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Nationale Corona-Notlage: Apothekerkammer will Erlaubnis zum Impfen

Branchen News vom 22.11.2021

Kobinger: „Wir haben keine Zeit zu verlieren“

Wien (OTS) – Angesichts der dramatischen Notsituation durch rasant steigende Infektionszahlen in Österreich erneuern Apothekerinnen und Apotheker ihren Appell an die Politik, das Impfen in Apotheken zu erlauben. „Wir schließen uns dem Statement von Prof. Lothar Wieler, dem Präsidenten des deutschen Robert-Koch-Instituts (RKI), an, der heute in einer emotionalen Rede von der Regierung in Berlin die Impffreigabe für die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland gefordert hat“, sagt Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer. „Auch für uns in Österreich gilt: Wir haben keine Zeit zu verlieren. Um das Impf-Tempo zu erhöhen, sollte auch in Apotheken geimpft werden.“

Vorteile international belegt

„Es ist international erwiesen, dass durch das Impfen in der Apotheke höhere Durchimpfungsraten erzielt werden. Dahinter stehen der niederschwellige Zugang der Apotheken und die kundenfreundlichen Öffnungszeiten. Mehr als 1.500 hochmotivierte Apothekerinnen und Apotheker in Österreich sind speziell dafür ausgebildet, müssen aber warten, weil sie von Gesetzes wegen hierzulande nicht impfen dürfen“, kritisiert Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, ebenfalls Mitglied des Apothekerkammer-Präsidiums.

Deutschem RKI-Chef reißt Geduldsfaden

RKI-Präsident Lothar Wieler untermauerte seine Forderung laut ARD-Tagesschau mit den Worten: „Es muss jetzt Schluss sein, dass irgendwer irgendwelchen anderen Berufsgruppen aufgrund von irgendwelchen Umständen nicht gestattet, zu impfen. Wir sind in einer Notlage.“ Und weiter: „Jeder Mann und Maus, der impfen kann, soll jetzt gefälligst impfen. Sonst kriegen wir diese Krise nicht in den Griff.“ Wieler forderte die Politik dazu auf, endlich zu handeln. „Wir müssen nicht ständig etwas Neues erfinden. Alle diese Konzepte und Rezepte sind vorhanden“, sagte er.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Apothekerkammer
Kommunikation
Tel: 01 / 404 14 – 600
E-Mail: presse@apothekerkammer.at

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Österreichische Ärztekammer unterstützt Impfpflicht für Gesundheitsberufe

Branchen News vom 15.11.2021

Die heutige Ankündigung von Bundesminister Mückstein, eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe zu verordnen, stößt beim Präsidium der ÖÄK auf Zustimmung.

Wien (OTS) – „Das ist ein richtiger Schritt“, kommentierte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer die Ankündigung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe verordnen zu wollen. „Gerade im Gesundheitsbereich sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft in direktem Kontakt mit Menschen mit einem geschwächtem Immunsystem. Diese Menschen haben natürlich ein Recht darauf, bestmöglich vor Infektionen geschützt zu werden.“ Insofern sei die Impfpflicht in diesem Bereich gerechtfertigt. „Wir sind natürlich generell dafür, dass sich viele Menschen wie möglich impfen lassen. Nur mit einer hohen Durchimpfungsrate kommen wir aus dieser Pandemie heraus“, so der ÖÄK-Präsident.

ÖÄK-Vizepräsident Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, kann die Einführung einer Impfpflicht für Gesundheitsberufe nachvollziehen. „Das ist aber nur sinnvoll, wenn hier alle Anlaufstellen des Gesundheitssystems einbezogen werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte waren mit ihren Maßnahmen zur Ordinationssicherung ohnehin seit jeher im Pandemieverlauf ein sicherer Hafen“, sagte Steinhart: „Wir brauchen jetzt eine Erweiterung auf Berufsgruppen, die ebenfalls eine hohe Anzahl von Sozialkontakten haben, wie etwa Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, aber auch die Apothekerinnen und Apotheker.“

„Es ist grundsätzlich zu begrüßen, aber viel zu spät, dass für die Gesundheitsberufe nun eine Impfpflicht verordnet wird. Endlich ist Minister Mückstein aufgewacht! Aber wie kommen die ohnehin schon lange geimpften Ärztinnen und Ärzte dazu, auch weiterhin ungeimpfte Impfverweigerer in den Spitälern tagtäglich – unter schwerstem Einsatz – wegen selbstverschuldeter Corona-Erkrankungen behandeln zu müssen?“, fragt sich Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte.

Michael Lang, Präsident der Ärztekammer für Burgenland und Finanzreferent des ÖÄK-Präsidiums, begrüßte die Impfpflicht für Gesundheitsberufe ebenfalls, appellierte aber zugleich: „Die Regierung darf jetzt nicht den Mut verlieren, hier nachzuschärfen und die Impfpflicht auch für andere Berufsgruppen einzuführen, für die eine solche ebenfalls genauso notwendig wäre. Ich denke hier zum Beispiel an das Lehrpersonal, das zu einem großen Teil mit Kindern zu tun hat, die noch nicht geimpft und somit geschützt werden können.“ Überhaupt sei eine generelle Impfpflicht zu fordern: „In einem Gemeinwesen trifft jeden die gleiche Verantwortung und somit kann es keine Ausnahmen von allgemeinnotwendigen Maßnahmen geben“, sagte Lang.

Herwig Lindner, 1. Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, merkte an: „Eine rasche Entlastung bringt es auch, wenn man auf die wichtigen Maßnahmen achtet, die leider vielfach in Vergessenheit geraten sind: Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen.“

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Ärztekammer
Mag. Sascha Bunda
Öffentlichkeitsarbeit
+ 43 1 514 06-3341
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ELGA: Zeitweise Überlastung der Schnittstelle

Branchen News vom 09.11.2021

Trotz verzögerter Eintragungen im e-Impfpass geht keine Impfung verloren

Wien (OTS) – Seit letzter Woche gibt es Probleme beim Zugriff auf die ELGA-Anwendungen e-Impfpass, e-Medikation und e-Befund in Ordinationen und Apotheken. Damit können unter anderem telefonische Medikamentenverschreibungen über e-Medikation beeinträchtigt und die Ausstellung von Impfzertifikaten verzögert sein.

Die Problematik besteht seit einer langfristig geplanten und notwendigen Aktualisierung des ELGA-Berechtigungssystems am 4. November 2021. Die Überlastung äußert sich durch verzögerte Antwortzeiten oder lokale Ausfälle bei vielen gleichzeitigen Zugriffen. Da die weitaus überwiegende Zahl von ELGA-Zugriffen durch Ordinationen und Apotheken über das e-card-System erfolgt, sind diese besonders davon betroffen. Viele Impfstellen, die andere Systeme mit weniger Zugriffen (z.B. Tablets) verwenden, sind nicht betroffen.

Ärztinnen und Ärzte wurden daher ersucht, den Patientinnen und Patienten ein Papierrezept auszustellen, da derzeit nicht zu 100% sichergestellt ist, dass ein Rezept in e-Medikation gespeichert bzw. von der Apotheke abgerufen und eingelöst werden kann. Für die telefonische Rezeptbestellung (kontaktlose Medikamentenverschreibung) besteht auch die Möglichkeit, das Rezept zum Beispiel per Fax oder Email an die Apotheke zu übermitteln.

Impfungen, bei denen die Eintragung im e-Impfpass aktuell nicht erfolgen kann, gehen nicht verloren und werden von den Ordinationen und Impfstellen ehestmöglich nacherfasst. Bis dahin kann der Impfnachweis auf Papier, z.B. gelber internationaler Impfpass oder das Impf-Kärtchen, als gültiger Impfnachweis vorgezeigt werden.

An der Behebung des Fehlers wird unter Einbindung aller betroffenen Organisationen mit Hochdruck gearbeitet. Es erfolgt eine laufende Abstimmung mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, den Ländern, der Sozialversicherung, der Österreichischen Ärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer sowie den Softwareanbietern.

Rückfragen & Kontakt:

ELGA GmbH
Presse
Mail: office@elga.gv.at
Tel.:+43 1 2127050 5714

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Gesundheitsausschuss beschließt Verlängerung des Zuschusses für COVID-19-Tests in Betrieben bis Jahresende

Branchen News vom 02.11.2021

Zahlreiche Oppositionsanträge zu Gesundheitsversorgung und Pflege vertagt oder abgelehnt

Wien (PK) – In Zusammenhang mit der nun beschlossenen 3-G-Regelung am Arbeitsplatz wurde im heutigen Gesundheitsausschuss noch ein weiterer Schritt gesetzt. Ein Initiativantrag der Koalition wurde dazu benützt, um nochmals eine Abänderung vorzunehmen, mit der das Programm „Betriebliche Testungen“, das mit Ende Oktober ausgelaufen wäre, bis 31. Dezember dieses Jahres zu verlängern. Neben ÖVP und Grünen stimmte hier auch die SPÖ zu.

Keine Zustimmung erhielten Forderungen der SPÖ zu einer Strategie für die Behandlung von Long-COVID. Abgelehnt wurden außerdem zwei Forderungspakete der FPÖ. Die Freiheitlichen legten einen umfangreichen „Plan B“ vor, der aus ihrer Sicht die bisherigen COVID-Maßnahmen der Bundesregierung ablösen sollte. Zudem verlangten sie einen umfassenden Diskriminierungsschutz für Personen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind.

Zahlreiche weitere Initiativen der Opposition wurden vertagt. In die Warteschleife verwiesen wurden etwa SPÖ-Forderungen zu Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel in der Pflege. Die SPÖ setzt sich auch für einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen und Maßnahmen gegen den drohenden Mangel an ÄrztInnen ein. Die NEOS machten sich für Impfen in der Apotheke, eine Finanzierung des Diabetes-Programms „Therapie aktiv“ aus einer Hand und einen Ausbau von Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen stark.

Zuschüsse zu COVID-19-Betriebstestungen laufen bis Jahresende

Ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen auf Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) hatte vorerst laut Begründung nur sprachliche Bereinigungen zum Inhalt (1999/A). Ein Abänderungsantrag dazu, den ÖVP und Grüne im Gesundheitsausschuss einbrachten, verlängert jetzt die Möglichkeit, Unternehmen in Bezug auf Testungen zu fördern, bis 31. Dezember dieses Jahres. Damit setze man eine Maßnahme zur Sicherstellung eines niederschwelligen Angebots für die Erlangung von Nachweisen über eine geringe epidemiologische Gefahr, betonte Grün-Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) zeigte sich zufrieden darüber, dass betriebliche Testungen weiter unterstützt werden.

In inhaltlichem Zusammenhang mit dem Initiativantrag brachten die Koalitionsfraktionen noch einen Ausschussantrag ein. Dieser diene zur Behebung von Redaktionsversehen in den Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes (COVID-19-MG), die das Mitführen von COVID-19-Nachweisen betreffen, erläuterte Abgeordneter Schallmeiner. Auch dieser Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommen.

Die FPÖ fordert, im Interesse der heimischen Wirtschaft die Finanzierung der kostenlosen betrieblichen COVID-19-Tests bis mindestens 30. Juni 2022 sicherzustellen (1935/A(E)). Der Antrag wurde nur von Freiheitlichen und SozialdemokratInnen unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Laut FPÖ-Abgeordnetem Wurm betreibt die Bundesregierung eine Politik der Verunsicherung in Zusammenhang mit COVID-19, die vor allem auch die ArbeitnehmerInnen und Klein- und Mittelbetriebe belastet. Viele praktische Fragen seien weiter unklar. Auch sei das Testen während der Arbeitszeit nur in Großbetrieben möglich. SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) erklärte, seine Fraktion wolle keine Impfplicht und unterstütze daher 3-G am Arbeitsplatz, wobei aber sichergestellt werden müsse, dass Testungen gratis bleiben und in der Arbeitszeit durchgeführt werden können. Gerald Loacker (NEOS) sah hingegen in der Verlängerung der Gratis-Tests ein falsches Signal an die Bevölkerung, da suggeriert werde, dass Tests einen der Impfung vergleichbaren Schutz bieten würden.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass die Teststrategie ständig evaluiert werde. Die Förderung der betrieblichen Tests sei eine begleitende Maßnahme zu 3-G am Arbeitsplatz, das vorerst bis Ende November gelte. Sein Ressort beobachte die Entwicklung sehr genau. Bei einem deutlichen Sinken der Infektionszahlen könne es sein, dass es nicht notwendig sein werde, die Maßnahmen zu verlängern.

