Schneider Johannes

Einbruchdiebstahl – Wertgegenstände, Kunstwerke, Bilder

von Schneider Johannes in Finanzierung & Finanzdienstleistung

Es ist Winterzeit und dies ist leider auch die Zeit in der es vermehrt zu Einbrüchen kommt.

Nebst wichtigen Präventivmaßnahmen(Alarmanlagen, Abschließen des Geschäftslokales, Wohnung….) damit es gar nicht soweit kommt, sollte man unbedingt auch für danach Vorsorge treffen, sollte es zu einem Einbruch kommen.

Sehr oft stehen die Betroffenen nach einem erfolgten Einbruchdiebstahlvor zwei großen Problemen, wenn Wertgegenstände, Sammlungen etc.  gestohlen wurden:
– wie beweist man der Versicherung welche Gegenstände in meinem Besitz waren?
– und wie beziffert man die Schadenshöhe?

Vor einigen Tagen passiert – ein Beispiel von vielen:  Einem Mandanten wurde ein wertvolles Bild und drei Münzalben mit alten Silbermünzen, welche er in der Wohnung aufbewahrte, gestohlen.
Es gab keine Aufzeichnungen, keine Fotos od. ähnliches. Nun stand man vor dem Problem, wie hoch ist der Schaden und vor allem wie beweist man der Versicherung, dass man im Besitz dieser Wertgegenstände war?

Daher treffen Sie Vorsorge und machen einmal im Jahr od. zumindest alle paar Jahre diesbezüglich eine Inventur.
– die einfachste Art sind digitale Fotos. Wichtig ist aber, dass die Dateien separat (extern) gespeichert werden. Bankschließfach od. extern aufbewahren.
– bei wertvollen Kunstwerkenwie z.B. Bilder, Graphiken, Skulpturen…. empfiehlt es sich zusätzlich eine Expertise einzuholen.
– bei wertvollen alten Einzelgegenständen wie Uhren, Schmuck…. ist meine Empfehlung ebenso eine Expertise einzuholen
Betrifft es den Privatbereich:
– bei „neuen“ Uhren– sollte man unbedingt die Zertifikate extra archivieren
– bei Sammlungen wie z.B. Münzen, Briefmarken…  empfiehlt es sich eine detaillierte Auflistung zu machen, diese auszudrucken und mit Datum zu unterfertigen und wiederum an einem separaten Platz zu archivieren.

Mit diesen einfachen Vorsorgemaßnahmen erspart man sich viele Diskussionen mit dem Versicherer im Fall der Fälle.