Wien (OTS) – In einem weiteren Beschluss hat der Vorstand der Ärztekammer für Wien in seiner Sitzung gestern, Dienstag, Abend einstimmig beschlossen, jedes E-Medikationsmodell, das einen Eingriff in die Prozesshoheit der Ärzteschaft bei der Medikamentenverschreibung enthält, grundsätzlich abzulehnen. Von diesem Beschluss betroffen ist auch das im gegenwärtigen Pilot-Projekt etablierte E-Medikationsmodell.
Gleichzeitig stellte der Vorstand aber auch einstimmig fest, dass eine E-Medikation, bei der Ärztinnen und Ärzte bei der Medikamentenverschreibung sehen können, welche Medikamente der Patient in letzter Zeit in den Apotheken bezogen hat, „nützlich und sinnvoll“ ist.
In einem weiteren Beschluss wurde bekräftigt, dass die rechtliche Ausgangssituation, die zum Teilnahmestopp am aktuellen E-Medikationsprojekt geführt hat, sich vorläufig noch nicht geändert hat. Zudem stehe noch ein Erkenntnis der Marktbehörde in Brüssel bezüglich der beeinspruchten Vergabe des Zentralsystems an die Pharmazeutische Gehaltskasse aus. Daher werde den am Pilot-Projekt in Wien teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten „ausdrücklich empfohlen, bis auf Weiteres am aktuellen E-Medikationsprojekt nicht teilzunehmen“. (hpp)
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