SPÖ fordert Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung

Dringenden Handlungsbedarf in Sachen Pflegereform orten die SozialdemokratInnen, die einerseits auf den deutlichen Anstieg der Zahl an über 80-jährigen Menschen sowie andererseits auf den zusätzlichen Bedarf von rund 100.000 Pflegekräften bis zum Jahr 2030 hinweisen. In einem SPÖ-Entschließungsantrag wird die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Pflegesystem und nach der Einrichtung eines sogenannten Pflegegarantiefonds erhoben (1978/A(E)). Weiters will die SPÖ bei der Personalfrage ansetzen, wo es vor allem mehr Ausbildungsplätze, eine faire Bezahlung sowie langfristig lebbare Arbeitszeitmodelle brauche (1930/A(E)). Die Anträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt.

Durch die Zusammenführung der Mittel von Bund und Ländern sowie durch die Budgeterhöhung um eine Milliarde Euro („Pflegemilliarde“) könnten die Pflegeleistungen in Hinkunft kostenlos zu Verfügung gestellt werden, argumentierte SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher. Der Bund müsse hier eine Vorreiterrolle übernehmen und könne nicht alles auf die Länder abschieben, sagte er. Die Pflegereform sei bereits 2018 für das Jahr 2019 in Aussicht gestellt worden, nun vertröste man zum wiederholten Mal auf das kommende Jahr. Rosa Ecker und Ausschussobmann Gerhard Kaniak (beide FPÖ) unterstützten die Anträge nachdrücklich. Beide verwiesen auf die hohe Belastung, die viele Pflegekräfte aufgeben lasse, obwohl sie ihren Beruf an sich gerne ausüben. Markus Koza (Grüne) betonte, für die Pflegereform seien viele Schritte notwendig, einige seien bereits umgesetzt oder auf dem Weg, wie die Fachkräftestipendien für Pflegeberufe und die in einigen Bundesländern bereits erfolgte Aufstockung der Pflegestiftungen. Angela Baumgartner (ÖVP) verwies auf zusätzliche Budgetmittel für die Pflegeausbildung, die erlauben werden, Praktika in der Pflege zu bezahlen.

Gesundheitsminister Mückstein betonte, dass das Vorantreiben der Pflegereform eine klare Priorität der derzeitigen Bundesregierung unter Bundeskanzler Alexander Schallenberg sei. Da alle Maßnahmen mit den Ländern und den Sozialversicherungsträgern abgestimmt werden müssten, halte er den begonnenen Zielsteuerungsprozess für sinnvoll. Derzeit sei sein Ressort in guten Gesprächen mit den Ländern zu Themen wie dem Nachtarbeitsersatz und der Nostrifikation von ausländischen Pflegekräften.

SPÖ drängt auf Strategien und Lösungen zur Behandlung von Long- COVID-PatientInnen

Mit den Spätfolgen einer Corona-Infektion, also dem sogenannten Long-COVID-Syndrom, befasst sich ein Entschließungsantrag der SozialdemokratInnen (1932/A(E)), der nur von SPÖ und FPÖ unterstützt wurde und damit keine Mehrheit fand. Vor allem Frauen im mittleren Alter seien laut neuesten Erkenntnissen am meisten von vielfältigen Symptomen betroffen, zeigte Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) auf. Der Gesundheitsminister müsse daher Strategien und Lösungen zur Behandlung von Long-COVID-PatientInnen anstoßen, wie etwa die Durchführung wissenschaftlicher Studien mit dem Fokus auf Frauen und Kinder und eine Einbeziehung von FrauenmedizinerInnen und KinderärztInnen, argumentierte Silvan. Long-COVID sei als chronische Erkrankung und als Berufskrankheit anzusehen und die Long-COVID-Therapiemöglichkeiten müssten ausgebaut werden, forderte er weiter.

Josef Smolle (ÖVP) betonte, Long-COVID müsse ernst genommen werden. Allerdings seien die Forderungen des Antrags nicht zielführend, etwa die Festlegung als Berufskrankheit. Skeptisch war auch Ralph Schallmeiner (Grüne). Man könne der Wissenschaft auch nicht vorschreiben, was sie zu forschen habe, gab er zu bedenken.

Gesundheitsminister Mückstein betonte, dass sein Ressort die Problematik genau beobachte. Derzeit setze man auf die Primärversorgung der PatientInnen, von der dann auch weitere Behandlungsschritte initiiert werden, wenn sie erforderlich seien. Nach Rücksprache mit den Sozialversicherungsträgern sei die Zahl der Therapieplätze derzeit ausreichend, es sei auch nicht sinnvoll, aufgrund der unterschiedlichen Folgen eigene Long-COVID-Therapieplätze zu schaffen.

FPÖ-Forderung nach Ende aller COVID-19-Maßnahmen mit „Freiheitstag“

Nur von den Abgeordneten der FPÖ unterstützt und damit abgelehnt wurden zwei von ihrer Fraktion eingebrachte Entschließungsanträge, die eine Änderung der COVID-19-Politik der Bundesregierung fordern. Die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch, Gerhard Kaniak und Gerald Hauser sprechen sich für ein Auslaufen aller Corona-Maßnahmen aus, die nicht evidenzbasiert seien. (1993/A(E)) Laut FPÖ solle vielmehr ein „Plan B“ umgesetzt werden, der unter anderem ein Ende des Impfdrucks und -zwangs, kostenlose Antikörpertests für die gesamte Bevölkerung, das Vorantreiben der Entwicklung alternativer Impfstoffe, das Testen nur bei Symptomen, die „Beendigung der Angstkommunikation“ und die Herstellung einer soliden Zahlenbasis umfassen müsse.

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert die FPÖ, dass es keine Diskriminierung von nicht gegen COVID-19 Geimpften in allen gesellschaftlichen Bereichen dürfe (1905/A(E)). Die FPÖ fordert vom Gesundheitsminister neben einem ausdrücklichen und bindenden Diskriminierungsverbot für nicht gegen COVID-19 Geimpfte auch, dass es zu keiner Kürzung oder gar Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter kommen dürfe. Auch die Kündigung oder Nichtanstellung von Lehrlingen und ArbeitnehmerInnen, die sich nicht gegen Sars-CoV-2 impfen lassen, müsse ausdrücklich untersagt werden.

Die FPÖ-Abgeordneten Wurm und Kaniak wiederholten ihre Kritik an Maßnahmen der Bundesregierung, die eine unverhältnismäßig hohe Belastung der Bevölkerung bedeuten würden. Die Diskriminierung der Umgeimpften beginne bereits und drohe sich noch zu verstärken, sagte Kaniak. So setze die österreichische Gesundheitspolitik Medikamente, die in anderen Ländern bereits erfolgreich zur Behandlung von COVID-19 angewendet werden, nicht ein.

Gesundheitsminister Mückstein erwiderte, es sei einfach nicht richtig, den Eindruck zu erwecken, dass es bereits Medikamente gebe, die eine tatsächliche Alternative zur Impfung darstellten. Tatsächlich sei die medikamentöse Behandlung nicht nur weit weniger wirksam als Schutz gegen schwere Verläufe, sie koste auch weit mehr, als eine Impfung, die noch immer den verlässlichsten Schutz darstelle, der zur Verfügung stehe.

Weitere Oppositionsanträge zu Fragen der _Gesundheitsversorgung vertagt

Zahlreiche Anliegen der Opposition wurden im Gesundheitsausschuss vertagt. So plädiert etwa die SPÖ dafür, den nationalen Impfplan in das Leistungsportfolio der Österreichischen Gesundheitskasse zu übernehmen, um der Bevölkerung einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen (1590/A(E)). Die Finanzierung dieser flächendeckenden kostenlosen Impfprogramme müsse dabei im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sichergestellt werden, heißt es im Antrag.

Um dem drohenden Mangel an ÄrztInnen entgegenzuwirken, fordern die SozialdemokratInnen zudem ein Sofortmaßnahmenpaket (1931/A(E)). Neben einer Verdoppelung der Zahl der Medizinstudienplätze beinhaltet dieses eine bessere budgetäre Ausstattung der Universitäten, die Einführung des Facharztes oder einer Fachärztin für Allgemeinmedizin, eine Aufwertung des Arztberufs (stärkerer Fokus auf bezahlte Praktika), mehr Kassenverträge, bessere Arbeitsbedingungen, eine Entlastung der SpitalsärztInnen sowie verstärkte Anreize für ÄrztInnen, im Land zu bleiben und/oder das Fach Allgemeinmedizin zu ergreifen.

Erneut vertagt wurde ein NEOS-Vorschlag für Impfen in der Apotheke (669/A(E)). Standardimpfungen wie z.B. gegen FSME oder Influenza sollen demnach in Hinkunft auch in Apotheken erlaubt sein. Dies wäre Sicht der NEOS ein wichtiger Beitrag, um die laut Schätzungen äußerst niedrige Grippe-Impfrate (ca. 10%) in Österreich deutlich zu erhöhen.

Für eine integrierte Finanzierung des Diabetes-Programms „Therapie aktiv“ setzen sich die NEOS in einer weiteren Initiative ein (319/A(E)). In Österreich befinde sich nur ein kleiner Teil der an Diabetes Erkrankten in einer sogenannten strukturierten Versorgung (DMP). Die Einschreiberate beim Programm „Therapie aktiv“ sei mit 15% im internationalen Vergleich sehr niedrig. Da ein Hauptproblem in der fehlenden „Finanzierung aus einer Hand“ liege, schlägt die Fraktion die Einrichtung eines Finanzierungstopfes vor, in den die Landesgesundheitsfonds und Krankenkassen jene Mittel einbringen, die im Normalfall für die PatientInnen ausgegeben werden.

In einem weiteren Antrag machen sich die NEOS für einen Ausbau der Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen stark (1027/A(E)). Der Gesundheitsminister soll demnach eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten, welche die Verankerung von Musiktherapie als Basisangebot in den österreichischen Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern, die Aufnahme der Berufsgruppe der MusiktherapeutInnen in die Strukturpläne Gesundheit sowie die Einbindung dieser sehr wirksamen Therapieform in die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet. (Schluss Gesundheitsausschuss) sox/kar


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Gesundheitsausschuss: Finanzierung der Gratis-Corona-Tests bis Ende März 2022 verlängert

Branchen News vom 06.10.2021

Kritik der Opposition am früheren Auslaufen der betrieblichen Testungen und an der fehlenden Gesamtstrategie

Wien (PK) – Mit Stimmenmehrheit wurde heute im Gesundheitsausschuss ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen angenommen, der sicherstellt, dass die Länder und Gemeinden die vom Bund im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Pandemie vorgesehenen Zweckzuschüsse noch bis Ende März 2022 erhalten. Dabei handelt es sich unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, Impfstellen oder COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten. Im Zuge dessen wurden auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen im Rahmen von Screening-Programmen oder in öffentlichen Apotheken bis zum 31. März 2022 verlängert. Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, wie ein im Laufe der Sitzung eingebrachter und mehrheitlich beschlossener Ausschussantrag vorsah, allerdings vorerst nur bis 31. Oktober 2021. Nach massiver oppositioneller Kritik an diesem „Fristenchaos“ erklärte sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bereit, sich dieses Thema noch einmal näher anzusehen.

Umfangreiche Änderungen wurden auch im Epidemie- und im COVID-19-Maßnahmengesetz beschlossen. Neben einer Reparatur der Rechtsschutzbestimmungen, die auf einem VfGH-Erkenntnis fußte, werden nun die BürgermeisterInnen ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen. Die Koalitionsparteien begründen diese Maßnahme mit der anstehenden Wintersaison und dem verstärkten Aufenthalt etwa in Après-Ski-Lokalen. Örtliche Gegebenheiten und lokale Besonderheiten könnten zudem besser auf Gemeindeebene überblickt werden.

Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz: Reparatur des Rechtsschutzes und mehr Handlungsspielräume für BürgermeisterInnen

Umfangreiche Abänderungsvorschläge brachten die Regierungsfraktionen zum ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes ein (1824/A), der zunächst nur redaktionelle Anpassungen enthielt. Ein zentraler Punkt dabei war die Einführung eines Sonderrechtschutzes im Zusammenhang mit Absonderungsbestimmungen, die aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH adaptiert werden mussten. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgabe wird u.a. eine Entscheidungsfrist von einer Woche normiert, sofern die Absonderung noch aufrecht ist. Zudem werden niedergelassene ÄrztInnen stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentest dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen. Bisher war dies nur im Fall von Impfzertifikaten möglich.

Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird weiters festgelegt, ab wann – nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand – von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (Schutzimpfung, Negativtestung, Vorhandensein von Antikörpern, überstandene Infektion). Um flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, kann auch zwischen den einzelnen Personengruppen differenziert werden. Soweit es epidemiologisch erforderlich ist, kann zusätzlich die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests vorgeschrieben werden. Generell wird festgehalten, dass die immer höhere Durchimpfungsrate, die Entwicklung des epidemiologischen Geschehens in den letzten Monaten und der damit einhergehende breite praktische Erkenntnisgewinn gezeigt haben, dass von geimpften Personen grundsätzlich eine geringere epidemiologische Gefahr ausgeht, da die Impfung anhand der derzeitigen Studienlage die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und die Transmission im Fall einer bestehenden Infektion reduziert.

Angesichts der anstehenden Wintersaison und der damit verbundenen verstärkten Verlagerung der Zusammenkünfte in Indoor-Bereiche (zum Bespiel Après-Ski-Lokale), wird die im COVID-19-Maßnahmengesetz verankerte Zuständigkeitskaskade hinsichtlich der Festlegung von Zeiten für das Betreten von Betriebsstätten um die BürgermeisterInnen erweitert. Damit können nicht nur Öffnungs- und Schließzeiten, sondern auch „Pausensperrstunden“ (im Sinne von Unterbrechungszeiten, wie etwa für das Durchlüften von Räumlichkeiten) festgelegt werden, heißt es in den Erläuterungen. Diese Ergänzung erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezügliche örtliche Gegebenheiten und allenfalls lokale Besonderheiten auf Gemeindeebene besser überblickt und erfasst werden können.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) hob als wichtigste Änderungen insbesondere die Verlängerung des Contact-Tracings, die stärkere Einbindung der HausärztInnen, die Anpassung der Systematik bezüglich der Nachweise einer geringeren epidemiologischen Gefahr sowie die Reparatur der Beschwerdemöglichkeit gegen Absonderungsbescheide hervor.

Die vielen Fristverlängerungen würden zeigen, dass der Regierung noch immer der Plan für einen Ausstieg aus dem „Maßnahmenkonzert“ fehle, bemängelte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS).

Auch SPÖ-Mandatarin Verena Nussbaum vermisste ein grundlegendes Ziel in der Corona-Politik; die Handlungen der Regierung seien von Chaos und unterschiedlichen Fristverlängerungen geprägt. Ihr Fraktionskollege Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) prangerte ebenso wie Nussbaum die Regelungen bezüglich der BürgermeisterInnen an. Dies sei der völlig falsche Weg, urteilte Stöger, die Betroffenen könnten einem nur leidtun, wenn sie die im Gesetz vorgesehen Aufgaben übernehmen müssten. Auch die Änderung des Rechtsschutzes sei aus seiner Sicht wenig praktikabel, da die Landesverwaltungsgerichte einfach nicht über genügend Personal verfügen würden.

Dass in Hinkunft nun BürgermeisterInnen über die Sperrstunde von Lokalen entscheiden dürfen, sei eine sehr abenteuerliche Idee, urteilte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm.

Das COVID-19-Maßnahmengesetz, das nun bis 30. Juni 2022 gelten soll, könne abermals auf Basis einer Verordnung der Bundesregierung und somit unter Nichteinbeziehung des Nationalrats sogar bis Ende 2022 verlängert werden, zeigte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisch auf, der zudem die fehlende Begutachtung der Novelle vermisste.

Bundesminister Wolfgang Mückstein verteidigte die Einbindung der BürgermeisterInnen, da sie oft besser über die Gegebenheiten vor Ort Bescheid wüssten und rasch reagieren könnten. Was die Kritik an der mangelnden Begutachtung betrifft, so machte er darauf aufmerksam, dass der Verfassungsdienst immer einbezogen werde. – Der Antrag wurde in der Fassung des von ÖVP und Grünen eingebrachten Abänderungsantrags mit den Stimmen der VertreterInnen der Koalitionsparteien angenommen.

ÖVP und Grüne: Zweckzuschüsse für die Länder und Gemeinden werden bis Ende März 2022 verlängert

Mehrheitlich angenommen wurde auch der Initiativantrag von ÖVP und Grünen, mit dem die Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden bis Ende März 2022 verlängert werden (1925/A). Es handelt sich dabei unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (inklusive Infrastruktur-, Recruiting- und Schulungsmaßnahmen), für sogenannte Barackenspitäler oder für diverse medizinische Produkte. Dazu zählen weiters Aufwandsentschädigungen für nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen, für Impfstellen sowie für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten.

Bis Ende März 2022 laufen nun auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen auf COVID-19 im Rahmen von Screening-Programmen sowie für COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken. Analog dazu wird auch die dritte Säule der österreichischen Teststrategie, nämlich jene in den Betrieben weitergeführt. Dies sah ein im Laufe des Sitzung eingebrachter und mehrheitlich angenommener Ausschussantrag (Änderung des Betrieblichen Testungs-Gesetzes) von ÖVP und Grünen vor, wobei die Verlängerung in diesem Fall nur bis 31. Oktober 2021 gilt.

Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) erneuerte ihre Kritik am „Chaosmanagement“, das sich u.a. an den unterschiedlichen Fristen zeige.

Abgeordneter Gerald Hauser (FPÖ) begrüßte die Weiterführung der Gratis-Testungen im Sinne der Wahlfreiheit. Die frühere Beendigung der betrieblichen Testungen wertete er jedoch als Anschlag auf die Wirtschaft. Auch sein Fraktionskollege und Ausschussvorsitzender Gerhard Kaniak gab diesbezüglich zu bedenken, dass es sich dabei um die günstigste Form der Testungen (10 € pro Person) handeln würde. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mache es daher wenig Sinn, gerade diese abzuschaffen.

Geld spiele schon seit Anfang der Corona-Pandemie keine Rolle, konstatierte Gerald Locker (NEOS). Es sei nicht einzusehen, dass die Testungen weiterhin kostenlos angeboten werden müssen; in anderen Ländern habe man damit schon aufgehört.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein verwies auf zahlreichen Gespräche mit ExpertInnen, die sich auch für die Weiterführung der kostenlosen Tests ausgesprochen hätten. Die in den Apotheken erhältlichen Wohnzimmertests würden jedoch Ende Oktober auslaufen. Für die betrieblichen Testungen sei grundsätzlich das Wirtschaftsministerium zuständig, er werde sich mit der Frage aber noch einmal genauer befassen, kündigte er an.

Fernrezept: Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt noch bis Ende März 2022 möglich

Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, soll es bis Ende März 2022 weiterhin die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben. Dazu dienen entsprechende Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz, die letztlich in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrags einstimmig beschlossen wurden (1467/A). Für die Ausstellung von Rezepten genügt somit ein Anruf beim Arzt oder bei der Ärztin, die benötigten Medikamente können dann in der gewünschten Apotheke abgeholt werden.

Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) bezeichnete das in der Pandemie eingesetzte Instrument des Fernrezepts als einen guten Übergang zum E-Rezept, das im ersten Quartal 2022 realisiert werden soll. Generell sollte man in die in der Krise gewonnenen Erfahrungen mit Teleanwendungen nutzen, regte er an.

Das Fernrezept habe in der Coronakrise massive Erleichterungen gebracht, räumte Gerhard Kaniak (FPÖ) ein, die Tücken würden jedoch im Detail liegen. So habe er schon immer klar gesagt, dass angesichts einer ärztlichen Ferndiagnose die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fernrezepts genau definiert werden müssten. Außerdem meldete er Sicherheitsbedenken an, da ein Rezept in der Praxis mehrfach eingelöst werde könne. Auch Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) machte datenschutzrechtliche Bedenken geltend.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach von einem Innovationsschub und hob einige Anwendungen der Telemedizin hervor, die sich mittlerweile etabliert hätten. Die Sicherheitsbedenken seien natürlich sehr ernst zu nehmen.

Änderungen im COVID-19-Lagergesetz: Unentgeltliche Weitergabe von Schutzausrüstungen und Materialien

Ein weiterer – mehrheitlich beschlossener – Antrag der Koalitionsparteien schlägt Änderungen im Bundesgesetz über die Einrichtung eines COVID-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei der Abgabe von Gütern vor (1822/A). Im Konkreten wird die Verteidigungsministerin im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister bis Ende 2022 ermächtigt, eingelagerte Schutzausrüstungen und sonstige notwendige medizinische Materialien unentgeltlich zugunsten der Bundesländer, anderer Ressorts sowie sonstiger Bundeseinrichtungen (v.a. AGES und Sozialversicherungsträger) bereitzustellen, soweit dies im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Krise erforderlich ist. Um eine wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Lagerhaltung zu gewährleisten, können die beiden Ressortchefs über nicht mehr benötigte Güter auch ohne Vorliegen einer Krisensituation unentgeltlich verfügen. Im Einvernehmen mit dem Innen- und Außenminister sei auch eine entgeltliche Weitergabe an andere Staaten oder internationale Organisationen möglich.

Durch Änderungen im ASVG und diversen Sozialversicherungsgesetzen werden einige Bestimmungen an die bereits im Rahmen der 2. Dienstrechtsnovelle 2009 erfolgten Änderungen des Landesvertragslehrergesetzes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes angepasst (1923/A). Dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Mückstein: Gesamtausgaben für Gratis-Antigen-Tests betragen 360 Mio. €

Eine rege Diskussion über das Impfen, die Informationskampagne der Regierung sowie die anzustrebende Herdenimmunität entspann sich bei der Debatte über die vier auf der Tagesordnung stehenden Berichte über die COVID-bedingten Ausgaben des Gesundheitsressorts in den Monaten April bis Juli 2021. Gesundheitsminister Mückstein wartete dabei mit den aktuellsten Zahlen auf, die erst im August-Bericht zu finden sind. So würden sich die Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz mittlerweile auf 539,04 Mio. € belaufen, informierte er. Was die Ausgaben für die sogenannten Wohnzimmertests betrifft, die nur mehr bis Ende Oktober in den Apotheken ausgegeben werden, so sei mit Gesamtkosten in der Höhe von 360 Mio. € zu rechnen.

FPÖ-Vertreter Gerhard Hauser machte sich insbesondere für die zahlreichen UnternehmerInnen stark, die noch immer auf ihre Entschädigungszahlungen warten müssen. Hier müsste der Minister mehr Druck bei den zuständigen Ländern machen, fordert er.

Es passiere einfach nichts, um die niedrige Impfquote zu erhöhen, beklagte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). Statt eines konkreten Ziels, das man anpeile, würden einfach nur die Maßnahmen verlängert und „weitergewurschtelt“.

Seine Partei wolle den Nationalfeiertag zum Tag der Freiheit machen, an dem alle Corona-Maßnahmen beendet werden, schlug Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) vor. Seiner Meinung nach würden nicht nur valide Daten fehlen, um Maßnahmen zu begründen, sondern auch falsche Fakten verbreitet. Man sollte sich ein Beispiel an Norwegen nehmen, das bei einer Impfquote von 68% die Beschränkungen für die Bevölkerung aufgehoben hat.

Solange sich die Krankheit noch ausbreite, sei keine Bevölkerungsimmunität erreicht, entgegnete Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP). Ralph Schallmeiner (Grüne) wies darauf hin, dass in Norwegen bereits 77% der Bevölkerung den ersten Stich erhalten haben.

Bundesminister Mückstein teilte mit, dass zahlreiche Impfdosen von Astra-Zeneca an andere Länder weitergegeben wurden. Dazu zählten etwa die Ukraine, der Libanon, Bosnien-Herzegowina oder Tunesien. Es sei richtig, dass auch einmal der Iran Impfstoff erhalten habe, stellte er gegenüber Gerald Loacker (NEOS) fest. Die Länder suche das Außenministerium aus; die Auswahl erfolge nach epidemiologischen Fragestellungen. Insgesamt würden die Impfstoffspenden in den nächsten Jahren einen Betrag von rund 100 Mio. € umfassen.

In Richtung der Abgeordneten Fiona Fiedler (NEOS) bekräftigte der Minister, dass die Impfkampagne des BKA weiterlaufe. Sein Haus konzentriere sich auf zielgruppengerechte und altersspezifische Werbung. Man habe etwa festgestellt, dass die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund „doch nicht so schlecht durchgeimpft seien“. Das Augenmerk liege auf jüngeren, schlechter gebildeten Personen, die sich tendenziell weniger an Wahlen beteiligen.

