Wilke Jens

Externe Verblisterung – macht das betriebswirtschaftlich Sinn?

von Wilke Jens in Allgemein, Analysen

Die patientenindividuelle Verblisterung  von Medikamenten beschäftigt das Gesundheitswesen und damit auch die Apothekerlandschaft schon seit einigen Jahren. Man kann dieses Thema politisch sehr kontrovers diskutieren, Fakt ist: Apotheken sind mit der Thematik der Verblisterung von Altenheimen zunehmend konfrontiert. Neben den Zielsetzungen der Erhöhung der Medikamentensicherheit und der Verbesserung der Compliance ist gerade die die Frage der entstehenden Kosten bzw. deren Verteilung von zentraler Bedeutung.  Altenheime verfolgen dabei das Ziel – nicht zuletzt auch aus Kostengründen – diesen Versorgungsprozess auszulagern.

Selbst verblistern oder extern vergeben?

Für die beliefernde Apotheke stellt sich daher zunächst die Frage,  ob sie selbst verblistern oder diese Dienstleistung extern vergeben soll. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass eine maschinelle Verblisterung nur für sehr wenige „großversorgende“ Apotheken Sinn macht. Dies liegt einerseits an den erheblichen Investitionen, anderseits an dem nicht zu unterschätzenden täglichen Aufwand der Verblisterung. Sofern die Entscheidung ob und von wem verblistert wird, nicht zentral vom Altenheimbetreiber entschieden wird, sieht sich die lokal versorgende Apotheke daher vermehrt mit der Fragestellung konfrontiert, ob aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Vergabe der Verblisterung an einen externen Dienstleister – dies könnte eine andere Apotheke oder ein Blisterzentrum sein – Sinn macht. Schließlich droht im worst case auch der Totalverlust der Versorgung des zu betreuenden Altenheims (Akutversorgung und nicht-blisterfähige Arzneimittel ausgenommen).

Modellrechnung

Sehen wir uns hierzu ein – bewusst defensiv gerechnetes – Beispiel an (eine genaue Berechnung kann klarerweise nur projektbezogen vorgenommen werden):

1.       Umsatz- und Rohertragsbetrachtung:

Nehmen wir ein Heim mit einem Jahresumsatz von rund EUR 80.000 und 75 Bewohnern an. Für eine Modellrechnung unterstellen wir ein Verhältnis Kassenumsatz zu Privatumsatz von 90% : 10% (inkl. einer theoretischen Vollverblisterungsrate). Ohne Einkaufsvorteile ergibt sich näherungsweise ein Rohertrag (DB I) von rund 22%-23%.

2.       Kostenbetrachtung:

Unter der Annahme der Fremdvergabe der Verblisterung an einen externen Dienstleister sind folgende Haupt-Kostenpositionen zu verhandeln:

  • Kosten Wochenblister
  • Kosten für geteilte Arzneimittel
  • Nutzungsgebühr für Blistersoftware
  • Kosten Akutversorgung außerhalb der Dauermedikation

Je nach Anbieter ergeben sich für den Wochenblister (als größte Kostenposition) EUR 3,00-3,50. Inklusive der sonstigen angeführten Kosten kann man aus den Erfahrungswerten Gesamtkosten in der Höhe von rund 60% des oben angeführten Rohertrags annehmen, d.h. rund 40% des Gesamtrohertrages verbleiben in dieser Betrachtung der Apotheke. Nicht eingerechnet sind hier u.a. die internen Personalkosten, die für die Abstimmung Patient, Altenheim, Arzt und Apotheke anfallen.

3.       Kostenweiterverrechnung an das Altenheim?

Sieht man sich die Entwicklungen am österreichischen Markt an, so ist leider festzustellen, dass sich die anfänglichen Befürchtungen der Apothekerschaft, für die Dienstleistung der Verblisterung keinerlei Kosten an das Heim weiterverrechnen zu können, mehr und mehr bewahrheiten. Nichtzuletzt aufgrund aufgrund von „Großversogern“, die diese Dienstleistung den Altenheimen „for free“ anbieten, muss die vor-Ort-Apotheke hier mit gleichen „Konditionen“ arbeiten.

Empfehlung

Da mit dem Verlust eines Altenheimes auch erheblicher Umsatzanteil im Einkauf verloren geht und sich damit auch Einkaufskonditionen (für den restlichen Einkauf der der Apotheke) verschlechtern, ist eine Ablehnung der Verblisterung – aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht – nicht zu empfehlen bzw. vorher einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Dass eine Vergabe der patientenindividuellen Verblisterung betriebswirtschaftlich immer nur die zweitbeste Lösung ist liegt auf der Hand. Sie ist jedoch allemal besser als der betriebswirtschaftliche Totalverlust.