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Nationalrat: Keine weitere Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke

Branchen News vom 27.03.2019

Wien (PK) – Die von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein beauftragten ExpertInnen erkennen keine wissenschaftliche Evidenz für die Verschreibung von Cannabisblüten gegenüber dem bereits in der Apotheke erhältlichen Präparat Dronabinol (THC). Der entsprechende Bericht betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde heute mit den Stimmen der Regierungsparteien im Nationalrat zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig angenommen wurde eine Entschließung in dem die Krankenkassen aufgefordert werden, die Verschreibe- und Bewilligungspraxis für cannabinoidhaltige Arzneimittel zu evaluieren und eine einheitliche, diagnose- und evidenzbasierte Vorgansweise auszuarbeiten. Ursprünglich hätte der Bericht, der auf einer einstimmig angenommenen Entschließung vom Juli des vergangenen Jahres beruht, im Gesundheitsausschuss letzte Woche enderledigt werden sollen. Aufgrund eines Verlangens auf Nicht-Enderledigung stand er im heutigen Plenum erneut zur Debatte und wurde von der Opposition als einseitig und unausgewogen kritisiert. Ein gemeinsamer Antrag der Oppositionsparteien, in dem die Durchführung eines neuerlichen und unabhängigen Berichts gefordert wird, wurde nicht angenommen.

Laut Bericht gibt es noch nicht genügend Wissen über medizinische Wirkung von Cannabinoiden

Der Oberste Sanitätsrat, ein Beratungsgremium des Gesundheitsministerium, geht in dem Bericht davon aus, dass die österreichischen PatientInnen aufgrund der derzeitigen Rechtslage ausreichend Zugang zu cannabisbasierten Arzneimitteln haben, und zwar in Form von magistralen Zubereitungen oder als Fertigarzneimittel (Sativex und Canemes). Dronabinol (THC), das in der Schmerztherapie zur Anwendung kommt und dem Suchtmittelgesetz unterliegt, könne etwa in Form von Tropfen oder Kapseln verschrieben werden. Eine Erstattung der Kosten ist bei Vorliegen einer medizinischen Begründung und Genehmigung durch den Kontrollarzt der jeweiligen Krankenkasse möglich. Cannabidiol (CBD) wiederum, das nicht zu den Suchtgiften zählt, wurde nicht in den Erstattungskodex aufgenommen, da kein ausreichender Wirkungsnachweis vorliegt. Was den Einsatz von Medizinalhanf (getrocknete Blüten- oder Fruchtstände der Cannabispflanze) angeht, so gebe es laut Bericht keine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass dieser Vorteile gegenüber der Verwendung der bereits zur Verfügung stehenden cannabisbasierten Präparaten habe. Generell sei das Wissen über die sinnvolle medizinische Anwendung von Cannabinoiden noch sehr lückenhaft, so die VerfasserInnen. Weitere klinische Forschungen nach modernen evidenzbasierten Richtlinien wären daher zu begrüßen.

FPÖ und ÖVP lassen Verschreibungspraxis prüfen

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein stellte sich zur Gänze hinter den Bericht, der ausschließlich auf Expertenmeinungen basiere und in den alle medizinischen Fachgesellschaften eingebunden wurden. Evidenzbasierte Wissenschaft habe für sie in dieser Hinsicht oberste Priorität und die Patientensicherheit stünde im Vordergrund, so die Ministerin. Die bestmögliche medizinische Versorgungssicherheit sei eines ihrer obersten Ziele. Sie sagte, dass Arzneimittel in Österreich einen strengen Zulassungsprozess durchlaufen. Es dürfe außerdem nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei Cannabis um ein Suchtmittel handelt. Der Missbrauch von Suchtmittel stelle eine große Gefahr dar und Cannabis würde nicht umsonst auf der Liste kontrollierter Drogen stehen, meinte Hartinger-Klein. Ein medizinischer Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen könne nur dann kontrolliert erfolgen, wenn der Nutzen das Risiko übertreffe. Alles darüber Hinausgehende seien Experimente, auf die sich die Gesundheitsministerin nicht einlassen könne.

