stehen bereit

Branchen News vom 10.08.2021

Impf-Fortbildung erfolgreich absolviert – Startschuss durch Gesetzgeber steht noch aus

Wien (OTS) – Exakt tausend Apothekerinnen und Apotheker in Österreich haben nun die vorgeschriebene Fortbildung absolviert, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu impfen, sobald die Politik die Impferlaubnis entsprechend ausweitet. „Das Impfen in der Apotheke befindet sich weltweit auf dem Vormarsch. Das Beispiel von rund 40 Ländern und Regionen weltweit zeigt, dass dem Impfen durch speziell geschulte Apothekerinnen und Apotheker die Zukunft gehört. Fakt ist: Es ist der bei weitem effektivste Weg, die Durchimpfungsrate zu erhöhen“, erklärt Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

„Apothekerinnen und Apotheker sind die Arzneimittelspezialisten. Die Impfberatung ist Teil ihres Leistungsportfolios. Auch Wartezeiten gibt es in der Apotheke praktisch keine. Dazu kommen die langen Öffnungszeiten. Apothekerinnen und Apotheker können durch einen niederschwelligen Zugang einen immens wichtigen Beitrag leisten. Die jetzt erreichte runde Zahl von tausend speziell für das Impfen ausgebildeten Apothekerinnen und Apothekern zeigt, dass wir den Wunsch der Bevölkerung nach Impfmöglichkeiten in der Apotheke um’s Eck sehr ernst nehmen“, ergänzt Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, ebenfalls Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

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Rezeptfrei gegen Migräne

Branchen News vom 19.07.2021

STADA Arzneimittel GmbH bringt den „Gamechanger“ für Migränegeplagte auf den Markt: Aurasin akut – das erste rezeptfreie Migränemedikament mit Zolmitriptan.

Wien (OTS) – Wien, 12. Juli 2021 – STADA schreibt in Österreich Geschichte und bietet ab sofort die Innovation am heimischen OTC-Schmerzmittelmarkt an: Aurasin akut ist das erste rezeptfreie Migränemittel Österreichs mit dem Wirkstoff Zolmitriptan. Zolmitriptan zählt zur Wirkstoffgruppe der Triptane und reduziert zielgerichtet die Erweiterung der Blutgefäße im Kopf bei einem Migräneanfall.

Intensive, pochende Kopfschmerzen, oft gepaart mit Lichtempfindlichkeit, Sehstörungen, eigenartigen Empfindungen sowie Veränderungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes: in Österreich leiden rund 10 % der Bevölkerung an Migräneattacken. Frauen sind dabei bis zu dreimal häufiger betroffen als Männer.

Bisher mussten Migränepatienten unter starken Schmerzen stets noch den Weg zum Arzt antreten, um sich ein Rezept für ein Triptan verschreiben zu lassen, oder auf allgemeine, nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel zurückgreifen. Diese reduzieren lediglich den Schmerz als Symptom und verursachen unter Umständen auch noch unangenehme Nebenwirkungen.

Gerade bei einer akuten Migräneattacke ist die Zeit vom Eintritt der Schmerzphase bis hin zur Einnahme von Medikamenten entscheidend für den Therapie-Erfolg und damit die Linderung der Symptome.

Wirkweise Zolmitriptan

Migräne entsteht durch erweiterte Blutgefäße im Kopf und damit verbunden eine verstärkte Durchblutung bestimmter Areale. So entstehen starke Schmerzen mit zum Teil massiv beeinträchtigenden Begleitsymptomen, wie intensiver Lichtempfindlichkeit und Übelkeit bis hin zum Erbrechen. Triptane wirken spezifisch auf die Erweiterung der Blutgefäße und reduzieren diese. So werden die Schmerzen direkt an ihrem Entstehungsort gehemmt und die Begleitsymptome gezielt gelindert.

