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Sozialausschuss ebnet Weg zur Sicherung von Zeitausgleichsguthaben im Insolvenzfall

Branchen News vom 14.06.2017

Wien (PK) – Auf Initiative der Regierungsparteien diskutierte der Sozialausschuss heute ein Deregulierungsgesetz zum Arbeitnehmerschutz, durch das vor allem Aufzeichnungs- und Meldepflichten gestrichen und Präventivvorschriften entrümpelt werden. Der Antrag wurde mehrheitlich – ohne Stimmen der Grünen -angenommen. Einstimmig schickten die Abgeordneten Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ins Plenum, die Klarheit bei der Auszahlung von Ansprüchen aus erworbenen Zeitausgleichsguthaben schaffen. Grünes Licht gab der Ausschuss überdies für Maßnahmen zur Eindämmung von Sozialbetrug und Unterentlohnung in der Baubranche sowie für eine Anpassung der Arbeitszeiten von ApothekerInnen an das EU-Recht.

Weniger Bürokratie für Unternehmen durch Deregulierung beim Arbeitnehmerschutz

Von der gemeinsam eingebrachten Initiative für ein Arbeitnehmerschutz-Deregulierungsgesetz (2228/A) versprechen sich die Regierungsparteien eine Verringerung der Bürokratie für die Unternehmen. Konkret vorgesehen ist etwa der Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle sowie die Streichung von Meldepflichten für erlaubte Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe. In die verpflichtende Präventionszeit können auch Arbeitsplatzerstevaluierungen eingerechnet werden. Sind in einer Arbeitsstätte maximal zehn ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die Büroarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten verrichten, verlängert sich das Begehungsintervall von zwei auf drei Jahre. Das Arbeitsinspektorat wird nicht mehr die Möglichkeit haben, in besonderen Fällen verlängerte Ruhepausen vorzuschreiben.

Was das Mutterschutzgesetz betrifft, soll ab 2018 für eine vorzeitige Freistellung schwangerer MitarbeiterInnen bei bestimmten medizinischen Indikationen keine Überprüfung des Facharztattests durch Amts- bzw. ArbeitsinspektionsärztInnen mehr nötig sein. Wer ausschließlich an Wochenenden oder Feiertagen arbeitet, braucht im Falle einer Schwangerschaft außerdem in Zukunft keine ausdrückliche Genehmigung mehr. Gleiches gilt für Auftritte schwangerer KünstlerInnen bis 24 Uhr.

Der Schutz von ArbeitnehmerInnen sei das wichtigste Instrument, um Folgekosten zu vermeiden, so Birgit Schatz (G). Daher befürworten die Grünen grundsätzlich eine Weiterentwicklung des selbigen. Dem vorliegenden Konzept könnten sie jedoch nicht zustimmen, da sowohl die Änderungen bei den Arbeitsplatzevaluierungen als auch die Verlängerung der Begehungsfristen von zwei auf drei Jahre nicht zielführend sei. Ein Überprüfungsintervall von drei Jahren sei keineswegs ausreichend, um ArbeitnehmerInnen vor Haltungsschäden oder ähnlichem zu schützen, argumentierte Schatz. Anstelle dessen sei eine Weiterentwicklung in Bezug auf die fortschreitende Digitalisierung notwendig, unterstrich die Grün-Abgeordnete.

Für Gerald Loacker (N) gehen die Änderungen in die richtige Richtung, wenn auch nicht weit genug. Verbesserungen seien insbesondere beim Nichtraucherschutz erforderlich. Weitere Möglichkeiten zu Bürokratieerleichterungen gibt es, nach Ansicht der NEOS, insbesondere bei den Aushangpflichten von Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Sicherheitsvertrauenspersonen. Eine Vielzahl an Verordnungen führe nicht zu einer höheren Rechtssicherheit, betonte Loacker.

Weniger ist mehr, lautet die Devise der ÖVP zum ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz. Deshalb müsste Bürokratie abgebaut werden, führte Gabriel Obernosterer aus, ohne dabei dem Arbeitnehmerschutz Bedeutung abzusprechen. Dem setzte Karl Öllinger von den Grünen entgegen, dass Deregulierungsgesetze nicht per se zu Verbesserungen führen würden und ArbeitnehmerInnenschutz stets von Vorteil sei.

