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BWB untersucht Apothekenmonopol: Rückenwind für dm beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel

Branchen News vom 18.05.2018

Salzburg/Wals (OTS) – Rückenwind rund um das Anliegen, rezeptfreie Arzneimittel (OTC) in der Drogerie verkaufen zu dürfen, erhält dm drogerie markt heute seitens der Bundeswettbewerbsbehörde: Im Rahmen der „Branchenuntersuchung Gesundheit“ wurden in einem ersten Teilbericht zum Apothekenmarkt weitreichende Liberalisierungen unter anderem beim Vertrieb von OTC empfohlen – mit der Zielsetzung, durch mehr Wettbewerb bessere Preise und mehr Transparenz für die Konsumenten sowie mehr Qualität in der Beratung zu erreichen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt dabei klar, dass sie einer schrankenlosen Freigabe bis hin zu Supermärkten und Tankstellen kritisch gegenübersteht, dass den Drogisten jedoch – wie bereits im Arzneimittelgesetz grundsätzlich vorgesehen – eine besondere Rolle zukommt. Das entspricht auch unserer Argumentation, dass wir mit unseren über 1.200 ausgebildeten Drogisten eine hervorragende Basisberatung sicherstellen können“, betont dm Geschäftsführer Harald Bauer. „Darüber hinaus beinhaltet das dm Konzept eine Beratung durch Pharmazeuten am Telefon oder über Online-Kanäle, genauso wie das auch Apotheken bei der Versandbestellung von OTC-Produkten handhaben.“

Die Sichtweise der BWB deckt sich mit der Wahrnehmung der Konsumenten: Nach einer Studie von MAKAM Research kann sich die Mehrheit der Österreicher vorstellen, rezeptfreie Arzneimittel in der Drogerie zu kaufen. Andere potentielle Abgabestellen werden hingegen von einer sehr geringen Anzahl an Konsumenten für geeignet angesehen.

Die Interessensvertreter der Apotheker argumentieren laufend damit, dass eine OTC-Liberalisierung nicht zu besseren Preisen für die Verbraucher führen würde und dass ein großer Teil der Apotheken dadurch in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre. „Beide Behauptungen wurden von der Bundeswettbewerbshörde als unabhängiger Institution nun klar widerlegt“, stellt Harald Bauer fest. Von einer Liberalisierung erwartet sich die BWB, „dass die Apotheken mit den neuen Abgabestellen in einen Qualitätswettbewerb treten werden, insbesondere was die Beratungsleistung betrifft.“

dm hatte bis dato nur die Möglichkeit, sich auf die sachlich nicht gerechtfertigte Gleichheitswidrigkeit zulasten der Drogerie zu berufen und in aufwändigen Verfahren eine Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof herbei zu führen. „Die Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde stellen einmal mehr klar, dass es keinesfalls nur um eine unsachliche Benachteiligung der Drogerien geht, sondern um die berechtigten Interessen der Verbraucher. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung und der Gesetzgeber diese Empfehlungen aufgreifen und von sich aus für mehr Wettbewerb im Vertrieb von rezeptfreien Arzneimitteln sorgen werden, ohne dass es dazu einer Entscheidung der Verfassungsrichter bedarf“, so dm Geschäftsführer Bauer.