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Neuansiedlung von Apotheken soll erleichtert werden

Branchen News vom 19.10.2016

Gesundheitsausschuss beschließt Novelle zum Apothekengesetz, Gewebespenden werden leichter nachverfolgbar

Wien (PK) – Wenn Behörden künftig die Neuansiedlung von Apotheken genehmigen, ist es nicht mehr zwingend erforderlich, eine Mindestgrenze von 5.500 zu versorgenden Personen einzuhalten. Vielmehr sei die optimale Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Bevölkerung das Hauptkriterium für eine Apothekenbewilligung, hält der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung fest. Dem leistete der Gesundheitsausschuss des Nationalrats heute Folge und trug einstimmig die Novellierung des heimischen Apothekengesetzes mit.

In Umsetzung zweier EU-Richtlinien beschloss der Ausschuss zudem einstimmig, dass bei Transplantationen die Rückverfolgung von SpenderInnen und EmpfängerInnen von Zellen und Gewebe vereinfacht wird. Fragen zum Lebensmittelsicherheitsberichts, der mit breiter Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde, wurden den Abgeordneten von Sektionschef Gerhard Aigner, der die Vertretung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser übernommen hatte, beantwortet.

Novelle zum Apothekengesetz stellt auf beste Versorgung ab

Falls eine neue Apotheke im Interesse der Lokalbevölkerung liegt, kann die Mindestzahl der im nächsten Umkreis versorgten Personen -derzeit 5.500 – künftig unterschritten werden. Voraussetzung sind besondere örtliche Verhältnisse wie wachsende Siedlungsgebiete, heißt es in dem Antrag zur Änderung des Apothekengesetzes (1863/A), den SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Laut EuGH muss die Behörde in jedem einzelnen Fall die Ortsgegebenheiten prüfen bzw. abschätzen, ob eine rasche und zumutbare Erreichbarkeit von Apotheken gewährleistet ist. Bei der Prüfung des Versorgungsangebots sollen „bestehende Apotheken einschließlich Filialapotheken und ärztliche Hausapotheken“ berücksichtigt werden, heißt es im Vierparteien-Antrag, der auch die Zustimmung der anderen Fraktionen erhielt und damit einstimmig angenommen wurde.

Rückverfolgbarkeit von Gewebespenden soll verbessert werden

Mit der Änderung des Gewebesicherheitsgesetzes (1293 d.B.) soll die Spender- bzw. Empfängerrückverfolgbarkeit in Hinblick auf transplantierte Zellen und Gewebeteile erleichtert werden. Ermöglicht wird dies durch einen einheitlichen europäischen Code („Single European Code“, SEC). Zudem schafft die Gesetzesvorlage gemäß EU-Einfuhrregelungen detaillierte Verfahrensvorschriften für den Import menschlicher Gewebe und Zellen in die Union. So bedürfen Gewebebanken, die Einfuhren aus Drittstaaten tätigen, einer Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das wiederum auf seiner Homepage eine Übersicht über sämtliche zertifizierte Entnahmeeinrichtungen und bewilligte Gewebebanken zu führen hat. Andreas Karlsböck (F) und Gerald Loacker (N) verwiesen auf Stimmen aus der Ärztekammer, die eine Bürokratisierung und Probleme für die Durchführung kleinerer Eingriffe befürchtet hätten. Erwin Rasinger betonte, die Kritik der ExpertInnen sei berücksichtigt und eine problematische Bestimmung nach der Begutachtung wieder entfernt worden. Das wurde von Vertreter des Ressorts bestätigt. Die Zustimmung des Ausschusses erfolgte daraufhin einstimmig.

