Deak Peter - Apotheker

Regelung der postgraduellen Weiterbildung

von Deak Peter - Apotheker in Allgemein

Wie in meinem Artikel über die Gefahren des Versandhandels schon geschrieben ist es nicht nur wichtig ein fachlich gut ausgebildetes Team zu haben um mit qualitativ hochwertigen Beratungsgesprächen uns vor dem Versandhandel zu positionieren, sondern es ist auch sehr wichtig, dass dies möglichst in jeder Apotheke vorhanden ist, um das landesweite Image der Apotheken diesbezüglich zu stärken.

Wie wir Alle wissen, ist leider nicht jeder Apotheker, und nicht jede PKA von sich aus bereit, Freizeit für Fortbildungen zu opfern, und es ist nicht unbedingt jede Fortbildung wirklich sinnvoll. Deswegen gehört die verpflichtende Fortbildung der PharmazeutInnen und der PKAs meiner Meinung nach gesetzlich geregelt.

Die Apothekerkammer und die Arbeiterkammer sollte jeweils für PharmazeutInnen und PKAs ein verpflichtendes Fortbildungssystem erarbeiten. Diese sollte – wie auch in anderen Ländern – auf ein Punktesystem basieren.

Sinnvoll wäre die Fortbildungen in zwei Kategorien aufzuteilen; Pflicht und Wahlpflicht. Man könnte z.B. vorschreiben, dass alle 2 Jahre Fortbildungen in der Gesamtpunktzahl von 50 Pflicht- und 50 Wahlpflicht-Fortbildungen zu belegen sind. Die Pflicht-Fortbildungen sollten die Kammer und/oder die Universitäten/PKA-Schulen möglichst zum Selbstkostenanteil anbieten, natürlich mehrere im Jahr und in jedem Bundesland. Bei den Wahlpflichtfächern könnte der Markt sozusagen frei sein, jedoch müsste die zu vergebende Punktzahl vorab von z.B. der Kammer akkreditiert werden.

Unter den Bildungsthemen sollte neben der fachbezogenen Wissensthemen auch Psychologie/Umgang mit Kunden, Marketing, Wirtschaftslehre vertreten sein.

Dies würde dazu beitragen dass in sämtlichen Apotheken ein gut ausgebildetes Team die Kunden individuell und optimal betreut, und dadurch das gute Image der Apotheken und der gesamten Branche weiterhin erhält und stärkt.