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Keuschnigg: Hausapotheken sollen nicht unvermittelt aufgelöst werden müssen

Branchen News vom 26.04.2013

ÖVP-Bundesrat erfreut über heutigen Antrag im Nationalrat

 

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Erfreut über den heutigen einstimmigen tationalrats-Beschluss zum Erhalt der ärztlichen Hausapotheken zur Sicherung der ländlichen ärztlichen Versorgung zeigte sich heute, Freitag, der Tiroler ÖVP-Bundesrat Georg Keuschnigg. Der ÖVP-Politiker beschäftigt sich bereits seit langem mit dem Thema der ländlichen ärztlichen Versorgung und hat dazu während seiner Tätigkeit als Bundesratspräsident im Sommer vergangenen Jahres auch das Bundesrats-Hearing „Land ohne Ärzte? Zukunft der ärztlichen Versorgung in den Regionen“ veranstaltet.

Hintergrund: Im Juli 2012 hat der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis die seit 2006 geltende zehnjährige Übergangsfrist für den Weiterbetrieb der ärztlichen Hausapotheken nach Eröffnung einer Apotheke für Zwei-Arzt-Gemeinden aufgehoben. Die Sonderregelung für Gemeinden mit zwei Kassenvertragsärzten verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei sachlich nicht gerechtfertigt, befanden die Höchstrichter und kippten damit einen Teil der Hausapothekenregelung. Von diesem Erkenntnis und der dann erstmals anzuwendenden Sechs-Kilometer-Grenze und durch die steirische Gemeindereform wären österreichweit mehr als 200 bestehende ärztliche Hausapotheken betroffen, was zu einem Kahlschlag der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum führen könnte. Abhilfe soll hier nun ein gemeinsamer Antrag von ÖVP und SPÖ bringen.

„Die ärztlichen Hausapotheken sind in den ländlichen Regionen insbesondere in kleinen Gemeinden ein wichtiges wirtschaftliches Standbein, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicher zu stellen. Darüber hinaus sind sie auch Nahversorger für Medikamente. Schon heute ist die Nachfolge für pensionierte Landärzte in kleinen Gemeinden oft schwierig, wenn die Hausapotheke nicht mehr weitergeführt werden kann. Während das Apothekengesetz für Ein-Arzt-Gemeinden einen Vorrang für die Medikamentenversorgung durch ärztliche Hausapotheken und ab drei Kassenplanstellen den Vorrang für öffentliche Apotheken vorsieht, war im Jahr 2006 in einem historischen Kompromiss zwischen dem gesundheitspolitischen Interesse der Gemeinden und den Interessen von Apothekern und Ärzten die nunmehr aufgehobene zehnjährige Übergangsfrist für Zwei-Arzt-Gemeinden geschaffen worden, der nunmehr abgesichert wird“, erläuterte Keuschnigg den Hintergrund und fasst die nun befristeten Maßnahmen zusammen:

– Für ärztliche Hausapotheken in Zwei-Arzt-Gemeinden, die bereits vor dem 29. März 2006 bewilligt waren, deren Bestand entsprechend der Regelung aus 2006 für zehn Jahre ab Konzessionserteilung an eine öffentliche Apotheke gesichert war, wird nach Aufhebung der Zehn-Jahresfrist durch den Verfassungsgerichtshof anstelle der sonst anzuwendenden Drei-Jahresfrist eine Frist bis Ende 2018 neu festgelegt.

– Für Zwecke des Apothekengesetzes wird die Gemeindestruktur aus dem Jahr 2006 – unbeschadet von Gemeindezusammenlegungen – österreichweit „eingefroren“.

„Ziel ist es, die Situation der steirischen Gemeinden und der vom Verfassungsgerichtshof-Urteil betroffenen Gemeinden zu verbessern. Eine Übergangsfrist soll daher sicherstellen, dass die Eröffnung einer öffentlichen Apotheke entsprechend dem Verfassungsgerichtshof-Urteil rechtlich nicht eingeschränkt ist und andererseits die wichtigen Hausapotheken als Grundlage für die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum nicht unvermittelt aufgelöst werden müssen“, schloss der ÖVP-Bundesrat.