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Hausapotheken: Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt Sicht der Ärztekammer

Branchen News vom 17.10.2019

Ersatzlose Streichung von Mindestentfernungen zu Apotheken wird empfohlen – Patientenversorgung muss im Mittelpunkt stehen

Wien (OTS) – Die Österreichische Ärztekammer fühlt sich durch den aktuell vorgelegten Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde „Branchenuntersuchung Gesundheit, Teil III: Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“ hinsichtlich ihrer Argumentation eines Ausbaus von ärztlichen Hausapotheken vollinhaltlich bestätigt. In dem Bericht wird unter anderem die ersatzlose Streichung der Mindestentfernungen bei Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke in Gemeinden ohne öffentliche Apotheke empfohlen.

„Die restriktive Öffnungszeitenregelung von öffentlichen Apotheken, deren Liberalisierung aus wettbewerblicher Sicht ebenfalls zu begrüßen wäre, spiegelt die gegenwärtige Lebenssituation vieler Menschen (insbesondere hinsichtlich Beruf und privater Lebensumstände) nicht mehr ausreichend wider“, heißt es in dem Bericht. Im Gegensatz zu öffentlichen Apotheken verfügten niedergelassene Allgemeinmediziner in der Regel über flexiblere Öffnungszeiten. Damit werde eine größere Auswahlmöglichkeit „zweifelsfrei durch das zusätzliche Angebot von ärztlichen Hausapotheken geschaffen“.

Die Empfehlungen der Experten entsprechen damit exakt den Vorstellungen, die die Ärztekammer schon seit Langem einfordert: „Im Mittelpunkt muss immer die Versorgung der Patienten, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen stehen. Dazu gehören der Hausarzt und die Apotheke, die zurecht in kleineren Gemeinden beim Arzt angesiedelt ist, um alten und kranken Menschen lange Anfahrtswege zur nächsten Apotheke zu ersparen“, kommentiert der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, den Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde.

Ähnlich argumentiert der Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Johannes Steinhart, der ebenfalls für die ersatzlose Streichung von Mindestentfernungen bei der Bewilligung von Hausapotheken eintritt. Durch diesen Passus, der unter Negierung einer optimalen Patientenversorgung ausschließlich den wirtschaftlichen Interessen der Apotheken geschuldet sei, würden Patienten oftmals nur erschwert zu ihren Medikamenten kommen.

„Ziel der Politik muss es sein, im Interesse der Patienten Rahmenbedingungen für eine bestmögliche medizinische Versorgung zu schaffen“, betont Steinhart. Dem stand bislang der „Mindestentfernungspassus“ im Apothekengesetz diametral entgegen. Steinhart erwartet sich nun von der Politik, den diesbezüglichen Empfehlungen der Experten auch „raschest möglich“ nachzukommen. (hpp)

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