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Das kürzlich beschlossene Sparpaket der Regierung kann in zwei Punkten direkte Auswirkungen auf Apothekenbetriebe haben. Mit Hilfe entsprechender Vorkehrungen und Maßnahmen kann es allerdings gelingen zusätzliche Steuerzahlungen zu verringern oder vielleicht sogar ganz zu vermeiden.Solidarbeitrag für Gewinne ab EUR 175.000,- pro Jahr
Neben der schon bis dato hohen Einkommenssteuerbelastung werden erfolgreiche Apotheker noch zusätzliche Steuerabgaben zu leisten haben. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zur optimalen Ausnützung der steuerlichen Möglichkeiten noch wichtiger. Die optimale Gelegenheit dazu besteht vor allem in Phasen der Neugründung, Übernahme oder Kauf und der damit verbundenen Finanzierung einer Apotheke.
Besteuerung von Verkaufserlösen von Immobilien
Die bisherige Spekulationsfrist von 10 Jahren wird aufgehoben. Gewinne aus Immobilienverkäufen werden ab sofort mit
25 % besteuert. Daher ist es besonders wichtig diesen Umstand bereits beim Erwerb sowohl privater als auch geschäftlicher Immobilien unbedingt zu berücksichtigen. Selbstverständlich ist auch beim Verkauf auf die richtige Vorgangsweise zu achten. Allerdings gibt es diesbezüglich kein “Patentrezept”! Vielmehr sollte die jeweils individuelle Situation des Apothekenunternehmens berücksichtigt werden. Auf dieser Basis kann dann ein umfassendes Gesamtkonzept erarbeitet werden, welches den größtmöglichen Effekt für den Apotheker sicher stellt.




