Wilke Jens

EuGH-Urteil und die möglichen Konsequenzen

von Wilke Jens in Allgemein, Analysen, Beratung

Seitdem die Meldung über das EuGH-Urteil verlautbart wurde, haben mich zahlreiche ApothekerkollegInnen kontaktiert – die Verunsicherung ist verständlich und spürbar. Die meistgestellte Frage lautet: „Was heißt das nun konkret?“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem – für viele Beteiligte doch überraschenden – Urteil in puncto Bedarfsplanung für Apotheken einen der fundamentalen Bereiche des österreichischen Apothekengesetzes zumindest aufgeweicht. Künftig sollen örtliche Besonderheiten (?) berücksichtigt und das Bedarfskriterium der 5.500 Einwohner somit lokal in  Ausnahmesituationen (?) gekippt werden können. Ziel ist es mögliche Versorgungslücken in unterversorgten Gebieten zu schließen aber auch eine Überversorgung zu verhindern. Eine Reduktion auf die Einwohnerzahl widerspricht laut EuGH dem Unionsrecht. Entscheiden in sollen in derartigen Ausnahmefällen die nationalen Behörden.

Das Urteil wirft viele Fragen auf und was dieses EuGH-Urteil konkret im Detail in der Praxis bedeutet, kann zum heutigen Zeitpunkt in seiner ganzen Tragweite wohl nur schwer seriös beurteilt werden. Sicher ist aber, dass ein wesentlicher und objektiver Asset der österreichischen Apothekenlandschaft, nämlich „Planbarkeit“ kleiner geworden ist. Das unternehmerische Risiko – bereits jetzt aufgrund von bekannten Einflussfaktoren wie Margenkürzungen, Umsatzeinbußen, Versandhandel etc. – wird weiter steigen.

Erhöhtes Risiko ist teuer und kostet Geld – das gilt nicht nur für den Versicherungsbereich. Das durch das EuGH-Urteil nun weiter gestiegene Risiko und die damit einhergehende sinkende Planungssicherheit im Apothekenbereich wird zweifelsfrei Konsequenzen haben für viele Marktteilnehmer. Betroffen sind mögliche Apothekenkäufer, Neugründer, aber auch Apothekeneigentümer die den Verkauf der Apotheke planen, Lieferanten, die Unterstützung bei Neugründungen in Form von Finanzierungshilfen bieten, sowie finanzierende Banken.

Die Szenarien sind mannigfaltig:

  • drastische Verschlechterung der Ertragslage einzelner Apotheken die von oben genannten Ausnahmergeln betroffen sind
  • sinkende Verkaufspreise bei Apothekenübergaben wenn der Standort der Apotheke eine unsichere Rechtslage aufweist
  • Verteuerung von laufenden und zukünftigen Finanzierungen für bestehende Apotheken und Apothekenübernahmen (Stichwort „Risikoaufschlag“)
  • generell erschwerte Finanzierbarkeit von Projekten mit unklaren Rahmenbedingungen vor dem jetzigen EuGH-Urteil
  • Zurückhaltung seitens der Lieferanten bei Finanzierungsunterstützungen bzw. Verteuerung und Verschärfung möglicher Verpflichtungen

Egal von welcher Seite man das Urteil der Richter in Luxemburg betrachtet – das wirtschaftliche Spannungsfeld der österreichischen Apotheke wird sich weiter erhöhen.