Lebensmittelsicherheit ist in Österreich nach wie vor hoch

Sehr zufrieden zeigten sich die Ausschussmitglieder über den jüngsten Bericht des Gesundheitsministeriums zum Thema Lebensmittelsicherheit (III-287 d.B.), aus dem hervorgeht, dass auch 2015 wieder hohe Standards erreicht werden konnten. Am häufigsten werden von den Behörden Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben beanstandet, als gesundheitsschädlich wurden hingegen nur 93 von insgesamt 29.074 gezogenen Proben (0,3%) eingestuft. Positiv vermerkt wird im Bericht auch der Rückgang von Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben.

Das gezielte Überwachungsprogramm in Hochrisikobetrieben zeige offenbar Wirkung, die österreichischen Betriebe hätten außerdem ein hohes Qualitätsbewusstsein, durch das sich Österreich positiv von anderen Ländern abhebe, stellte Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) fest. Fragwürdig sind für sie und für Wolfgang Pirklhuber jedoch die Sanktionen für Verstöße gegen Etikettierungsvorschriften. Die verhängten Geldstrafen seien gerade für Kleinbetriebe und Direktvermarkter, die regionale Produkte verarbeiten, oft überzogen, da es dabei vielfach nur um kleine Formfehler gehe. Hier sollten auch Abmahnungen möglich sein. Seitens des Ressorts hieß es dazu, dass grundsätzlich auch Abmahnungen ausgesprochen werden können, bevor es zu Geldstrafen kommt.

Pirklhuber meinte, der Bericht zeige eine gute Entwicklung, doch gebe es auch gewisse Problemfelder. So würden bei Wasserkontrollen die Grenzwerte einzelner Stoffen zwar oft nicht überschritten, das Problem sei aber das Zusammenwirken dieser Stoffe, die dann bereits in geringsten Mengen Auswirkungen auf den Organismus haben können. Sektionschef Aigner betonte, dass man dem Problem von Pestizidcocktails großes Augenmerk schenke. Was die von Pirklhuber angesprochene Frage betreffe, ob Landesexperten der Lebensmittelkontrolle nicht auch jenseits der Landesgrenzen eingesetzt werden können, so sei das Ministerium daran sehr interessiert. Allerdings habe man in diesem Punkt noch keine Übereinstimmung mit den Ländern erzielen können.

FPÖ-Abgeordneter Josef Riemer sah eine merkliche Diskrepanz zwischen den Proben, die als bedenklich befunden wurden, und der weit geringeren Zahl von Proben, die in weiterer Folge als tatsächlich nicht für den menschlichen Verzehr geeignet befunden wurden. Er frage sich, ob hier nicht über manches hinweggesehen werde. Gerade Billigimporte von Lebensmitteln aus Ländern, die niedrigere Standards als Österreich haben, sollten genauer betrachtet werden. Sektionschef Gerhard Aigner hielt dazu fest, dass die Liste der Beanstandungen sehr weit gefasst sei und auch Kriterien enthalten, die nichts über die Genusstauglichkeit aussagen. Positiv merkte Riemer an, dass dem Problemstoff Aluminium mehr Aufmerksamkeit geschenkt werde. Was die regional teilweise noch sehr hohe Radioaktivitätsbelastung von Wild und Pilzen betrifft, so würde er sich hier eine bessere Information der Bevölkerung wünschen.

Ulrike Weigerstorfer (T) verwies auf eine Wasserprobe aus einem Kindergarten, bei der festgestellt wurde, dass das Wasser nicht zum Genuss geeignet war. Gerade Schulen und Kindergärten müsse besonderes Augenmerk geschenkt werden. Sektionschef Aigner betonte, man bemühe sich um Bewusstseinsbildung in dieser Frage, das Problem bestehe nämlich meist nicht bei der Wasserqualität an sich, sondern bei alten und defekten Entnahmestellen.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) beantragte, den Bericht nicht im Ausschuss endzuerledigen, konnte sich aber gegen die Mehrheit von SPÖ und ÖVP nicht durchsetzen. Der Bericht wurde daher mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. Die Kenntnisnahme verweigerte die FPÖ, der Vertreter der NEOS war bei der Abstimmung nicht anwesend. (Schluss) sox

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