Ulrich Grottenthaler, Leiter des Consumer Healthcare Bereichs bei STADA Österreich: „Mit der Einführung von Aurasin akut wird erstmals eine gezielte, rezeptfreie, gut verträgliche Behandlung akuter Migräneattacken ermöglicht. Der Wirkstoff Zolmitriptan ist bereits lange etabliert und wirkt zudem dort, wo der Migräneschmerz entsteht. Das unterscheidet uns von anderen nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln. Mit Aurasin akut ermöglichen wir Patienten, bei denen einmal eine Migräne diagnostiziert wurde, bei akuten Migräneattacken die beste Therapie unkompliziert und ohne Rezept in österreichischen Apotheken zu bekommen – einfach und rasch!“

Dr. Martin Spatz, MBA, Geschäftsführer von STADA Österreich meint dazu: „Mit Aurasin akut wird die Beratungskompetenz der österreichischen Apotheker noch weiter gestärkt. In Deutschland wird die rezeptfreie Abgabe von Triptanen in Apotheken bereits seit zehn Jahren erfolgreich praktiziert. Mit Aurasin akut steht diese Möglichkeit ab sofort auch österreichischen Apothekern zur Verfügung. Ermöglicht wurde das durch die exzellente Zusammenarbeit des gesamten österreichischen STADA Teams: ich bin stolz auf diese Pionierarbeit!“

Aurasin akut steht als 2-Stück-Notfallspackung zur Verfügung, wobei eine Tablette mit 2,5 mg Zolmitriptan für einen Migräneanfall eingesetzt wird. Aurasin akut ist apothekenexklusiv ohne Rezept erhältlich.

Info:

Aurasin akut enthält den Wirkstoff Zolmitriptan und wird zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura bei Erwachsenen eingesetzt.

  • Das erste rezeptfreie Triptan Österreichs
  • Wirkt schnell und effektiv bei Migräne
  • Lindert auch die Begleitsymptome
  • Rasche und bewährte Abhilfe
  • Gezielte Linderung der Migränesymptome: hemmt die Schmerzen direkt an ihrem Entstehungsort

Sind Sie von Migräne betroffen?

  • Tritt der Schmerz einseitig auf? Betrifft er also nicht den ganzen Kopf, sondern nur eine Seite?
  • Sind die Schmerzen intensiv und klopfend, begleitet von starker Licht- und Lärmempfindlichkeit? Verursachen Licht und Lärm noch stärkere Schmerzen?
  • Haben Sie neben den Schmerzen noch weitere Begleitsymptome? Ist Ihnen stark übel oder müssen Sie erbrechen?
  • Verschlimmern sich Ihre Symptome bei Bewegung? Dazu zählt auch leichte Bewegung mit geringer Belastung, wie Stufensteigen.

Wenn Sie zumindest zwei der vier Fragen mit „ja“ beantwortet haben, ist eine Migräneattacke sehr wahrscheinlich. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker.

Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker.

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Impfen in der Apotheke: Auch Berlin ist dabei

Branchen News vom 19.07.2021

Österreichs Apothekerinnen und Apotheker in den Startlöchern: Knapp tausend haben Impf-Fortbildung absolviert

Wien (OTS) – Einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum flächendeckenden Impfen durch Apothekerinnen und Apotheker meldet Deutschland. Für Berlin ist ein Modellprojekt zur Grippeimpfung geplant. Die Verhandlungen zwischen dem Berliner Apotheker-Verein BAV und dem Ersatzkassenverband VDEK stünden kurz vor dem Abschluss, berichtet das deutsche Nachrichtenportal apotheke adhoc. Kommt vom „Auss-Kopieren

Die Impf-Offensive der Apothekerschaft in der deutschen Hauptstadt bedeutet starken Rückenwind für Österreichs Apothekerinnen und Apotheker bei ihren Bemühungen um eine gesetzliche Erlaubnis zum Impfen. „Mit Stichtag 8. August werden bereits tausend Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Impffortbildung absolviert haben. Wir stehen bereit, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu impfen, sobald die Politik die Impferlaubnis entsprechend ausweitet“, erklärt Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

„Das Impfen in der Apotheke ist der bei weitem effektivste Weg, die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Die langen Öffnungszeiten der Apotheken helfen dabei. Apothekerinnen und Apotheker können hier einen immens wichtigen Beitrag leisten und einen barrierefreieren und niederschwelligen Zugang zum Impfen gewährleisten. Sie sind die Arzneimittelspezialisten. Die Impfberatung ist Teil ihres Leistungsportfolios. Auch Wartezeiten gibt es in der Apotheke praktisch keine“, ergänzt Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, ebenfalls Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

Das Impfen in der Apotheke befindet sich weltweit auf dem Vormarsch. In mehr als 40 Ländern und Regionen, mehr als ein Dutzend davon in Europa, gehört es mittlerweile zum Alltag. In Deutschland wird bereits in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, im Saarland sowie in der bayerischen Oberpfalz in Apotheken geimpft und ab Herbst auch in Baden-Württemberg. Nächster großer Schritt: die Hauptstadt Berlin.