Der Arbeitnehmerschutz in Österreich sei auf einem guten Weg, unterstrich Sozialminister Alois Stöger. Sein Ziel sei, ein gutes Schutzniveau zu erhalten. Die Vorgaben der EU zu arbeitsplatzbezogenen Evaluierungen von Hebetätigkeiten seien umgesetzt, sagte er in Richtung Birgit Schatz.

Die NEOS nahmen die Debatte zum Anlass, auf die Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerrechts im Sinn einer Angleichung der Rechtsstellung von ArbeitnehmerInnen und Angestellten zu drängen. Ihr diesbezüglicher Antrag (713/A(E)) wurde allerdings in die Warteschleife verwiesen. Die Grünen wiederum mahnten strengere Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen, die mit schweren Lasten hantieren, ein (2215/A(E)). Der Antrag fand von den anderen Parteien keine Zustimmung. Gabriel Obernosterer begründete die Ablehnung damit, aktuelle Bestimmungen zu ergänzen, alte jedoch streichen zu wollen.

Breiter Konsens für Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die ebenfalls von den Regierungsparteien gemeinsam beantragt wurden (2234/A), bringen vor allem Präzisierungen bei der Auszahlung von Ansprüchen aus Zeitausgleichsguthaben, die bei einem insolventen Arbeitgeber erworben wurden. Für die entsprechenden Leistungsansprüche gilt künftig ein gesonderter Grenzbetrag, zudem soll eine Sonderregelung eine rasche Berechnung jenes Betrags ermöglichen, der den ehemals Beschäftigten zusteht. Für die ÖVP seien diese Änderungen längst fällig, bekundete Werner Groiß die Zustimmung seiner Fraktion. Johann Hechtl (S) pflichtete dem bei. Die Regelung der Verjährungsansprüche sei eine Frage der Gerechtigkeit, sagte er. Auch Gerald Loacker (N) begrüßte die Novelle. Beim Datenaustausch regte er an, noch offensiver vorzugehen. Für die Grünen handle es sich um eine gute und sinnvolle Weiterentwicklung, führte Birgit Schatz aus.

Des weiteren brachte die FPÖ ihre Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung des Weihnachts- und Urlaubsgelds in die Debatte ein (1175/A(E)). Gerald Loacker regte diesbezüglich an, die derzeit gültigen Steuerbegünstigungen im Sinne der Gerechtigkeit auch für jene Personen zugänglich zu machen, die kein 13. und 14. Gehalt erhielten. Grundsätzlich stehen die NEOS aber für niedrige Steuern anstelle von zahlreichen Ausnahmen bei höheren Steuern. Der Antrag wurde seitens der Regierungsparteien in eine weitere Runde geschickt.

Peter Wurm drängte auf die Ausweitung der Angaben auf dem Lohnzettel (2128/A(E)), um mehr Transparenz herzustellen. Laut Wurm würde dadurch kein Mehraufwand für Unternehmen entstehen, da die Daten ohnehin vorhanden seien. Die Grünen unterstützen diese Forderung. Wichtig sei, dass dies transparent gestaltet würde, so Birgit Schatz. Abkürzungen würden dem Gedanken entgegenstehen. Transparente Lohnzettel seien ein Recht der ArbeitnehmerInnen, unterstrich auch Waltraud Dietrich vom Team Stronach. Laut Sozialminister Alois Stöger besteht ohnehin eine Verpflichtung zur übersichtlichen Gestaltung von Lohnzetteln. Der Antrag wurde von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Neue Meldevorschriften sollen Sozialbetrug in der Baubranche eindämmen

Änderungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, die von SPÖ und ÖVP gemeinsam beantragt und in Form eines legistisch-formalen Abänderungsantrags mit breiter Mehrheit im Ausschuss befürwortet wurden, sollen vor allem Sozialbetrug und Unterentlohnung bekämpfen (2241/A). Wer BauarbeiterInnen nur in Teilzeit oder fallweise beschäftigt, soll künftig nicht nur vor der Aufnahme der Arbeit das vereinbarte Beschäftigungsausmaß und die Lage der Arbeitszeit sowie den Einsatzort melden, sondern auch jegliche Änderung dieser drei Parameter. Werden die Meldevorschriften verletzt, können die Behörden im Falle einer Kontrolle von einer Vollzeitbeschäftigung ausgehen, wobei es den Unternehmen obliegt, diese Vermutung zu widerlegen. Gleichzeitig soll regelmäßige Mehrarbeit künftig zuschlagspflichtig sein.

