Wilke Jens

Winterbevorratung: Skonto oder längeres Zahlungsziel?

von Wilke Jens in Einkauf & Lagermanagement

Gerade zur Zeit der Verhandlungen um eine mögliche Winterbevorratung stellt sich in vielen Apotheken – nicht zuletzt aufgrund der signifikant besseren Einkaufs– und Zahlungskonditionen – u.a. die Frage nach der Ausnutzung eines Skontos oder der Inanspruchnahme eines längeren Zahlungszieles.

Als Skonto wird der Preisnachlass auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag innerhalb einer (kürzeren) Frist bezeichnet.  Das Skonto kann somit als Anreiz des Lieferanten zur früheren Bezahlung seiner Rechnung gesehen werden. Eine Zahlungsbedingung von „innerhalb von 14 Tagen abzüglich zwei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto“ bedeutet, dass der Käufer innerhalb von 2 Wochen den um zwei Prozent reduzierten Rechnungsbetrag oder innerhalb von 30 Tagen den vollen Rechnungsbetrag bezahlen kann.

Als Grundregel gilt grundsätzlich: aus Sicht des Käufers ist die Nicht-Inanspruchnahme des Skontos ein krasser betriebswirtschaftlicher Nachteil – ein sehr teurer Kredit. Entsprechende Liquidität und gute Zinskonditionen am eigenen Konto vorausgesetzt ist daher nahezu immer die Ausnutzung eines gewährten Skontos zu bevorzugen.

Eine Sonderstellung der Zahlungskonditionen ergibt sich bei der Winterbevorratung, da hier die Lieferanten ein (Netto-)Zahlungsziel von mehreren Monaten (ohne Skonto) gewähren. Wird beispielsweise jetzt die Winterbevorratung beauftragt, so kann mit Zahlungszielen von Ende des Jahres (oder mehr) gerechnet werden. In diesen Fällen kann unter Umständen auch ein längeres Zahlungsziel von Vorteil sein (gerade auch aufgrund der höheren Rechnungsbeträge und der darunter leidenden Liquidität). Die für die Analyse der besseren Variante bestimmenden fünf Faktoren sind:

  1. Rechnungsbetrag
  2. Zahlungsziel mit Skonto (in Tagen)
  3. Zahlungsziel ohne Skonto (in Tagen)
  4. Skonto in Prozent
  5. Zinsen (für Kontokorrentkredit) am eigenen Konto

Wer den Vorteil der Skontonutzung für seine konkreten Beispiele rechnen möchte, kann sich unter Angabe der konkreten obigen Rahmenbedingungen dies von uns berechnen lassen. Melden Sie sich unter anfrage@apothekencoach.com – es lohnt sich 😉