Kammerstetter Regina

Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer und die private Nutzung eines Firmen-Kraftfahrzeuges

von Kammerstetter Regina in Steuerberatung

Bevor ich zum eigentlichen Thema komme möchte ich vorausschicken, dass es sich bei den nachfolgenden Ausführungen nicht um ein Märchen handelt. Vielmehr ist es eine steuerliche Klarstellung, wie mit der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeuges ab 2018 umzugehen ist – mit nicht unerheblichen Auswirkungen.

Voraussetzung für die Anwendung:

  • Beteiligung an der Kapitalgesellschaft größer als 25% (= wesentlich beteiligt) und
  • Geschäftsführer

Ab 2018 sind folgende Vorgangsweisen möglich:

1. Anwendung der Sachbezugsregelung analog zu Dienstnehmern

Das bedeutet, dass vom Neuanschaffungspreis 1,5% (bei CO₂ Ausstoß unter oder gleich den gesetzlichen Werten – 2016: 130g, 2017: 127g und ab 2018: 124g), bei darüberliegenden Ausstoßwerten 2% monatlich als zu versteuernder Sachbezug anzusetzen ist.

Beispiel 1: das Auto hat 2017 einen Neuanschaffungspreis von EUR 30.000,00 und einen CO₂ Ausstoß von 125g. Der monatlich zu versteuernde Sachbezug beträgt demnach EUR 450,00, das sind jährlich EUR 5.400,00. Bei einer realistischen Steuerbelastung von 42% ist das eine jährlich Mehrbesteuerung von EUR 2.268,00.

Beispiel 2: das Auto hat 2017 einen Neuanschaffungspreis von EUR 50.000,00 und einen CO₂ Ausstoß von 135g. Die höchste Sachbezugsbemessungsgrundlage liegt bei EUR 48.000,00 – davon 2%, ergibt den monatlichen Maximalbetrag von EUR 960,00, daher sind jährlich EUR 11.520,00 zu versteuern. Mit einem Steuersatz von 48% bei einem steuerpflichtigen Einkommen ab EUR 60.000,00 ergibt das eine Mehrbelastung an Steuern von jährlich EUR 5.530,00.

2. Versteuerung der anteiligen tatsächlich privat gefahrenen Aufwendungen

Hier muss der Privatanteil jedoch nachgewiesen werden, indem beispielsweise ein Fahrtenbuch geführt wird.

Wer nun weder ein Fahrtenbuch schreiben will, noch eine gewaltige Mehrbelastung an Steuern in Kauf nehmen will hat zwei Möglichkeiten:

1. Entnahme des PKW aus der GmbH oder Kauf eines PKW als Geschäftsführer – nicht über die GmbH

Hier können wir weiter mit einem geschätzten Privatanteil rechnen. Der Nachteil liegt in dem verlorenen Betriebsausgabenpauschale von 6% der Einnahmen. Bezieht ein Geschäftsführer z.B. EUR 70.000,00 Geschäftsführerbezug und hat er neben seiner Sozialversicherung keine zusätzlichen Betriebsausgaben, dann könnte er EUR 4.200,00 ohne Belegnachweis als pauschale Betriebsausgabe ansetzen. Die Steuerersparnis liegt hier bei EUR 2.016,00.

2. Bei Benützung eines Elektroautos ist kein Privatanteil zu versteuern

Das heißt konkret, es ist kein Fahrtenbuch zu schreiben und es entsteht keine steuerliche Mehrbelastung. Auch die Betriebsausgabenpauschale ist weiterhin anwendbar.

Diese Bevorzugung von Elektroautos zeigt, wohin uns die Politik mit ihren Steuergesetzen und Verordnungen treiben will. Ich stehe jederzeit für Beratung und persönliche Lösungen zur Verfügung.