Artikel in Kategorie Finanzierung & Finanzdienstleistung

Hauser Wolfgang

Liquiditätsprobleme trotz steuerlich gutem Ergebnis

von Hauser Wolfgang in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Kommt es bei Apotheken zu Liquditätsengpässen obwohl das steuerliche Jahresergebnis gut war, so sehen sich manche Apotheker achselzuckend mit diesem Phänomen konfrontiert. Dann heißt es etwa: “Ich weiß nicht wo das ganze Geld hin ist, laut letztem Jahresgewinn müsste doch viel übriggeblieben sein!?”

In solche Situationen drohen all jene Apotheken zu geraten, welche die Finanzierungslaufzeiten nicht den Abschreibungszeiten anpassen. In der Praxis heißt das, dass die Kreditlaufzeiten oder auch Leasingslaufzeiten oftmals deutlich kürzer gestaltet werden, als es die Nutzungsdauer oder die Abschreibungsdauer vorsehen würde.

Wird eine Kreditrückzahlung beispeilsweise binnen fünf Jahren angestrebt obwohl die Nutzungsdauer acht Jahre betragen würde, so sind die steuerlich wirksamen Aufwände pro Jahr wesentlich geringer als die tatsächlich geleisteten. Verantwortlich für zu kurze Finanzierungszeiten sind einerseits die Banken, die hier das persönliche Risiko reduzieren und anderseits die Apotheker selbst, weil oft zu ehrgeizige Kreditrückzahlungszeiten bzw. Tilgungszeiten angestrebt werden.

Unsere Empfehlung lautet daher die Kreditlaufzeiten der Nutzungsdauer anzugleichen. Auch dann, wenn ggf. die steuerliche Abschreibung kürzer ist als die tatsächliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer muss jedoch verlässlich kalkulierbar sein, denn sonst kann sich der Spieß auch umdrehen.

Schneider Johannes

Absicherung von Kühlgut,- Seren und Warenverderb

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Bei der Absicherung des Inventares und Waren wird das Thema „Tiefkühlgut“ sehr oft vernachlässigt bzw. vergessen, obwohl viele Apotheken oft Medikamente mit erheblichen Gesamtwert im Kühlschrank lagern.

Grundsätzlich wird das Risiko von den Versicherern nicht sehr gerne gesehen. Es ist jedoch über spezielle Sondervereinbarungen möglich, das „Tiefkühlgut“ sprich die Medikamente im Kühlschrank bis zu einer fix vereinbarten Summe (Erstrisikosumme) abzusichern.

Im Rahmen der Kühlgutversicherung ist man sehr gut gegen viele Gefahren und Schäden abgesichert. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen Sachschäden infolge Verderb der versicherten Medikamente oder Seren.
Nachfolgend aufgelistet einige der wichtigsten Gefahren:

  • Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung z.B. durch Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss, Überspannung  etc..
  • durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder auch Böswilligkeit
  • durch Wasserschäden
  • Austreten von Kältemitteln od. Ammoniak
  • Stromausfall (ein wesentlicher Punkt!)

Nicht versichert ist der Ausfall der Kühlanlage, wenn der Kühlschrank wegen Alterserscheinung bereits Korrosion od. sonstige Ablagerungen aufweist. In diesem Fall ist natürlich zu empfehlen, das Kühlgerät auszuwechseln.

Schneider Johannes

KMU Förderung gemäß §10 EStG – Kauf von steuerbegünstigten Wertpapieren wird bei unterjährigen Bilanzstichtag sehr oft übersehen

