Schneider Johannes

Abfertigung „ALT“ – Liquiditätsplanung – Auslagerung von Abfertigungsansprüchen

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Arbeitsverhältnisse, welche ab dem 01.01.2003 eingegangen worden sind, unterliegen automatisch der “Abfertigung NEU”. In diesem Fall werden mit der Zahlung von monatlichen Beiträgen (1,53% des Bruttogehaltes) in eine ausgewählte betriebliche Vorsorgekasse durch den Arbeitgeber alle Abfertigungsverpflichtungen erfüllt.

Dies ist nicht bei Arbeitnehmern, welche vor dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben. Hier gilt immer noch das System der “Abfertigung ALT”

Eine Abfertigungszahlung bedeutet immer eine erhebliche Liquiditätsbelastung. Zu großen Liquiditätsbelastungen kommt es, wenn z. B. mehrere Mitarbeiter gleichzeitig oder knapp hintereinander in Pension gehen.  Zum Thema wird es auch, wenn der Apotheker (Betriebsinhaber) selber in Pension geht, da spätestens zu diesem Zeitpunkt alle Ansprüche fällig werden. Daher ist eine entsprechende Vorsorge für die steigenden Abfertigungsansprüche dringend anzuraten.

Das einfachste ist, bestehende Abfertigungsverpflichtungen gänzlich auf eine private Versicherung auszulagern. (Erlass des BMF zur Rz 3369a der EStR 2000). Dabei schließt der Unternehmer für alle oder auch einzelne Mitarbeiter/innen eine Abfertigungs-Direktversicherung ab. Im Abfertigungsfall erhält der/die Mitarbeter/in direkt die Versicherungsleistung.

Die Abfertigungs-Direktversicherung bietet dem Arbeitgeber viele wesentliche Vorteile:

  • planbare und gleichmäßige Liquiditätsbelastung
  • die Prämien sind Betriebsausgaben
  • die Wertzuwächse der Versicherung müssen nicht Gewinnerhöhend aktiviert werden (nicht zu versteuern)
  • keine Versicherungssteuer (derzeit 4%) ist zu bezahlen
  • Verbesserung der Bilanzoptik – da keine Rückstellungsbildung mehr notwendig ist
  • keine Zustimmung der Mitarbeiter/innen erforderlich
  • Scheidet der Mitarbeiter ohne Ansprüche aus oder wurde zu viel Kapital angespart, ist das angesparte Kapital nicht verloren, da dieses an den Unternehmer zurückfließt.
  • u.v.m.

Es lohnt sich dieses Thema anzugehen. Meistens kommen die Zahlungen (Abfertigungen) zum ungünstigsten Zeitpunkt auf den Apotheker bzw. Unternehmer zu, wenn dafür nicht vorgesorgt wurde.