Den ImpfskeptikerInnen könne er nur sagen, dass die Corona-Impfung wirke, betonte Mückstein, auf den Intensivstationen würden sich zehnmal mehr nicht geimpfte Personen befinden als geimpfte. Beim Impfstoff von Johnson&Johnson habe sich gezeigt, dass eine Auffrischung sobald wie möglich erfolgen sollte; am besten mit einem mRNA-Produkt. Es sei zudem eine Tatsache, dass all jene Länder die Corona-Maßnahmen beenden konnten, in denen es eine Impfrate von über 80% gebe. Österreich liege derzeit bei 60,9%; bezogen auf die impfbare Bevölkerung seien es 68,8%. Da die Delta-Variante viel ansteckender sei, müsse eine Herdenimmunitätsrate von über 80% erreicht werden. Zudem habe die Auslastung der Intensivstationen wieder einen Wert (11% belegte Betten) erreicht, bei dem planbare Operationen verschoben werden müssen. Noch heuer soll eine Antikörper-Studie vorgelegt werden, die dann auch mehr Einblick in die Dunkelziffer geben soll.

COVID-19-Berichte: Starker Anstieg der Ausgaben für Impfungen und Selbsttests

Seit Beginn des Jahres 2021 wurden den Ländern und der AGES hohe Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz gewährt, wobei bis Ende Juli insgesamt fast 447,39 Mio. € an Zahlungen geflossen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf Screening-Programme, Untersuchungen, Gebühren für Epidemie-ÄrztInnen oder Vergütungen für Verdienstentgang. Im Zusammenhang mit dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz werden Ausgaben etwa für Schutzausrüstungen, Personal (Hotline, Impfen, Testen) oder für Ersatzspitäler ausgewiesen (Stand Juli: 147,87 Mio. €). In weiterer Folge schlugen vor allem die Kosten für die Umsetzung der 3G-Regelung durch die Plattform Österreich testet, des E-Impfpasses sowie des Grünen Passes (6,2 Mio. € per Ende Juli) zu Buche.

Weiters wurden beachtliche Mittel für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen, von Gratis-FFP2-Masken, von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken sowie für die Fortführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut (20 Mio. €) aufgewendet. Das geht aus aktuellen Monatsberichten des Gesundheitsressorts hervor, die gemäß COVID-19-Transparenzgesetz erstellt wurden und mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen wurden; sie gelten somit als enderledigt (III-317 d.B., III-341 d.B., III-367 d.B., III-394 d.B., III-413 d.B.).

Hohe Ausgaben für Selbsttests zur Abgabe in Apotheken in der Höhe von 174,86 Mio. € (Stand Juli)

Durch die Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Impfplans vor allem in den ersten Monaten des Jahres nahmen auch die diesbezüglichen Ausgaben weiter Fahrt auf. Per Stand Ende Juli wurden 132,37 Mio. € an Kosten für Impfstoffe ausgewiesen. Auch die Abgaben von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken fiel stark ins Gewicht; im Juli belief sich dieser Posten bereits auf 174,86 Mio. €.

Armutsbekämpfung: Verbesserung der Einkommenssituation von vulnerablen Personengruppen durch zusätzliche 20 Mio. €

Im Jahr 2021 wurden weitere 20 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Armutsbekämpfung zur Verfügung gestellt; dieser Betrag wurde bereits im Jänner an die Länder überwiesen. Laut Bericht werden damit eine weitere Einmalzahlung für Kinder in der Höhe von 100 € sowie ein Energiekostenzuschuss von bis zu 100 € pro Sozialhilfehaushalt finanziert. Durch beide Leistungen, die automatisch zur Auszahlung kommen, sollen bis zu 80.000 Kinder und mehr als 100.000 Haushalte erreicht werden. Diese Maßnahme wird im zweiten Halbjahr weitergeführt; ein Betrag von 14 Mio. € wurde bereits ausbezahlt.

Aus dem Bericht im Juli geht hervor, dass 2,08 Mio. € an diverse gemeinnützige Organisationen (z.B. Autonome Frauenhäuser, Kriseninterventionszentrum, Pro mente etc.) ausbezahlt wurden, wobei im Hinblick auf die im Mai beschlossene BFG-Novelle eine Dotierung von 12 Mio. € vorgesehen ist. Im Rahmen der Sonderrichtlinie „COVID-19-Armutsbekämpfung“ (insgesamt 19,99 Mio. €) wurden bis Monatsende Juli 531.000 € an Projektträger ausgeschüttet, die sich u.a. für die medizinische und psychosoziale Basisversorgung vulnerabler Personengruppen, für Gewaltprävention, für die Unterstützung von Wohnungslosigkeit und für die Bekämpfung sozialer und armutsrelevanter Folgen der Pandemie einsetzen.

Hohe Zahlungen an die Sozialversicherungsträger für die Durchführung und Abgabe von Tests sowie Anschaffung von Schutzausrüstung

In den Berichten ab Juni 2021 wird auch detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger sowie an die ÖGK geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-19-Maßnahmen bereitstellen musste. So wurden etwa 6,22 Mio. € an die BVAEB sowie rund 39 Mio. € an die ÖGK für die Abgeltung der Freistellungskosten von „RisikopatientInnen“ ausbezahlt. Die SVS wiederum erhielt 1,59 Mio. € für die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien.

Weitere hohe Beträge, die an die ÖGK flossen, betrafen die Anschaffung von Schutzausrüstungen für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich (28,04 Mio. €), die Abgeltung von in Apotheken, Arztpraxen und Ambulatorien durchgeführten COVID-19-Tests (51,01 Mio. €) sowie die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue


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Schon mehr als 800 Apotheken bieten kostenlose PCR-Tests an

Branchen News vom 11.08.2021

Apotheken etablieren wohnortnahes PCR-Netzwerk in ganz Österreich

Wien (OTS) – Bereits über 800 österreichische Apotheken bieten kostenlose PCR-Tests an. Die Zahl der teilnehmenden Apotheken steigt flächendeckend schnell. „Ziel ist, dass alle rund tausend Apotheken, die derzeit Antigentests durchführen, in Kürze auch kostenlose PCR-Tests anbieten“, erklärt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. Es handle sich um eine weitere wichtige Maßnahme zur Pandemiebekämpfung, die von der Apothekerschaft schnell, unbürokratisch und niederschwellig umgesetzt werde. „Einmal mehr stellen Apothekerinnen und Apotheker ihr großes Engagement im Kampf gegen COVID-19 unter Beweis. Mein aufrichtiger Dank gebührt all jenen Apothekerinnen und Apothekern, die es in kürzester Zeit ermöglicht haben, den Menschen diese neue Dienstleistung anzubieten“, so Mursch-Edlmayr.

Die Liste der teilnehmenden Apotheken ist über die Website der Apothekerkammer www.apothekerkammer.at abrufbar und wird laufend aktualisiert. Das Angebot der kostenlosen Antigentests in der Apotheke bleibt bestehen. Pro Person und Tag seien bei entsprechender Notwendigkeit ein PCR-Test und ein Antigen-Test möglich, gibt die Apothekerkammer bekannt.

Das Ergebnis der Antigen-Tests erhält die getestete Person innerhalb von 20 Minuten. Das Ergebnis der PCR-Testung bekommt die getestete Person spätestens nach 24 Stunden. Zudem besteht immer die Option, das Testzertifikat in der Apotheke ausdrucken zu lassen. Ein negatives PCR-Testergebnis ist ab Probennahme 72 Stunden lang als 3G-Nachweis gültig und wird auch als Eintrittstest für die Nachtgastronomie anerkannt.

Zahl der Apotheken, die kostenlose PCR-Tests anbieten, nach Bundesländern (alphabetisch):

Burgenland: 37

Kärnten: 66

Niederösterreich: 124

Oberösterreich: 130

Salzburg: 53

Steiermark: 131

Tirol: 93

Vorarlberg: 29

Wien: 139

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Impfen in der Apotheke: Tausend Apothekerinnen und Apotheker stehen bereit

Branchen News vom 10.08.2021

Impf-Fortbildung erfolgreich absolviert – Startschuss durch Gesetzgeber steht noch aus

Wien (OTS) – Exakt tausend Apothekerinnen und Apotheker in Österreich haben nun die vorgeschriebene Fortbildung absolviert, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu impfen, sobald die Politik die Impferlaubnis entsprechend ausweitet. „Das Impfen in der Apotheke befindet sich weltweit auf dem Vormarsch. Das Beispiel von rund 40 Ländern und Regionen weltweit zeigt, dass dem Impfen durch speziell geschulte Apothekerinnen und Apotheker die Zukunft gehört. Fakt ist: Es ist der bei weitem effektivste Weg, die Durchimpfungsrate zu erhöhen“, erklärt Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

„Apothekerinnen und Apotheker sind die Arzneimittelspezialisten. Die Impfberatung ist Teil ihres Leistungsportfolios. Auch Wartezeiten gibt es in der Apotheke praktisch keine. Dazu kommen die langen Öffnungszeiten. Apothekerinnen und Apotheker können durch einen niederschwelligen Zugang einen immens wichtigen Beitrag leisten. Die jetzt erreichte runde Zahl von tausend speziell für das Impfen ausgebildeten Apothekerinnen und Apothekern zeigt, dass wir den Wunsch der Bevölkerung nach Impfmöglichkeiten in der Apotheke um’s Eck sehr ernst nehmen“, ergänzt Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, ebenfalls Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

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Rezeptfrei gegen Migräne

Branchen News vom 19.07.2021

STADA Arzneimittel GmbH bringt den „Gamechanger“ für Migränegeplagte auf den Markt: Aurasin akut – das erste rezeptfreie Migränemedikament mit Zolmitriptan.

Wien (OTS) – Wien, 12. Juli 2021 – STADA schreibt in Österreich Geschichte und bietet ab sofort die Innovation am heimischen OTC-Schmerzmittelmarkt an: Aurasin akut ist das erste rezeptfreie Migränemittel Österreichs mit dem Wirkstoff Zolmitriptan. Zolmitriptan zählt zur Wirkstoffgruppe der Triptane und reduziert zielgerichtet die Erweiterung der Blutgefäße im Kopf bei einem Migräneanfall.

Intensive, pochende Kopfschmerzen, oft gepaart mit Lichtempfindlichkeit, Sehstörungen, eigenartigen Empfindungen sowie Veränderungen des Geruchs- oder Geschmackssinnes: in Österreich leiden rund 10 % der Bevölkerung an Migräneattacken. Frauen sind dabei bis zu dreimal häufiger betroffen als Männer.

Bisher mussten Migränepatienten unter starken Schmerzen stets noch den Weg zum Arzt antreten, um sich ein Rezept für ein Triptan verschreiben zu lassen, oder auf allgemeine, nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel zurückgreifen. Diese reduzieren lediglich den Schmerz als Symptom und verursachen unter Umständen auch noch unangenehme Nebenwirkungen.

Gerade bei einer akuten Migräneattacke ist die Zeit vom Eintritt der Schmerzphase bis hin zur Einnahme von Medikamenten entscheidend für den Therapie-Erfolg und damit die Linderung der Symptome.

Wirkweise Zolmitriptan

Migräne entsteht durch erweiterte Blutgefäße im Kopf und damit verbunden eine verstärkte Durchblutung bestimmter Areale. So entstehen starke Schmerzen mit zum Teil massiv beeinträchtigenden Begleitsymptomen, wie intensiver Lichtempfindlichkeit und Übelkeit bis hin zum Erbrechen. Triptane wirken spezifisch auf die Erweiterung der Blutgefäße und reduzieren diese. So werden die Schmerzen direkt an ihrem Entstehungsort gehemmt und die Begleitsymptome gezielt gelindert.

Ulrich Grottenthaler, Leiter des Consumer Healthcare Bereichs bei STADA Österreich: „Mit der Einführung von Aurasin akut wird erstmals eine gezielte, rezeptfreie, gut verträgliche Behandlung akuter Migräneattacken ermöglicht. Der Wirkstoff Zolmitriptan ist bereits lange etabliert und wirkt zudem dort, wo der Migräneschmerz entsteht. Das unterscheidet uns von anderen nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln. Mit Aurasin akut ermöglichen wir Patienten, bei denen einmal eine Migräne diagnostiziert wurde, bei akuten Migräneattacken die beste Therapie unkompliziert und ohne Rezept in österreichischen Apotheken zu bekommen – einfach und rasch!“

Dr. Martin Spatz, MBA, Geschäftsführer von STADA Österreich meint dazu: „Mit Aurasin akut wird die Beratungskompetenz der österreichischen Apotheker noch weiter gestärkt. In Deutschland wird die rezeptfreie Abgabe von Triptanen in Apotheken bereits seit zehn Jahren erfolgreich praktiziert. Mit Aurasin akut steht diese Möglichkeit ab sofort auch österreichischen Apothekern zur Verfügung. Ermöglicht wurde das durch die exzellente Zusammenarbeit des gesamten österreichischen STADA Teams: ich bin stolz auf diese Pionierarbeit!“

Aurasin akut steht als 2-Stück-Notfallspackung zur Verfügung, wobei eine Tablette mit 2,5 mg Zolmitriptan für einen Migräneanfall eingesetzt wird. Aurasin akut ist apothekenexklusiv ohne Rezept erhältlich.

