Ärztekammer begrüßt neues Gesetz und richtungsweisenden Bescheid der BH Spittal/Drau
Klagenfurt (OTS) – „Seit Monaten weisen wir Ärzte darauf hin, dass die Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Medikamenten gefährdet ist, wenn Hausapotheken von Ärzten geschlossen werden. Jetzt gibt es endlich zwei erste Erfolge“, freut sich der Präsident der Kärntner Ärztekammer Dr. Josef Huber. Er begrüßt, dass der Nationalrat in der Vorwoche gefährdete Hausapotheken bis Ende 2018 abgesichert hat und dass erstmals eine Behörde, die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, eine neue öffentliche Apotheke im oberen Mölltal per Bescheid abgelehnt hat.
Die einfachste Lösung, dass die Patienten ihre Arzneimittel direkt von ihrem Arzt bekommen, wurde in den letzten Jahren mehrmals verhindert. Ein aus Sicht der Ärzte verunglücktes Gesetz verlangt nämlich, dass in Gemeinden mit zwei Kassenärzten, diese ihre Hausapotheke binnen drei Jahren aufgeben müssen, wenn eine Apotheke in ihrem Ort bewilligt wird.
„Fällt eine Hausapotheke weg, besteht die akute Gefahr, dass sich in diesen Gebieten keine Ärzte ansiedeln werden. Denn ohne die Einnahmen aus derselben, ist eine Landpraxis nicht wirtschaftlich führbar“, beschreibt Dr. Huber die Konsequenzen. „Wenn der Arzt im Dorf nicht mehr leben kann, wird auch das Dorf nicht mehr lebensfähig sein. Wer den ländlichen Raum retten will, muss auch dafür sorgen, dass die letzte verbleibende Infrastruktur, der Hausarzt, bestehen kann“, so Dr. Huber.
Endlich habe auch die Politik dieses Problem erkannt. Es sei ein erster positiver Schritt, wenn alle gefährdeten Hausapotheken zumindest bis Ende 2018 abgesichert sind. Die Zeit bis dahin sollte man nützen, um eine neue dauerhafte Lösung auszuarbeiten. In Kärnten seien davon die Gemeinden Brückl, Bad Eisenkappel, Grafenstein, Lavamünd, Maria Saal, Treffen, Weitensfeld und Winklern betroffen.
Im Fall Winklern gibt es laut Dr. Huber eine weitere erfreuliche Entwicklung. Auch in dieser Gemeinde hätte die Gefahr bestanden, dass zwei Landärzte ihre Hausapotheke aufgeben müssen, wenn eine Apotheke im Ort bewilligt wird.
Bemerkenswert sind die Kärntner Ärztekammer in dieser Causa zwei Premieren: „Erstmals haben sich vier Bürgermeister (von Winklern, Mörtschach, Großkirchheim und Rangersdorf) in einem Tal explizit gegen eine öffentliche Apotheke ausgesprochen, weil sie wissen, dass die Menschen durch Hausapotheker optimaler versorgt werden“, führt Dr. Huber aus.
Weiters habe erstmals in Kärnten eine BH den von der Apothekerkammer behaupteten Bedarf für eine neue Apotheke genauestens geprüft. „Das hätten wir uns auch in anderen Fällen gewünscht. Die BH Spittal/Drau kam jedenfalls zu dem Ergebnis, dass die vom Gesetz geforderte Zahl von 5.500 potentiellen Kunden nicht erreicht wird. Daher wurde die Konzession folgerichtig verweigert“, erklärte Präsident Dr. Huber.
Er drückt abschließend die Hoffnung aus, dass diese Entscheidung der BH auch im Fall einer Berufung bestätigt wird und dass die Bedeutung von Hausapotheken im ländlichen Raum in Zukunft den notwendigen gesetzlichen Stellenwert erhält.