Kammerstetter Regina

Was bringt der „Familienbonus Plus“ ab 2019?

von Kammerstetter Regina in Steuerberatung

Durch den Familienbonus Plus soll die 2009 eingeführte Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag gestrichen werden. Vom Familienbonus Plus sollen laut Regierung speziell Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Es soll die größte je durchgeführte Steuerentlastung für Familien in Österreich werden. 950.000 Familien und 1,6 Millionen Kinder sollen davon profitieren. Was bringt er wirklich?

  • Steuerpflichtigen steht pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein Absetzbetrag zu, der die Lohnsteuer unmittelbar verringert („Familienbonus Plus“). Dieser beträgt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes € 125,00 monatlich; ab dem auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgenden Monatsersten reduziert sich der Absetzbetrag auf € 41,68 monatlich. Dieser Absetzbetrag ist unabhängig davon, ob jemand Alleinverdiener/Alleinerzieher ist oder nicht.
  • Der „Familienbonus Plus“ kommt als Steuerabsetzbetrag naturgemäß nur Personen zugute, bei denen sich aufgrund der Einkommenshöhe überhaupt eine Einkommensteuer ergibt. Um vom „Familienbonus Plus“ in voller Höhe zu profitieren, müsste z.B. ein Alleinverdiener mit einem Kind zumindest ein laufendes Monatsbrutto von circa € 2.040,00 aufweisen; bei einem niedrigeren Brutto wirkt sich der „Familienbonus Plus“ nur im entsprechend geringeren Ausmaß aus.
  • Alleinverdiener und Alleinerzieher, die aufgrund ihrer Einkommenshöhe gar keine Einkommensteuer zahlen, erhalten statt eines „Familienbonus Plus“ einen pauschalen Steuererstattungsbetrag von € 20,83 monatlich im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zugesprochen.
  • Eltern können den „Familienbonus Plus“ splitten und jeweils zu 50 % in Anspruch nehmen.
  • Der „Familienbonus Plus“ kann über die Personalverrechnung oder die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Möchte ein Arbeitnehmer den „Familienbonus Plus“ über die Personalverrechnung geltend machen, muss er dem Arbeitgeber den Bezug der Familienbeihilfe nachweisen und beim Arbeitgeber ein ausgefülltes Formular abgeben. Voraussichtlich wird dafür das bisherige Steuerformular E30 (Alleinverdiener/Alleinerzieher) angepasst und um den „Familienbonus Plus“ erweitert werden.

Für die Personalverrechnung wird der „Familienbonus Plus“ einen erheblichen Zusatzaufwand mit sich bringen, da zu erwarten ist, dass ab 01.01.2019 viele Arbeitnehmer neue Formulare vorlegen werden. Die Lohnsteuertabelle wird ab 01.01.2019 aller Voraussicht nach deutlich umfangreicher werden und die Softwarehäuser werden diese Änderung im Jahresupdate für 2019 einarbeiten müssen.

Somit erscheint eines klar zu sein: Die von der Politik wiederholt angekündigte Vereinfachung der Personalverrechnung muss warten.