Die FPÖ-Gesundheitssprecherin Brigitte Povysil verteidigte die Qualität des vorgelegten Berichts und stellte klar, dass im Gremium des Obersten Sanitätsrats sowohl die Apothekerkammer, die Ärztekammer, die AGES sowie die Gesellschaft für Anästhesie vertreten sind. Dass die Liberalisierung von Cannabis nicht notwendig sei, weil derartige Medikamente bereits in der Apotheke unter ärztlicher Verschreibung eines Rezepts erhältlich sind, betonte neben ihr auch ihr Fraktionskollege Gerhard Kaniak. Für CBD gelte es, eine bessere Evidenzlage zu schaffen. Grundvoraussetzung für die sichere Anwendung in der Medizin sei die Möglichkeit der exakten Dosierung sowie eine vorhersehbare nachweisebare Wirkung, und diese sei nur schwach belegbar, so Kaniak. Man arbeite nun daran, zu evaluieren zu welchen Bedingungen cannabinoidhaltige Arzneimittel in den Bundesländern verschrieben werden. Eine anschließende bundesweite Angleichung der Verfügbarkeit des Wirkstoffs sei angestrebt.

Dass 40.000 Verschreibungen von cannabisbasierten Arzneimitteln pro Jahr in den Bundesländern nicht nach denselben Bewilligungsvorgängen ablaufen würden, fände die ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriela Schwarz nicht gut. Daher soll nun die Heilmittel-Evaluierungskommission und die Krankenversicherungsträger aufgefordert werden, die Bewilligungspraxen für cannabinoidhaltige Arzneimittel zu evaluieren und eine einheitliche, diagnose- und evidenzbasierte Vorgangsweise auszuarbeiten. Grundsätzlich sei es ihr ein Anliegen, dass die PatientInnen auch jene Medikamente bekommen, die sie brauchen. Beim Thema Cannabis sei es wichtig, bei einer sachlichen Diskussion zu bleiben und evidenzbasiert vorzugehen, so Schwarz.

Opposition scheitert mit Forderung nach erneutem Bericht

Die Einschätzung des Obersten Sanitätsrats, dass es zu wenig wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit von Cannabinoiden gebe, konnte JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber nicht teilen. Die Weltgesundheitsorganisation habe erst kürzlich eine Empfehlung herausgegeben, die Restriktionen gegen Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu lockern. An diese sollte man sich halten, meinte sie. Außerdem kritisierte sie die Qualität des vorgelegten Berichts. Er habe nicht dem formalen Auftrag des Parlaments entsprochen und verschweige zentrale wissenschaftliche Evidenz. Sie forderte daher die Beauftragung eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts mit einem neuerlichen Bericht zum Stand der internationalen Forschung über die Wirksamkeit von Cannabis in der Medizin, mit besonderem Fokus auf synthetische und natürliche Blüten-Produkte. Ein entsprechender Antrag, den die JETZT-Abgeordnete gemeinsam mit NEOS und SPÖ einbrachte, fand allerdings nicht die Zustimmung der Regierungsparteien und somit keine Mehrheit.

Maurice Androsch (SPÖ) bezeichnete den vorgelegten Bericht als oberflächlich, immerhin würde die wesentliche Darstellung der zukünftigen Rahmenbedingungen fehlen, oder etwa ein Vergleich mit Ländern wie Deutschland, die sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzen. Außerdem seien die abgegeben Stellungnahmen nur teilweise eingeflossen. Er meinte, die Forschung sollte in Österreich vorangetrieben werden, unter anderem weil sich ja auch die WHO für eine Reklassifizierung von Cannabis ausgesprochen hat und weil das Thema für viele SchmerzpatientInnen in Österreich von großer Bedeutung sei.

Von einer „Politik der faktenbefreiten Willkür“ sprach NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Er kritisierte den Bericht als unschlüssig, weil die unterschiedlichen Inhaltsstoffe THC und CBD mehrfach vermischt wurden. Eigentlich hätte es um die medizinischen Möglichkeiten von Cannabisblüten gehen sollen, die zum Beispiel in den Niederlanden und Deutschland zum Einsatz kommen. Diesem eigentlichen Thema wurden im Bericht aber nur zwei Seiten ohne wissenschaftliche Quellenangaben eingeräumt, so Loacker.

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