Info:

Aurasin akut enthält den Wirkstoff Zolmitriptan und wird zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura bei Erwachsenen eingesetzt.

  • Das erste rezeptfreie Triptan Österreichs
  • Wirkt schnell und effektiv bei Migräne
  • Lindert auch die Begleitsymptome
  • Rasche und bewährte Abhilfe
  • Gezielte Linderung der Migränesymptome: hemmt die Schmerzen direkt an ihrem Entstehungsort

Sind Sie von Migräne betroffen?

  • Tritt der Schmerz einseitig auf? Betrifft er also nicht den ganzen Kopf, sondern nur eine Seite?
  • Sind die Schmerzen intensiv und klopfend, begleitet von starker Licht- und Lärmempfindlichkeit? Verursachen Licht und Lärm noch stärkere Schmerzen?
  • Haben Sie neben den Schmerzen noch weitere Begleitsymptome? Ist Ihnen stark übel oder müssen Sie erbrechen?
  • Verschlimmern sich Ihre Symptome bei Bewegung? Dazu zählt auch leichte Bewegung mit geringer Belastung, wie Stufensteigen.

Wenn Sie zumindest zwei der vier Fragen mit „ja“ beantwortet haben, ist eine Migräneattacke sehr wahrscheinlich. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker.

Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker.

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1190 Wien
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Impfen in der Apotheke: Auch Berlin ist dabei

Branchen News vom 19.07.2021

Österreichs Apothekerinnen und Apotheker in den Startlöchern: Knapp tausend haben Impf-Fortbildung absolviert

Wien (OTS) – Einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum flächendeckenden Impfen durch Apothekerinnen und Apotheker meldet Deutschland. Für Berlin ist ein Modellprojekt zur Grippeimpfung geplant. Die Verhandlungen zwischen dem Berliner Apotheker-Verein BAV und dem Ersatzkassenverband VDEK stünden kurz vor dem Abschluss, berichtet das deutsche Nachrichtenportal apotheke adhoc. Kommt vom „Auss-Kopieren

Die Impf-Offensive der Apothekerschaft in der deutschen Hauptstadt bedeutet starken Rückenwind für Österreichs Apothekerinnen und Apotheker bei ihren Bemühungen um eine gesetzliche Erlaubnis zum Impfen. „Mit Stichtag 8. August werden bereits tausend Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Impffortbildung absolviert haben. Wir stehen bereit, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu impfen, sobald die Politik die Impferlaubnis entsprechend ausweitet“, erklärt Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

„Das Impfen in der Apotheke ist der bei weitem effektivste Weg, die Durchimpfungsrate zu erhöhen. Die langen Öffnungszeiten der Apotheken helfen dabei. Apothekerinnen und Apotheker können hier einen immens wichtigen Beitrag leisten und einen barrierefreieren und niederschwelligen Zugang zum Impfen gewährleisten. Sie sind die Arzneimittelspezialisten. Die Impfberatung ist Teil ihres Leistungsportfolios. Auch Wartezeiten gibt es in der Apotheke praktisch keine“, ergänzt Mag. pharm. Susanne Ergott-Badawi, ebenfalls Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer.

Das Impfen in der Apotheke befindet sich weltweit auf dem Vormarsch. In mehr als 40 Ländern und Regionen, mehr als ein Dutzend davon in Europa, gehört es mittlerweile zum Alltag. In Deutschland wird bereits in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, im Saarland sowie in der bayerischen Oberpfalz in Apotheken geimpft und ab Herbst auch in Baden-Württemberg. Nächster großer Schritt: die Hauptstadt Berlin.

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Gesundheitsministerium & Apothekerkammer: Kostenloses Selbsttestangebot in den Apotheken wird ausgeweitet

Branchen News vom 16.06.2021

Ab dem 1. Juli können sich Kinder ab 10 Jahren gratis Selbsttests in Apotheken abholen

Wien (OTS/BMSGPK) – Rechtzeitig zum Beginn der Sommerferien wird das kostenlose Angebot für Selbsttests in Österreich noch weiter ausgebaut. So sollen künftig alle ab 10 Jahren das Angebot der Wohnzimmertests kostenlos nutzen und pro Monat jeweils 10 Stück der Tests beziehen können. „Wir freuen uns über die gefundene Lösung, Kindern ab 10 Jahren gratis Selbsttests zur Verfügung stellen zu können. Für Familien stehen in den Sommerferien so gesamt mehr Testmöglichkeiten zur Verfügung. Die Wohnzimmertests sind für 24 Stunden gültig“, so Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein.****

„Die Senkung der Altersbeschränkung mit Ferienbeginn bei der Abgabe von Wohnzimmertests in Apotheken stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Corona-Prävention dar. Zudem gibt die neue Regelung Kindern und Jugendlichen mehr Freiheit mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien. Österreichs Apothekerinnen und Apotheker freuen sich, neuerlich eine Maßnahme setzen zu können, die dazu beiträgt, durch die Pandemie verlorene Lebensqualität weitgehend wieder zurückzugewinnen, und zwar sicher, unbürokratisch und niederschwellig“, erklärt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer.

Beschlossen wird die neue Regelung diesen Donnerstag im Nationalrat. Personen, die bis zum 01.01.2012 geborenen sind, erhalten die kostenlosen Tests. Die Selbsttests sind wie bisher als Eintrittstest (3G-Nachweis) in Österreich zulässig, Voraussetzung dafür ist, dass die Tests online verifiziert wurden. Nachdem das Testergebnis online bestätigt wurde, erhält man einen gültigen QR-Code via SMS oder E-Mail. Ab dem 1. Juli soll die Altersgrenze für den 3G-Nachweis auf 12 Jahre erhöht werden.

Für den Erhalt eines gültigen QR-Codes laut Konzept des Grünen Passes auf EU-Ebene sind die Wohnzimmertests nicht gültig. Das österreichische Testangebot wurde in den letzten Monaten weiter kontinuierlich ausgebaut, so können etwa auch in den Gemeindeämtern kostenlose Tests durchgeführt werden.(schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Christina Ritschel, Bakk. phil.
Pressereferentin
+43-1-71100-862480
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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Wien: Ärztin rettet Mann nach Impfung das Leben

Branchen News vom 11.05.2021

Ärztekammer-Vizepräsident-Steinhart: „Fall in Wien zeigt, dass Impfungen ohne Anwesenheit von Ärztinnen oder Ärzten lebensgefährlich sein können!“

Wien (OTS) – Gestern (7. Mai 2021) kam es in einer Impfbox im 21. Wiener Gemeindebezirk gegen 18.15 Uhr zu einer dramatischen Situation: Nach einer Minute im Wartebereich teilte ein mit Biontech/Pfizer gegen Corona geimpfter Mann, Jahrgang 1966, mit, dass „es ihm nicht gut geht“. Der Patient entwickelte akut Krampfgefühle in der rechten Hand, im rechten Fuß und im Kiefergelenk, der Blutdruck schnellte auf 168/100 hoch. Die anwesende Ärztin erkannte die allergische Reaktion, setzte sofort einen Venenzugang und verabreichte hochdosiertes Cortison sowie ein Antihistaminikum und hatte für den Fall einer weiteren Verschlimmerung einen EpiPen in Bereitschaft. Dies ereignete sich keine zwei Minuten nach der Impfung. Durch das rasche Einschreiten der Ärztin konnte der Patient stabilisiert werden. Nach 20 Minuten hatte sich sein Zustand dann verbessert, der Patient wurde in weiterer Folge in das KH Nord zur Beobachtung und weiteren Versorgung eingeliefert und konnte bereits heute wieder entlassen werden. ****

Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart bedankte sich bei der professionell agierenden Ärztin und dem Team vor Ort: „Das schnelle, lehrbuchartige Vorgehen hat diesem Mann das Leben gerettet. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die in ihrer täglichen Arbeit zeigen, dass sich die Menschen in unserem Land auf ihre Ärztinnen und Ärzte verlassen können.“ Die immer wieder erhobene Forderung, auch in Apotheken ohne Anwesenheit ärztlichen Personals zu impfen, erteilt Steinhart erneut eine klare Absage: „Uns geht es als Ärzteschaft ausschließlich darum, dass Impfungen in Apotheken ohne Anwesenheit von Ärztinnen oder Ärzten lebensgefährlich sein können und daher strikt abzulehnen sind.“ Der gestrige Vorfall habe dies klar gezeigt und sei eine Bestätigung der Position der Ärztekammer.

Steinhart: „Auch wenn derartige Fälle, wie gestern in Wien, äußerst selten vorkommen, sind sie nicht auszuschließen. Wenn es aber passiert, wissen Ärztinnen und Ärzte, was zu tun ist. Sie sind dafür ausgebildet, um akut zu helfen, Apothekerinnen und Apotheker aber nicht.“ (bs)

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Ärztekammer für Wien
Mag. Bernhard Salzer
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„profil“: Rechtlicher Druck – Ärztevertreter stoppten Impf-Schulung für Apotheker

Branchen News vom 26.04.2021

Corona-Impfungen: Mehr als 500 österreichische Apotheker haben bereits eine entsprechende Fortbildung absolviert. Die Apothekerkammer will notfalls aufs Ausland ausweichen.

Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, haben bereits mehr als 500 österreichische Apotheker und Apothekerinnen eine Schulung für die Durchführung von Corona-Impfungen absolviert. Dies bestätigte die Apothekerkammer auf Anfrage. Rund 440 Pharmazeuten wurden demnach in Österreich ausgebildet, mehr als 90 in der Schweiz. In Österreich führte das Rote Kreuz Oberösterreich die auf drei Tage ausgelegte Fortbildung durch. Allerdings wurden die Schulungen vor einigen Wochen auf Druck von Ärztevertretern gestoppt.

„Ich habe dem Roten Kreuz dargelegt, dass es rechtlich nicht erlaubt ist“, bestätigte Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer OÖ. Impfen sei eine ärztliche Aufgabe und falle unter das sogenannte Ausbildungsvorbehaltsgesetz. Das Rote Kreuz OÖ stoppte daraufhin die Apotheker-Schulungen. Die Apothekerkammer bestreitet, dass dieses Gesetz greift: „Sollte die Durchführung der praktischen Impf-Fortbildung mit einem Arzt oder einer Einrichtung in Österreich aufgrund rechtlicher ‚Drohgebärden‘ gegenüber unseren Fortbildungspartnern wie dem Roten Kreuz OÖ nicht möglich sein, werden wir diese Fortbildung im benachbarten Ausland oder mit ausländischen Partnern in Österreich fortsetzen.“

Die Apotheker haben sich – zum Missfallen der Ärztevertreter – als zusätzlicher Impfanbieter ins Spiel gebracht. Einerseits rechnet man damit, dass in Zukunft pro Jahr „viele Millionen“ Corona-Auffrischungsimpfungen notwendig sein werden. Andererseits denken Pharmazeuten nicht nur an Covid-19, sondern auch an andere gängige Auffrischungsimpfungen wie Influenza und FSME. „In mehreren EU-Mitgliedsstaaten zählt die praktische Durchführung von Impfungen zum Berufsbild des Apothekers“, argumentieren die Standesvertreter.

Vorsichtige Unterstützung signalisiert die Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK): „Wir sind froh, dass so breit und so schnell wie möglich geimpft wird“, teilt ÖGK-Chefarzt Andreas Krauter in einem Statement mit. „Zunächst ist es aber eine Entscheidung des Gesetzgebers zu regeln, wer von wem, wo geimpft wird.“

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Corona-Kollektivvertrag für Pharmazeutisch-Kaufmännische AssistentInnen und Angestellte in Apotheken

Branchen News vom 26.04.2021

Zusatz-Kollektivvertrag regelt Testen und Maskenpause während der Arbeitszeit

Wien (OTS) – Der Apothekerverband als Vertretung der selbständigen ApothekerInnen und die Gewerkschaft GPA sowie der Verband Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ) konnten sich auf einen Corona-Zusatz-Kollektivvertrag für die etwa 11.000 Pharmazeutisch-Kaufmännische-Assistentinnen und sonstige Angestellte und ArbeiterInnen sowie etwa 6.100 Angestellte ApothekerInnen in Österreich einigen. Der KV sieht klare Regeln im Umgang mit den COVID-Schutzmaßnahmen vor und lehnt sich am zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für die gewerbliche Wirtschaft beschlossenen Generalkollektivvertrag an.++++

„Die Beschäftigten in Apotheken leisten in diesen schwierigen Zeiten einen für die Gesellschaft unglaublich wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheit. Es war höchste Zeit, dass auch sie in einem Kollektivvertrag verbriefte Rechte in Anspruch nehmen können“, sagt der Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA, Karl Dürtscher.

