Schneider Johannes

Absicherung von Kühlgut,- Seren und Warenverderb

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Bei der Absicherung des Inventares und Waren wird das Thema „Tiefkühlgut“ sehr oft vernachlässigt bzw. vergessen, obwohl viele Apotheken oft Medikamente mit erheblichen Gesamtwert im Kühlschrank lagern.

Grundsätzlich wird das Risiko von den Versicherern nicht sehr gerne gesehen. Es ist jedoch über spezielle Sondervereinbarungen möglich, das „Tiefkühlgut“ sprich die Medikamente im Kühlschrank bis zu einer fix vereinbarten Summe (Erstrisikosumme) abzusichern.

Im Rahmen der Kühlgutversicherung ist man sehr gut gegen viele Gefahren und Schäden abgesichert. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen Sachschäden infolge Verderb der versicherten Medikamente oder Seren.
Nachfolgend aufgelistet einige der wichtigsten Gefahren:

  • Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtung z.B. durch Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss, Überspannung  etc..
  • durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder auch Böswilligkeit
  • durch Wasserschäden
  • Austreten von Kältemitteln od. Ammoniak
  • Stromausfall (ein wesentlicher Punkt!)

Nicht versichert ist der Ausfall der Kühlanlage, wenn der Kühlschrank wegen Alterserscheinung bereits Korrosion od. sonstige Ablagerungen aufweist. In diesem Fall ist natürlich zu empfehlen, das Kühlgerät auszuwechseln.