APA OTS

Nationalrat stimmt mehrheitlich für Änderung des Apothekengesetzes

Branchen News vom 28.04.2016

Hausapotheken im ländlichen Raum sollen durch Novelle abgesichert, das Praktizieren am Land attraktiver werden

Wien (PK) – Künftig dürfen ÄrztInnen unter bestimmten Umständen auch in Gemeinden, in denen bereits eine öffentliche Apotheke vorhanden ist, eine Hausapotheke betreiben. Die entsprechende Änderung des Apothekengesetzes wurde heute im Nationalrat mit Mehrheit beschlossen. SPÖ und ÖVP versprechen sich durch die neuen Kriterien eine Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Neben einer verbesserten Medikamentenversorgung für PatientInnen soll die Novelle demnach auch ein Anreiz für LandärztInnen sein. Grüne und NEOS sehen die neuen Regelungen skeptisch. Grundsätzlich wurde der Ruf im Plenum laut, die Rahmenbedingungen für das Praktizieren im ländlichen Raum zu verbessern.

Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit einer Initiative für eine raschere Integration syrischer ÄrztInnen.

Kriterien für Genehmigung von Hausapotheken werden gelockert

ÄrztInnen dürfen in Zukunft auch in Gemeinden, in denen bereits eine öffentliche Apotheke vorhanden ist, eine Hausapotheke betreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Ordination mehr als sechs Kilometer von der nächsten öffentlichen Apotheke entfernt ist. Gleichzeitig wird eine 2006 abgeschaffte Sonderregelung für HausärztInnen, die eine Kassenstelle mit angeschlossener Hausapotheke übernehmen, wieder eingeführt. Für sie wird ein Mindestabstand von vier Kilometern zur nächsten öffentlichen Apotheke festgelegt, wobei die Bewilligung einer Hausapotheke zurückzunehmen ist, wenn die Entfernungsvoraussetzung aufgrund der Verlegung der Ordination entfällt. Die Nachfolgeregelung gilt rückwirkend ab Mai 2015 und unerheblich davon, ob die Nachfolge lückenlos oder nach einer bestimmten Vakanz erfolgt.

Gegen die neuen Kriterien für die Genehmigung von Hausapotheken sprachen sich die Grünen und die NEOS aus. Maßnahmen, die nur dazu führen sollen, dass ÄrztInnen eher am Land praktizieren und ihr Einkommen aufbessern, könnten aus gesundheitspolitischer Sicht nicht akzeptiert werden, bemängelte Eva Mückstein (G) – für sie ein „Beispiel reiner Klientelpolitik“. Zudem sei nicht überprüft worden, ob es überhaupt ein großes Bedarfsproblem gebe. Wenn ÄrztInnen Medikamente verschreiben und von deren Verkauf direkt profitieren, komme es außerdem in der Regel zu einer Überverordnung. „Aus unserer Sicht wird das das Landärzteproblem nicht lösen“, sagte sie. Dieser Argumentation schloss sich Gerald Loacker (N) an. Grundsätzlich geht es ihm um Patientensicherheit sowie um das Vier-Augen-Prinzip in öffentlichen Apotheken. Die Funktion von Hausapotheken werde verkannt, „es geht nicht darum, die ÄrztInnen mit besserem Einkommen zu versorgen, sondern die Bevölkerung mit Medikamenten“, sagte Loacker. Eine Lösung für die ländlichen Regionen könnte aus seiner Sicht u.a. in der Zustellung von Medikamenten liegen.

Gegen die Kritik der Oppositionsparteien wandten sich SPÖ und ÖVP. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass die Medikamentenversorgung im ländlichen Raum durch die Novelle verbessert wird und Anreize für LandärztInnen geschaffen werden. Sehr viele BürgermeisterInnen hätten Angst, dass sich ohne Weiterbewilligung einer Hausapotheke kein Nachfolger bzw. keine Nachfolgerin für eine Arztpraxis finden lässt, argumentierten u.a. Erwin Spindelberger (S) und Johann Singer (V). „Meine Richtschnur ist die ältere Patientin ohne Auto“, begründete Erwin Rasinger (V) seine Zustimmung. Dass die Novelle in erster Linie den PatientInnen am Land – vor allem jenen mit eingeschränkter Mobilität – zugutekommt, davon zeigten sich außerdem
Dietmar Keck (S) und Martina Diesner-Wais (V) überzeugt. Angela Fichtinger (V) und Hermann Gahr (V) sprachen sich neben anderen Abgeordneten der Koalitionsfraktionen dafür aus, das Praktizieren am Land für Ärztinnen attraktiver zu gestalten.

Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) zweifelt hingegen daran, dass durch das Gesetz „ein einziger Landarzt mehr“ gewonnen werden kann. Da es sich jedoch um einen Kompromiss zwischen der Ärzte- und Apothekerkammer handelt, müsse der Novelle zugestimmt werden. Ähnlich sieht das auch ihr Fraktionskollege Andreas F. Karlsböck (F). Da sich eine Einigung in dieser Frage jahrelang nicht abgezeichnet hätte, sei die Novelle nunmehr ein Meilenstein in der österreichischen Gesundheitspolitik.

Rupert Doppler (o.F.) zufolge leistet die Novelle einen wichtigen Beitrag für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Das Nachfolge-Problem ist für ihn damit aber „in keinster Weise“ gelöst. Marcus Franz (o.F.) sprach von einem guten Kompromiss im Sinne der PatientInnen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser betonte, dass das Hauptaugenmerk der Medikamentenversorgung bei öffentlichen Apotheken liegt. Gegenüber der Kritik von Grünen und NEOS meinte sie, dass die Novelle im Sinne der PatientInnen erarbeitet wurde.

Grüne Initiative zur rascheren Integration syrischer ÄrztInnen abgelehnt

Die Grünen wollen syrische ÄrztInnen und anderes medizinisches Fachpersonal aus dem Bürgerkriegsland möglichst rasch in das österreichische Gesundheitssystem einbinden und den Betroffenen die Möglichkeit geben, bereits vor der Nostrifikation ihrer beruflichen Qualifikationen unterstützend im Gesundheitsbereich tätig zu sein. Die Betroffenen könnten nach Meinung von Abgeordneter Eva Mückstein (G) etwa hilfreiche Dienste bei Dolmetscharbeiten leisten.

Die Forderung der Grünen sei nicht nachvollziehbar, meinte Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und verwies auf die Einhaltung österreichischer Standards sowie die Sprachkomponente. Marcus Franz (o.F.) bezeichnete den Vorschlag der Grünen als „positive Diskriminierung“ von syrischen ÄrztInnen.

Gesundheitsministerin Oberhauser machte auf diverse Bemühungen aufmerksam, die darauf abzielen, schutzsuchende ÄrztInnen in das österreichische Gesundheitswesen einzubinden. Man versuche außerdem, die Bürokratie hintanzuhalten, das dürfe aber nicht nur für MedizinerInnen aus einem Land alleine gelten. (Fortsetzung Nationalrat) keg

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at

http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl