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VfGH lehnt Antrag auf Legalisierung von Medizinalhanf ab

Branchen News vom 19.12.2016

Wien (OTS) – Die Ages hat in Österreich das exklusive Recht auf die Produktion von Cannabis für die Herstellung von Arzneimitteln – Profit schlägt daraus ein deutscher Pharmakonzern. Ein Wiener Unternehmer zog gegen das Monopol vor Gericht, der Antrag wurde jetzt abgelehnt. Das staatliche Hanfmonopol ist laut VfGH nicht verfassungswidrig, die Alleinstellung der Ages bei Medizinalcannabis dient laut Verfassungsgericht der Missbrauchsprävention. Die Folge:
Synthetische Cannabismedikamente bleiben für Patienten teuer.

Der Anbau von Cannabispflanzen für die Herstellung von Arzneimitteln ist der staatlichen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) vorbehalten. Die Ages hat als Monopolist die unvereinbare Rolle von Aufsicht und Produktion, wobei die jährliche Herstellungsmenge eine Vereinbarungssache zwischen der Ages und ihrem Vertragspartner Bionorica ist. Das deutsche Pharma-Unternehmen kauft die Cannabisblüten und stellt daraus synthetische Arzneimittel her. Damit kann die Ages frei von Konkurrenz Preis und Menge der angebauten Cannabispflanzen bestimmen. Das Monopol führt dazu, dass es in Österreich eine Unterproduktion gibt, über Cannabis als Medizin de facto nicht geforscht werden kann und Cannabisarzneimittel für Patienten vielfach zu teuer sind. Was für Patienten gut wirkt, muss leicht zugänglich und erschwinglich sein. Das ist in Österreich nicht der Fall. Gegen dieses Monopol zog der Geschäftsführer der Flowery Field GmbH, Alexander Kristen, vor das Verfassungsgericht und brachte im Mai 2016 einen Individualantrag ein.

„Die Versorgung von Patienten mit synthetischen Cannabinoiden ist in Österreich bereits möglich, bei natürlichen Cannabinoiden (Cannabisblüte) wird das noch verhindert – zum Nachteil heimischer Schmerzpatienten. Synthetische Cannabinoide sind kostenintensiver, und die Wahlmöglichkeit in der ärztlichen Anwendung ist extrem eingeschränkt. Synthetische Monosubstanzen haben zudem den Nachteil, dass darin alle anderen potenziell wirksamen Cannabinoide verloren gehen. Die Pflanze hat über 500 Inhaltsstoffe, die meisten sind noch nicht ausreichend pharmakologisch untersucht. Die Behandlung unseres Antrages wurde vom VfGH jetzt leider abgelehnt, das bedeutet aber nicht das Ende unserer Bemühungen. Es ist nicht einzusehen, warum sich ein Patient sein Medikament illegal auf der Straße besorgen muss. Diese Kriminalisierung gefährdet Menschen. Der Bedarf ist gegeben, aber die Situation ist für Patienten unerträglich restriktiv“, sagt Alexander Kristen. Kristen will die Liberalisierung von natürlichen Cannabinoiden für medizinische Zwecke weiter vorantreiben und prüft derzeit mehrere Varianten.

Viele Patienten versorgen sich am Schwarzmarkt mit Cannabis

Während in der Schweiz und Deutschland eine intensive Debatte über Cannabis als Medizin geführt wird, schläft das Thema Medizinalhanf in Österreich noch. Obwohl die Heilpflanze enormes medizinisches Potenzial birgt, ist Cannabis in Österreich als Suchtmittel stigmatisiert. Es ist Patienten zwar möglich, künstlich hergestellte Medikamente auf Cannabisbasis wie Dronabinol und Sativex zu erhalten. Doch die Kosten für die Präparate sind hoch. Beim Cannabismedikament Dronabinol werden derzeit nur 20 bis 30 Prozent der Kosten von den Krankenkassen ersetzt – für viele Schmerzpatienten unerschwinglich. Dabei steht der erwiesene Nutzen der Pflanze bei medizinischer Anwendung längst im Fokus der internationalen Forschung. Gut belegt sind muskelrelaxierende, beruhigende, stimmungsaufhellende, appetitanregende, übelkeitshemmende, schmerzstillende, bronchienerweiternde und augeninnendrucksenkende Wirkungen.

Trend international

Viele US-Bundesstaaten haben „medical marijuana bereits legalisiert. Kanada will Cannabis 2017 komplett legalisieren, Irland und die Türkei bereiten die Legalisierung von Medizinalhanf gerade vor, die Niederlande, Tschechien und Portugal haben mit einer Entkriminalisierung von Cannabis bereits Erfahrungen gemacht. Israel gilt ebenfalls als Vorreiter. Mehr als 25.000 Patienten dürfen dort legal Cannabis anwenden. In Deutschland sollen ab 2017 Schmerzpatienten Cannabis auf Rezept in der Apotheke erhalten. Es geht dabei nicht um Cannabisabgabe für den Freizeitkonsum, sondern um die Versorgung von Patienten. Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll dabei die Rolle eines staatlichen „Cannabishändlers“ übernehmen und zivilrechtliche Verträge über Lieferaufträge abschließen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Christina Aumayr-Hajek
Kommunikation Flowery Field GmbH
tel: + 43 1 513 22 00-36