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Gesundheitsministerium & Apothekerkammer: Kostenloses Selbsttestangebot in den Apotheken wird ausgeweitet

Branchen News vom 16.06.2021

Ab dem 1. Juli können sich Kinder ab 10 Jahren gratis Selbsttests in Apotheken abholen

Wien (OTS/BMSGPK) – Rechtzeitig zum Beginn der Sommerferien wird das kostenlose Angebot für Selbsttests in Österreich noch weiter ausgebaut. So sollen künftig alle ab 10 Jahren das Angebot der Wohnzimmertests kostenlos nutzen und pro Monat jeweils 10 Stück der Tests beziehen können. „Wir freuen uns über die gefundene Lösung, Kindern ab 10 Jahren gratis Selbsttests zur Verfügung stellen zu können. Für Familien stehen in den Sommerferien so gesamt mehr Testmöglichkeiten zur Verfügung. Die Wohnzimmertests sind für 24 Stunden gültig“, so Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein.****

„Die Senkung der Altersbeschränkung mit Ferienbeginn bei der Abgabe von Wohnzimmertests in Apotheken stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Corona-Prävention dar. Zudem gibt die neue Regelung Kindern und Jugendlichen mehr Freiheit mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien. Österreichs Apothekerinnen und Apotheker freuen sich, neuerlich eine Maßnahme setzen zu können, die dazu beiträgt, durch die Pandemie verlorene Lebensqualität weitgehend wieder zurückzugewinnen, und zwar sicher, unbürokratisch und niederschwellig“, erklärt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer.

Beschlossen wird die neue Regelung diesen Donnerstag im Nationalrat. Personen, die bis zum 01.01.2012 geborenen sind, erhalten die kostenlosen Tests. Die Selbsttests sind wie bisher als Eintrittstest (3G-Nachweis) in Österreich zulässig, Voraussetzung dafür ist, dass die Tests online verifiziert wurden. Nachdem das Testergebnis online bestätigt wurde, erhält man einen gültigen QR-Code via SMS oder E-Mail. Ab dem 1. Juli soll die Altersgrenze für den 3G-Nachweis auf 12 Jahre erhöht werden.

Für den Erhalt eines gültigen QR-Codes laut Konzept des Grünen Passes auf EU-Ebene sind die Wohnzimmertests nicht gültig. Das österreichische Testangebot wurde in den letzten Monaten weiter kontinuierlich ausgebaut, so können etwa auch in den Gemeindeämtern kostenlose Tests durchgeführt werden.(schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Christina Ritschel, Bakk. phil.
Pressereferentin
+43-1-71100-862480
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Wien: Ärztin rettet Mann nach Impfung das Leben

Branchen News vom 11.05.2021

Ärztekammer-Vizepräsident-Steinhart: „Fall in Wien zeigt, dass Impfungen ohne Anwesenheit von Ärztinnen oder Ärzten lebensgefährlich sein können!“

Wien (OTS) – Gestern (7. Mai 2021) kam es in einer Impfbox im 21. Wiener Gemeindebezirk gegen 18.15 Uhr zu einer dramatischen Situation: Nach einer Minute im Wartebereich teilte ein mit Biontech/Pfizer gegen Corona geimpfter Mann, Jahrgang 1966, mit, dass „es ihm nicht gut geht“. Der Patient entwickelte akut Krampfgefühle in der rechten Hand, im rechten Fuß und im Kiefergelenk, der Blutdruck schnellte auf 168/100 hoch. Die anwesende Ärztin erkannte die allergische Reaktion, setzte sofort einen Venenzugang und verabreichte hochdosiertes Cortison sowie ein Antihistaminikum und hatte für den Fall einer weiteren Verschlimmerung einen EpiPen in Bereitschaft. Dies ereignete sich keine zwei Minuten nach der Impfung. Durch das rasche Einschreiten der Ärztin konnte der Patient stabilisiert werden. Nach 20 Minuten hatte sich sein Zustand dann verbessert, der Patient wurde in weiterer Folge in das KH Nord zur Beobachtung und weiteren Versorgung eingeliefert und konnte bereits heute wieder entlassen werden. ****

Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart bedankte sich bei der professionell agierenden Ärztin und dem Team vor Ort: „Das schnelle, lehrbuchartige Vorgehen hat diesem Mann das Leben gerettet. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die in ihrer täglichen Arbeit zeigen, dass sich die Menschen in unserem Land auf ihre Ärztinnen und Ärzte verlassen können.“ Die immer wieder erhobene Forderung, auch in Apotheken ohne Anwesenheit ärztlichen Personals zu impfen, erteilt Steinhart erneut eine klare Absage: „Uns geht es als Ärzteschaft ausschließlich darum, dass Impfungen in Apotheken ohne Anwesenheit von Ärztinnen oder Ärzten lebensgefährlich sein können und daher strikt abzulehnen sind.“ Der gestrige Vorfall habe dies klar gezeigt und sei eine Bestätigung der Position der Ärztekammer.

Steinhart: „Auch wenn derartige Fälle, wie gestern in Wien, äußerst selten vorkommen, sind sie nicht auszuschließen. Wenn es aber passiert, wissen Ärztinnen und Ärzte, was zu tun ist. Sie sind dafür ausgebildet, um akut zu helfen, Apothekerinnen und Apotheker aber nicht.“ (bs)

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„profil“: Rechtlicher Druck – Ärztevertreter stoppten Impf-Schulung für Apotheker

Branchen News vom 26.04.2021

Corona-Impfungen: Mehr als 500 österreichische Apotheker haben bereits eine entsprechende Fortbildung absolviert. Die Apothekerkammer will notfalls aufs Ausland ausweichen.

Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, haben bereits mehr als 500 österreichische Apotheker und Apothekerinnen eine Schulung für die Durchführung von Corona-Impfungen absolviert. Dies bestätigte die Apothekerkammer auf Anfrage. Rund 440 Pharmazeuten wurden demnach in Österreich ausgebildet, mehr als 90 in der Schweiz. In Österreich führte das Rote Kreuz Oberösterreich die auf drei Tage ausgelegte Fortbildung durch. Allerdings wurden die Schulungen vor einigen Wochen auf Druck von Ärztevertretern gestoppt.

„Ich habe dem Roten Kreuz dargelegt, dass es rechtlich nicht erlaubt ist“, bestätigte Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer OÖ. Impfen sei eine ärztliche Aufgabe und falle unter das sogenannte Ausbildungsvorbehaltsgesetz. Das Rote Kreuz OÖ stoppte daraufhin die Apotheker-Schulungen. Die Apothekerkammer bestreitet, dass dieses Gesetz greift: „Sollte die Durchführung der praktischen Impf-Fortbildung mit einem Arzt oder einer Einrichtung in Österreich aufgrund rechtlicher ‚Drohgebärden‘ gegenüber unseren Fortbildungspartnern wie dem Roten Kreuz OÖ nicht möglich sein, werden wir diese Fortbildung im benachbarten Ausland oder mit ausländischen Partnern in Österreich fortsetzen.“

Die Apotheker haben sich – zum Missfallen der Ärztevertreter – als zusätzlicher Impfanbieter ins Spiel gebracht. Einerseits rechnet man damit, dass in Zukunft pro Jahr „viele Millionen“ Corona-Auffrischungsimpfungen notwendig sein werden. Andererseits denken Pharmazeuten nicht nur an Covid-19, sondern auch an andere gängige Auffrischungsimpfungen wie Influenza und FSME. „In mehreren EU-Mitgliedsstaaten zählt die praktische Durchführung von Impfungen zum Berufsbild des Apothekers“, argumentieren die Standesvertreter.

Vorsichtige Unterstützung signalisiert die Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK): „Wir sind froh, dass so breit und so schnell wie möglich geimpft wird“, teilt ÖGK-Chefarzt Andreas Krauter in einem Statement mit. „Zunächst ist es aber eine Entscheidung des Gesetzgebers zu regeln, wer von wem, wo geimpft wird.“

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Corona-Kollektivvertrag für Pharmazeutisch-Kaufmännische AssistentInnen und Angestellte in Apotheken

