Hauser Wolfgang

Warenbezugsvereinbarungen mit Großhandelsorganisationen

von Hauser Wolfgang in Allgemein

Es ist immer wieder erstaunlich welche Dreistigkeiten sich Apotheker ohne großes Murren gefallen lassen. So ist es unglaublich, dass die für den wirtschaftlichen Apothekenerfolg relevante Warenbezugsvereinbarung mit dem Großhandel nur mündlich oder schriftlich nur in sehr unzureichender Form existieren.

Es ist höchst unseriös, Apothekern die Konditionen nur mündlich auszuhändigen. Was macht denn das für einen Sinn, wenn es nicht gegen den Apotheker verwendet werden würde? Die besten Konditionen bringen nichts, wenn sie nicht schriftlich existieren und somit nie überprüfbar und letztendlich auch einforderbar sind! Eine gute Warenbezugsvereinbarung umfasst alle Aspekte der Partnerschaft und besteht aus zahlreichen Positionen und Bedingungen. Wer kann sich das auf Jahre hinaus im Detail merken und noch wichtiger, wer hat die Garantie, dass sich das auch das Großhandelsunternehmen so lange und so präzise merken kann und ggf. auch will!

Gerade wenn sich die Großhandelsorganisationen so gegen eine professionelle Schriftlichkeit sträuben, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Ich gehe davon aus, dass Sie nichts zu verschenken haben, deshalb ist es eine absolute Verpflichtung auf eine ausführliche professionelle Schriftlichkeit zu bestehen. Und lassen Sie sich nicht durch die gekonnten VertrauensErgüsse einlullen. Im Streitfall zählt nur was schriftlich geschrieben steht.