„Wir freuen uns, dass wir mit dem Zusatzkollektivvertrag zu einer tragfähigen Lösung gekommen sind. Die Durchführung von Tests und das Tragen von Masken sind nun klar geregelt und für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in einem fairen Modus umgesetzt“ fasst Georg Fischill, Verhandlungsführer auf Seiten des Apothekerverbands, das Ergebnis zusammen.

„Es freut uns, dass wir auch für die Angestellten Apotheker den Zusatz-KV abschließen und somit eine Gleichstellung aller Beschäftigten in den Apotheken erreichen konnten“, so Mag. Norbert Valecka Direktor des VAAÖ

Gemäß dem KV werden Beschäftigte für die Zeit des Testens bezahlt von der Arbeit freigestellt. ArbeitnehmerInnen dürfen weiters wegen der Inanspruchnahme des SARS-CoV-2 Tests nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Gleiches gilt bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2 Testergebnisses. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske sieht der KV vor, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.

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Apothekerverband bedankt sich bei Rudolf Anschober und gratuliert neuem Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein

Branchen News vom 14.04.2021

Wien (OTS)Nach vielen Monaten der besonders intensiven Zusammenarbeit im Kampf gegen die Pandemie verabschiedet sich der Österreichische Apothekerverband mit aufrichtigem Dank für die gute Zusammenarbeit und höchster Anerkennung für den außergewöhnlichen Einsatz von Rudolf Anschober. Seinem Nachfolger im Amt als Bundesminister für Soziales und Gesundheit wünscht die österreichische Apothekerschaft einen guten Start sowie viel Energie und Ausdauer für die anstehenden Aufgaben.

„Wir bedanken uns im Namen der österrreichischen Apothekerinnen und Apotheker herzlich bei Rudolf Anschober für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den sehr herausfordernden Monaten seit Beginn der Pandemie und wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles erdenklich Gute“, kommentiert Jürgen Rehak, Präsident des Österreichischen Apothekerverbands den Abschied des Gesundheitsministers.

Mit Wolfgang Mückstein übernimmt ein profunder Kenner des österreichischen Gesundheitswesens diese in der aktuellen Situation so entscheidende Schlüsselfunktion. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und stehen dem neuen Gesundheitsminister als Interessensvertretung der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker mit unserer Kompetenz und Erfahrung wie schon seinen Vorgängerinnen und Vorgängern jederzeit zur Verfügung“, so Rehak. „Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der öffentlichen Apotheke für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unterstrichen und gezeigt was die Apotheken, auch in kurzer Zeit, umsetzen können. Wir werden uns weiterhin konstruktiv einbringen, wenn es um die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems geht – in einem fairen Austausch, der die Rolle aller Gesundheitsberufe widerspiegelt“ richtet Rehak den Blick in die Zukunft.

Über den Österreichischen Apothekerverband

Der Österreichische Apothekerverband ist die freiwillige Interessenvertretung der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in Österreich. Nahezu 95 Prozent der Apothekeninhaber sind Mitglieder des Apothekerverbandes, der sie in politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Belangen nach innen und nach außen vertritt. Im Fokus der Verbandstätigkeit steht die Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Apotheken, damit diese ihre Aufgaben für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung bestmöglich erfüllen können. Als verantwortungsvoller und essenzieller Akteur im österreichischen Gesundheitssystem gestaltet der Apothekerverband die Zukunft der Apotheken – im Sinne seiner mehr als 1.400 Mitglieder – aktiv mit und rückt deren große Bedeutung für Österreich ins Bewusstsein von Politik und Bevölkerung.

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Österreichischer Apothekerverband
Mag. Ralph Luger – Stabstelle Kommunikation
E-Mail: ralph.luger@apothekerverband.at
Tel.: 01/40414373

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Die ersten Pharmazie-Studentinnen der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität starteten in klinisches Praktikum

Branchen News vom 13.04.2021

Bereich wächst: Arzt und Apotheker gemeinsam am Krankenbett

Salzburg (OTS) – An der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg starteten die ersten Pharmazie-Studierenden in ein klinisches Praktikum. PharmazeutInnen sollen künftig noch viel stärker in den Spitalsalltag integriert werden. An der PMU erwerben sie schon während des Studiums Praxis und Zusatzqualifikationen für dieses Karrierefeld. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist das neben dem klassischen Weg in die Apotheke und der Pharmaindustrie ein wachsender Bereich. Die Zukunftsvision: ÄrztInnen, Pflegende, PharmazeutInnen und TherapeutInnen sollen vermehrt gemeinsam den Patienten betreuen und sich Verantwortlichkeiten teilen.

Für Nadine Mödlhammer und Olga Fink – beide sind im Master-Studium – begann eine mehrwöchige, spannende Reise durch sämtliche klinische Bereiche. Sie begannen gleich in der Früh mit wertvollen Einblicken hinter die Kulissen der Landesapotheke unter der Leitung von Martin Wolkersdorfer. Es werden in der Abteilung für Arzneimittelproduktion auch Nischenprodukte für den Spitals-Betrieb in ganz Österreich erzeugt, die für die Industrie aufgrund der kleinen Mengen nicht interessant sind. Das sind beispielsweise Wirkstofflösungen für die Intensivmedizin, kardioplegische Lösung oder Medikamente, die in den Glaskörper des Auges injiziert werden. Weitere Stationen an diesem ersten Tag waren die öffentliche Apotheke, die Abteilung für Logistik und die Zytostaikaherstellung.

Nach der ersten Woche, in der die beiden Studentinnen vor allem in der pharmazeutischen Aufnahme der Narkoseambulanz helfen werden, wechseln sie auf die Universitätsklinik für Innere Medizin I und lernen dort den Stationsalltag kennen. „Sie sehen, welche Rolle die PharmazeutInnen im klinischen Ablauf spielen können“, so Christina Hofer-Dückelmann, die an der PMU die Klinische Pharmazie leitet.

Seit den 90er-Jahren wird an der Landesapotheke Klinische Pharmazie in verschiedenen Pilotprojekten betrieben: 2014 wurde eine pharmazeutische Beratung an den Abteilungen für Geriatrie und Herzchirurgie etabliert. Seit 2016 gibt es die an die Narkose-Ambulanz angegliederte pharmazeutische Aufnahme, wo erhoben wird, welche Medikamente bei planbaren Operationen relevant sind und ob möglicherweise problematische Wechselwirkungen oder Dosierungsfehler bestehen könnten. Ein wichtiges Feld für die klinische Pharmazie ist neben chirurgischen Fächern oder der Gynäkologie (z.B. Medikation in der Schwangerschaft) auch die Geriatrie. Vor allem Patienten, die viele Medikamente einnehmen müssen, werden von der langfristigen Betreuung im Spital profitieren. Hofer-Dückelmann: „Es geht in der Klinik auch um die Kostenrelevanz von Arzneimitteln, was zum Beispiel bei der Antibiotikatherapie große Bedeutung hat.“

Im Pharmazie-Curriculum der PMU ist ein fünfwöchiges Praktikum im Krankenhaus vorgesehen. Durch die enge Anbindung an das Salzburger Universitätsklinikum Campus LKH und Campus CDK bietet sich eine vertiefende Ausbildung im Klinischen Alltag an und gehört damit zu den Schwerpunkten. Studierende lernen nicht nur Formeln über Formeln und Synthesen, sondern sie verstehen es nach dem Abschluss auch, die Arzneimittel im Patientenkontext zu beurteilen.

Ein großer Förderer der Pharmazie ist auch Paul Sungler, Geschäftsführer des Uniklinikum Salzburg und der Salzburger Landeskrankenanstalten. Neben anglikanischen Ländern gehöre auch Holland zu den Vorreitern, Österreich habe Nachholbedarf. „Wunsch wäre es, bei allen Aufnahmen einen klinischen Pharmazeuten dabei zu haben“, betont Sungler.

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Apothekerkammer dankt Rudolf Anschober für die Zusammenarbeit

Branchen News vom 13.04.2021

Mursch-Edlmayr: Scheidender Gesundheitsminister mit „hoher Kompetenz und menschlicher Größe“

Wien (OTS) – Die Apothekerkammer drückt dem scheidenden Gesundheitsminister Rudolf Anschober ihren großen Dank für die wertschätzende und sachorientierte Kooperation in den vergangenen 15 Monaten aus. „Es war mir eine große Ehre, mit Rudi Anschober zusammenzuarbeiten, sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene. Seine menschliche Größe sowie das ständige Bemühen um Austausch und Konsens suchen ihresgleichen. Im Namen aller Apothekerinnen und Apotheker Österreichs drücke ich Rudi Anschober meine höchste Anerkennung aus und wünsche ihm das Allerbeste“, erklärt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, anlässlich der Rücktrittserklärung des Gesundheitsministers.

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Handarthrose: Mit diesen Übungen lindern Sie die Beschwerden

Branchen News vom 07.04.2021

Jeder kann selbst eine Menge tun, um die Folgen von Knorpelverschleiß an den Händen zu mildern. (FOTO)

Baierbrunn (OTS) – Unsere Hände sind geniale Werkzeuge – und ständig im Einsatz. Doch die Dauerbelastung und der daraus resultierende Verschleiß fordern ihren Tribut, es droht Handarthrose. Jeder kann aber selbst viel dazu beitragen, um seine Beschwerden zu lindern und den krankhaften Prozess abzumildern, so das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

Lockern, mobilisieren, kräftigen und entspannen

Mit gezielten Übungen kann man seine Finger fit und gesund halten. Man startet zunächst mit Aufwärmen und Lockern der Finger im warmen Wasser. Dann heißt es: mobilisieren der Hand. Dazu ballt man die Hand zur kleinen Faust (Beugen der End- und Mittelgelenke) und zur großen Faust (Beugen aller Fingergelenke) – und streckt die Finger wieder aus. Ideal sind fünf Wiederholungen, jede Hand ist dreimal dran. Eine weitere Übung ist das Formen eines kleinen O aus Daumenspitze und jeweils aus Zeige-, Mittel-, Ringfinger sowie kleinem Finger. Auch wirksam: alle fünf Finger auffächern und wieder schließen. Däumchendrehen trägt übrigens ebenfalls zur Entspannung bei.

Kräftigen lassen sich die Hände unter anderem, indem man Therapieknete (gibt´s in der Apotheke) zu einem Knetball formt, eine Faust bildet und die Finger kräftig in die Knete drückt. Oder eine Schlange presst. Dazu aus der Knete eine Schlange formen und auf eine Unterlage legen, dann mit Daumen und jeweils einem Finger die Schlange zusammendrücken. Auch das Entspannen gehört zum Training der Hand – zum Beispiel indem man einen Finger mit der anderen Hand greift, ihn sanft in die Länge zieht und diese Spannung jeweils fünf Sekunden hält. Weitere wirksame und wohltuende Übungen für Hände und Finger gibt es in der aktuellen Ausgabe der „Apotheken Umschau“.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 4A/2021 ist aktuell vielen Apotheken auch in Österreich erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook und Instagram.

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„profil“: Rätselraten um Millionenauftrag für Coronatests

Branchen News vom 29.03.2021

Bietergemeinschaft erhielt 3,3-Millionen-Euro-Zuschlag von Ministerium / BBG verweigert Auskünfte zu involvierter Firma

Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, gibt es heikle Fragen in Bezug auf einen 3,3 Millionen Euro schweren Lieferauftrag des Gesundheitsministeriums für Antigen-Coronatests. Der Zuschlag für 1,5 Millionen Stück ging am 25. Februar 2021 per Abruf bei der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) an eine Bietergemeinschaft bestehend aus der Pharmafirma eines niederösterreichischen Apothekers und einer – zwar namentlich genannten, aber sonst nicht näher bezeichneten – GmbH.

Eine derartige GmbH scheint – in leicht variierenden Schreibweisen – in Deutschland auf und spielte eine zentrale Rolle in einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Dies berichtete Anfang 2018 das Magazin „Der Spiegel“. Dabei ging es um den Vorwurf der Abzocke von Unternehmen und Gewerbetreibenden mit amtliche wirkenden Schreiben, auf die dann aggressive Inkassobemühungen folgten.

