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FPÖ – Kaniak: Arzneimittelnotverordnung bietet Basis für Missbrauch

Branchen News vom 23.03.2020

Fernrezepte sollen nur direkt an Apotheken gesendet werden dürfen

Wien (OTS) – „Notwendigerweise wurde das Arzneimittel- und Rezeptpflichtgesetz durch Notfallverordnungen ergänzt. Diese Verordnungen sollen den Kontakt der Patienten mit den Ärzten und deren Mitarbeiter minimieren und somit schützen. Unsere Regierung hat jedoch eine große Lücke für Arzneimittelmissbrauch geöffnet“, so heute der freiheitliche Gesundheitssprecher NAbg. Mag. Gerhard Kaniak.

„Die neu geschaffenen Notfallverordnungen ermöglichen Ärzten, notwendige Rezepte ihren Patienten per Fax oder Email zu senden und hier liegt das Problem, vor allem bei Betäubungsmittel und Suchtmittel mit erleichterten Abgabebestimmungen. Denn es ist ein Leichtes, ein Email-Rezept mehrfach auszudrucken und es dann in verschiedenen Apotheken einzulösen. Auffallen würde ein solcher Missbrauch erst am Ende des Monats bei der Abrechnung mit den Krankenkassen, aber auch nur dann, wenn der Preis des Medikamentes über die Rezeptgebühr verrechnet werden würde, das ist aber bei vielen Betäubungsmitteln (Schlaf- und Beruhigungsmittel) nicht der Fall, da diese preislich unter der Gebühr liegen“, erklärte Kaniak die Problematik.

„Verschärfend ist, dass eine Vielzahl dieser Fernrezepte von den Kassenärzten nicht in ELGA, der elektronischen Gesundheitsakte, eingetragen werden. Dadurch und durch ELGA-Abmeldungen fehlt der Apotheke jegliche Überprüfungsmöglichkeit, denn es gibt auch Wahlärzte, die nicht an ELGA teilnehmen“, so Kaniak.

„Die Arzneimittel- und Versorgungssicherheit kann auf einfachem Wege nur gegeben und gewährleistet sein, wenn Ärzte Fernrezepte ausschließlich an jene Apotheken senden, die zuvor vom Patienten genannt wurden. Die alternative Übermittlung des Rezepts über ELGA ist ebenfalls nicht praktikabel, da aktuell die Abgabe der Medikamente ohne Identitätsprüfung, sondern nur unter Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer erfolgen soll. Hier würde die verpflichtende Vorweisung der E-card oder eines Lichtbildausweises Abhilfe schaffen“, betonte der FPÖ-Gesundheitssprecher und weiter: „Diese Maßnahme dient nicht nur der Arzneimittelsicherheit, sondern auch der wirtschaftlichen Sicherheit der Apotheken, denn solche Mehrfacheinlösungen würden von den Kassen nicht abgegolten werden.“

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