Gegen die Gesetzesinitiative stellte sich Gerald Loacker von den NEOS. Diese sei gegen UnternehmerInnen gerichtet, treffe alle, die anständig arbeiten und beinhalte eine Fiktion der Vollzeitbeschäftigung. Außerdem stößt sich Loacker an der Bau-Altersteilzeitvereinbarung, diese sei begrifflich nirgends definiert. Man treibe mit solchen Schritten auch Baukosten in die Höhe, so der NEOS-Abgeordnete. Außerdem brauche es dazu auch entsprechende Maßnahmen, um in Österreich kein „Frühpensionsparadies“ zu errichten. Für Loacker geht es vielmehr darum, den Menschen die Eigenverantwortung in der Jobauswahl zu überlassen. Zudem existiere bereits eine Schwerarbeiterpension, eine spezielle Regelung für die Baubranche halte er nicht für gerechtfertigt.

Das Gesetz sei wichtig und wesentlich gegen Sozialbetrug, betonten einhellig Josef Muchitsch (S), Johann Hechtl (S) und August Wöginger (V). Es gehe darum, dem Lohn- und Sozialdumping einen Riegel vorzuschieben und Unterstützung für Härtefälle zu ermöglichen. Auch für Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und Birgit Schatz (G) ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Schatz verwies aber darauf, dass ähnliche Schritte auch in anderen Branchen nötig seien.

Zudem fordern die NEOS bürokratische Erleichterungen für Bauunternehmen, wobei es Loacker vor allem darum geht, durch einen Datenaustausch zwischen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und den Sozialversicherungsträgern bestehende Doppelgleisigkeiten zu beseitigen (2202/A(E)). Abschaffen will der Sozialsprecher der NEOS zudem das Überbrückungsgeld, das er als exklusive Frühpensionierungsmethode für Arbeiter der Baubranche kritisiert (2203/A/E)). Beide Anträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit und wurden abgelehnt.

Arbeitszeiten für ApothekerInnen werden EU-konform

Änderungen im Apothekergesetz sowie im Arbeitszeit- und im Arbeitsruhegesetz – auch sie gehen auf eine Initiative der Regierungsparteien zurück und wurden in Form eines technischen Abänderungsantrags mehrheitlich im Ausschuss beschlossen – sollen die EU-Konformität der Arbeitszeit von ApothekerInnen sicherstellen (2233/A). Demnach werden analog zu Krankenanstalten verlängerte Dienste von bis zu 32 Stunden und durchschnittliche Wochenarbeitszeiten von bis zu 60 Stunden nicht mehr möglich sein. Die damit vorgenommene Anpassung an EU-Recht sei eine sinnvolle Maßnahme, unterstrich Gertrude Aubauer (V). Für Birgit Schatz seitens der Grünen stellt das Gesetz zwar eine Verbesserung dar, es werde aber weiterhin eine Arbeitsrealität legitimiert, die man so nicht haben wolle.

Das Team Stronach griff das Thema Arbeitszeit in einem eigenen Antrag auf und forderte ein neues bedarfsgerechtes Jahresarbeitszeitmodell nach Schweizer Vorbild (2046/A(E)). Aus Sicht von Waltraud Dietrich (T) sei es wichtig, damit zu zeigen, dass Flexibilität eine Win-Win-Situation darstellen kann. Bei Arbeitszeit dürfe aber die Kollektivvertragsebene nicht außen vor bleiben, unterstrichen sowohl Aubauer als auch Schatz. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Vertagt wurde ein Antrag der Grünen, die für Lockerungen im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen plädieren (2192/A(E)). Demzufolge sollen Berufstätige Anspruch auf Pflegefreistellung auch dann bekommen, wenn sie nicht mit dem erkrankten Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben. Betroffen seien vor allem Frauen, sagte Judith Schwentner (G) dazu, für sie würde es einen großen Unterschied machen. Aus Sicht von Markus Vogl (S), der sich für die Vertagung aussprach, ist zum Thema eine breitere Diskussion nötig. Gertrude Aubauer (V) verwies auf einige bereits getroffene Maßnahmen für diesen Bereich, sie halte die geltenden Regeln für wichtig.