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Ärztekammer reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Branchen News vom 03.08.2011

Wien (OTS) – Die EU-Kommission wird in den kommenden Monaten prüfen, ob die fragwürdige Auftragsvergabepolitik seitens des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger im
Pilotprojekt E-Medikation mit den vergaberechtlichen Bestimmungen der EU im Einklang steht. Die Ärztekammer für Wien hat Anfang dieser Woche eine entsprechende Beschwerde bei der Generaldirektion Markt eingebracht.

   Dass man sich zur Beschwerde entschlossen hat, ist für Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, der logische und notwendige Schritt, um „endlich Licht in die derzeit rechtlich ungeklärte Situation im Pilotprojekt E-Medikation zu bringen“. Der Kurienobmann zeigt sich über die aktuelle Lage besorgt: „Wir haben in den letzten Wochen mehrfach von Fachleuten bestätigt bekommen, dass nicht nur die Auftragsvergabe an einzelne Softwareanbieter, sondern auch das ‚Herzstück‘ des gesamten E-Medikationsprojekts, nämlich der Vertrag zwischen dem Hauptverband und der Pharmazeutischen Gehaltskasse, rechtswidrig ist. Deshalb wollen wir auch diese Angelegenheit geklärt sehen, denn für Rechtsbrüche und eine Umgehung von Ausschreibungskriterien steht die Ärzteschaft nicht zur Verfügung.“

   Irritiert zeigt sich Steinhart über die Aussagen des Hauptverbandsvorsitzenden Hans Jörg Schelling, aus denen hervorgehe, dass der Hauptverband nach wie vor nicht gewillt sei, Rechtssicherheit für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten herzustellen. „Wir sehen uns als Ärzte und als Projektpartner durch das Urteil des Bundesvergabeamtes vom Hauptverband massiv getäuscht“, so Steinhart. „Schellings unqualifizierte Attacken auf die Ärzte sollen nur von seinem Versagen im Projektmanagement ablenken“.

   Immerhin wurde der Hauptverband durch das Bundesvergabeamt zu einer historisch bisher einzigartigen Strafzahlung von 24.000 Euro verurteilt. „Hierbei handelt es sich um Geld der Versicherten und um Geld, das im System fehlt“, zeigt Steinhart auf. Zudem scheine Schelling das Unrechtsbewusstsein für das Fehlverhalten des Hauptverbands abzugehen.

Zwtl.: Mangelndes Patienteninteresse an der E-Medikation

   Darüber hinaus zeigen die aktuellen Zahlen des Pilotprojekts, dass das Patienteninteresse in den vergangenen Wochen völlig erlahmt sei. „Zwar haben die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte aufgrund der unsicheren Rechtslage keine neuen Patienten mehr eingeschrieben, doch auch in den Apotheken und Spitälern haben im Juli österreichweit im Schnitt nur mehr 2-3 Patienten pro Tag teilgenommen“, fasst Steinhart die aktuelle Entwicklung des Pilotprojekts zusammen. Selbst bei den urlaubsbedingt niedrigeren Sommerfrequenzen komme das „einer Bankrotterklärung für das Projektmanagement des Hauptverbands gleich“. Von den vom Hauptverband ursprünglich gewünschten 50.000 Teilnehmern könne bei derzeit lediglich 6.500 aktiven Patienten „ohnehin schon lange keine Rede mehr sein“. Eine adäquate und rechtskonforme Auswertung des Pilotprojekts E-Medikation sei damit unmöglich geworden.

   Den seitens der Ärztekammer geforderten Stopp des Pilotprojekts begründet Steinhart folgendermaßen: „Der Hauptverband muss endlich erkennen, dass man ein Pilotprojekt dieser Größenordnung sauber und vor allem rechtskonform aufsetzen muss. Bevor es hier keine rechtsverbindlichen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs beziehungsweise der EU-Kommission gibt, wird die Ärztekammer für Wien das Pilotprojekt nicht fortsetzen.“

   Die Lösung der derzeitigen Problemsituation sieht der Kurienobmann in einer kompletten Neuausschreibung des Pilotprojekts. Steinhart:  „Die E-Medikation ist vom Grundgedanken ein gute Sache, die sowohl Vorteile für die Patientinnen und Patienten als auch für die Ärztinnen und Ärzte bringen kann. Umso trauriger, dass die Projektverantwortlichen im Hauptverband es durch rechtswidriges
Vorgehen vorerst zu Fall gebracht haben.“

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