Branchen News vom 26.04.2021

Zusatz-Kollektivvertrag regelt Testen und Maskenpause während der Arbeitszeit

Wien (OTS) – Der Apothekerverband als Vertretung der selbständigen ApothekerInnen und die Gewerkschaft GPA sowie der Verband Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ) konnten sich auf einen Corona-Zusatz-Kollektivvertrag für die etwa 11.000 Pharmazeutisch-Kaufmännische-Assistentinnen und sonstige Angestellte und ArbeiterInnen sowie etwa 6.100 Angestellte ApothekerInnen in Österreich einigen. Der KV sieht klare Regeln im Umgang mit den COVID-Schutzmaßnahmen vor und lehnt sich am zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für die gewerbliche Wirtschaft beschlossenen Generalkollektivvertrag an.++++

„Die Beschäftigten in Apotheken leisten in diesen schwierigen Zeiten einen für die Gesellschaft unglaublich wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheit. Es war höchste Zeit, dass auch sie in einem Kollektivvertrag verbriefte Rechte in Anspruch nehmen können“, sagt der Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA, Karl Dürtscher.

„Wir freuen uns, dass wir mit dem Zusatzkollektivvertrag zu einer tragfähigen Lösung gekommen sind. Die Durchführung von Tests und das Tragen von Masken sind nun klar geregelt und für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in einem fairen Modus umgesetzt“ fasst Georg Fischill, Verhandlungsführer auf Seiten des Apothekerverbands, das Ergebnis zusammen.

„Es freut uns, dass wir auch für die Angestellten Apotheker den Zusatz-KV abschließen und somit eine Gleichstellung aller Beschäftigten in den Apotheken erreichen konnten“, so Mag. Norbert Valecka Direktor des VAAÖ

Gemäß dem KV werden Beschäftigte für die Zeit des Testens bezahlt von der Arbeit freigestellt. ArbeitnehmerInnen dürfen weiters wegen der Inanspruchnahme des SARS-CoV-2 Tests nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Gleiches gilt bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2 Testergebnisses. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske sieht der KV vor, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.

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Apothekerverband bedankt sich bei Rudolf Anschober und gratuliert neuem Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein

Branchen News vom 14.04.2021

Wien (OTS)Nach vielen Monaten der besonders intensiven Zusammenarbeit im Kampf gegen die Pandemie verabschiedet sich der Österreichische Apothekerverband mit aufrichtigem Dank für die gute Zusammenarbeit und höchster Anerkennung für den außergewöhnlichen Einsatz von Rudolf Anschober. Seinem Nachfolger im Amt als Bundesminister für Soziales und Gesundheit wünscht die österreichische Apothekerschaft einen guten Start sowie viel Energie und Ausdauer für die anstehenden Aufgaben.

„Wir bedanken uns im Namen der österrreichischen Apothekerinnen und Apotheker herzlich bei Rudolf Anschober für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den sehr herausfordernden Monaten seit Beginn der Pandemie und wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles erdenklich Gute“, kommentiert Jürgen Rehak, Präsident des Österreichischen Apothekerverbands den Abschied des Gesundheitsministers.

Mit Wolfgang Mückstein übernimmt ein profunder Kenner des österreichischen Gesundheitswesens diese in der aktuellen Situation so entscheidende Schlüsselfunktion. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und stehen dem neuen Gesundheitsminister als Interessensvertretung der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker mit unserer Kompetenz und Erfahrung wie schon seinen Vorgängerinnen und Vorgängern jederzeit zur Verfügung“, so Rehak. „Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der öffentlichen Apotheke für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unterstrichen und gezeigt was die Apotheken, auch in kurzer Zeit, umsetzen können. Wir werden uns weiterhin konstruktiv einbringen, wenn es um die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems geht – in einem fairen Austausch, der die Rolle aller Gesundheitsberufe widerspiegelt“ richtet Rehak den Blick in die Zukunft.

Über den Österreichischen Apothekerverband

Der Österreichische Apothekerverband ist die freiwillige Interessenvertretung der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in Österreich. Nahezu 95 Prozent der Apothekeninhaber sind Mitglieder des Apothekerverbandes, der sie in politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Belangen nach innen und nach außen vertritt. Im Fokus der Verbandstätigkeit steht die Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Apotheken, damit diese ihre Aufgaben für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung bestmöglich erfüllen können. Als verantwortungsvoller und essenzieller Akteur im österreichischen Gesundheitssystem gestaltet der Apothekerverband die Zukunft der Apotheken – im Sinne seiner mehr als 1.400 Mitglieder – aktiv mit und rückt deren große Bedeutung für Österreich ins Bewusstsein von Politik und Bevölkerung.