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Über den Kauf von steuerbegünstigten Wertpapieren im Rahmen der KMU-Förderung gemäß §10 EStG wird zum Jahresende immer sehr viel gesprochen – unter dem Motto am 31.12. ist es zu spät. Unserer Erfahrung nach gibt es viele Apotheken, welche einen unterjährigen Bilanzstichtag haben. Wenn dieser Stichtag für Investitionen in Wertpapiere im Sinne der KMU-Förderung übersehen wird, ist es zu spät. Der Kauf (die Kaufabrechnung ist entscheidend) der Wertpapiere muss vor dem Bilanzstichtag erfolgen. Und hier liegt oft der Hacken begraben. Oft wird nicht berücksichtigt, dass ein Kauf von Wertpapieren auch einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Daher ein guter Tipp, genügend Zeit vor dem Bilanzstichtag einzuplanen (z.B.:  jährlich einen Monat vor dem Stichtag eine Wiedervorlage setzen) und die Sache in Angriff zu nehmen, und aktiv mit dem Steuerberater und in weiterer Folge mit dem Finanzberater dieses Thema besprechen. Es lohnt sich allemal.

Dazu ein Rechenbeispiel:
Steuerprogression 50%; Es werden 20.000,- Euro veranlagt; Nach der Behaltedauer von 4 Jahren und angenommener Performance von 3,5% ergibt dies einen Auszahlungsbetrag von 22.950,00 Euro. Durch die Steuerersparnis von 50% würde man eine Performance von 23,1% p.a. benötigen, um auf das selbe Ergebnis zu kommen wenn man die Steuerbegünstigung nicht nutzt.

Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst:

  • Gemäß §10 EstG steht UnternehmerInnen ein Gewinnfreibetrag bis zu 13% der Bemessungsgrundlage als Abzug vom steuerbaren Gewinn zu.
  • Die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage ist 100.000,00 Euro steuerbarer Gewinn.
  • Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem „Grundfreibetrag“ und einem „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ zusammen.
  • Die Höhe des Grundfreibetrages ist 30.000,00 Euro. Dieser Grundfreibetrag wird bei der Steuerveranlagung für das Jahr 2010 automatisch berücksichtigt.
  • Für Gewinne, die 30.000,00 Euro übersteigen, kann ein „investitionsbedingter“ Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, wenn in begünstigte Wirtschaftsgüter oder in spezielle Wertpapiere bzw. Investmentfonds investiert wird.

Die gekauften Wertpapiere bzw. Investmentsfonds müssen mindestens vier Jahre gehalten werden und können nach Ablauf dieser vier Jahre ohne Nachversteuerung ins Privatvermögen umgeschichtet werden.

Tipp:Da die Höhe des Gewinnes zum Zeitpunkt der Investition noch nicht feststehen kann, geht man am besten auf Nummer sicher und investiert einige Euro mehr. Nur dann ist gewährleistet, dass der maximale Freibetrag steuerlich genutzt werden kann.

Hauser Wolfgang

Große Gefahr für Ihr Erspartes

von Hauser Wolfgang in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Ja in der Tat. Immer dann wenn man glaubt in Sicherheit zu sein, kann es ganz dick kommen. Jetzt ist es wieder einmal so weit. Die Banken- und Finanzkrise scheint überstanden zu sein und viele kommen zur Erkenntnis, dass alles gar nicht so schlimm für den Einzelnen gewesen ist.

Diese Zwischenanalyse ist zwar richtig, aber auf die kommenden Wochen und Monate nicht übertragbar. Worin besteht die konkrete Gefahr für jeden Sparer bzw. Geldanlager? Da die Staatshaushalte katastrophal überschuldet sind und alleine für den Zinsen unvorstellbare Beträge aufgewendet werden müssen, gibt es keine Alternative zu wirksamen Entschuldungsmaßnahmen. Die Überschuldung hat leider eine derartige Dimension erlangt, welche mit aller größter Wahrscheinlichkeit nur mehr durch eine kontrollierte Anhebung der Inflation verringerbar sein wird. Inflationsraten von jährlich 6 – 9 % und über einen Zeitraum von vier bis sechs Jahren lösen die Staatsverschuldungsproblematik auf die einfachste Weise. Einen eleganteren Weg gibt es nicht!

Dieses Inflationsszenario verringert Ihr Vermögen jedoch um rund 45%
!

