Hauser Wolfgang

Einlagensicherung – was unbedingt zu beachten ist

von Hauser Wolfgang in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Wieviel ist mit der Einlagensicherung abgesichert?
Grundsätzlich sind die Einlagen pro Einleger und pro Bank mit einem Höchstbetrag von 100.000 € gesichert.

Was fällt unter die Einlagensicherung?
Es fallen alle Arten von Einlagen/Guthaben, die auf verzinste oder unverzinste Konten (Sparkonten, Gehaltsskonten, Festgelder…) bei Kreditinstituten gutgeschrieben werden, unter die Einlagensicherung.

Was heißt pro Bank?
Pro Bank bedeutet, z.B.: Raiffeisensektor – es muss jeweils eine eigene Bank mit eigener Konzession sein. Das kann man am einfachsten über die Bankleitzahl ersehen. D.h. eigene Bankleitzahl ist eine eigene Konzession. Nicht als eigene Bank zu sehen – ist eine Filiale.

2 Personen sind bei einem Konto zeichnungsberechtigt – erhöht dies die Sicherung?
Die Zeichnungsberechtigung als zivilrechtlich eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen – des Kontoinhabers – zu verfügen, erhöht die Einlagensicherung nicht, es bleibt bei 100.000 €

Einlagensicherung bei Unternehmen:
Diese sind ebenso pro Firma bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € gesichert.

Ausnahme große Kapitalgesellschaften?
Von einer großen Kapitalgesellschaft spricht man wenn mindesten zwei der nachfolgenden Größen überschritten werden:

– 18,25 Mio. Euro Bilanzsumme
– 38,5 Mio. Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor Abschlussstichtag
– im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer

Bei Personengesellschaften (KG oder OG) mit zwei oder mehreren Personen als Gesellschafter, werden die Werte bei der Berechnung zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt. Hat eine Person mehrere Personengesellschaften, dann gelten 100.000 € pro Person und nicht pro Personengesellschaft.

Abschließend nochmals der Hinweis, dass Konten mit mehr als 100.000€ in den seltensten Situationen wirklich Sinn machen. Mehr Sicherheit erlangen Sie in dem Sie Ihr Vermögen auf mehr Anlagekategorien aufteilen. Also intelligent streuen.