Die beiden Brüder aus der Nähe von Köln, denen die GmbH – soweit aus dem Handelsregister ersichtlich – bis heute gehört, sollen maßgeblich darin verwickelt gewesen sein. Die Anklageschrift wurde zwar letztlich Anfang 2020 per Entscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nicht zugelassen. Dies erfolgte jedoch auf Basis juristischer Abwägungen. Auf profil-Anfrage teilte ein OLG-Sprecher mit: „Das den Angeschuldigten zur Last gelegte Verhalten entspricht nicht dem im Rahmen eines lauteren Wettbewerbs üblichen Geschäftsgebaren und dürfte sozialethisch zu missbilligen sein, erfüllt aber noch nicht den Straftatbestand des versuchten Betrugs.“

Die BBG, bei der die GmbH im Rahmen der Bietergemeinschaft offiziell als Lieferant ausgewiesen ist, weigerte sich auf profil-Anfrage, konkrete Angaben zu machen und bestätigte nicht einmal, dass es sich um die Firma aus Deutschland handle. Auch der Apotheker aus Niederösterreich wollte sich dazu nicht äußern – ebenso wenig wie zur Frage, ob er beim Deal mit dem Gesundheitsministerium noch weitere Partner hatte.

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„profil“-Redaktion, E-Mail: online@profil.at

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Apothekerverband verweigert Corona-Kollektivvertrag für Angestellte

Branchen News vom 22.03.2021

Gewerkschaft GPA irritiert über Verweigerung einer sozialpartnerschaftlichen Vorgehensweise

Wien (OTS) – Der Apothekerverband als Vertretung der selbständigen Apotheker verweigert die die Unterzeichnung eines Corona-Zusatzkollektivvertrages für etwa 11.000 Pharmazeutisch-Kaufmännische-Assistentinnen und sonstige Angestellte und ArbeiterInnen sowie etwa 6.100 Angestellte ApothekerInnen in Österreich. „Es ist unbegreiflich, dass es ausgerechnet im sensiblen Bereich der Apotheken nicht möglich sein soll, für die Beschäftigten kollektivvertraglich abgesicherte Schutzmaßnahmen zu garantieren.“, zeigt sich KV-Verhandlerin der Gewerkschaft GPA, Sandra Bereitender verwundert.

Der Zusatzkollektivvertrag lehnt sich am zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für die gewerbliche Wirtschaft beschlossenen Generalkollektivvertrag an. Der KV sieht klare Regeln im Umgang mit den COVID-Schutzmaßnahmen vor. So würden Beschäftigte für die Zeit des Testens bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. ArbeitnehmerInnen dürften weiters wegen der Inanspruchnahme des SARS-CoV-2 Tests oder einer Schutzimpfung nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Gleiches sollte bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2 Testergebnisses gelten. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske sieht der KV vor, dass nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden muss.

Dazu Direktor Mag. Norbert Valecka vom Verband der Angestellten Apotheker (VAAÖ), der den Kollektivvertrag gemeinsam mit der Gewerkschaft GPA verhandelt: „Der Schutz der Angestellten in den Apotheken sollte selbstverständlich sein, ist aber leider nicht in allen Apotheken gegeben. Daher ist eine kollektivvertragliche Vereinbarung im Sinne des bereits beschlossenen General-KV notwendig.“

„Die Beschäftigten in Apotheken leisten gerade in dieser schwierigen Krisensituation eine für die gesamte Gesellschaft enorm wichtige Arbeit. Es ist mehr als unverständlich, dass ausgerechnet in so einer Situation eine sozialpartnerschaftliche Vorgehensweise im Sinne aller verweigert wird“, erklärt der Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA; Karl Dürtscher.

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Corona-Wohnzimmertests aus Apotheken finden reißenden Absatz

Branchen News vom 09.03.2021

Apothekerkammer: Drei Viertel aller Apotheken haben keine Gratis-Tests mehr vorrätig

Wien (OTS) – Das Interesse der Bevölkerung an den Gratis-Antigentests aus der Apotheke ist sehr groß. Mit Stand Donnerstag, 12:00, verfügen 73,5 Prozent der österreichischen Apotheken über keine Kontingente der sogenannten Wohnzimmertests mehr.

Beim Absatz dieser Tests nehmen Niederösterreichs Apotheken im Bundesländer-Ranking den Spitzenplatz ein: In 86,2 Prozent der blau-gelben Apotheken sind die Gratis-Tests vergriffen. Es folgen die Bundesländer Steiermark (77%), Kärnten (76%), Burgenland (73,8%), Oberösterreich (72,9%), Salzburg (71,3%), Wien (71%), Vorarlberg (61,5%) und Tirol (54,9%).

Große Kontingente ab nächster Woche

Die derzeit knappe Verfügbarkeit von Wohnzimmertests sei aber kein Grund zur Sorge, wie Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, erklärt. „Das ist eine Momentaufnahme. Nachschub ist bereits in einigen Apotheken angekommen, bzw. sollte in den kommenden Tagen einlangen. Insgesamt werden aktuell mehr als fünf Millionen Tests ausgeliefert, für die Woche darauf sind sogar elf Millionen Selbsttests angekündigt.“

Das immense Interesse der Menschen an den Gratis-Tests zeige, dass die Politik mit der Erweiterung des Corona-Testangebots eine „goldrichtige Entscheidung“ getroffen habe. Dasselbe gelte für die Einbindung von Apothekerinnen und Apotheker in den Prozess der Corona-Bekämpfung. „Apothekerinnen und Apotheker stehen bereit, um den Menschen rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, mit Gesundheitsdienstleistungen zu helfen“, so Mursch-Edlmayr.

Mehr Sicherheit und Lebensqualität aus der Apotheke

„Die Menschen gewinnen durch die Wohnzimmertests zunehmend Sicherheit und Lebensqualität zurück“, zeigt sich die Apothekerkammer-Präsidentin erfreut.

Allein zwischen Montag bis Mittwoch wurden von Österreichs rund 1.400 Apotheken mehr als zweieinhalb Millionen Gratis-Antigentests an die Bevölkerung abgegeben.

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Corona-Wohnzimmertests: Verzögerung bei Lieferungen

Branchen News vom 09.03.2021

Apothekerkammer: Nachschub bei Gratis-Antigentests stockt – Lieferungen an Apotheken teilweise erst im Laufe der kommenden Woche

Wien (OTS) – Wegen Lieferproblemen bei den Gratis-Wohnzimmertests werden größere Kontingente der Tests erst im Laufe der kommenden Woche in den Apotheken eintreffen. Der Grund sind logistische Verzögerungen auf dem Weltmarkt und langwierige Zollabfertigungen. In der Folge komme es aktuell zu Verzögerungen bei den Nachlieferungen der Tests an die 1.400 österreichischen Apotheken, meldet die Apothekerkammer.

„Apothekerinnen und Apotheker warten ebenso wie die Bevölkerung. Wir hoffen, dass sich die Situation im Laufe der Woche entspannt, damit die überaus erfolgreiche Gratis-Verteilung der Tests ohne Probleme weiterlaufen kann“, heißt es dazu aus dem Präsidium der Apotheker-Standesvertretung.

Drei Millionen Einzeltests sind in dieser Woche an die Apotheken in Österreich ausgeliefert worden. Nur mehr wenige Apotheken verfügten am Freitag noch über Corona-Antigentests zur Gratis-Abgabe.

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Lehner: Elga und E-Card ermöglichen Corona-Selbsttest-Abgabe in Apotheken und helfen im Kampf gegen die Pandemie

Branchen News vom 01.03.2021

Wien (OTS) – 27. Februar 2021 – „Mit Elga und E-Card werden die kontrollierte Abgabe der Corona-Selbsttests über die Apotheken ermöglicht. Das ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen die Pandemie bis wir die nötige Durchimpfungsrate erreicht haben“, betont Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. „Digitalisierte Systeme sind unsere Partner im Kampf gegen die Pandemie. Wir müssen die neunen Technologien nutzen. Wir verfügen mit Elga und der E-Card über zukunftsweisende, flexible und belastbare Systeme, die vielfältig zum Einsatz kommen können“, betont Lehner, der kein Verständnis für die Kritik hat, die gegenüber der Abgabestrategie via Elga und E-Medikation in den letzten Tagen geäußert wurde. „Die Abgabe ist zum einen eine weitere Zusatzmaßnahme, damit möglichst viele Österreicher möglichst oft und lückenlos testen können. Es haben weiterhin alle die Option, die Angebote über die Teststraßen und die Gratistests in den Apotheken wahrzunehmen“, unterstreicht der Vorsitzende und führt weiter aus: „Jene, die ein Opt-Out aus Elga und der E-Medikation gewählt haben und damit sich selbst von dem Angebot ausgeschlossen haben, die Selbsttests in der Apotheke abzuholen, können sich jederzeit wieder anmelden. Dieses Beispiel sollte die Opt-Out-Option von Elga generell in Frage stellen. Moderne, digitalisierte Systeme funktionieren dann effektiv, lückenlos und flächendeckend, wenn sie von möglich vielen Menschen genutzt werden. Elga und E-Card garantieren, dass die Daten sicher sind und der Zugang geschützt und jederzeit nachvollziehbar ist. Wir sollten Opt-Out überdenken und stattdessen auf Aufklärung setzen. Ein Opt-Out von Datenverarbeitung ist im 21. Jahrhundert kontraproduktiv. Aus dem Pensionskonto oder vom Führerscheinregister kann sich auch niemand abmelden. Die Daten sind bei der Sozialversicherung sicher und Daten können Leben retten.“

Über den Dachverband der Sozialversicherungsträger:
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger wurde mit 1. Jänner 2020 gegründet. Die Organisation koordiniert und unterstützt die fünf gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen ÖGK, SVS, BVAEB, PVA und AUVA und ist unter anderem für Digitalisierungsinitiativen, internationale und rechtliche Angelegenheiten, Statistik, Dienstrecht sowie Arznei- und Heilmittel zuständig. Das geschäftsführende Organ ist die Konferenz der Sozialversicherungsträger. Dieser gehören die Obleute und deren Stellvertreter der fünf Träger an. Am 14. Jänner 2020 wurden SVS-Obmann Peter Lehner als 1. Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger und die AUVA-Obmann-Stellvertreterin Ingrid Reischl als 2. Vorsitzende gewählt. Die Sitzungsführung rotiert unter den Vorsitzenden halbjährlich. Das Büro des Dachverbands wird von Büroleiter Martin Brunninger und seinem Stellvertreter Alexander Burz geleitet, hat rund 300 Mitarbeiter und seinen Sitz in der Kundmanngasse in Wien-Landstraße.

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Dachverband der Sozialversicherungsträger
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Jubiläumsjahr: Die Marke Kneipp® und ihr Urheber feiern Geburtstag

Branchen News vom 01.03.2021

Würzburg (ots)Die Marke Kneipp® feiert ihren 130. Geburtstag: Am 25. Februar 1891 setzte der berühmte deutsche Naturheilkundler Sebastian Kneipp seine Unterschrift auf die Urkunde, die den Grundstein der Marke legte. Auch Kneipp selbst hätte in diesem Jahr Grund zu feiern. Im Mai wäre er 200 Jahre geworden.

Die Traditionsmarke Kneipp® wird am 25. Februar 130 Jahre alt. Wasserdoktor und Kräuterpfarrer Sebastian Kneipp selbst war an der Gründung der Marke beteiligt. Sein Ziel: Das Lebenswerk seiner naturheilkundlichen Forschung in verantwortungsvolle Hände zu legen und so den Fortbestand seiner in jahrzehntelangen Studien gewonnenen Erkenntnisse zu sichern.

Die verantwortungsvollen Hände gehörten dem Würzburger Apotheker Leonhard Oberhäußer, dem Sebastian Kneipp am 25. Februar 1891 exklusiv, das heißt weltweit und für alle Zeiten, die Rechte übertrug, pharmazeutische und kosmetische Produkte sowie diätetische Lebensmittel „mit dem Namen und dem Bilde des Herrn Pfarrer Sebastian Kneipp“ zu entwickeln, herzustellen und zu vertreiben.

Bereits mit dem ersten Produkt trafen Kneipp und Oberhäußer ins Schwarze. Die „Kneipp Pillen gegen Darmträgheit“ kamen hervorragend an. Und so war es nur folgerichtig, dass das Sortiment schon wenig später um zahlreiche Produkte erweitert wurde. Das markante Konterfei von Pfarrer Kneipp zierte fortan die Verpackungen von Tees, Pflanzensäften, Pflanzenpulvern und diversen Tinkturen. Rosmarinwein, Magentrost und Flatuol – ein wirksames Mittel gegen Blähungen – wurden schon bald an Abnehmer in ganz Deutschland versandt. Um die Jahrhundertwende kamen mit diversen Kräuterseifen und Haarwassern die ersten kosmetischen Produkte hinzu.

