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Vertritt der Patientenanwalt noch die Patienten?

Branchen News vom 19.08.2019

Das Patientenwohl muss endlich wieder im Vordergrund stehen, fordert Edgar Wutscher, Obmann Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK.

Wien (OTS) – Nachdem zuletzt von Apothekern und Patientenanwalt Gerald Bachinger der Lieferengpass einzelner Medikamente zum Anlass genommen wurde, eine generelle Freigabe der Medikamentenabgabe durch Apotheken zu fordern, meint Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin (BSAM) der Österreichischen Ärztekammer: „Es drängt sich die Frage auf, ob der Patientenanwalt noch die Patienten vertritt?“

„Es geht hier nicht um inhaltsgleiche Wirkstoffe, sondern um eine Verunsicherung der Patientinnen und Patienten“, fasst Wutscher zusammen. Wenn selbst der Österreichische Generikaverband aus diesem Grund von einer Wirkstoff-Verordnung abrät, müsse man sich die Frage stellen, wer hier wirklich das Patientenwohl im Auge hat, sagt Wutscher: „Bei Juristen ist es verständlich, dass das Wissen um Medikamente, Nebenwirkungen und verschiedene Inhaltsstoffe beschränkt ist. Die Apotheker sollten wiederum den Wunsch nach merkantilen Vorteilen nicht in ihre Forderungen einfließen lassen“, fordert der BSAM-Obmann.

Für Wutscher muss die Lösung sein, dass Hausapotheken gestärkt werden und Ärztinnen und Ärzte die wichtigsten Medikamente direkt in der Ordination beziehungsweise bei Visiten abgeben können. „Dies wäre sehr zum Vorteil aller, vor allem der schwer kranken und bettlägerigen Patientinnen und Patienten, aber auch der Seniorinnen und Senioren“, sagt Wutscher.

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