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Vollwertige Arzneimittelversorgung bietet nur die öffentliche Apotheke

Branchen News vom 20.11.2019

Ärztliche Notabgabestellen für Medikamente sind keine Lösung

Wien (OTS) – Die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Menschen auf dem Land kann nur von Ärzten und Apothekern gemeinsam aufrechterhalten werden – der Arzt diagnostiziert und verschreibt, der Apotheker kontrolliert, berät und gibt das Arzneimittel ab. Seit fast tausend Jahren bündeln Apotheker und Ärzte ihre Expertise zum Wohle der Bevölkerung – und das im besten gegenseitigen Einvernehmen.

Die Apothekerkammer verurteilt die aktuellen Bestrebungen von Teilen der Ärzteschaft, aus offenbar rein internen wahlkampftaktischen Gründen einen Keil zwischen die beiden Berufsgruppen zu treiben, indem sie gebetsmühlenartig ärztliche Hausapotheken als Lösung für alle Probleme der Gesundheitsversorgung auf dem Land vorschlagen. Die sogenannten Hausapotheken sind aber nichts anderes als Notabgabestellen für Arzneimittel und können in Bezug auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten keinesfalls jene Versorgungsleistungen sicherstellen, die von den öffentlichen Apotheken erbracht werden. Angesichts ihres Minimalangebotes an Arzneimitteln, der stark eingeschränkten Öffnungszeiten und der fehlenden Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker bleiben bei den ärztlichen Notabgabestellen die umfassende Fachberatung sowie die Versorgung der Bevölkerung betreffend Arzneimittel und andere Gesundheitsprodukte auf der Strecke. 94,5 Prozent der Menschen erreichen eine Apotheke in weniger als zehn Minuten.

„Vielen Apotheken droht die Schließung, wenn ärztliche Notabgabestellen ausgebaut werden. Dieses von Teilen der Ärztekammer propagierte duale System ist nicht die Lösung, sondern ganz im Gegenteil, zerstört die heute gut funktionierenden Versorgungsstrukturen. Fazit: Der vorliegende Lösungsvorschlag ist nicht nur zu kurz gedacht, sondern auch kontraproduktiv“, zeigt sich Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Apothekerkammer, vom mangelnden Problemlösungsbewusstsein mancher Ärzte enttäuscht.

„Ärztliche Notabgabestellen können nie die Lösung für ein Versorgungsproblem in den ländlichen Regionen sein“, bestätigt auch Mag. pharm. Peter Gonda, Präsident der Apothekerkammer Niederösterreich. „In nicht wenigen Regionen Niederösterreichs zum Beispiel verrichten die Ärzte keinen Notdienst mehr. Wenn es dann auch keine öffentlichen Apotheken gibt, die in der Nacht und am Wochenende für dringende Gesundheitsprobleme zur Verfügung stehen, dann ist das für viele Eltern mit kleinen Kindern oder für alte und chronisch kranke Personen unter Umständen fatal. Wir Apothekerinnen und Apotheker haben den gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag. Diesen nehmen wir sehr ernst“, so Gonda. Ärztliche Notabgabestellen, die gerade einmal 20 Stunden in der Woche tagsüber zur Verfügung stehen, bedeuten alles andere als eine verlässliche, zukunftsorientierte Lösung für die Landbevölkerung.

Apothekerkammer präsentiert Lösungsvorschläge

Lösungsvorschläge für eine bessere gesundheitliche Versorgung ländlicher Gemeinden hat die Österreichische Apothekerkammer schon 2017 als Vorschlag für eine Novellierung des Apothekengesetzes dem zuständigen Ministerium vorgelegt:

  • Eine Ausweitung und Liberalisierung ihrer Öffnungszeiten ermöglicht ein bedarfsgerechtes Offenhalten von Apotheken, besonders auch während der Abendordinationszeiten der örtlichen Ärztinnen und Ärzte. Verpflichtende Kernöffnungszeiten für alle Apotheken eines Ortes können individuell auf bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden, wobei derselbe Zeitrahmen gilt wie für Handelsbetriebe.
  • Die Möglichkeit der Zustellung von Arzneimitteln ans Krankenbett wird im Sinne einer „mobilen Apotheke“ deutlich ausgeweitet, um die Nahversorgungsfunktion der öffentlichen Apotheke zu stärken. Bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten in Alten- und Pflegeheimen garantiert die Apotheke, dass die benötigten Arzneimittel rasch und bedarfsgerecht geliefert werden. In allen Fällen der Zustellung wird die Beratung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker sichergestellt.
  • Filialapotheken von öffentlichen Apotheken gewährleisten die Arzneimittelversorgung dort, wo der Betrieb einer öffentlichen Apotheke wirtschaftlich nicht möglich ist. Die Errichtung von Filialapotheken im Einzugsgebiet der öffentlichen Apotheke wird für Ortschaften ohne eigene öffentliche Apotheke erleichtert. Durch zusätzliche Filialapotheken kann die Arzneimittelversorgung deutlich verbessert werden. Die Patientinnen und Patienten genießen somit alle Vorteile einer öffentlichen Apotheke – vom breiten Produktsortiment bis zur Beratung und Betreuung durch Apothekerinnen und Apotheker.

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