Nach zwei Weltkriegen und bewegten Jahren rund um die Erweiterung von Produktion und Vertriebswegen begann in den 70er Jahren der große Boom. Die ersten Badeprodukte kamen auf den Markt – heute ist Kneipp Marktführer. Zudem expandierte das Unternehmen durch die Gründung einer Tochterfirma in den Niederlanden erstmals über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus.

Während dieser Zeit waren Unternehmensgeschichte und die Geschichte der Familie Oberhäußer und Erben eng verknüpft. Inzwischen ist die Kneipp GmbH Teil der Paul Hartmann AG aus dem süddeutschen Heidenheim. Die Produkte der Marke werden heute weltweit in 18 Ländern verkauft.

Was vor 130 Jahren in einer Würzburger Apotheke begann, ist heute also zu einem global agierenden mittelständischen Unternehmen herangewachsen. In Deutschland arbeiten derzeit rund 500 Menschen für Kneipp, weltweit sind es knapp 700. „Auf diese tolle Entwicklung blicken wir stolz zurück und freuen uns sehr, Philosophie und Know-how von Sebastian Kneipp in die Zukunft tragen zu dürfen“, sagt Alexander C. Schmidt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Kneipp-Gruppe.

Ausführliche Informationen zur Unternehmensgeschichte unter: kneipp.world/geschichte

Über Kneipp

Die Traditionsmarke Kneipp® steht seit 130 Jahren für wirksame, innovative und natürliche Produkte für Wohlbefinden und Gesundheit auf Basis der ganzheitlichen Lehre Sebastian Kneipps. Naturheilkundliche Kompetenz und pharmazeutische Erfahrung, modernste Produktionsverfahren und sorgfältige wissenschaftliche Kontrollen bürgen für die seit Generationen bewährte Qualität der Kneipp Produkte. Die Kneipp-Gruppe mit Sitz in Würzburg agiert weltweit mit knapp 700 Mitarbeitern, davon ca. 500 in Deutschland, und ist eine 100-prozentige Tochter der PAUL HARTMANN AG, Heidenheim.

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Kneipp GmbH
Winterhäuser Str. 85, 97084 Würzburg

Corporate Communications: Simone Eschenbach
E-Mail: simone.eschenbach@kneipp.de

Produkt PR: Sarah Krisl
E-Mail: sarah.krisl@kneipp.de

PR Kneipp Schweiz: Corinne Bayer
E-Mail: corinne.bayer@kneipp.de

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Schwarz: Gesundheitsausschuss schafft Voraussetzungen für Abgabe von fünf Gratis-„Wohnzimmertests“ in Apotheken

Branchen News vom 23.02.2021

ÖVP-Gesundheitssprecherin hofft auf baldige Einigung über Gratistestungen auch bei Vertragsärzten und Vertragsambulatorien

Wien (OTS) – Seitdem körpernahe Dienstleister wie beispielsweise Friseure oder Masseure wieder offen haben, werden die Covid-19-Testungen, wie sie in Teststraßen oder auch bei Apotheken angeboten werden, von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Es ist daher wichtig, die Möglichkeiten des Testens weiter auszubauen, zeigte sich heute, Montag, ÖVP-Gesundheitssprecherin Abg. Gaby Schwarz erfreut. Im März soll es in Apotheken nun auch für Versicherte fünf Gratis-Tests zur Eigenanwendung geben. Sie dienen allerdings nicht als „Eintrittstests“, sondern sind allein für die Eigenkontrolle gedacht. Die Abgabe wird über die E-Card dokumentiert. „Damit wird es ganz einfach möglich, sich zuhause selbst zu testen und man geht sozusagen auf Nummer sicher, niemanden anzustecken.“

„Die ‚Wohnzimmertests‘ und der damit einhergehende niederschwellige Zugang werden hoffentlich noch mehr Menschen zum Testen veranlassen. Denn nur durch ein intensives Testen und in weiterer Folge durch die Impfung kann das Infektionsgeschehen weiter eingedämmt werden“, so die Gesundheitssprecherin.

In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses werden die im ASVG erforderlichen Voraussetzungen für die Abwicklung und Verrechnung der Vornahme von Gratistests bei symptomlosen krankenversicherten Personen und der unentgeltlichen Abgabe von fünf Nasenvorhoftests zur Eigenanwendung pro Person und Monat in Apotheken geschaffen. Für die Testungen wird ein pauschales Honorar von 25 Euro pro Test vorgesehen, für die Tests zehn Euro pro Packung. Die Kosten werden direkt mit der Krankenversicherung, insbesondere der ÖGK, verrechnet.

Wenn sich allein in den vergangenen zwei Wochen rund 280.000 Menschen in den rund 900 spezialisierten Apotheken testen ließen, zeigt das, dass das Testen in den Apotheken immer wichtiger wird, dankte Schwarz der Österreichischen Apothekerkammer und den Apotheken für ihre Unterstützung bei der Bekämpfung der Pandemie.

„Bedauerlicherweise ist es noch nicht gelungen, diese Gratistestungen auch bei Vertragsärzten und Vertragsambulatorien zu den gleichen Bedingungen wie bei Apotheken vorzusehen“, so Schwarz, die hier auf eine Lösung hofft, dass auch bei den Hausärztinnen und -ärzten flächendeckend getestet werden kann. (Schluss)

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01/40110/4436
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CBD im Check: Was kann der Wirkstoff?

Branchen News vom 23.02.2021

 (Wien/ots) – Seit einigen Jahren florieren naturheilkundliche Verfahren, welche sich zur Anwendung bei bestimmten Erkrankungen und Symptomen als äußerst effektiv erweisen. Zudem verzeichnen Medizin und Forschung nahezu täglich neue Erfolge im Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten natürlichen Ursprungs. Eines dieser derzeit im Fokus stehenden Naturheilmittel ist das nahezu omnipräsente CBD.

Seit einiger Zeit gilt CBD als effektives Mittel bei der Behandlung diverser Leiden und hat deshalb in der Schulmedizin wie auch in der Naturheilkunde einen hohen Stellenwert eingenommen. Aufgrund von wertvollen Inhaltsstoffen hat es CBD mittlerweile bis in die Apotheke geschafft und ist in Online Shops, z.B. bei https://www.cannapa.de, verfügbar. Besonders in Form von Öl ist es sehr beliebt, wie man hier nachlesen kann: https://www.hanfosan.de/cbd-oel.html

Doch was ist CBD-Öl überhaupt, welche Darreichungsformen und Einsatzgebiete gibt es bislang? Und wo sind Produkte mit CBD erhältlich?

CBD – das steckt dahinter!

Wann immer von CBD die Rede ist, beziehen sich Fachkundige auf Cannabidiol, für welches CBD die Abkürzung bildet. Cannabidiol gehört neben THC zu den Inhaltsstoffen der Hanfpflanze und ist in den Blüten der Pflanze lokalisiert. Im Unterschied zu THC stellt CBD keine Substanz mit psychoaktiver Wirkung dar. Somit lässt sich bei Anwendung des Stoffes CBD – ganz gleich ob der innere oder äußere Gebrauch gemeint ist – keine berauschende Wirkung erzielen. Der THC-Gehalt liegt aufgrund umfassender Extraktionsverfahren unterhalb des zulässigen Wertes von 0,2 %.

Wissenschaftler konnten jedoch feststellen, dass CBD als eines der über 80 verfügbaren Cannabinoide zahlreiche positive Wirkungen auf den Körper des Menschen ausübt. Daher kommt CBD mittlerweile vorrangig innerhalb der Medizin für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Einsatz. Aufgrund seiner Unbedenklichkeit erfreut sich das Mittel so großer Beliebtheit, dass Tierärzte den Einsatz auch für Tiere empfehlen.

Ist der Gebrauch und der Besitz von CBD legal?

Die Frage, ob CBD legal ist, stellen sich alle Anwender. In der Tat gibt es hierzu in eine eindeutige Rechtslage. Diese besagt, dass CBD legal ist, sofern der THC-Gehalt unterhalb von 0,2 % liegt. Dies ist bei den in seriösen Online Shops, Drogeriemärkten, Supermärkten und Apotheken der Fall. Schließlich darf der THC-Gehalt bereits bei der Gewinnung von CBD nicht höher als 0,2 % liegen. Hersteller und Händler halten diesen Wert penibel ein, um sich dauerhaft einen Platz am Markt zu sichern.

Weiterhin: Auch der Besitz stellt kein Risiko dar. Somit dürfen deutsche Bürger das Öl konsumieren und dieses beispielsweise auch im Fahrzeug transportieren oder mit ins Flugzeug nehmen. Begeben sie sich in ein anderes Land, gelten dort womöglich andere Bestimmungen. Diese sind unbedingt vor Antritt der jeweiligen Reise in Erfahrung zu bringen. Dann kann nichts mehr schief gehen.

Welche Wirkungen sind möglich?

CBD wird in erster Linie eine beruhigende und zugleich eine ausgleichende Wirkung zugeschrieben. Betroffene depressiver Verstimmungen oder extrem gestresste Menschen setzen CBD Öl daher zur Verringerung gedrückter Stimmung und negativer Gedanken ein. Auch gegen geringe Ängste und leichte Gefühle aufkommender Panik soll CBD – laut zahlreicher Betroffener – positive Wirkungen erzielt haben. Wer aufgrund von Unruhe mit schlaflosen Nächten konfrontiert ist, kann CBD ebenso als wirksames Mittel bei nervöser Unruhe und psychisch bedingten Schlafstörungen einsetzen.

Abgesehen von diesen Einsatzgebieten, äußern sich immer wieder auch von Übelkeit Betroffene zu den guten Einflüssen von CBD. Mittlerweile rückt CBD auch immer im Zusammenhang mit Brustkrebs in das Zentrum des Interesses. Trotz der flächendeckend guten Resonanz gibt es aufgrund fehlender Langzeitforschung bislang keine endgültigen Aussagen zur Wirksamkeit von CBD.

Weiterhin ist es bei ernsthaften Symptomen und Erkrankungen wichtig einen Arzt aufzusuchen. Die Einnahme von Medikamenten jeglicher Art ersetzt die Behandlung nicht. CBD sollte daher lediglich als zusätzliches Mittel zur Unterstützung der inneren Balance eingesetzt werden.

Die Darreichungsformen von CBD

CBD ist in unterschiedlichen Darreichungsformen erhältlich. Die am häufigsten verkaufte Variante stellt das klassische CBD-Öl dar. Dieses sich in einer vor Licht geschützten Flasche befindende Öl erfreut sich aufgrund seiner einfachen Verwendung großer Beliebtheit. Mit einer Pipette versetzen, garantiert die Flasche die Entnahme einer bestimmten Tropfenanzahl zur wohl dosierten Anwendung.

Wer sich für den äußerlichen Gebrauch entscheidet, kann CBD auch in Form von Cremes kaufen. Diese gilt es dann an der betroffenen Stelle aufzutragen, sodass das Cannabidiol seine Wirkung auf der Haut entfalten kann. Liebhaber süßer Speisen haben die Möglichkeit sich Bonbons mit dem Wirkstoff zu kaufen.

Darüber hinaus sind mittlerweile Getränke mit dem Wirkstoff erhältlich, CBD kommt zudem in Form von Kapseln zur einfachen Mitnahme sowie im Hanfpulver zum Anmischen von Fruchtgetränken vor.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Anschaffung?

Je nach Dosis geht die Anschaffung von CBD mit unterschiedlichen Kosten einher. Wer das Produkt regelmäßig einzunehmen gedenkt, macht sich eventuell Gedanken über eine Übernahme anfallender Kosten durch die eigene Krankenkasse. In der Tat findet diesbezüglich bereits eine Veränderung statt, die mit der effektiven Forschung zum Wirkstoff CBD im Zusammenhang stehen.

Vor allen Dingen bei bestimmten Erkrankungen lässt sich CBD nachweislich sehr gut einsetzen und kann Verbesserungen erzielen. Bei der regelmäßigen Anwendung macht es daher tatsächlich Sinn, sich mit Arzt und Krankenkasse in Verbindung zu setzen und so langfristig Kosten zu sparen. Leider gelten bislang jedoch keine eindeutigen Regeln, weitere Informationen sind regelmäßig einzuholen.

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gk@impulsq.de

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