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Volksbegehren „SOS Medizin“: Einreichung nach der Nationalratswahl

Branchen News vom 03.07.2017

Wien (OTS) – Im November letzten Jahres hat die NÖ Ärztekammer den Startschuss für das Volksbegehren „SOS Medizin“ gesetzt. Bis Ende Februar konnten knapp 27.000 Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Damit wurde die für die Einreichung erforderliche Zahl von 8.401 Unterstützungserklärungen deutlich überschritten. Geplant war zunächst, die Wahlen in den Landesärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer abzuwarten, um anschließend die Einreichung des Volksbegehrens beim Innenministerium vorzunehmen. Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer, meint dazu: „Nun hat uns die Politik einen Strich durch die Rechnung gemacht und es stehen Neuwahlen des Nationalrates am 15. Oktober an. Eine Einreichung des Volksbegehrens zum jetzigen Zeitpunkt erscheint uns nicht zielführend. Wir haben daher im Vorstand der NÖ Ärztekammer beschlossen, das Volksbegehren nach der Nationalratswahl einzureichen.“

Forderungen des Volksbegehrens weiterhin aufrecht

Die im Volksbegehren aufgestellten Forderungen bleiben selbstverständlich aufrecht und deren Verankerung im Verfassungsrang wird weiterhin gefordert:

Erhalt ärztlicher Einzelordinationen und Gruppenpraxen
Allgemeinmedizinische und fachärztliche Einzelordinationen und Gruppenpraxen sollen als bundesverfassungsgesetzliche Regelung festgeschrieben werden, um künftig nicht durch zentrale Versorgungseinrichtungen, die als Parallelstrukturen errichtet werden, ersetzt werden zu können. Kassenplanstellen dürfen nicht gestrichen und so die wohnortnahe Versorgung verdrängt werden. Die Vorteile von Ordinationen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten liegen auf der Hand, sie sind kosteneffizient, flexibel und patientennah.

Erhalt der Normalarbeitszeit für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte
Das neue Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz hat für Spitalsärztinnen und -ärzte eine Reduktion der überlangen Arbeitszeiten gebracht. 72 Stunden pro Woche und 49 Stunden am Stück gehören der Vergangenheit an. Für Spitalsärztinnen und –ärzte gilt eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, so wie in anderen Branchen auch. Werden jedoch zusätzliche Leistungen aus den Ordinationen in die Spitalsambulanzen verlagert, ist eine Aufweichung des Gesetzes zu befürchten.

Erhalt der Kostenerstattung von Wahlarzthonoraren und Niederlassungsfreiheit für Wahlärzte
Die Rückerstattung von Wahlarzthonoraren wird als „Geldleistung“ bezeichnet. Die Politik will nun aber die „Sachleistung“ forcieren. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Kostenrückerstattung zurückgedrängt werden soll. Dazu kommt, dass über den regionalen Strukturplan künftig eine Bedarfsprüfung für die Niederlassung von Wahlärzten erforderlich sein könnte.

Direkte Medikamentenabgabe in Einzelfällen durch den niedergelassenen Arzt
Diese Forderung betrifft die direkte Abgabemöglichkeit eines kleinen Sortiments an Medikamenten bei dringender sozialer oder medizinischer Indikation. Beispielsweise bei Visiten oder bei schwer erkrankten Patienten, die keine Möglichkeit haben, sich ihre Medikamente aus der nächsten öffentlichen Apotheke zu besorgen. Für die Umsetzung dieser Forderung könnte es neue Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und öffentlichen Apotheken geben.

„Langfristig soll mit diesen Forderungen Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten geschaffen werden. Das Mittwoch dieser Woche beschlossene Gesundheitsreformumsetzungsgesetz stellt sowohl die Ärzte- als auch die Patientenschaft vor Veränderungen und unsichere Zeiten. Umso wichtiger ist es, dass die Forderungen des Volksbegehrens in den Verfassungsrang gehoben werden, damit wieder Ruhe innerhalb des Gesundheitswesens einkehren kann“, so Reisner abschließend.