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Medikamente in Einzelfällen direkt vom Arzt

Branchen News vom 16.02.2017

Reisner präzisiert Idee des eingeschränkten Dispensierrechts

Wien (OTS) – Eine der Forderungen des Volksbegehrens „SOS Medizin“ der NÖ Ärztekammer ist die direkte Abgabe von Medikamenten in Einzelfällen durch niedergelassene Ärzte bei dringender sozialer oder medizinischer Indikation. Begründet wird dies also nicht nur mit einer dringenden medizinischen, sondern auch mit einer sozialen Indikation. Es handelt sich damit lediglich um Einzelfälle und nicht um eine permanente Abgabe von Medikamenten. Und dennoch löst eine solche Forderung bei der Apothekerkammer Kritik aus. „Dies ist zumindest aus Sicht der Interessensvertretung der Apotheker auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar“, meint der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc. „Allerdings geht es bei diesem eingeschränkten Dispensierrecht lediglich um ein kleines Sortiment an Medikamenten, das in Einzelfällen direkt vom Arzt an seine Patienten abgegeben werden darf. Die Rahmenbedingungen für ein solch innovatives Projekt wollen wir gemeinsam mit der Apothekerkammer erarbeiten.“

Hausapotheken und öffentliche Apotheken bieten wesentlich umfassenderes Sortiment

Ärztliche Hausapotheken und öffentliche Apotheken bieten ein sehr breites Angebot an Medikamenten, das mit einem eingeschränkten ärztlichen Dispensierrecht keinesfalls vergleichbar ist. Reisner:
„Ein „kleines“ Dispensierrecht umfasst zehn bis 20, in einzelnen Fächern eventuell 25 Medikamente pro Fachgruppe, die aus dringenden medizinischen oder sozialen Gründen direkt vom Arzt in der Ordination oder auch bei Visiten abgegeben werden sollten.“ Die medizinischen Vorteile zeigen sich unter anderem in einem rascheren Therapiebeginn sowie einer höheren Therapietreue. Mit sozialer Indikation sind Situationen gemeint, in denen immobile Menschen nicht die Möglichkeit haben, eine öffentliche Apotheke aufzusuchen. „Es können dies Mütter oder Väter kleiner Kinder ohne Auto sein, schwerer erkrankte Menschen, die das Haus nicht verlassen sollten oder dazu gar nicht in der Lage sind, ältere Menschen, verletzte Menschen etc.“, so Reisner weiter. Ein direkt abgegebenes Arzneimittel kann im Einzelfall viel Sorge und Aufwand ersparen. „Als Arzt händigt man öfters mit einem flauen Gefühl ein Rezept aus, in dem Wissen, wie schwierig dessen Einlösung sein wird. Ein eingeschränktes Dispensierrecht wird niemals eine ärztliche Hausapotheke oder öffentliche Apotheke ersetzen und soll auch keinesfalls eine Konkurrenz darstellen. Es geht hierbei lediglich um eine deutliche Erleichterung für die Patienten“, konkretisiert Reisner.

Neue Kooperation zwischen Ärzten und Apotheken würde Gesetzesänderung erfordern

Beide Interessensvertretungen, die der Ärzte und die der Apotheker, wissen, dass es in vielen Gegenden eine gute Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Ärzten und Apothekern gibt. „Ich könnte mir daher auch beim eingeschränkten Dispensierrecht eine Kooperation mit einer ortsansässigen Apotheke vorstellen. Warum sollen Medikamente, die ein Arzt an seine Patienten abgibt, nicht zuvor von diesem Arzt über die örtliche oder eine nahegelegene Apotheke bezogen werden können?“, stellt Reisner zur Diskussion. „Oder was spricht dagegen, dass für genau diese Einzelfälle die Apotheke eine Art Außenstelle in der Ordination einrichtet?“ Dass für solche innovativen Schritte Gesetzesänderungen notwendig wären, steht außer Zweifel. Reisner: „Ärzte und Apotheker haben auch in der Vergangenheit schon öfters bewiesen, dass sie erfolgreich gemeinsame Weg gehen können. Wie diese neue Kooperation zwischen Apotheken und Ordinationen aussehen kann, sollte gemeinsam entwickelt werden. Ich habe dazu viele Ideen, die zum Ziel führen können, und lade die Apothekerschaft ein, mit mir ein solches Konzept zu entwickeln, in dem der Patient im Mittelpunkt steht.“

Präsident Reisner betont abschließend, dass er die Kernkompetenz der Apotheker keinesfalls in Frage stellt. Das Gegenteil ist der Fall: Apotheker und Pharmazeuten sollten mit ihrem Wissen vermehrt in komplexe medikamentöse Behandlungspläne eingebunden werden.

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