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E-Mail: ralph.luger@apothekerverband.at
Tel.: 01/40414373

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Die ersten Pharmazie-Studentinnen der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität starteten in klinisches Praktikum

Branchen News vom 13.04.2021

Bereich wächst: Arzt und Apotheker gemeinsam am Krankenbett

Salzburg (OTS) – An der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg starteten die ersten Pharmazie-Studierenden in ein klinisches Praktikum. PharmazeutInnen sollen künftig noch viel stärker in den Spitalsalltag integriert werden. An der PMU erwerben sie schon während des Studiums Praxis und Zusatzqualifikationen für dieses Karrierefeld. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist das neben dem klassischen Weg in die Apotheke und der Pharmaindustrie ein wachsender Bereich. Die Zukunftsvision: ÄrztInnen, Pflegende, PharmazeutInnen und TherapeutInnen sollen vermehrt gemeinsam den Patienten betreuen und sich Verantwortlichkeiten teilen.

Für Nadine Mödlhammer und Olga Fink – beide sind im Master-Studium – begann eine mehrwöchige, spannende Reise durch sämtliche klinische Bereiche. Sie begannen gleich in der Früh mit wertvollen Einblicken hinter die Kulissen der Landesapotheke unter der Leitung von Martin Wolkersdorfer. Es werden in der Abteilung für Arzneimittelproduktion auch Nischenprodukte für den Spitals-Betrieb in ganz Österreich erzeugt, die für die Industrie aufgrund der kleinen Mengen nicht interessant sind. Das sind beispielsweise Wirkstofflösungen für die Intensivmedizin, kardioplegische Lösung oder Medikamente, die in den Glaskörper des Auges injiziert werden. Weitere Stationen an diesem ersten Tag waren die öffentliche Apotheke, die Abteilung für Logistik und die Zytostaikaherstellung.

Nach der ersten Woche, in der die beiden Studentinnen vor allem in der pharmazeutischen Aufnahme der Narkoseambulanz helfen werden, wechseln sie auf die Universitätsklinik für Innere Medizin I und lernen dort den Stationsalltag kennen. „Sie sehen, welche Rolle die PharmazeutInnen im klinischen Ablauf spielen können“, so Christina Hofer-Dückelmann, die an der PMU die Klinische Pharmazie leitet.

Seit den 90er-Jahren wird an der Landesapotheke Klinische Pharmazie in verschiedenen Pilotprojekten betrieben: 2014 wurde eine pharmazeutische Beratung an den Abteilungen für Geriatrie und Herzchirurgie etabliert. Seit 2016 gibt es die an die Narkose-Ambulanz angegliederte pharmazeutische Aufnahme, wo erhoben wird, welche Medikamente bei planbaren Operationen relevant sind und ob möglicherweise problematische Wechselwirkungen oder Dosierungsfehler bestehen könnten. Ein wichtiges Feld für die klinische Pharmazie ist neben chirurgischen Fächern oder der Gynäkologie (z.B. Medikation in der Schwangerschaft) auch die Geriatrie. Vor allem Patienten, die viele Medikamente einnehmen müssen, werden von der langfristigen Betreuung im Spital profitieren. Hofer-Dückelmann: „Es geht in der Klinik auch um die Kostenrelevanz von Arzneimitteln, was zum Beispiel bei der Antibiotikatherapie große Bedeutung hat.“

Im Pharmazie-Curriculum der PMU ist ein fünfwöchiges Praktikum im Krankenhaus vorgesehen. Durch die enge Anbindung an das Salzburger Universitätsklinikum Campus LKH und Campus CDK bietet sich eine vertiefende Ausbildung im Klinischen Alltag an und gehört damit zu den Schwerpunkten. Studierende lernen nicht nur Formeln über Formeln und Synthesen, sondern sie verstehen es nach dem Abschluss auch, die Arzneimittel im Patientenkontext zu beurteilen.

Ein großer Förderer der Pharmazie ist auch Paul Sungler, Geschäftsführer des Uniklinikum Salzburg und der Salzburger Landeskrankenanstalten. Neben anglikanischen Ländern gehöre auch Holland zu den Vorreitern, Österreich habe Nachholbedarf. „Wunsch wäre es, bei allen Aufnahmen einen klinischen Pharmazeuten dabei zu haben“, betont Sungler.

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