Es werden vor allem die (Cash-)vermögenden Menschen in diesem Lande sein, die diese Zeche zahlen werden. Wenn Sie Ihr Vermögen nicht zur Staatshaushaltssanierung verschenken wollen, dann “müssen” Sie diese Zeilen ernst nehmen! Sie werden sich nun die Frage stellen “was Sie konkret tun können um diese Gefahr von sich abzuwenden?”

Wir werden Sie in den kommenden Wochen umfangreich mit den Hintergründen zur Inflationsthematik und den geeignetsten Schutzmaßnahmen versorgen. Scheuen Sie sich nicht Ihre brennendsten Fragen auch pro aktiv an uns zu richten!

Schneider Johannes

Elektronik- bzw. EDV Versicherung ein wichtiger Baustein in der Betriebsversicherung einer Apotheke

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Sehr oft wird uns die Frage gestellt, ob es wirklich notwendig ist, zusätzlich zu den herkömmlichen Versicherungssparten wie „Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Betriebsunterbrechung….“ auch noch eine eigene EDV- bzw. Elektronikversicherung abzuschließen.

In jeder Apotheke hat die EDV längst Einzug gehalten und ist somit zu einem der wichtigsten Geräte geworden. Informationen und Aufzeichnungen werden darauf gespeichert. Mit einem Wort – die Wertkonzentration ist enorm. Daher ist dies ein wesentlicher Teil der Betriebsversicherung und darf nicht übersehen werden.

Grundsätzlich ist auch die EDV-Anlage (Server, Drucker, Kassa etc..) über die herkömmlichen Sparten abgesichert.  Beispiel: Schäden durch einen Brand, Schäden durch Leitungswasser oder Schäden bei einem Einbruchdiebstahl. Jedoch ist eine EDV Anlage noch vielen anderen Risken ausgesetzt, und sollte daher auch extra abgesichert werden.

So bietet zum Beispiel die EDV-Versicherung auch Schutz bei Schäden die durch
– menschliches Versagen (z.B. Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit)
– Böswilligkeit, Sabotage
– Feuchtigkeit
– mechanisch, einwirkende Gewalt von außen
– technische Schäden wie Überspannung, Kurzschluss oder Implosion verursacht werden.

Neben der Hardware können auch noch der Datenverlust und damit die Nacherfassung abgesichert werden.

Hauser Wolfgang

Auswirkungen des CHF-Kurses auf das Betriebsergebnis

von Hauser Wolfgang in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Für die meisten Apotheken liegt das Ende des Geschäftsjahres zwischen Dezember und März. Das ist auch die Zeit in der die Jahresabschlüsse, Bilanzen und GuVs wieder intensiv studiert werden. Für all jene Apotheker die ihre Apotheken mit CHF (Schweizer Franken) finanzieren, kann der erste Blick auf das Betriebsergebnis durchaus Nervosität auslösen. Durch die Währungsschwankungen zwischen CHF und EUR kann das zur Verringerung des Betriebsergebnisses von 50.000,– bis 150.000,– EUR führen.

Da die Währungsveränderung während der Kreditlaufzeit keine wesentlichen Auswirkungen sondern erst am Ende der Laufzeit beim Tilgungszeitpunkt auf die Liquidität der Apotheke hat, besteht absolut kein Grund zur Sorge! Ganz im Gegenteil.

Das steuerliche Ergebnis verschlechtert sich zwar signifikant. Heißt übersetzt, dass die Bemessungsgrundlage für die Steuer sinkt und daher auch die Steuerlast entsprechend sinkt. Das ist nichts Negatives sondern sehr Positives für den Kreditnehmer bzw. Apotheker.

Fazit: Da weniger Steuer geleistet werden muss, bleibt dem Apotheker (trotz schlechter Zahl beim Betriebsergebnis) erheblich mehr Geld in der Kassa. Dieses Extrabudget bzw. diese Extra-Finanzspritze wird der sorgfältige Apotheker diszipliniert zur Seite legen und ansparen. Den diese wertvollen Rücklagen werden eines Tages mit Sicherheit wieder benötigt, wenn sich das Währungspaar (CHF : EUR) wieder in die andere Richtung entwickelt. Denn dann kommt es zum umgekehrten Effekt.

Schneider Johannes

Einbruchdiebstahl – Wertgegenstände, Kunstwerke, Bilder

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Es ist Winterzeit und dies ist leider auch die Zeit in der es vermehrt zu Einbrüchen kommt.

Nebst wichtigen Präventivmaßnahmen(Alarmanlagen, Abschließen des Geschäftslokales, Wohnung….) damit es gar nicht soweit kommt, sollte man unbedingt auch für danach Vorsorge treffen, sollte es zu einem Einbruch kommen.

Sehr oft stehen die Betroffenen nach einem erfolgten Einbruchdiebstahlvor zwei großen Problemen, wenn Wertgegenstände, Sammlungen etc.  gestohlen wurden:
– wie beweist man der Versicherung welche Gegenstände in meinem Besitz waren?
– und wie beziffert man die Schadenshöhe?

Vor einigen Tagen passiert – ein Beispiel von vielen:  Einem Mandanten wurde ein wertvolles Bild und drei Münzalben mit alten Silbermünzen, welche er in der Wohnung aufbewahrte, gestohlen.
Es gab keine Aufzeichnungen, keine Fotos od. ähnliches. Nun stand man vor dem Problem, wie hoch ist der Schaden und vor allem wie beweist man der Versicherung, dass man im Besitz dieser Wertgegenstände war?

Daher treffen Sie Vorsorge und machen einmal im Jahr od. zumindest alle paar Jahre diesbezüglich eine Inventur.
– die einfachste Art sind digitale Fotos. Wichtig ist aber, dass die Dateien separat (extern) gespeichert werden. Bankschließfach od. extern aufbewahren.
– bei wertvollen Kunstwerkenwie z.B. Bilder, Graphiken, Skulpturen…. empfiehlt es sich zusätzlich eine Expertise einzuholen.
– bei wertvollen alten Einzelgegenständen wie Uhren, Schmuck…. ist meine Empfehlung ebenso eine Expertise einzuholen
Betrifft es den Privatbereich:
– bei „neuen“ Uhren– sollte man unbedingt die Zertifikate extra archivieren
– bei Sammlungen wie z.B. Münzen, Briefmarken…  empfiehlt es sich eine detaillierte Auflistung zu machen, diese auszudrucken und mit Datum zu unterfertigen und wiederum an einem separaten Platz zu archivieren.

Mit diesen einfachen Vorsorgemaßnahmen erspart man sich viele Diskussionen mit dem Versicherer im Fall der Fälle.

Schneider Johannes

Krankenversicherung – Opting Out

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Apothekerinnen und Apotheker haben die Möglichkeit in der Krankenversicherung zu optieren.

Dies bedeutet, dass jede Apothekerin bzw. Apotheker selber entscheiden kann ob man bei der GKK, bei der SVA oder aber Privat über das „Opting Out“ versichert sein will.  Sehr viele Apotheker/innen schenken in diesem Bereich laufend sehr viel Geld her. Es kann sich auszahlen, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen.

Was sind die Vorteile einer Selbstversicherung:

Der größte Vorteil ist ein besserer Versicherungsschutz zu (meist) weniger Geld. Die Prämie ist abhängig vom Eintrittsalter des zu Versichernden.

Grundsätzlich wird eine Selbstversicherung individuell angepasst. Neben den wichtigsten Grundleistungen, das ist die stationäre Krankenhausbehandlung und ein 80%iger Kostenersatz für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung, gibt es kostengünstige Erweiterungen, welche je nach Wunsch des Versicherten angepasst werden können. Dazu zählen zum Beispiel der Ersatz des 20% igen Selbstbehaltes, Zusatz Sonderklasse Zweibettzimmer od. Sonderklasse Einbettzimmmer…

Konkrete Vorteile sind auch
– die freie Arztwahl (Wahlarzt)
– in der Zahnversicherung besteht ein wesentlicher besserer Versicherungsschutz gegenüber der GKK oder SVA
– die Sonderklasse ist um einiges günstiger
– und viele mehr..

Ein Übertritt zu einer Selbstversicherung muss individuell geprüft werden.  Die Tarife laufen über Gruppenverträge.  Zum Unterschied zur Pflichtversicherung gibt es bei der Privatversicherung eine „Riskenauslese„. Dies ist eine „Risikoprüfung“ sprich Prüfung des Gesundheitzustandes des zu Versicherten. Diese Prüfung entscheidet ob eine Annahme beim privaten Versicherer möglich ist.

Schneider Johannes

Vermögenszuwachssteuer – Wertpapier KESt

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Seit einigen Tagen gibt es mehr Klarheit über die neue Wertpapiersteuer, welche mit 01.01.2011 in Kraft treten soll. Gegenüber dem schon länger bekannten Entwurf gibt es nun einige Änderungen. In einigen Teilgebieten wurde aufgrund massiver Widerstände der Fondswirtschaft der Gesetzesentwurf zu Gunsten der Anleger entschärft.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aufgegriffen.

  1. Die neue KESt gilt für Aktien, Fonds und alle anderen Wertpapiere.
    Die neue Steuer betrifft grundsätzlich alle Wertpapiere (dazu gehören auch Investmentfonds), die ab dem 01.01.2011 gekauft und ab dem 01.10.2011 verkauft werden. Die Steuer wird automatisch von der Bank eingehoben und anonym an das Finanzamt überwiesen.
  2. Die (neuen) steuerlichen Regeln für Investmentfonds
    Für Fonds fällt künftig KESt auf zwei Ebenen an. Die erste Ebene betrifft die Kursgewinne, die innerhalb des Fonds erzielt werden. Die zweite Ebene betrifft den Gewinn beim Verkauf der Anteile. Auf der ersten Ebene gab es auch schon bisher eine KESt. 20 Prozent der Gewinne waren mit 25% KESt zu versteuern, was eine Steuerquote von 5% ergab. Ab 01. 07.2011 steigt die effektive Steuerquote auf 7,5%, ab 01.01.2012 auf 10 %, ab 01.01.2013 auf 12,5 % und schlussendlich ab dem 01.01.2014 auf 15%. Das heißt, dass von derzeit 20 Prozent der Gewinne ab 2014 60% der Gewinne versteuert werden. Diese Steuer betrifft auch Altbestände.
    Die zweite Ebene tritt beim Verkauf der Investmentfonds in Kraft. Dabei werden die restlichen 40 Prozent der Gewinne versteuert. In diesem Bereich werden Altbestände nicht versteuert.
  3. Gegenrechnung von Verlusten
    Intern erzielte Kursgewinne und -verluste dürfen gegengerechnet werden. Ev. Verluste verfallen nicht und können auf kommende Jahre übertragen werden. Die Gegenverrechnung betrifft ausschließlich den fondsinternen Bereich.
  4. Fondsgebundene Lebensversicherungen
    Lebensversicherungen sind von der neuen Steuer nicht betroffen. Eine Änderung gibt es bei Lebensversicherungseinmalerlägen. Hier wird die steuerliche Mindestlaufzeit von bisher 10 Jahre auf 15 Jahre erhöht. Dies gilt für Verträge, die ab 01.01.2011 abgeschlossen werden. Bei den monatlichen Sparplänen gibt es keine Änderungen.
  5. Am 22. Dezember soll die neue Steuer endgültig beschlossen werden
    Bis dahin sind noch kleine Änderungen in den Parlamentsausschüssen möglich.  Am Grundgerüst wird aber nicht mehr gerüttelt werden.

Wichtig für jeden Anleger ist, wenn es möglich ist noch heuer zu investieren. Eine weitere wichtige Information für jeden Anleger ist, dass es keinen Grund gibt Anteile wegen der neuen Wertpapiersteuer zu verkaufen. Alle Anteile, welche bereits am Depot liegen, genießen einen wesentlichen Steuervorteil gegenüber im nächsten Jahr neu gekaufter Anteile.

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